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daher die zerdehnung in 2 verse, die einer ungeschickten änderung recht ähnlich sieht. vgl. unten s. 233.

3) 'unverständliche namen (sind) ersetzt. in der tat sind die personennamen in D öfters schlechter überliefert als in HS; daraus folgt jedoch zunächst nur, dass diese hss. die alten textformen sorgsamer bewahren als D.

er

4) schon vorher (s. 150) meint G., wenn man das gedicht Von Metzen hochzit früher ansetze als Wittenwylers 'Ring' denkt etwa an die wende des 14 zum 15 jh. sei auch erklärlich, warum in 1 67 (Hätzl.) noch der inhalt des 1 teils vom 'Ring', der betrug der Metz, fehlt und auch in keiner anspieJung erwähnt wird'. [offenbar ist hier statt I 67 (Hätzl.) vielmehr Li. (Lieders., Hs D) zu lesen.] 'ich erkenne darin einen unsauberen zusatz des redactors von I 67'. Wittenwyler benutzt vielmehr, wie sich unten herausstellen wird, unverkennbar bei der schilderung der brautnacht die fassung D. freilich ist hier die braut unschuldig, während sie sich im 'Ring' nur so stellt, in der tat aber eine gefallene ist wie ihre namensschwester im MB.; die in der kürzeren fassung gebotene brautnachtscene jedoch mit dem verplappern der cynischen dirne und dem betrunkenen bräutigam, der sie unberührt lässt, weil ihm weder ein licht noch der mondschein zu hilfe kommt, steht der darstellung des 'Ringes' ganz ferne. entweder kam also W. von selbst auf das neue motiv des betrogenen ehetölpels (s. unten s. 278), oder er kannte auch die fassung HS; dazu fehlt aber, wie sich zeigen wird, jeder anhaltspunct. zu schlüssen auf das höhere alter von MH. (in D) gegenüber MB. (in HS) sind wir also von hier aus m. e. nicht berechtigt.

Um festzustellen, welche von den beiden fassungen des Bauernhochzeitsgedichtes als älter anzusehen sei, und zugleich die längere zu charakterisieren, soll nunmehr ein sorgfältiger vergleich durchgeführt werden. ich geh dabei stets von der ausführlicheren redaction aus 1.

1 die citate aus Meier Betz (HS) und Metzens Hochzeit (D) geb ich in der gestalt, die ich nach eigenen abschriften aus den betr. hss. hergestellt habe. man wird sich jedoch im abdrucke bei Haltaus bzw. Lassberg leicht zurecht finden.

Das Bauernhochzeitsgedicht wurde übrigens auch durch einen druck

V. 1-10. einführung des liebespaares. vgl. HS 1-10. es fällt auf, dass in D der held Bärschi heifst, während in HS die v. 1 und 41 durch den reim auf den namen der braut gestützte Form Betz erscheint. vgl. aber den namen Pertsch HS 238, Pertzen H 341 (S betzen) für eine andere person. den glatten und ungezwungen klingenden reimpaaren HS 1.2 und 41.42 entsprechen in D v. 1.2, wo der reim auf die nebensilbe beschränkt wird (Bärschi: Metzi), und 45 (der reimvers ohne parallele in HS). wenn D die urspr. lesarten enthielte, müste der redactor mit grofsem geschicke zu werke gegangen sein, indem er die für den reim bequemere form Betz einführte. die beiden stellen sehen vielmehr darnach aus, dass D aus HS geändert wurde, weil dem bearbeiter die form Betz nicht geläufig war; er wählte dafür die ähnlich klingende Bärschi, die ibm durch die citierten stellen in HS nahe gelegt wurde, und opferte zuerst den reim teilweise, später wich er ihm nicht sonderlich geschickt aus. gegenüber H 7.8 klingt D 7.8 geschraubt; der redactor dürfte ein wortspiel (7 bett lectus', 8 'preces') beabsichtigt haben1. D 10 ist aus HS 10 ungeschickt verbreitert.

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völlig verschollen ist. vgl. Pfeiffers Germ. 13 (1868), 504 ff (brief M.s an Lassberg vom 15 jun. 1827). schon die von M. daraus citierten komischen personennamen beweisen, was Wagner aao. 505 anm. bereits erkannte, dass sich M.s druck zwar nicht mit der fassung in D, wol aber mit dem Meier Betz in H deckte. vgl. Luckenfru H 14; Schollentritt H 15; Vbelfar H 22; Wide(n)mann H 74; Ziernhelt beruht auf einem misverständnis (H 81 ist es appellativ); Lerenapf H 121; Hochstapf H 122; Ackertrab H 123; Schlind den Spiesz H 127; Raum die Taschen H 128; Strösgut H 129 (sträs gut); Hafenschleck H 387. in D weichen die entsprechenden namen zt. in ihrer gestalt stark ab, andere fehlen ganz. ferner stimmt der titel des druckes Von Mayr Betzen vnd auch von seiner Metzen zu den überschriften in H und S. endlich erweisen die ersten 10 und die letzten 11 verse, die M. anführt, klar, dass der druck die kürzere fassung enthielt. sein text deckt sich genau mit dem in H gegenüber S. vgl. 5 vnweg wie H; S hat anweg. 7. 8 lauten wie in H in S sind beide verse durch abgleiten des auges in eine zeile verschmolzen. 408 auch wie H. eehlt in S. 411.12 wie H: in S mehrfach verschrieben. 416.17 ind: wend wie HS ende: wende. für die textkritik ist Meusebachs druck, da er wahrscheinlich durchweg dieselbe textgestalt wie H enthielt, belanglos.

V. 11-20. versammlung von Bärschis sippschaft. vgl. HS 11-20. die verse 17.18 weichen in beiden fassungen stärker von einander ab; HS klingt wider einfacher 1.

V. 21-31. eintreffen von Metzens sippschaft, vgl. HS 21 ff. in D rückt auch die verwantschaft der braut zum verlöbnis an, in HS dagegen marschiert noch eine weitere schar von Betzens verwanten auf (22-26), während die Metzens nicht bei der verlobung, sondern erst beim eigentlichen hochzeitsmahle (119 ff.) eingeführt werden. wider scheint mir die kürzere fassung die grundlage für die längere zu sein. die verlobung findet dort im hause der braut statt, und nur der einzug des freiers mit den seinen wird geschildert. für den bearbeiter lag es nahe, die zweite gruppe von Betzens verwanten der braut zuzuweisen, während der weg von D zu HS schwer begreiflich wäre. der namenvorrat deckt sich teilweise 2, ist aber in D, wo auch sonst solche namenreihen gerne in die länge gezogen werden, reichhaltiger 3.

V. 32-44. das eheverlöbnis. vgl. HS 27-40. die kürzere fassung ist klar und ebenmässig gebaut; in D dürfte ungeschickt geändert worden sein. denn in HS gebietet der alte Nodung zunächst stillschweigen und richtet sodann die entscheidende frage in althergebrachter weise zuerst an den freier, hierauf an die

1 vielleicht wurde D 17 aus HS 17. 18 zusammengeschweifst: (Auch) Peter den (kecken und den alten) Hafenschleck(en), um raum für D 18 (eine zote) zu schaffen.

2 D 22-24: HS 22-24; D 27: HS 25; D 31: vgl. HS 28. nur für HS 26 fehlt ein parallelvers; denn ein Wälti Snupfer taucht erst viel später auf (442 uõ.). vgl. aber D 103 Rogenher der snupfer.

3 doch kommen einige von den in D überschüssigen namen in HS an anderen stellen vor; so vgl. zu Haini Muntvolle HS 76 Muntvoll und 331 Haintz der Muntvoll; zu Scholle vgl. HS 341 Schollen (D 542); Bärschi der bösz wirt erinnert an HS 238 Pertsch der übel (D 397 Bärschi der übel).

Beachtung verdient bes. 28 Göszwin der Bäsinger: G. ist den Neidhartianern geläufig: vgl. Haupt Neidh. xxxII 6; Neidh. Fuchs 403 u. 938 Geswein; 2622 Geszwein; 1561 Geschweinn; 388 u. 1702 Goszwein; 3757 Göszwein. heute noch führt der besitzer eines bauernhofes bei Totzenbach (östl. von Pottenbrunn, also in Neidharts gebiet, diesen namen. die ableitungssilbe in Bäsing er verrät einen ortsnamen. vgl. Wächtinger D 112. hier ligt eine spur zur localisierung des gedichtes vor;

braut, während in D Nudung den vorhergehenden namenreigen abschliefst (s. s. 229), die frage an den freier der ganzen versammlung in den mund (gelegt wird und nur die an die braut ihm allein vorbehalten bleibt. die charakteristische aufforderung zur rube HS 27 fehlt in D, dagegen umfasst die frage au Bärschi bier 3 verse, in HS 2 (wie überall die an Metzi). vgl. oben s. 230.

V. 45-51. die heimsteuer der braut. vgl. HS 41-47. nur leise änderungen in D. vgl. oben s. 231. D 51 weicht von HS 47 stark ab; der vers ist wol in der gesamten überlieferung entstellt.

V. 52-58. Bärschis gegengabe. vgl. HS 48-54. die schon im MB überaus bescheidenen gaben des bräutigams erscheinen in D noch dürftiger 1.

V. 59-257. die hochzeitsfeier. vgl. HS 55-82. hier weichen die beiden fassungen erheblich von einander ab, wie schon der starke unterschied im umfang beweist. es ergeben sich leicht folgende abschnitte:

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V. 59-72. die festsetzung der hochzeit für denselben abend. vgl. HS 55-64. HS 55 ze undern steht in D 59 an eim mentag sunder gegenüber. jener vers ist metrisch tadellos, dieser unförmig lang. inhaltlich schliefst sich HS 55 durchaus passend an 59 an, während in D zuerst ein wochentag, dann eine tageszeit genannt wird. die wurzel der ganzen änderung ist vielleicht der ausdruck ze undern, den der redactor nicht verstand. D 63 versucht er gegenüber dem unbest. ainer sprach in HS 58 eine art motivierung: der nahe verwante der braut dringt auf baldige verehelichung. D 71.72 erscheinen in HS erst 117.118 in anderem zusammenhange.

V. 73-133. der einzug der hochzeitsgäste. vgl H 65-822. in der längeren fassung sondern sich die gäste in 2 gruppen: D 73-99 die sippschaft der braut, 100-133 die des bräutigams. nicht weniger als 53 verse sind grofsenteils mit

1 vgl. HS zwo juchart, D ain j.; HS

fünf pfunt pfenning, D ain ph. pf.

dreu malter, D ain m.; HS

74-78; HS 71: vgl. D 79 73.74: D 115. 16; zu HS 75

2 HS 65: D 73; Hs 66-70: vgl. D (zieml. versch.); HS 71. 72: D 123. 24; HS vgl. D 93 (in der ersten hälfte); zu Stoll HS 75 vgl. D 128; zu HS 76 vgl. D 26; HS 77. 78: vgl. D 87. 88; HS 79. 80 vgl. D 81. 82; HS 81. 82:

V. 11-20. versammlung von Bärschis sippschaft. vgl. HS 11-20. die verse 17.18 weichen in beiden fassungen stärker von einander ab; HS klingt wider einfacher 1.

V. 21-31. eintreffen von Metzens sippschaft, vgl. HS 21 ff. in D rückt auch die verwantschaft der braut zum verlöbnis an, in HS dagegen marschiert noch eine weitere schar von Betzens verwanten auf (22-26), während die Metzens nicht bei der verlobung, sondern erst beim eigentlichen hochzeitsmahle (119 ff.) eingeführt werden. wider scheint mir die kürzere fassung die grundlage für die längere zu sein. die verlobung findet dort im hause der braut statt, und nur der einzug des freiers mit den seinen wird geschildert. für den bearbeiter lag es nahe, die zweite gruppe von Betzens verwanten der braut zuzuweisen, während der weg von D zu HS schwer begreiflich wäre. der namenvorrat deckt sich teilweise 2, ist aber in D, wo auch sonst solche namenreihen gerne in die länge gezogen werden, reichhaltiger 3.

V. 32-44. das eheverlöbnis, vgl. HS 27-40. die kürzere fassung ist klar und ebenmäfsig gebaut; in D dürfte ungeschickt geändert worden sein. denn in HS gebietet der alte Nodung zunächst stillschweigen und richtet sodann die entscheidende frage in althergebrachter weise zuerst an den freier, hierauf an die

1 vielleicht wurde D 17 aus HS 17. 18 zusammengeschweisst: (Auch) Peter den (kecken und den alten) Hafenschleck(en), um raum für D 18 (eine zote) zu schaffen.

nur für

2 D 22—24: HS 22–24; D 27: HS 25; D 31: vgl. HS 28. HS 26 fehlt ein parallelvers; denn ein Wälti Snupfer taucht erst viel später auf (442 uö.). vgl. aber D 103 Rogenher der snupfer.

3 doch kommen einige von den in D überschüssigen namen in HS an anderen stellen vor; so vgl. zu Haini Muntvolle HS 76 Muntvoll und 331 Haintz der Muntvoll; zu Scholle vgl. HS 341 Schollen (D 542); Bärschi der bösz wirt erinnert an HS 238 Pertsch der übel (D 397 Bärschi der übel).

Beachtung verdient bes. 28 Göszwin der Bäsinger : G. ist den Neidhartianern geläufig: vgl. Haupt Neidh. xxxii 6; Neidh. Fuchs 403 u. 938 Geswein; 2622 Geszwein; 1561 Geschweinn; 388 u. 1702 Goszwein; 3757 Göszwein. heute noch führt der besitzer eines bauernhofes bei Totzenbach (östl. von Pottenbrunn, also in Neidharts gebiet, diesen namen. die ableitungssilbe in Bäsinger verrät einen ortsnamen. vgl. Wächtinger D 112. hier ligt eine spur zur localisierung des gedichtes vor;

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