Inhalt. Seite I. Ein Vortrag des Abtes Ehrenfeuchter über die christliche Vereinstätigkeit im Konsistorial. bezirke Hannover aus dem Jahre 1858. Mitgeteilt von Oberkonsistorialrat D. Ph. Meyer in Hannover. II. Die Generalsuperintendenten von Calenberg. Von 2. Heinrich Papenburger, 1593 bis 1606 3. Johann Sötefleisch, 1608 bis 1620 4. Joachim Leseberg, 1620 bis 1632. II. Von der Errichtung des Konsistoriums in Hannover bis zur 5. Ludolph Heise, 1633 bis 1650 . 6. Justus Gesenius, 1650 bis 1673 7. Gerhard Molanus, 1674 bis 1680 93 IV. Vom Beginn der französischen Fremdherrschaft bis zur Auf- hebung der Generalsuperintendentur Calenberg, 1803 bis 1903. 19. Heinrich Philipp Sextro, 1805 bis 1838 20. Friedrich Brandis, 1838 bis 1854 2. Protokolle über Kirchenvisitation, Konfirmation, Einführung von 1. Albrecht von Braunschweig schenkt dem Pfarrer an St. Nikolai in Göttingen 21⁄2 Hufen Landes (21. Juni 1298). Mitgeteilt von Superintendent D. Kayser in Göttingen. 2. Abt und Konvent des Klosters Steina belehnen Ernst von Braun- schweig mit der Vogtei von Volpriehausen und Delliehausen 3. Revers des Abts und Konvents zu Steina über die Pfarrkirche 4. Urkunde der Belehnung Hermanns von Immenhusen mit der Pfarre zu Münden (14. September 1371). Mitgeteilt von Super- I. Ein Vortrag des Abtes Ehrenfeuchter über die chriftliche Vereinstätigkeit im Konsistorialbezirke Hannover aus dem Jahre 1858. Mitgeteilt von Oberkonsistorialrat D. Ph. Meyer in Hannover. Bei der Ernennung des Abtes Ehrenfeuchter zum Mitgliede des Königlichen Konsistoriums zu Hannover (12. Dezember 1857) war vorgesehen, daß Ehrenfeuchter nicht allein befugt sein sollte, wenn er in Hannover anwesend wäre, den Sizungen der Behörde beizuwohnen und in den vorkommenden Sachen zu votieren, sondern auch an den theologischen Prüfungen und sonstigen Konsistorial. geschäften teilzunehmen. In Ausführung dieser Anordnung erhielt der Göttinger Professor folgendes Referat im Konsistorium: „1. Der Abt und Konsistorialrat Dr. Ehrenfeuchter wird jedes Jahr um Ostern und Michaelis die Tentamina mit abzuhalten haben, gleichwohl ist dadurch nicht ausgeschlossen, daß derselbe hin und wieder auch Examina rigorosa mit abzuhalten haben würde. 2. Demselben wird das Referat über die Konventsachen im Göttingenschen, Grubenhagenschen und vom Harze überwiesen. 3. Desgleichen das Referat über die Visitationssachen aus den Inspektionen Göttingen I, II, III, Dransfeld und Münden, mit Einschluß der Generalvisitationsberichte aus den Städten Göttingen und Nordheim, sowie über die Ephorie Dransfeld und die damit gegenwärtig verbundene Ephorie Münden. 4. Derselbe wird jährlich, und zwar jedesmal im Herbste, einen Vortrag über die Vereinstätigkeit im hiesigen Konsistorialsprengel vor versammeltem Kollegio zu halten haben. 5. Hinsichtlich zu erstattender Gutachten wird es ferner ebenso gehalten, wie zur Zeit weiland Abts Lücke. 6. In Betreff des Referats über die Studienberichte der Studiosen und Kandidaten, welches gegenwärtig vom Abte Dr. Rupstein unter Assistenz des Konsistorialassessors Dr. Uhlhorn wahrgenommen wird, bleibt die Beteiligung des Herrn Abts und Konsistorialrats Dr. Ehrenfeuchter zur Vereinbarung mit den jetzigen Referenten verstellt" 1). 1) Schreiben des Konsistoriums an Ehrenfeuchter vom 1. Februar 1858. |