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Welche Resultate lassen sich aus der äusseren Betrachtung dieser 40 Regestenbände literarum de curia et communium Johann's XXII. gewinnen?

1. Der gleichförmige Einband stammt durchgängig aus den Zeiten Innocenz's XII. und da nicht bei allen Lagen Custoden angebracht sind, ist der Gedanke an eine Verwirrung durch's Binden nicht unmöglich, was übrigens ohne Belang ist, da hier die Urkunden nach Jahren, Monaten und Tagen geordnet und vollständig datirt sind;

2. Das Pergament und die Schrift ist, wenn auch nicht der Hand, so doch dem Charakter nach ganz wie in den Regesten Klemens' V.;

3. Die Regesten wurden nach einem bestimmten Plane und zu gleicher Zeit in Angriff genommen, und von mehreren Schreibern aus Kladdenbüchern kopirt und fleissig korrigirt;

4. Mehrere Bände litten durch Feuchtigkeit und scheinen nicht vollständig zu sein;

5. Alle Dokumente sind nicht indicirt; hier und da Schreibfehler; manche Briefe ausgestrichen „de mandato domini Petri Episcopi Penestrini (sic), gerentis officium Cancellarie“;

6. Diese Regestenbände sind mit der Regierung Johann's XXII. nicht gleichzeitig, obwohl ämtlich angelegte Originale;

7. Die Behauptung der Diplomatiker (siehe auch l'art de vérifier les dates, chronologie historique des Papes), dass die Formel: „Ad futuram rei memoriam" erst Klemens VI. eingeführt habe, wird hier widerlegt, weil sie schon unter Johann XXII. vorkommt.

lit. Secretae ist signirt mit Nr. 112, also der erste Secr. mit Nr. 109 und so kann der letzte lit. Commun. oder Pars III. auni XIX. nur die Nr. 108 haben, und folglich die Pars II. anni XIX. Nr. 107, die Pars I. Nr. 106, die Pars II. anni XVIII. Nr. 105 und die Pars I. Nr. 104, und da nun (wie oben gezeigt) die Pars I. anni XVI. mit Nr. 101 signirt ist, so kann Pars II. anni XVI. nur mit Nr. 102 und die Pars unica anni XVII. nur mit Nr. 103 bezeichnet sein. Es wären demnach muthmasslich noch 5 Regestenbände Literarum Communium aus Johann's XXII. Regierung zu untersuchen übrig.

§. 9.

Fortsetzung der Beiträge zur Kenntniss der päpstlichen Regesten. — Regesten Johann's XXII. Literae secretae. Resultate.

Literae Iohannis XXII. Secretae.

48. Tom. I. anni I. et II. Der rothe Einband ist ganz gleich den früheren Regesten; auf dem schwarzen Schildchen steht in Gold: Io. XXII. Secretae anni I. II. Tom. I. Auf dem ersten Blatte liest man mit einer Hand sec. XVII. Registrum Iohannis XXII. anni I. et II. eine Aufschrift, die dem Inhalte nicht ganz entspricht, denn man findet in diesem Bande, besonders von Nr. 607 an, gar viele Briefe anni tertii. Diesen Briefen, im ganzen Codex 907 an der Zahl, geht kein Index voraus, sondern die kurze Inhaltsanzeige mit rother, etwas glänzender Farbe hat eine spätere Hand in den Text zu den betreffenden Briefen eingetragen. Sie erscheinen geographisch, d. h. nach den Ländern, in die sie expedirt wurden, obwohl nicht durchgängig geordnet. Zwei Schreiber haben an diesem Codex von 241 später numerirten Blättern, die dem Formate, Schönheit des Pergaments, Anordnung und Charakter der Schrift, Linirung etc. nach ganz gleich mit den Bänden der lit. Commun. dieses Papstes gehalten sind, geschrieben. Die eine Hand schrieb 668 Briefe, numerirte jedoch blos bis 661; die andere fing, ohne Rücksicht auf die hiebei unnumerirten Briefe, gleich mit Nr. 662 an zu zählen, eine Differenz, die durch Raynald's Hand dadurch ausgeglichen wurde, dass er, wie so häufig, eine neue Numerirung vornahm, und so 907 Briefe herausbrachte. Zwischen der ersten und zweiten Hand sind einige Blätter (fol. 164-169) unbeschrieben geblieben, die aber in der Blätterzahl 241, weil die Numerirung viel später geschah, mit einbegriffen sind. Der erste Schreiber nahm immer eine Lage von 8 Blättern, der zweite hingegen nur von 4 Blättern. Korrekturen sind hier nicht selten; einmal eine ausgelassene Urkunde am unteren Margo nachgetragen und eine andere ganz ausgestrichen. Irgend eine Signatur fiel mir nicht auf. Auf dem

unteren Schnitt, wie bei den lit. Commun. mit Tinte: Secret. anni I. II. Ioh. XXII. und dies auf allen nachfolgenden Bänden.

49. Tom. II. anni I. II. III. et IV. Auf dem Rücken des rothen Einbandes liest man: Ioh. XXII. Secret. an. I. ad IV. Tom. II. Und wirklich gibt dieser Pergamentband von 249 Folioblättern, von denen immer 10 eine Lage bilden, und von denen drei in der Mitte und eins am Schlusse unbeschrieben sind, die Urkunden Johann's XXII. aus seinem ersten, dem zweiten, dritten und vierten Regierungsjahre, weshalb vor dem unpaginirten Index mit einer ziemlich gleichzeitigen Cursiv die Note steht: Annus secundus tertius et quartus intermixtim. Die Schrift ist die schöne französisch-italienische mit den gezackten und langen, durch feine blaue und rothe Striche verzierten Initialen, wie sie in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts blühte; sie ist von den der Regesten lit. Commun. und somit auch von Tom. I. Secret. auffallend verschieden und schöner. Die gelbe Farbe, mit welcher hie und da im Texte die grossen Buchstaben angestrichen erscheinen, kommt in diesem Bande zum ersten Male vor. Die Titel sind roth, die Initialen abwechselnd roth und blau. Im Texte geschah die spätere Numerirung der Briefe mit arabischen Zahlen, im Index hingegen aus der Gleichzeit mit römischen Zahlzeichen. Doch wie gewöhnlich gibt es im Texte viel mehr Briefe, als im Index angezeigt sind, und dann stimmen viele Nummern gar nicht überein, weshalb der Index beim Forschen nur eine sehr geringe Erleichterung gewähren kann. Nebst dem hat dieser Index noch das eigene, dass einige seiner Blätter doppelt geschrieben sind, und zwar von einer anderen minder geübten Hand, und dass durch Unachtsamkeit des Buchbinders die Blätter verbunden, einige sogar erst nach fol. 163 erscheinen. Im Ganzen sind in diesem Bande 1029 Urkunden niedergelegt und so ziemlich geographisch geordnet; zuerst kommt Frankreich, am zahlreichsten vertreten, dann England, Spanien und Sicilien; Deutschland ist hier, auffallend genug, gar nicht vertreten. Jedes Blatt hat 46 Linien mit schwacher Tinte, oder auch mit Blei gezogen; die Zeilen stehen in zwei Kolumnen mit einem Zwischenraume von etwa 1 österr. Zoll. Korrekturen trifft

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man häufig an, leere Stellen (lacunae) mit den betreffenden in margine angesetzten Worten ergänzt, obwohl nicht durchgängig, auch angefangene und nicht vollendete Urkunden, zu deren zuhoffenden Ergänzung immer einige Zeilen leer gelassen wurden, so z. B. die Nummern 243, 244, 245, 246 und 249. Bei diesen steht mit der Originalhand: „dimitto quia plus non erat in Regestro antiquo". Bei der Nr. 347 Carolo Franciae regi filio", die gleichfalls unvollendet ist, aber die Custode hat, weil sie ein Blatt schliesst, liest man mit einer feinen Cursiv aus der Gleichzeit: „non fuit reperta pars sequens correspondens“ und ganz unten am Blatte: „Correctum". Bei den Nrn. 962, 966 und 967 steht in margine zu einer im Texte gelassenen Lacuna: quod spatium erat in alio Regestro. Bei Nr. 1022 bei einer ähnlichen, ausgelassenen Stelle: quod sic erat in originali. Und zu allem diesen kommt noch, dass bei der durch den Buchbinder angestellten Verwirrung bei zwei Lagen tritt sie deutlich hervor bogenweise Urkunden mit dem Datum eodem anno" oder „ut supra“ vorkommen, was um so mehr beirren muss, als in diesem Bande, wie oben gesagt, Urkunden der Jahre 1, 2, 3 und 4 „intermixtim“ untereinander eingetragen erscheinen.

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50. Tom. III. anni VI. et VII. Vor dem gut gearbeiteten Index trägt dieser Band von 409 Folioblättern die Aufschrift: Rubrice Registri literarum secretarum sanctissimi in Christo patris et domini nostri domini Iohannis divina providentia pape XXII. que per eius cameram transierunt Anno pontificatus sui sexto et septimo, et primo de anno sexto". Dieser Aufschrift gemäss trägt auch der rothe Einband am schwarzen Schildchen: loh. XXII. Secret. An. VI. et VII. Tom. III. Die nach Ländern geordneten Urkunden, im Ganzen 1721 Nummern, sind wie der Index, nach den Jahren getheilt. Die vom Jahre VI. enden auf fol. 188 mit der Bemerkung: Finito anno sexto sequuntur Rubricae septimi anni, welches 786 Nummern hat. Nur einmal fand ich eine Urkunde anni V. und eine anni VI. mitten unter den anni VII.') Die in zwei Kolumnen getheilte Seite hat 46 Linien;

') Von den lit. Secret. anni V. sah ich gar nichts. Der Rückenbezeichnung nach sollte kein Band fehlen, denn die Tomi laufen

10 Blätter bilden eine Lage; Korrekturen sind selten; die Aufschriften und Anfangsbuchstaben roth. Die Schrift, durchgängig von Einer Hand, ist dieselbe wie Tom. II. Die erste Linie beim Beginnen der Regesten und einmal sogar die Aufschrift: „Caroli regi" ist roth geschrieben in der langen langobardischen Minuskel. Die Folirung aus der Gleichzeit ist in der Mitte des Blattes hoch oben und eine andere zum leichteren Suchen auf gewöhnliche Weise an der Ecke der Blätter angebracht. Die Urkunden im Index tragen die Folio-Nummer, wo sie vorkommen. Die fortlaufende Numerirung ist von Raynald, ist aber, wie gewöhnlich, nicht ganz richtig. Eine Urkunde, die Ehedispens Karl's von Frankreich mit Maria, Schwester Johann's von Böhmen betreffend, ist zweimal vorhanden fol. 21 und fol. 33. Auch in französischer Sprache ausgestellte Dokumente findet man hier vor, so z. B. Nr. 817 und Nr. 920. Irgend eine Signatur nahm ich nicht wahr.

51. Tom. IV. anni VIII. Die Briefe in diesem Bande, welcher am Rücken das übliche: Ioh. XXII. Secret. an. VIII. Tom. IV. trägt, haben zwei Abtheilungen mit einem doppelten Index. Die erste Abtheilung, deren zwar gleichzeitiger, aber von einer anderen Hand, als die des Codex, geschriebener Index die Briefe nach der Foliozahl citirt, zählt 132 Blätter mit 490 Urkunden; die zweite, deren gleichzeitiger Index auf 7 Blättern zwar die Urkunden auch nach den foliis citirt, die, wie Tom. III. durchgängig in der Mitte des Blattes numerirt sind, aber nur 472 anzeigt, führt auf 91 Blättern 505 Briefe an, demnach im Ganzen auf 223 Blättern 995 Urkunden, obwohl auch hier von den Registratoren nicht genau gezählt wurde. Die Schrift und die Anordnung des Codex ist genau dieselbe wie in Tom. III. Bei der geographischen Absonderung erscheinen zuerst die Briefschaften für Italien, dann die für Frankreich, England, Spanien, Portugal, Deutschland (von Nr. 860-912), Sicilien und Kalabrien etc.

regelmässig nach einander, und doch drängt sich unwillkürlich der Gedanke auf, dass ein Theil verloren gegangen sein muss. Denn die Voraussetzung, dass Johann XXII. in seinem fünften Regierungsjahre keine Secretae erlassen hätte, ist ja unmöglich. Dudik's Forschungen. II.

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