صور الصفحة
PDF
النشر الإلكتروني

Friderichs, Herzogs von Sachsen, Briefe an Joh. Theod. Jablonski. ``s

Ich versichere denselben nochmalen aller Erkenntlichkeit, und verharre unausgesetzt

Zerbst,

den 20. Jan. 1703.

Monfieur

Vôtre trés-affectionné.

Frederic, Duc de Saxe.
Mppr.

effen an mich abgelassenes vom 23sten passato habe wohl, jedennoch erft vers wichenen Sonnabend, erhalten, und weil ich darinnen die nochmalige Versicherung von demselben finde, daß er sich meiner ummendorfischen Affaire holber vor mich zu intereffiren beständig resolviret ist, so habe für die hierunter bezeigte Gutheit hierburch nochmalen geziémenden Dank abstatten, und meinen Secretarium, wie ich neulichst bereits geschrieben, mit solchem abfertigen wollen, damit er demselben die benöthigte Nachricht überbringen, und mit dem Herrn Rathe überlegen möge, auf was Maasse die Sache in Zukunft mit bestem Nußen angegriffen, und wieder in Gang gebracht werden könne. Derselbe wird so gut seyn, und von solchem Secre tario der Sachen Beschaffenheit sich vortragen lassen, auf dessen Relation ich mich in allem beziehe; darneben den Herrn Rath versichere, daß ich für alle Mühwaltung, fo derselbe meinetwegen haben wird, mich erkenntlich erzeigen, und unausgesezt verbleiben werde

Monfieur le Confeiller

Berbst, den 13. Febr. 1703.

Vôtre fort-obligé Frederic, Duc de Saxe. Mppr.

3.

effen Antwortschreiben vom 17ten hujus hat mir mein Secretarius wohl übers bracht, und daben ausführlich rapportiret, was er mit dem Herrn Rathe meiner ummendorfischen Angelegenheit halber gesprochen, und wohin dessen Meynung ge

213

¡ielet.

[ocr errors]

zielet. Weil ich nun jeßo mich nicht in dem Stande befinde, daß ich eine Reife
nach Berlin unternehmen kann, so habe ich refolviret, ein Handschreiben an den
Herrn Oberkammerherrn, Grafen von Wartenberg, immittelst abgehen zu lassen,
damit die Sache nicht gänzlich in Vergessenheit gestellet werden möge. Ich habe
gedachten Oberkammerherrn an dasjenige darinnen erinnert, warumn denselben ich
bereits vormalen gebeten, und ihn zugleich ersuchet, daß, wenn einiger Zweifel
wegen meiner Gerechtsame vorhanden wäre, er dem Herrn Rathe Audience ver-
statten, und solchen sich durch ihn benehmen lassen mögte. Nun habe ich das Ver-
trauen zu dem Herrn Rathe, er werde Bengeschlossenes dem Oberkammerherrn
einhändigen, und daben mein Intereffe, so viel als möglich ist, beobachten, auch
allenfalls nöthige Remonftration thun; hingegen glauben, daß ich für alle hierunter
habende Mühwaltung erkenntlich seyn, und unausgeseßt verharren werde
Monfieur le Confeiller

Zerbst,

den 24. Febr. 1703.

Vôtre tres-obligé Frederic, Duc de Saxe. Mppr.

Jablonski Anmerkung. Das eingeschloffene Schreiben habe dem Oberkame merherrn eingehåndiget, welcher mir befohlen, über einige Zeit mich wieder ju melden, weil er indeffen sich in der Sache informiren wolle.

4.

effen bende Schreiben vom 23 und 26ften paffato habe wohl erhalten, und daraus ersehen, was es für eine Bewandniß mit denen an Holland überlassenen gethaischen Trouppen habe; ich danke schönstens für die hierunter sich gegebene Mühwaltung, und werde hoffentlich in wenig Tagen Gelegenheit haben, ein mehrers von der Ursache, so mich Anfrage zu halten veranlaffet har, mit demselben mündlich zu sprechen. Sonst will ich hoffen, daß das Schreiben, so mein Secretarius auf meinen Befehl jüngsthin an denselben hat abgehen lassen, und darinnen er sich wegen Prinz Johann Wilhelms von Gotha erkundiget hat, überkommen seyn werde; ich habe seit diesem die Nachricht erhalten, daß selbiger von dannen wieder abgereiset ist, und wenn ich dieses ein Paar Tage cher erfahren, hätte ich nicht nöthig gehabt, dem Herrn Rath abermalen Mühe zu verursachen. Was die über

schrie

fchriebene Zeitung von der Dethronisation des Königs in Polen anlanget, so ist wohl im geringsten nicht daran zu zweifeln, zumalen solche von so vielen Orten her confirmiret wird; die darauf erfolgenden bösen Suites lehret die Zeit, und dorfte der polnische Zustand in der Confufion mehr zu als abnehmen. Womit denselben. göttlicher Obhut empfehle, für alle mir erweisende Gefälligkeit obligirt, und allstets verbleibe

[ocr errors]

meines vielgeliebten Herrn Raths

Serbft, den 1. Mårz 1703.

[ocr errors]

Dienstwilliger Friderich, Herzog zu Sachsen. Mppr.

Ich bin demfelben obligirt, daß er das von mir ihm recommendirte Schreiben

so wohl versorgen, und anbey in Beantwortung dessen, welches ich an denselben abgehen lassen, sich so accurat erweisen, und barneben berichten wollen, was der Herr Oberkammerherr, Graf von Wartenberg, auf das erstere für eine Antwort mündlich ertheilet hat. Die Worte tlingen gut, und wäre zu wünschen, daß ber Effect damit accordiren mögte. Damit nun die Sache nicht wieder in Vergessens heit gerathen möge, so ersuche den Herrn Rath freundlich, die Gelegenheit in Acht zu nehmen, und weil es ermeldtem Oberkammerherrn selbst beliebet hat, meiner ummendorfischen Affaire halber Erinnerung zu thun 2.

[merged small][merged small][ocr errors][merged small]

dem Oberkammerherrn überreicht, den sten März 1753.

Es haben Se. churfürstl. Durchl. zu Brandenburg 2c. weiland Friedrich Will

helm, glorwürdigsten Andenkens, mit Frauen Johanna Walburgen, verwittibten Herzogin zu Sachsen, auch hochfel. Gedächtnisses, unterm dato den 7ten October 1687, einen Vergleich getroffen, kraft dessen hochgedachte fürstl. Frau Witwe den an dem Amt Ummendorf ad dies vitae habenden Nießbrauch, samt Dero Tafelbft

angee

angeschafften Inventario, und allem, was sie von dem Ihrigen dahin verwendet, abtreten, auch sothanen Amts Gefälle von vorhergegangenem Termino Trio tatis an sich enthalten, hingegen höchstgenannte Se. churfürstl. Durchlaucht. Deroselben oder Dero Erben dafür 26000 Rthlr. in bevorstehender Leipziger Messe durch Anweisung auf so viel von den Geldern, welche Ihro kaiserl. Majest. gegen Abtretung der Lichtensteinischen Forderung, Ihro churfürstl. Durchl. zu entrichten versprochen, bezahlen lassen; oder im Fall solche Zahlung nicht erfolgen sollte, anderweite baare Vergnügung, fraft eines besondern Eviction - Scheins leisten, und leht= lich Dero fürstl. Drinzen, Herzog Friedrich und Herzog Morihen, mit zwo Expectantien auf die hohe Stifter zu Magdeburg und Halberstadt, gnädigst versehen sollen und wollen. Als aber sich hierauf begeben, daß die Zahlung auf die ausą stellte Anweisung nicht erfolget, und immittelst vorhochgedachte fürstl. Frau Witwe dieses Zeitliche gelegnet, ist man an Seiten Sr. churfürstl. Durchl. auf die Meinung gefallen, daß sothane Zahlung nun nicht mehr gefodert, sondern dagegen eingewendet werden möge: wie der beschehene Vergleich, als ein unvollkomme nes, und von dem einen so wenig als dem andern Theil erfülletes Werk, ipfo jure zerfallen, indem die nach demselben erfoderte Tradition des Amts Ummendorf nicht erfolget; nunmehr aber, nach eingefallenem Absterben der fürstl. Frau Witwe, die Sache in den Stand gerathen, daß nichts mehr tradiret werden könne, sondern Se. churfürstl. Durchl. besagtes Umit ohne einige Gegen - Praeftanda in Poffeffion zu nehmen befugt gewesen; welche um so vielmehr ceffiren müßten, weil sie eine gar su grosse Laefion mit sich führen würden, wie solches in denen churfürstl. an Herrn Herzog Johann Adolphen zu Sachsen Weissenfels erlassenen Schreiben und ausgestellten Refolutionen, unterin 8ten Febr. und sten Jun. 1688, mit mehrern enthalten. Nun haben hierauf Herzog Friedrich als auf erfolgtes Absterben Dero Herrn Bruders, Herzog Morißen, alleiniger Erbe Ihrer Frau Mutter, mehrs hochgedachter fürstl. Frau Witwe, nach erlangter Majorennität nicht ermangelt replicando vorzustellen, welchermassen der getroffene Vergleich als vollkommen und verbindlich zu achten, indem er beyderseits vollzogen und ausgewechselt worden, ju einem Contractu confenfuali aber ein mehrers nicht erfodert werde; Se. churfürstl. Durchl. glorwürdigsten Andenkens auch denselben also dafür gehalten, indem sie die wirkliche Anweisung auf das Kaufgeld herausgegeben, und deren Eviction auch auf die Erben, durch eine besondere Verschreibung unterm 11ten October 1687 vers sichert; dagegen das Original der Verschreibung über den Ufum fructum von dem fürstl. Hofmeister Volkern, mit besonderer Gratulation, zu eigenen hohen Händen angenommen; überdas durch Dero magdeburg. Cammer sich des Amis Ummen dorf Einkünfte, sammt allem so daselbst befindlich gewesen, alsofort angemasset; welches alles für eine vollkommene Tradition zu halten fen, um so vielmehr, weil

Ulus

Ufus fructus, tanquam res incorporalis, anders nicht als durch Zurückgebung des Documenti tradiret werden können; die fürstl. Frau Witwe ebenfalls auf keine andere folennere Weise in solchen Nießbrauch immittirt worden; auch die Beamten nicht in ihrer, sondern Sr. churfürstl. Durchl. Pflichten gestanden, und die Schlüss fel zu den Thoren und Zimmern in ihren Hånden gehabt; und wenn ja noch etwas zu praeftiren übrig geblieben wäre, solches von den Erben geleistet werden sollen und mögen; die vorgegebene Laefion aber darum keine statt habe, dieweil die Qualität des Contractus, daß er nemlich wie in allen emtionibus fpei auf Gewinn und Verlust gestanden, nicht unbekannt gewesen; und wenn es Gott anders gefallen, solcher zu Sr. churfürstl. Durchl. grossen Vortheil gedeihen können, wie Dieselben in einem an die magdeburgische Kammer diesfalls erlassenen gnädigsten Rescript vom 6ten September 1687 selbst erkennen. Und endlich nebst dem Ulu fructu auch das Inventarium samt den Meliorationen, so zusammen über 5000 Thlr. betragen, imgleichen an denen Nutzungen des letzten Jahres, so andernfalls den Erben gehören sollen, an die 4000 Thlr. überlassen worden, und Sr. churfürstl. Durchl. wirklich zu gute gekommen.

Wann denn forhanige Vorstellung auf so vielen angeführten bekannten rechtss beständigen Gründen ruhet, so beharren Se. fürstl. Durchl. in der Hofnung, es werde dermaleinst Reflexion darauf gemacht, und Dero billigmäßigen Suchen allers gnädigst statt gegeben werden.

Zerbst, den 17ten Mårz 1703.

effen Schreiben vom 10ten hujus hat mir mein Secretarius dieser Tage ben meiner Wiederkunft wohl eingehåndiget, und ich habe daraus gerne vernommen, daß es scheinet, als wenn der Herr Oberkammerherr meiner ummendorfischen Anges legenheit sich ernstlich annehmen wollte. Damit nun das Eisen, weil es noch warn ist, geschmiedet werden könne, so habe ich ein Memorial an Se. tonigl. Majest. fertigen lassen, auch an den Oberkammerherrn eigenhändig geschrieben, und gedach tes Memorial ihm aufs beste recommendiret, von beyden aber dem Herrn Rathe hiermit eine Abschrift communiciren wollen, damit er, was ich gesuchet, wissen, und sich in der Negotiation darnach richten könne. Ich habe zwar das Memorial kurz einrichten lassen, und darinnen mich auf mein vorhergehendes vom 18ten May 1700 bezogen, doch will ich hoffen, daß ich nicht unrecht daran gethan haben wers de; sollte aber ja das erste Memorial, wie es manchmal zu geschehen pflegt, aus den Hånden gekommen seyn, so kann er solches durch beygefügtes, so ich zu diesem Ende abschreiben lassen, ersehen, auch aus den Privat- Acten, so ich ihm durch meinen Bújchings Magazin XXI, Theil.

B

Secre

[ocr errors]
« السابقةمتابعة »