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men Lamm. J. Grimm in seiner Vorrede zu Merkel's L. S. XXII sagt: „,seltsam lamilam für berbex" (nein, nicht berbex, sondern berbix, denn die unwissenden Verstümmler schrieben berbicem, berbices für vervecem, verveces), und dabei lässt er es. Im Text ist von einem jährigen und zweijährigen Schöps die Rede.

3. Die greulich zugerichteten sogenannten Glossen heissen: malb. lampse, malb. faisseth, malb. fetus cheto, malb. fretus chaeto, malb. retus cetho, malb. feisfecho et fetischefo. Greulicher entstellte Formen kann es nicht geben. Im Text ist der Gegenstand der Diebstahl von drei Hammeln. Was soll das lampse? Hammellämmer bedeuten? Bei schefo (mit dem sch aus später Zeit) in fetischefo denke nur Niemand an Schafe und bei fetischefo nicht an fette Schafe; ceto, wenn bei cetho daran gedacht worden ist, ist ein italienischer Walfisch und cheto heisst auf Italienisch still und ruhig; fetus ist die römische Leibesfrucht, fretus das römische Vertrauen sowohl als der mittelalterlich lateinische Ausdruck für Friede, Friedensgeld. J. Grimm's Erklärungen hier sind völlig unbrauchbar.

5. Die verunstalteten Rechtsausdrücke sind sonista, sunnista, feto, freto, sonischalt. Es ist im Text von 40 oder mehr gestohlenen Hammeln, also von einer Heerde die Rede, in Nov. 183 von 50 und mehr solchen Hammeln, wobei ebenfalls die sogenannten Glossen feto, freto, sonischalt erscheinen. Auch hier im 5ten Abschnitt von L. S. IV ist feto, freto unerklärlich, doch sonista, sunnista, sonischalt, d. i. Sunegeld, Heerdegeld, bezeichnet die Strafe für den Diebstahl einer Schweine- Rinder- und Schafheerde.

V. De furtis caprarum.

1. Si quis tres capras furaverit et ei fuerit adprobatum, malb. lauxmada, lausmata, afrae sive lanphebrus mala vel pecti, haper, aper, lamp, afres sive lamphebros vel pectis, hoc est 120 dinarios qui faciunt solidos 3 culpabilis iudicetur excepto capitale et dilatura.

2. Si super 3 furaverit, malb. musci simada, roscimada, chene crudo, chanchurda, chanchus, chrenecruda, hoc est 600 dinarios qui faciunt solidos 15 culpabilis iudicetur excepto capitale et dilatura.

V. Von Ziegendiebstählen.

1. So Jemand drei Ziegen stiehlt und er dessen überführt worden ist, so soll er für schuldig erkannt werden, 120 Pfenn. oder 3. Schill. zu zahlen, ausser cap. und dil.

2. Wenn er über 3 stiehlt, so soll er für schuldig erkannt

werden, ausser cap. und dil. 600 Pfenn. oder 15 Schill. zu zahlen.

Erklärungen. 1. Die fürchterlich entstellten Lesarten des Rechtsausdrucks lauten lauxmada, lausmata, afrae sive lanphebrus mala vel pecti, haper, aper, lamp, afres sive lamphebros vel pectis. Das lanp, lamp erscheint wieder in dem allein stehenden lamp; bei haper, aper, afres, afrae, hebrus oder ebrus und hebros oder ebros hat der unwissende römische Verstümmler an Eber und römische apri gedacht; die pecti und pectis sollen offenbar Böcke vorstellen (ital. becco, Bock). Mit diesen falschen Formen afrae, afres, aper, haper, lanphebrus, lamphebros ist ungeachtet des Grimm'schen Versuchs nichts anzufangen. Sein beigebrachtes haper, haber, hafer, haefer sind hier an verkehrter Stelle und unrichtig gedeutet. Hier ist von Ziegen die Rede, nicht von einem römischen aper (Wildschwein) oder von einem altengl. haefer und neuengl. heifer oder jungen Kuh. Aber das alleinstehende und das in lamphebros und lanphebrus vorkommende lamp scheint ein Zicklein (Lamm) zu bezeichnen, sowie mala (männl. Ziege) vel pecti, pectis den Ziegenbock. Vor Grimm's Lauch- und Binsenesser (lauxmada, lausmata, roscimada) wird mir bange, obwohl die frisischen Rosken (engl. rushes) die langen Binsen sind, woraus die Drailar oder Dochte für Oellampen gestrichen werden, woran aber weder Schaf noch Ziege beisst. Mit diesen Lauch- und Binsenessern J. Grimm's, die er aus den falschen Formen lauxmada (lausmata) und roscimada für die Vielen, die daran glauben, sich ersann, will ich lieber nichts zu thun haben, da solche Namen mir in salischen Gerichten zu poetisch vorkommen. Die afrae, afres, hebrus, hebros, haper und aper sind unverkennbar verunstaltete caprae, Ziegen, die pecti, pectis, wie gesagt, Böcke, und die lamphebros Ziegen, die noch den Lammnamen führen. Eine der Lesarten lautet ja auch wirklich lamp, welches im ältesten Deutsch Lamp und Lamb und im Altenglischen lamb hiess. Die falsche Lesart lauxmada, lausmata, wovon J. Grimm so viel fabelt, ist aus lamps und mala entstanden, welches letztere Wort in den Formen mala vel pecti wieder erscheint, wo mala ebenfalls das männliche Ziegengeschlecht ausdrückt und noch jetzt male, normannisch-englisch male, heisst. Der roscimada oder der Binsen essenden Ziege () hätte der berühmte Sprachforscher noch den römischen Mäusedorn (ruscum) und selbst die altrömische Familie Roscius hinzufügen sollen.

2. Die eben so greulich entstellten Lesarten der sogenannten Glosse sind diese: musci simada, rosci mada, chene crudo, chanchurda, chanchus, chrenecruda nach Jacob Grimm's Auslegung grünes Kraut! Die 4 letzten Lesarten gehören nicht hieher, sondern sind, wer weiss wie, durch unwissende Finger an den verkehrten Platz gerathen. Das musci simada ist augenscheinlich aus dem verunstal

teten roscimada (ruscimada) noch ärger verunstaltet worden; roscimada habe ich besprochen; chanchus entstand aus chanchurda, chan in chanchurda aus chene in chene crudo und churda in chanchurda aus crudo, cruda. Nachdem sich dieses chene crudo, chrenecruda unter die Ziegendiebe verirrt hat, wird doch wohl Niemand mehr zu beweisen sich unterstehen, dass dieses Sprachungeheuer grünes Kraut, Ziegenfutter bedeute, welches chrenechruda, wovon ich weiter unten ausführlich handeln werde, in Jacob Grimm's Vorrede zu Merkel's Lex Salica „zu Ehren gekommen" ist.

VI. De furtis canum.

1. Si quis sigusium magistrum furaverit aut occiderit cui fuerit adprobatum, malb. leudardi, leodardi, troitohen hunne, fhuuuichuus curnutu nechana, fluuuicushus cornutu nechanna, phuuuichuus cornutu nechana, leo dasdi, hoc est 600 dinarios qui faciunt solidos 15 culpabilis iudicetur. 2. Si quis canem qui legamine novit post solis hoccasum occiderit sicut superius diximus intemamus. 3. Si quis pastoralem canem furaverit aut occiderit, malb. leodardi, malb. theofoano, malb. leudardo, malb. leosdasdi sive theoprano, 120 dinarios qui faciunt solidos 3 culpabilis iudicetur excepto capitale et dilatura.

VI. Von Hundediebstählen.

1. So Jemand den segusischen Leithund stiehlt oder tödtet und dessen überführt wird, so soll er für schuldig erkannt werden, 600 Pfenn. oder 15 Schill. zu zahlen. 2. So Jemand den mit dem Halsband vertrauten Hund (das heisst einen Hund, der sonst an der Kette steht) nach Sonnenuntergang tödtet, so verfügen wir, wie oben bemerkt. 3. So Jemand einen Schäferhund stiehlt oder tödtet, der ist für schuldig zu erkennen, ausser cap. und dil. 120 Pfenn. oder 3 Schill. zu zahlen.

Erklärungen. 1. Die bis zur Unkenntlichkeit entstellten sogenannten Glossen lauten: leudardi, leodardi, troitohen hunne, fhuuuichuus cornutu nechana, fluuuicushus cornutu nechanna, phuuuichuus cornutu nechana, leo dasdi. Der Ausdruck leudardi (leo dasdi ist falsche Schreibart) ist auch hier am rechten Orte, da es sich um etwas Gemeinsames handelt, nämlich den Hund als magister. Dieser Hund, ein ursprünglich gallischer, von Segusien bei Lyon, denk' ich, heisst auf Italienisch segugio und ist der Jagdhund, nämlich der Spürhund oder der Leithund. Die Segusiani in Gallien, bei Căsar so genannt, heissen bei Cicero auch Sebusiani. Der Spürhund, der englische spaniel, ist der spanische sabueso. Nov. 32 lautet: si quis

segusium magistrum canem furaverit, malb. trouuidouuano tuene chunne, Die Busse ist 1800 Pfenn. Die sogenannten Glossen trouuidouuanotuene chunne und troitohen hunne, welche ursprünglich eine und dieselbe waren, sind fürchterlich verunstaltet. Man spürt bald, dass die erwähnte Zahl 1800 (Pfenn.) darin steckt. Der Abschnitt „Incipiunt chunnas“ hat für 1800 theu uuenet chunna und theu uenechunna. Beide Schreibarten sind so falsch als möglich. Sie sind aus tuue neuuen (niugen) hunne, d. i. 2 mal 9 hundert, entstanden. Das altfris. niugen und noch jetzt das nordfris. niügen ist neun. Das verunstaltete nechana halte ich für dieselbe Zahl, und aus chunne machte der unwissende römische Klerus etwas römisch Gehörntes (cornutum), ja selbst fhuuuichuus, fluuuicushus, phuuuichuus scheint nur eine noch ärgere Verunstaltung von trouuidouuano und als diese selbst zu sein. Die verstümmelten Lesarten trouuidouuano, tuene chunne, troitohen hunne und theu uuenet chunna sind, wie gesagt, eine und dieselbe ursprüngliche Lesart, woraus J. Grimm seltsame Phantasiewesen schuf. Dass sein trouuido nicht das ist, wofür er es ausgibt, erhellet schon aus L. S. XXXIII. De venationibus, worüber später ausführlicher.

3. Die verstümmelten Rechtsausdrücke heissen: malb. leodardi, malb. theofoana, malb. leudardo, malb. leosdasdi sive theoprano. Novelle 32, wo der Text heisst: si quis canem qui ligamen novit post solis occasum occiderit, steht der Ausdruck rephuo uano, theophano, reppophano. Der Etymolog mache nur keine deutsche Repphenne (Repphuhn) daraus. Diese sogenannte Glosse würde nach J. Grimm's Behauptung gewohnt an das Seil" bedeuten, sie liesse sich aber natürlicher erklären durch los von der Kette. Am Tage nämlich war der Hund angebunden, um keinen Schaden zu thun, und ward bei Sonnenuntergang los gemacht zur Wacht. Dies beweist Nov. 279, welche so lautet: Si quis vero canem custodem domus sive curtis qui die ligari solet ne damnum faciat post solis occasum solutum furatus fuerit vel occiderit, wenn aber Jemand den Wachthund des Hauses oder Hofes, welcher bei Tage angebunden zu sein pflegt, um keinen Schaden zu thun, nach Sonnenuntergang, wenn er losgemacht worden ist, stiehlt oder tödtet. Das erwähnte trouuidouano erklärt J. Grimm fälschlich durch „des Jagdzeichens gewohnt". Das uano, behauptet er, heisse gewohnt, und wäre es bekannt (J. Grimm wusste es nicht), dass gewohnt auf Nordfrisisch wen lautet, z. B. hi as't al wen, er ist es schon gewohnt, so würde man ihm auch sogleich glauben. Allein wan bedeutet auch los, leer. Nov. 32 lautet ferner: si quis canem acutarium furaverit, so Jemand ein Windspiel stiehlt, malb. hunuane. Und Nov. 184: si quis veltrum agutario furaverit, so Jemand ein Windspiel stiehlt, malb. chuno uano, chunabana. Allerdings könnte man nun uano, foano, phano, prano (verstümmelt) durch los, ohne, erklären und rephuo uano, reppohano durch ohne Rep, Reif, Halsband, von dem altfränkischen, altfrisischen Clement, Lex Salica.

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und altenglischen wan, d. i. fehlend, mangelnd, wovon das engl. to wane, nordfris. weanen, d. i. abnehmen, und das frisische und engl. want, d. i. Mangel. Wer von den Lesarten uane, uano, phano, foano, prano, bano die letzte für die richtige halten sollte, würde vielleicht an das altengl. bane, Verderben, Tod, Gift, denken. Noch jetzt heisst das engl. I'll be the bane of him, ich will ihn umbringen, und das dänische Banesaar heisst Todeswunde. Nun wäre wohl Mancher gleich bereit, aus hunuane oder vielmehr chunabana einen Hundetodtschlag zu machen. Es scheint auch wirklich, dass hun (nordfris. Hüin, Hün, in den legibus Bajuar. hona, huna), chuna einen Hund bedeute, da 100 (chunna) in der L. S. fast immer mit zwei n geschrieben wird. Aber was das uane anbetrifft, so ist J. Grimm's Erklärung von uano auch hier unbrauchbar. Das uane in hunuane kann weder gewohnt, noch los, leer bedeuten. Es ist einer der unzähligen verunstalteten Ausdrücke, womit man sich abquält. Nov. 279 lautet: So Jemand den canem pastorem (den Hund Pastor oder den Pastor Hund so steht ja da) stiehlt oder tödtet, und L. S. VI, wo der Gegenstand derselbe ist, lauten, wie gesagt, die sogenannten Glossen leudardo, leodardi, theofoano, leosdasdi sive theoprano. Das leudardi ist hier wieder am rechten Ort, da der Fall das Gemeinwesen besonders betrifft, indem der Hund der gemeinsamen Heerde Allen angehört. Die Worte leosdasdi sive theoprano, richtiger leudardi sive theouano, bedeuten also leudardi oder theouano, da wahrscheinlich beide Rechtsausdrücke am Gerichtsberg galten. Nov. 32, wo im Text vom ligamen, dem repo, reppo in der sogenannten Glosse, die Rede ist, erscheint in dieser Glosse auch die Lesart theophano. In dieser philologischen Wüstenei will ich hier noch einen Gedanken nicht verschweigen: uano könnte aus huano (Hund) entstanden sein und reppouano macht es wahrscheinlich. So wäre repohuano so viel als Kettenhund. Es passte auch zu trouuidouano, der den canis magister bezeichnen soll. Das theophano könnte theo (thio) huano, d. i. der Hund, heissen sollen. Die Form ther (der) ist süddeutsch, nicht urfränkisch. Der Artikel der lautet auf Englisch the, auf Nordfris. thi, auf Altfrisisch thiu. Vielleicht sind die Lesarten hunuane, chunouano doppelt gesetzt worden, weil man hun und huano missverstand.

In Betreff des Textes Abschn. 2. bemerke ich noch, dass für legamine, hoccasum, intemamus zu lesen ist ligamen, occasum, intimamus. Auch das intimamus weist auf eine spätere Zeit.

VII. De furtis avium.

1. Si quis accepitrem de arborem furaverit et ei fuerit adprobatum, malb. horhut, malb. orflocla, malb. hocticla, malb. ortfocla, 120 dinarios qui faciunt solidos 3 culpabilis iudicetur excepto capitale et dilatura. 2. Si quis accepitrem de pertica

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