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Stammesherrschaft Juda's zur Völkerherrschaft bilde, können wir nicht mit Del. bejahen. Wir verkennen dabei nicht, dass die Aufrichtung der Stiftshütte zu Silo einen Wendepunkt zweier Perioden in der Geschichte Israels bilde. Denn wenn auch dieses Factum nicht der Zeit nach den Wendepunkt vom Kriege zum Frieden, von der Eroberung zur Besitznahme, von dem Wandern zur Niederlassung bildet, sondern mitten in die Vertheilung des Landes hineinfällt: so war doch das Aufschlagen des Stiftszeltes zu bleibender Stellung in Silo ein reelles Unterpfand, eine thatsächliche Bürgschaft für Israel, dass es nun erst festen Fuss im eroberten Lande gefasst habe, nach langem Umherirren und Kriegführen zur Ruhe und zum Frieden gelangt, in den ruhigen und friedlichen Besitz des verheissenen Landes und seiner Güter gekommen sei, so dass „Silo wie sein Name besagt die Ruhestätte Israels wurde." Aber wie Juda bis zur Versammlung der Gemeinde in Silo (Jos. 18, 1) nicht das Scepter über die Stämme Israels geführt hat, so gewann es diese Stellung auch nicht, so lange das Haus Gottes in Silo stand. Hier blieb nämlich die Stiftshütte bis zu Eli's Zeiten (Richt. 18, 31 1 Sam. 1, 3. 2, 12 ff.), vielleicht bis in die ersten Jahre der Regierung Sauls. In den späteren Regierungsjahren dieses Königs finden wir sie in Nob (1 Sam. 21), von wo sie später nach Gibeon versetzt wurde1. Obgleich nun Zeitpunkt und Ursache ihrer Versetzung von Silo nach Nob unbekannt sind, so steht doch so viel fest, dass schon zu einer Zeit, wo das Königthum noch beim Stamme Benjamin war, ohne Zweifel noch vor der ersten Salbung Davids zum Könige unter Saul, Silo aufhörte, der geistliche Mittelpunkt für die Stämme oder die Ruhestätte Israels zu seyn. Hiernach kann Silo als Stätte des Centralheiligthums weder für die Hegemonie Juda's noch für den Uebergang seiner Stammesherrschaft. zur Völkerherrschaft einen Wendepunkt begründen. Wenn also Jakob von dem Kommen Juda's nach Silo geredet hätte, so wäre seine Weissagung nicht in Erfüllung gegangen, durch die Geschichte nicht bestätigt worden. Wer sich zu dieser Consequenz nicht verstehen kann, der wird die geographische Fassung des b fallen lassen müssen.

Wir wenden uns nun zu der von Hofmann, Baumgarten und Kurtz vertretenen und von letzterem namentlich gegen Hengstenberg mit grossem Eifer vertheidigten Ansicht, welche das W. als Appellativum in der Bedeutung: Ruhe oder Ruhestätte fassend, V. 10 übersetzt: „Nicht wird

1 Vgl. mein Handbuch der bibl. Archäologie §. 22.

das Scepter von Juda weichen. ... bis dass er (Juda) zur Ruhe (Ruhestätte) kommt und ihm der Gehorsam der Völker wird." Wir sehen dabei vorläufig davon ab, dass diese Auffassung nicht nur ihren Ausgangspunkt sondern auch ihre Hauptstütze in dem historiologischen Axiome hat, dass die Erwartung eines persönlichen Messias der patriarchalischen Zeit völlig fremd sei, und folgen bei Beurtheilung derselben dem Gange, welchen Kurtz in dem Anhange über die Schilostelle (B. 2. S. 558 ff. d. Gesch. d. A. B.) eingeschlagen hat, aber nur die positive Begründung dieser Ansicht in Betracht ziehend.

Hier stellt Kurtz die Frage in den Vordergrund, ob das fragliche Wort als Subjekt oder als Objekt zu fassen sei.1 Und in der That, wenn sich diese Frage vor oder auch nur unabhängig von der sprachlichen Erklärung des Wortes zu irgendwelcher Evidenz bringen liesse, so wäre für die richtige Deutung desselben von vornherein viel gewonnen. Fassen wir nun den „exegetischen Beweis" ins Auge, welchen K. dafür führt, dass „, nicht Subjekt seyn könne, sondern Objekt seyn müssel", so hatte er schon in Bd. 1. S. 324 die Structur des 10. V. dafür geltend gemacht und gesagt: „sobald man es als Subjekt fasst, wird dadurch aller Parallelismus

עַד כִּי יָבֹא שילה des Gedankens zwischen den beiden Sitzen

und 3, der durch die Gliederung des Verses gefordert wird, aufgehoben und zerstört." Aber in Bd. 2. S. 566 gibt er in Folge der von Hengstenberg dagegen gemachten Einwände zu, dass er wohl zu viel Gewicht auf dieses Argument gelegt habe. Wir aber stehen nicht an es auszusprechen, dass dieses Argument alle Bedeutung verliert für jeden, der sich mit den Gesetzen des parallelismus membrorum der hebr. Poesie näher vertraut gemacht und erkannt hat nicht nur, dass dieser Parallelismus nicht blos synonymer und antithetischer Art ist, sondern sehr häufig auch synthetisch oder den Gedanken fortführend, sondern dass auch in der Bildung dieser 3 Arten von parallelen Versgliedern die grösste Mannichfaltigkeit und Freiheit herrscht, und besonders noch die Relativpartikel in der Poesie nur selten gebraucht wird, so dass Sätze, wie: bis dass der Friedebringer kommt und ihm die Anhänglichkeit der Völker wird, für:

1 „Die erste und nothwendigste Frage heisst es S. 564 welche die Exegese bei der Deutung unserer Stelle zu erörtern hat, weil von ihr alles Andere abhängt, ist nicht die: ob die Stelle von einem persönlichen Messias handle oder nicht, sondern vielmehr die': ob als Subject (bis Schiloh kommt) oder als Object (bis er nach Schiloh kommt) zu fassen ist.“

und der, welchem die Anhänglichkeit der V. wird, häufig vorkommen. Man vgl. nur Ezech. 21, 32: „bis der kommt, dem das Recht und ich gebe es" für: „,und dem ich es gebe"; oder Jes. 49, 7: „wegen Jehova's, welcher treu, und des Heiligen Israels und er hat dich erwählt" für: „der dich erwählt hat."

Sehen wir also zu, ob die anderen Gründe die Beweiskraft haben, welche Kurtz ihnen beilegt.,,Weit entschiedenerheisst es 2 S. 566 — und wie ich überzeugt bin, absolut zwingend spricht der Zusammenhang und Fortschritt des Gedankens in dem Segenssprüche über Juda dafür, dass bals Objekt zu fassen, nicht als Subjekt." Diese Thesis wird dann mit 6 Gründen (a-f) bewiesen, nach Entwickelung derselben aber bemerkt: „ich will nicht behaupten, dass allen diesen Argumenten zwingende Beweiskraft innewohnt; vielmehr schreibe ich solche nur den sub. lit. e. f. angeführten zu, ohne indess die Beweiskraft der übrigen ganz fallen zu lassen" (S. 567 f.). Diese Gründe haben wir also der Reihe nach zu prüfen:

erwarten,

Die beiden ersten: „,a) Man muss bei dem erst zu erfahren, wozu es mit Juda kommen, wohin er es im ununterbrochenen Besitze fürstlicher Stellung bringen werde. b) Wie sollte der Stammvater bei der Schilderung des Segens, der Juda's wartet, so sehr von Juda absehen können, dass er die Spitze des Segens in der Verkündigung einer Person auslaufen lässt, die zu Juda in gar keine Beziehung gestellt ist? Denn dass die vermeintliche Person des Schiloh Juda's Nachkomme seyn werde, ist mit keinem Worte angedeutet und versteht sich keineswegs von selbst"-diese beiden Argumente sind aus v. Hofmanns Weiss. und Erf. 1, S. 115 u. 117 genommen. Dabei hat aber K. ganz übersehen, dass v. H. sie gegen die Erklärung des W. von der Person des Messias gebraucht, gegen die sie mit einigem Scheine sich vorbringen lassen, während sie für den Beweis, dass bim vorliegenden Satze Objekt seyn müsse, wozu K. sie verwendet, ganz unbrauchbar sind. Denn wollte jemand dieses mit Gesenius, Hävernick u. A. als Abstractum fassen und den streitigen Satz übersetzen: „bis dass die Ruhe kommt und ihm (Juda) Gehorsam der Völker wird", so bliebenb Subjekt des Satzes und es wäre dabei doch nicht nur der Erwartung zu erfahren, bis wohin Juda es in ununterbrochenem Besitze fürstlicher Stellung bringen werde, entsprochen, sondern auch die Spitze des Segens (der willige Gehorsam der Völker) in deutliche Beziehung zu Juda gesetzt. Für den Beweis, dass b nicht Subjekt seyn könne, sind also diese

beiden Argumente sehr unbedacht herbeigezogen. Aber auch die Erklärung des vom Messias können sie nicht erschüttern. Denn das erste involvirt eine Voraussetzung oder eine Forderung, deren Berechtigung erst dargethan werden müsste, bevor aus ihr gegen die Deutung des vom Messias argumentirt werden kann. Wenn der Patriarch seinen Söhnen verkündigte: Juda wird das Scepter führen und das Regiment behalten, bis der Messias kommen und ihm der willige Gehorsam der Völker zufallen wird, so hatte er ohne Zweifel alles gesagt, was der Geist Gottes seinem Geiste über das messianische Heil geoffenbart hatte. Zu erwarten, dass der göttliche Geist dem Patriarchen über die Erscheinung des Messias hätte noch weitere Aufschlüsse geben müssen, dass derselbe seinen Söhnen auch das Verhältniss, in welches Juda nach seiner fürstlichen Stellung zum Messias treten werde, deutlich machen konnte, dazu sind wir nicht befugt, und daraus, das die Worte Jakobs diese Erwartung nicht befriedigen, folgern, dass er nicht von der Person des Messias geweissagt habe, heisst den stufenmässigen Fortschritt in der Entfaltung des göttlichen Heilsrathschlusses verkennen und verleugnen. Auf das zweite Argument aber hat Kurtz selbst in Bd. 1 S. 324, da wo er es als v. Hofmannschen Einwand anführt, schon geantwortet: „wir können diesem zuversichtlichen Ausspruche nicht so unbedingt beistimmen, da, wenn sonst nur diese Auffassung aus den Worten und dem Zusammenhange als die richtige unzweifelhaft hervorträte, die mangelnde Beziehung des Schiloh zu Juda als eines Nachkommen desselben sich auch allenfalls als von selbst verstehend ergänzen liesse." Dieser Einwurf kann also erst und wird seine volle Erledigung finden, wenn sich nachweisen lässt, dass nach Etymologie und Wortbildung nur vom Messias verstanden werden könne.

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Noch schwächer sind die beiden folgenden Argumente: Aber auch zugegeben so fährt Kurtz sub lit. c) fort zugegeben, die vermeintliche Person des Schiloh könne, ja müsse als Juda's Nachkomme angesehen werden, und das W. Schiloh bezeichne die Person des Messias nach seinem königlichen Amte und nach seiner friedebringenden Herrscherstellung, so würde Jakob weissagen: Juda soll so lange herrschen, bis der Herrscher aus Juda kommen werde, d. h. Juda solle herrschen, bis Juda herrschen werde. Welch ein Unding von Sinn!" Allein dieses Unding von Sinn, welches K. hiemit allen Theologen und Schriftauslegern der christlichen Kirche, welche Schilo vom Messias verstanden haben und noch verstehen, aufbürden will, trifft nicht diese

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Auffassung unserer Stelle, sondern fällt zurück auf das Haupt dessen, der die Worte: Juda wird herrschen bis der Mann des Friedens, der Messias kommt und ihm Gehorsam der Völker wird, durch willkührliche Quid pro quo's und Verstümmelungen in Unsinn verwandelt.1 d) Bezeichnete das Wort Schiloh den Messias, also eine scharf begrenzte einzigartige Persönlichkeit, so wäre man wohl berechtigt zu erwarten, dass es durch den Artikel der Allgemeinheit des Begriffs enthoben wäre." Dagegen lehrt der gründliche Kenner der hebr. Sprache, Ewald in s. ausf. Lehrb. der hebr. Spr. §. 277 c.: „Bilden Dichter oder Propheten etwa neue Eigennamen nach ihrem eigenen Gutdünken, so nehmen diese leicht sogleich in der Entblössung vom Artikel das Unterscheidungszeichen der meisten Eigennamen an"; und wer den angezogenen §. mit Aufmerksamkeit ganz durchliest, wird sich leicht von der gänzlichen Nichtigkeit des K.schen Arguments überzeugen. Oder sollen etwa die nomm. (Jes. 7, 14. 8, 8) und n (Zach. 3, 8. 6, 12) nicht den Messias bezeichnen können, weil sie keinen Artikel haben?

Die bisher beleuchteten Argumente unseres Gegners haben sich als so schwach herausgestellt, dass sie kein günstiges Vorurtheil für die „zwingende Beweiskraft" der beiden noch übrigen erwecken. Von diesen ist das eine (e) gleichfalls aus der v. Hofmannschen Bemerkung: „da man sich von der ersten Vershälfte (V. 10) zur zweiten kommend, durch nichts veranlasst sieht, ein anderes Subjekt als Juda zu erwarten", geschöpft und so formulirt: „In der ersten Hälfte von V. 10 ist von Juda die Rede, bei der zweiten Hälfte des Verses aber soll nach H. ein anderes Subjekt, nämlich Schiloh eintreten. Gut! Wie steht es nun aber mit dem folgenden Verse (V. 11), welcher beginnt: Er bindet an den Weinstock sein Füllen etc., er wäscht im Weine sein Kleid etc. Wer ist dieser er? Juda oder der Schiloh? H. müsste nach den Gesetzen der Exegese antworten: der Schiloh. Aber wie passt die Schilderung in V. 11 zum Messias? Enthält dieser Vers ja doch allzudeutlich nur eine Schilderung des wein- und milchreichen Landes, das Juda's Erbe im heil. Lande seyn wird? Darum sagt H. auch ganz unbefangen: „,,,Was Juda hier beigelegt wird, gehört ihm als Theil des Ganzen an, als Miterben des Landes, fliessend von Milch und Honig." Also

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1 Diese von Kurtz öfter in Anwendung gebrachte Art, seine Gegner dadurch zu bekämpfen, dass er ihre Worte und Aussprüche durch Verdrehung und Consequenzmacherei zu Absurditäten stempelt, kann die Wahrheit nimmermehr fördern.

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