Handbuch für österreichische Universitäts- und Studien-Bibliotheken sowie für Volks-, Mittelschul- und Bezirks-Lehrerbibliotheken

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Graeser, 1883 - 314 من الصفحات
 

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عبارات ومصطلحات مألوفة

مقاطع مشهورة

الصفحة 290 - Staatshebammenschulen wird nach je fünf Jahren, die ein solcher Professor — sei es vor, sei es nach dem Beginne der Wirksamkeit dieses Gesetzes — in dieser Stellung zurückgelegt hat, bis einschliesslich zum fünfzehnten Jahre dieser Dienstleistung um je 200 fl.
الصفحة 287 - Mitglieder des Staatslehrpersonales, deren Bezüge auf einem vertragsmässigen Uebereinkommen beruhen, finden die Bestimmungen dieses Gesetzes keine Anwendung. §. 8. Der §. 6 des Anhanges zu dem Gesetze, betreffend die Regelung der Bezüge der activen Staatsbeamten hat auch auf die Functionäre, für welche das gegenwärtige Gesetz gilt, Anwendung zu finden.
الصفحة 231 - Schüler hat dafür zu sorgen, die klassischen Schriften der Muttersprache, und Schriften, welche auf eine den Schülern angemessene Weise zur Erweiterung und Belebung des Inhaltes der einzelnen Lehrgegenstände, namentlich der Geschichte, Geographie, Naturgeschichte, Physik, dienen, den Schülern zugänglich zu machen.
الصفحة 278 - Jahren, die derselbe in zufriedenstellender Weise, sei es vor, sei es nach dem Beginne der Wirksamkeit dieses Gesetzes, in dieser Stellung zurückgelegt hat, bis einschliesslich zum zehnten Jahre dieser Dienstleistung um je 150 fl.
الصفحة 265 - Inlande verlegt oder gedruckt wird, ist, insofern sie nicht unter die im § 9 erwähnten Ausnahmen fällt, an das Staatsministerium, an das Polizeiministerium, an die kk Hofbibliothek und an jene Universitäts- oder Landesbibliothek, welche durch besondere Kundmachung in jedem Verwaltungsgebiete als hierzu berechtigt bezeichnet wird, je ein Pflichtexemplar zu überreichen. Von jeder periodischen Druckschrift ist überdies ein Pflichtexemplar an den Chef des Verwaltungsgebietes, in welchem die Druckschrift...
الصفحة 182 - Jedes Buch daher, für welches kein vernünftiger Grund der Brauchbarkeit spricht, Werke, die mit dem Leben der Verfasser dahin sanken und nie über die Mittelmässigkeit gereicht habe u, sind durchaus nicht aufzunehmen J ) Der ganze Wust unbrauchbarer Gebetund Andachtsbücher, Legenden und übrigen theologischen Ungereimtheiten ist ohne Weiteres in die Stampfe zu geben.
الصفحة 235 - Naehschlagwerke, wie Zeitschriften, Jahresberichte und alphabetisch geordnete Werke, endlich belletristische Werke, die man sich leicht auf anderem Wege verschaffen kann, werden in der Regel nicht ausgeliehen. § 16. In Betreff der laufenden Zeitschriften, so wie anderer im Erscheinen begriffener Werke, ist, um einerseits deren Benützung im Lesesaale nicht zu lange aufzuhalten, andererseits deren Abnützung im ungebundenen Zustande zu verhüten, nach Thunlichkeit dafür Sorge zu tragen, daß sie...
الصفحة 104 - ... siècles; ainsi que sur l'origine et le premier usage des signatures et des chiffres dans l'art de la typographie. 2 Tomes. Avec 20 planches. Paris 1808.
الصفحة 265 - Presssachen. § 9. Auf jeder Druckschrift muß nebst dem Druckorte der Name (die Firma) des Druckers und der des Verlegers oder bei periodischen Druckschriften statt des letzteren der des Herausgebers angegeben werden. Von dieser Verpflichtung findet eine Befreiung nur rücksichtlich solcher...
الصفحة 286 - Mit Zustimmung der beiden Häuser des Reichsrathes finde Ich anzuordnen, wie folgt: Artikel I.

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