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LITTERATUR.

1. The story of Burnt Njal, or life in Iceland at the end of the tenth century. From the Icelandic of the Njals Saga. By George Webbe Dasent,

D. C. L. With an introduction, maps and plans. Edinburgh, Edmonston and
Douglas. 1861. 2 Voll. 8.

Durch eine Reihe von Arbeiten auf dem Felde der altnordischen Litte

ratur hat sich Hr. Dasent bereits vorlängst bekannt gemacht. Eine englische Übersetzung der Snorra - Edda liegt von seiner Hand vor (Stockholm, 1842), und ebenso eine Übersetzung der großen isländischen Grammatik von Rask (London, 1843); ihnen folgte eine Ausgabe verschiedener Bearbeitungen der Theophilus - Legende, darunter auch solcher in isländischer und altschwedischer Sprache (London, 1845); dann, in den Oxford Essays für 1858, eine culturhistorische Abhandlung, welche den Titel führt: The Norsemen in Iceland. Sein neuestes Werk, welches hier besprochen werden soll, hat derselbe bereits seit dem Jahre 1843 in der Arbeit, und sich somit vollauf Zeit genommen zu reiflich überlegter Vollendung; Grund genug, um solche Arbeit auch außerhalb der Grenzen Englands der Beachtung zu empfehlen.

Der Natur der Sache nach füllt die Übersetzung der Njála selbst den bei Weitem größten Theil des Werkes; S. 1-256 des ersten und S. 1-349 des zweiten Bandes werden von ihr in Beschlag genommen. Gerade über sie ist indessen vom deutschen Standpunkte aus am Wenigsten zu sprechen nöthig, da der deutsche Leser, wenn ihm der Originaltext Schwierigkeiten bietet, eher bei der lateinischen Übersetzung, welche im Jahre 1809 erschien, als bei der englischen sich Raths erholen wird. So mag demnach hier die Bemerkung genügen, daß die Übersetzung im Ganzen getreu, und soweit sich dies von einem Fremden beurtheilen lässt, auch fließend und gut lesbar zu sein scheint, was natürlich nicht ausschließt, daß im Einzelnen an derselben mancherlei auszusetzen bleibt; hiefür ein paar Belege. Verfehlt scheint bereits der Titel des Werkes. Freilich wohl wird der in seinem Hause verbrannte Njáll Brennu-Njáll genannt; allein ebenso heißt Flosi, der Anführer der Mordbrenner, Brennu-Flosi, seine Leute werden als brennumenn bezeichnet, ja sogar Kári, der Schwiegersohn Njáls, welcher aus dem brennenden Hause zu entkommen das Glück hatte, trägt hin und wieder den Namen Brennu-Kári. In allen diesen Fällen ist die Namensbildung dieselbe, und man darf darum nicht wie der Übersetzer thut im einen Falle Burnt-Njál, im anderen Burning-Flosi u. s. f. übersetzen; im einen wie im anderen Falle ist vielmehr der Beiname gleichmäßig von der bloßen Theilnahme der Person an der Njálsbrenna hergenommen, ohne daß dabei berücksichtigt würde, daß diese Theilnahme hier eine active, dort aber eine passive war. Zu weit getrieben scheint ferner das Bestreben des Übersetzers, bei der Übertragung isländischer Worte die Verwandtschaft der Wortstämme zu berücksichtigen. Nicht selten, und jedenfalls weit öfter als Hr. Dasent selbst zugesteht (Preface, S. XV-XVI, not.), lässt er sich dadurch verleiten, dem altenglischen Sprachschatze Worte abzuborgen, welche heutzutage kaum noch allgemein verständlich sein möchten; in anderen Fällen gebraucht er gar, was noch bedenklicher sein

möchte, für isländische Worte stammverwandte englische, welche doch eine völlig andere Bedeutung gewonnen haben als jene. So ist z. B. freilich richtig, daß das englische "town" mit dem isländischen „tún“ éines Stammes ist; aber im Isländischen bezeichnet das Wort den unmittelbar beim Hofe liegenden eingezäunten Grasgarten, während schon das angelsächsische „tûn" regelmäßig die Niederlassung selbst, also Hof, Dorf oder Stadt bedeutet, und nur ausnahmsweise etwa noch die Zusammensetzung „gærstûn" die isländische Bedeutung festhält. Das englische "town" vollends kann gar nicht mehr anders denn als ,,Stadt" verstanden werden. Die Übertragung von tún durch town (z. B. 1, 127-8) muß hiernach unwillkürlich auf den kundigen Leser einen unangenehm schillernden, auf den unkundigen aber einen falsche Vorstellungen erweckenden Eindruck machen. Nicht zu rechtfertigen ist ferner des Verf.'s Art, die Eigennamen zu behandeln. Darüber zwar mag man verschiedener Ansicht sein, ob es räthlicher sei die isländischen Casuszeichen beizubehalten oder nicht; soviel aber sollte denn doch unzweifelhaft fest stehen, daß man nicht willkürlich starke Formen in schwache, und umgekehrt, umsetzen, und daß man nicht andere als die Nominativformen in der Übersetzung gebrauchen dürfe. Hr. Dasent aber nennt Gunnars Frau unbedenklich Hallgerda, während ihr Name doch Hallgerður, oder mit Weglassung des Casuszeichens Hallgerð lauten müsste; er schreibt Thordisa für þordís, Gudruna für Guðrún, Asvora (nicht Asvara) für Ásvör, Thorkell Geiti's son für Geitisson, Thingvalla für þíngvellir, u. dgl. m. Hinsichtlich der Ortsnamen scheint mir auch Dasent's Gewohnheit nicht richtig, solche ihrer Wortbedeutung nach in's Englische zu übertragen, statt sie als Namen unverändert zu lassen. Bei solchem Verfahren hört der Name geradezu auf Name zu sein. Vergeblich wird der isländischer Topographie und Geschichte kundige Leser mit den umgeformten Ortsbezeichnungen sich zurecht zu setzen versuchen, zumal da die Ungleichförmigkeit, mit welcher bei deren Umformung verfahren wird, und die schon erwähnte Benützung veralteter Worte noch weitere Schwierigkeiten herein bringt; es thut geradezu weh, statt der liebgewonnenen Klänge Hlíðarendi, Bergporshvoll, Raudaskriður, Arnarbælisós Lithend, Bergthorsknoll, Redslip, Arnbæls Oyce (warum nicht wenigstens Eagleseyriesoyce?)

lesen zu müssen.

Der Verf. hat seiner Übersetzung kurze Anmerkungen beigefügt, in welchen er zumal dunkle dichterische Ausdrücke in den eingestreuten Versen zu erklären, oder über Örtlichkeiten und Personalien die nöthig scheinenden Behelfe beizubringen sucht. Was er giebt, ist dankenswerth; nur hat er leider manche sehr erhebliche Schwierigkeiten völlig unberücksichtigt gelassen. Hiefür zwei Beispiele. Wir erfahren aus c. 9. der Njála, daß porvaldur Ósvífrsson „á Međalfellsströnd undir Felli" wohnte, und zugleich die Bjarneyjar im Breiđifjörður besaß; in c. 11-13 wird sodann erzählt, wie der Mann daselbst getödtet wird, und seine Genossen auf einem geliehenen Schiffe nach Reykjanes an's Land übersetzen. Nehmen wir nun die Međalfellsströnd, wie wir doch müssen, mit demjenigen Bezirke identisch, welcher heutzutage den Namen der Fellsströnd trägt (vgl. z. B. Eyrbyggjasaga, c. 9, S. 20, und c. 14, S. 40), somit auch den Hof und ir Felli identisch mit dem jetzigen Hofe Staðarfell, so erscheint einerseits kaum möglich, daß unter den Bjarneyjar diejenigen Inseln verstanden sein sollten, welche, weit draußen im Breidifjörður liegend, heutzutage noch diesen Namen tragen, ist vielmehr weit eher an andere, im Hvammsfjörður gelegene

Inseln zu denken, welche früher diesen Namen führten; aber freilich führt von letzteren dann die Fahrt nicht nach Reykjanes hinüber. Ferner in c. 126 (125) wird der Zug der Flosi mit seinen Genossen von Svínafell nach Bergporshvoll geschildert. Am Sonntag in aller Frühe hören die Leute in Svínafell ihre Messe, und essen dann noch, ehe sie zu Pferd steigen. Langsam wird geritten, und wenn Einer sich aufzuhalten hat aus der zahlreichen Schaar, sollen Alle seiner warten. Nur zwei Pferde hat der Reiter und dennoch sollen die Leute bereits Montag Nachmittags am þríhyrníngur eingetroffen sein. Den Reiter möchte ich sehen, der selbst allein, auf stets neu unterlegten Pferden und in raschestem Ritte die ungeheuere Strecke unwegsamsten Landes in kaum anderthalb Tagen zurücklegen könnte! Und wie soll man überdies, von der Zeit ganz abgesehen, reiten, um von Kirkjubær aus an den Fiskivötn vorbei nach dem Gođaland zu gelangen? Der Verfasser hat diese Schwierigkeiten völlig unberührt gelassen, und doch sind sie nicht so bedeutungslos als sie vielleicht scheinen möchten; derartige Verstöße gegen die topographische Möglichkeit zeigen, daß die Sage unmöglich in der Gegend entstanden und aufgezeichnet worden sein kann, von welcher sie handelt, denn kein Landeskundiger hätte jemals solche Irrthümer sich zu Schulden kommen lassen können.

Auf Schwierigkeiten mehr sachlicher Art, wie die Sage solche in Hülle und Fülle darbietet, gehen die Anmerkungen des Verf.'s nicht ein; diesem Mangel wird indessen gutentheils abgeholfen durch die sorgfältig gearbeiteten Excurse, welche derselbe dem Anfange und dem Ende seines Werkes beigefügt hat. Eine sehr ausführliche Einleitung (S. I-CIC) nämlich handelt von der physischen Beschaffenheit der Insel, ihren keltischen Papar und den späteren norwegischen Einwanderern, von der Religion und dem Aberglauben, dann den socialen Verhältnissen dieser letzteren. Die Landnamezeit wird sodann lebendig geschildert, und die Bedeutung des Gebens und Nehmens von Land erörtert; die Gewalt der godar wird besprochen, und die allmäliche Entstehung und Ordnung des isländischen Staates und seiner Verfassung verfolgt. Von den wichtigeren Landnamemännern im Südwesten der Insel wird noch etwas eingehender gehandelt und die Zeitrechnung der Sage festgestellt. Weiterhin wird dann noch das tägliche Leben zur Zeit Njáls mit lebendigen Farben ausgemalt, und dabei zumal die Einrichtung der Baulichkeiten eingehend erörtert; endlich wird auch von dem öffentlichen Leben und dem alþíng als seinem Mittelpunkte, dann von den vielfältigen Reisen der Isländer ein gutes Bild gegeben. Ein Anhang zum zweiten Bande (S. 351-416) handelt dann noch von den Víkíngsfahrten, von der Königin Gunnhildur von Norwegen, endlich von dem Geldwesen im 10. Jahrh. Alle diese Excurse bringen zwar, den letzten ausgenommen, wenig durchgreifend Neues; allein sie stützen sich durch die Bank auf die besseren Specialarbeiten, welche über die einzelnen Materien bereits vorhanden waren, und geben, wit ungewöhnlicher Wärme und Liebe für den Gegenstand geschrieben, ein klares, ansprechendes Bild altisländischer Zustände, ohne den nicht fachmäßigen Leser irgendwie durch übel zur Schau getragene Gelehrsamkeit zu stören. In einzelnen Punkten berichtigt Hr. Dasent dabei auch wohl seine Vorgänger, während er in anderen deren Irrthümer theilt, in wieder anderen auch wohl auf eigene Faust etwas gewagte Ansichten aufstellt. Als Beispiel nach der ersteren Seite bin mag eine gegen den Unterzeichneten selbst gerichtete Bemerkung dienen. Während der Verf. im Übrigen, und zumal auch in einer Reihe bestrittener Fragen zu meiner

Freude den Ergebnissen sich anschließt, welche ich vor einem Jahrzehnd in einer kleinen Schrift über die Entstehung des isländischen Staates und seiner Verfassung ausgesprochen hatte, erklärt er sich (1, LVI und CLXX) gegen die von mir aufgestellte Vermuthung, daß vor der Begründung einer Gesammtverfassung bereits ein der Function des späteren lögsögumaður ähnliches Amt in einzelnen Bezirken vorgekommen sei. Mit Recht. Die beiden Sagen, auf welchen allein jene Vermuthung beruhte, die Svarfdæla nämlich und die Ísfirðínga saga, sind in der Gestalt, in welcher sie uns vorliegen, allzu verdächtige Quellen, als daß auf sie, und sie allein, ein derartiger Schluß gebaut werden dürfte; es mag sein, daß der spätere Überarbeiter beider Sagen den aus der Verfassung seiner Zeit ihm bekannten lögmaður in die Vorzeit hineingetragen hat. Sehr gesunde Kritik übt der Verf. auch gegenüber einer um das Jahr 1700 geschriebenen Aufzeichnung über die Lage der Dingbuden am alþíng, welche unter dem Namen der alþíngis Catastasis" bekannt ist; auch ich theile die Überzeugung, daß dieselbe uns keine ächte und alte Überlieferung, sondern nur einen späteren, nicht eben glücklichen Versuch giebt, die in der Sage selbst erwähnten Localitäten zurecht zu legen (vgl. 1, CXXXV—IX). Minder möchte dagegen die Art zu billigen sein, wie der Verf. (1, CX-XI) den Ackerbau und Waldreichthum der Vorzeit den schlimmeren Zuständen der Gegenwart gegenüberstellt. Weit genug verbreitet ist freilich die Meinung, daß vordem das Wachsthum auf der Insel weit besser gewesen sei als jetzt; richtig scheint sie mir indessen dennoch nicht. Schon in der Lebensbeschreibung des Bischofs Gudmundur, welche der Abt Arngrímur um 1350 schrieb, heißt es von Island: skógr er þar engi utan björk, ok þól ítils vaxtar; korn vex í fám stöðum sunnanlands, ok eigi nema bygg" (Biskupa sögur, 2, 5), und auch die ältere Sagenlitteratur giebt kein sentlich anderes Bild von der Fruchtbarkeit der Insel. Aus dem Namen Grenivík (im Eyjafjörður) hat man wohl schließen wollen, daß dort früher Nadelholz gewachsen sei; aber aus der Landnáma, c. 23, S. 130-1 und Gísla saga Súrssonar S. 140 sehen wir, daß der ganz ähnliche Name Grenitrésnes oder Nesgranatré von Treibholz hergenommen war. Einer ähnlich falschen Deutung anderer Localnamen scheint der Bericht der Svarfdæla, c. 12, S. 141-2 von Eichen auf Island und von einem Schiffe seine Entstehung zu verdanken, welches aus einheimischem Holze im Svarfaðardalur gebaut worden sei; jedenfalls ist diese Sage viel zu unverlässig, als daß auf ihre Angaben irgend Gewicht gelegt werden könnte. So wird wohl außer Birken, einigen kleinen Weidenarten und wenigen Vogelbeerbäumen früher wie jetzt von Waldwuchs auf der Insel nichts zu finden gewesen sein. Es ist ferner allerdings in einzelnen Fällen von Bauholz die Rede, das aus eigenem Walde gewonnen wurde (z. B. Laxdæla, c. 24, S. 96; Eyrbyggja, c. 35, S. 178; Vígaglúma, c. 19, S. 368; Grágás, §. 122, S. 232 und öfters), in anderen und weitaus häufigeren, von der Benützung einheimischen Holzes zum Kohlenbrennen; allein Beides ist eben nur nach isländischem Maßstabe zu verstehen, wie denn z. B. die Graugans ausdrücklich von einem Brennen von Kohlen „til lèdengíngar," d. h. zum Dengeln der Sensen, spricht (§. 122, S. 232; §. 220, S. 137), und in so begränztem Umfange wirft auch noch heutigen Tages der isländische Wald dieselben Nutzungen ab. Davon aber, daß isländisches Holz zum Bau von Seeschiffen genügend befunden worden wäre, weiß ich nur ein einziges Beispiel aus einer verlässigen Quelle anzuführen (Landnáma, I, c. 14. S. 47). Richtig ist zwar, daß vielfach der vorhandene

we

Wald durch schlechte Wirthschaft verwüstet wird; richtig aber auch, daß er bei besserem Betriebe ebenso oft sich wieder erholt. Hiefür ein Beispiel. Den vielberühmten Wald im Fnjóskadalur bezeichnet Eggert Ólaffsson, der die Gegend im Jahre 1752 bereiste, noch als den besten im Lande, obwohl er bemerkt, daß derselbe innerhalb der letzten hundert Jahre sehr verloren habe (Reise igjennem Island, S. 679-80, und 733-4). Im Jahre 1777 kam Olaus Olavius eben dahin; er sah nur noch ein Schattenbild des früheren Waldes und erfuhr, daß dieser in den letzten zwanzig Jahren verkommen sei (Öconomisk Reise, S. 361—2). Eben diesen Zustand fand Mohr im Jahre 1781 vor (Forsägtil en Islandsk Naturhistorie, S. 375), und noch im Jahre 1814 sah Ebenezer Henderson nicht einen einzigen Baum in dem früheren Walde (Island, übers. v. Franceson, I, S. 167). Dagegen sahen Thienemann und Günther, welche im Jahre 1821 des Weges zogen, schon wieder einen ziemlich dichten Birkenwald im Thale, freilich nur von höchstens 6 Fuß Höhe (Reise im Norden Europa's, S. 148). Als ich vor vier Jahren das Thal kreuzte, zeigte der Wald bereits wieder ein ganz stattliches Aussehen, und wenn Preyer und Zirkel, die im Jahre 1860 denselben durchschritten, ihm eine Breite von 3/4 Stunden, eine Höhe von 15-20 Fuß und seinen Stämmen am Boden einen Durchmesser von bis zu 1/2 Fuß beilegen (Reise nach Island, S 178), so kann ich diese Angaben nur vollständig bestätigen. Ähnlich wie bezüglich der Waldungen steht die Sache wohl auch bezüglich des Ackerbaues. Allerdings kann keinem Zweifel unterliegen, daß dieser vordem in nicht ganz geringem Umfange betrieben wurde; aber wir wissen auch, daß es als etwas ganz Ungewöhnliches galt, wenn ein einzelner günstig gelegener Acker regelmäßig seine Frucht trug (Vígaglúma, c. 7, S. 340; Sturlúnga, I, c. 13, S. 93), und daß andererseits auch heutzutage noch der Kornbau auf der Insel möglich, wiewohl in ökonomischer Beziehung schwerlich vortheilhaft und lohnend ist. Nach beiden Seiten hin mag auf die treffliche Abhandlung über den Ackerbau auf Island verwiesen werden, welche Baldvin Einarsson in seinen Armann á alþíngi, Bd. II, S. 66-126 eingerückt hat. Unrichtig scheint auch, wenn der Verf. (1, CLI, dann CLXXI-II, not.) den isländischen kviður nicht der englischen Jury verglichen wissen will, viemehr den dómur des isländischen Rechts mit letzterer parallelisiert. Bei solcher Auffassung würde es schwer halten, ein Analogon für das Gericht nachzuweisen, welches denn doch keinesfalls entbehrt werden könnte, und in der That widerspricht ihr die eigene Angabe des Verf.'s, daß der kviður mit der alten jury de vicineto übereinkomme.

Doch genug solcher einzelner Ausstellungen gegenüber einem Werke, das als Gesammtleistung durchaus tüchtig und erfreulich genannt werden muß. Als sehr anerkennenswerthe Beigaben derselben sind noch hervorzuheben eine kurze Übersicht über die Chronologie der Sage (1, CCI-IV); ein mit ungewöhnlicher Sorgfalt durch einen der Verleger, Hrn. Douglas, ausgearbeitetes Register (2, 417-98); Grundplan, Länge- und Querdurchschnitt, dann Prospect einer altisländischen Halle, nach der Zeichnung eines tüchtigen isländischen Künstlers, Sigurður Guðmundsson; eine Generalkarte von Island, eine ausführlichere Karte des Südwestens der Insel, so wie eine Übersichtskarte des Nordwestens von Europa, welche die Verbreitung der Nordleute im 10. Jahrh. erkennen lässt; endlich zwei Pläne der Gegend von þíngvellir, welche Capitän Forbes dem Verf. geliefert hat. Leider sind gerade diese Pläne, welche zum

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