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Des Sachsenspiegels erster Theil, oder das sächsische Landrecht. Nach der Berliner Handschrift v. J. 1369 herausg. von Dr. C. G. Homeyer, ordentl. Professor der Rechte an der Friedrich Wilhelms-Universität zu Berlin. Dritte umgearbeitete Ausgabe. Berlin, Fried. Dümmler's Verlagsbuchhandlung 1861. 8. XVI, 524 S.

Die erste Ausgabe des Sachsenspiegels von Homeyer erschien im Jahre 1827. Nur wenige Jahre waren verflossen, als bereits eine zweite Ausgabe nöthig geworden; sie erschien 1835 in einer schon sehr vervollkommneten Gestalt. Nach einem längeren Zeitraum brachte uns endlich das verflossene Jahr eine dritte Ausgabe, und diese hat die fortwährend dem Rechtsbuche zugewandte Thätigkeit, der Scharfsinn und Fleiß des Herausgebers zu einem Werke geschaffen, dem gegenüber jede Kritik verstummt, dessen vollen Werth man sich nur zum Bewusstsein zu bringen hat. Was Homeyer in den vorhergehenden Ausgaben bereits geleistet hat, ist bekannt, es genügt daher, wenn das neu Hinzugekommene, und Neues ist hinzugekommen von der Einleitung an bis zum Register, verzeichnet wird.

Noch in der zweiten Ausgabe war die Einleitung bloß dazu bestimmt, Aufschluß über die Edition selbst und ihren Plan zu geben; jetzt hat sie einen weiteren Bestandtheil erhalten, eine unübertreffliche Darstellung der Geschichte des Rechtsbuches. Darin wird vor Allem der Verfasser festgestellt, die Zeit, die Gegend und die Sprache bestimmt, in der das Buch geschrieben wurde, und endlich letzteres selbst nach allen Seiten hin charakterisiert. Sodann veranschaulicht eine Ausführung, welche den wesentlichen Inhalt einer im Jahre 1859 erschienenen akademischen Abhandlung über die Genealogie der Handschriften des Sachsenspiegels wiedergibt, auf Grundlage von 186 Texten die allmähliche Gestaltung des Rechtsbuches. Weiterhin werden die Vor- und Schlußreden besprochen, sowie die Übersetzungen, welche von dem Spiegel gemacht wurden. Und um ganz den Einfluß des Rechtsbuches zu vergegenwärtigen, werden auch sämmtliche Rechtsdenkmäler verzeichnet, welche für andere Zeiten, Gegenden, Stände, besondere Zwecke berechnet, mit ihm dadurch verwandt sind, daß sie sich auf dasselbe gründen oder doch einzelne Sätze aus ihm entlehnten. Mit einer Aufzählung der sämmtlichen Ausgaben des Sachsenspiegels im Druck, nebst Feststellung dessen, was durch sie geleistet worden, schließt dieser neue lehrreiche Theil der Einleitung. Bei der Wiedergabe des Textes erkannte Homeyer als seine Aufgabe, 'das Rechtsdenkmal auf seinen verschiedenen Wegen und Wendungen, in seiner Verzweigung und Verschlingung, selbst in manchen seiner Auswüchse zu verfolgen, sodann es auch in dieser seiner Vielfarbigkeit darzustellen'. Ein tiefes Durchdenken hat diese große Aufgabe in der glücklichsten Weise gelöst. Es bedurfte nicht des schwerfälligen Nebeneinanderstellens mehrerer Texte, es genügte der vollständige Abdruck eines Textes, unter Anwendung verschiedener Schrift und Beifügung von Noten, Randbemerkungen und Tabellen. Waren nun aber zu der Ausgabe von 1835 26 Handschriften und Drucke benutzt worden, so sind für die vorliegende nicht weniger als 109 Texte, und zwar zur Hälfte vollständig, verglichen worden. Auch das, was der Herausgeber für das Verständniss des Textes in engem Raume geleistet hat, ist ansehnlich bereichert worden. Die Zahl der jedem Artikel vorangestellten Autoren der Neuzeit und Parallelstellen aus anderen Rechtsquellen, sowie der den meisten Artikeln nachfolgenden Glossenauszüge ist stark vermehrt worden. Außerdem wurden nunmehr

Erläuterungen aus den Bildern beigefügt. Das Register endlich über Wörter und Sachen, dessen Werth philologische Aufklärungen und Nachweise erhöhen, wurde bedeutend erweitert, während ein zweites über Orte, Länder, Personen und Stämme neu hinzukam. So bereichert in allen ihren Theilen tritt die Ausgabe des ersten sächsischen Rechtsbuches, die zugleich die schwierigste war, ebenbürtig neben die Ausgaben der übrigen Rechtsbücher des Sachsenlandes. Sie werden gebraucht werden, so lange das deutsche Recht der Vergangenheit eine Pflege findet, und mit ihnen wird der Name Homeyers stets dankbar genannt werden. WIEN. H. SIEGEL.

Die deutschen Gesellschaftslieder des XVI. und XVII. Jahrhundertes. Aus gleichzeitigen Quellen gesammelt von Hoffmann von Fallersleben. In zwei Theilen. Leipzig, Verlag von Wilhelm Engelmann. 1860. 8. XX, 376 und 274 SS.

Die erste Auflage des vorliegenden Werkes erschien im Jahre 1844. Hoffmann gebrauchte damals zuerst den seither so geläufig gewordenen Ausdruck »Gesellschaftslieder" für jene Gattung der lyrischen Poesie, die den Übergang von der Volksdichtung des XIV.—XVI. Jahrhundertes zur eleganten Kunstlyrik der schlesischen Schule vermittelte. Die fleißige Sammlung, die nach Zeit, Inhalt und Ausführung als eine sehr willkommene Ergänzung zu Uhland's großem Liederwerke gelten konnte, ward sehr beifällig aufgenommen, auch viel benutzt und ausgeschrieben. Doch während sich die Andern damit begnügten, war Hoffmann selbst unablässig bemüht, das von ihm unserem litterar - historischen Wissen gewonnene Gebiet weiter zu erforschen und auszubeuten, wozu sich ihm bei seinen steten Reisen vielfach lohnende Gelegenheit bot. Nun liegt als das reiche Ergebniss eines sechzehnjährigen unermüdeten Fleißes die erwähnte Sammlung in neuer erweiterter Auflage vor uns. Fast möchte man bei ihrem Anblick mit Friedr. Spee ausrufen:

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Der Inhalt der ersten Auflage ist darin auf mehr als das Doppelte angewachsen, von 198 auf 401 Nummern. Trotzdem ist die Auswahl der Stücke so umsichtig und streng, als von dem Geschmacke des Herausgebers nur immer zu erwarten stand. Was die sprachliche Seite der Arbeit, die Behandlung der Texte betrifft, so war schon die erste Ausgabe ein Beleg dafür, daß Hoffmann in diesem Puncte den richtigen Takt besitzt. Bei Entfernung aller Verwilderung und Willkürlichkeit in der Schreibung blieb doch geschont, was als Eigenthümlichkeit der Zeit oder Mundart Beachtung verdiente. Für das Verständniss seltener Wörter ist durch Anmerkungen unter dem Texte gesorgt. In der Vorrede giebt Hoffmann einen kurzen, aber frisch und anziehend gehaltenen Überblick über die Geschichte seines Gegenstandes und verspricht zum Schlusse, was auch den Forschern der Musik hochwillkommen sein wird: ein vollständiges Verzeichniss aller von ihm eingesehenen und benützten Liedersammlungen. So sei denn die fleißige, Ludwig Uhland gewidmete Sammlung auf's neue der Aufmerksamkeit Aller, die sich für die Vergangenheit unserer Dichtung interessieren, bestens empfohlen! JOS. MAR. WAGNER.

WIEN.

Die Waldstätte Uri, Schwyz, Unterwalden bis zur festen Begründung ihrer Eidgenossenschaft, mit einem Anhange über die geschichtliche Bedeutung des Wilhelm Tell, von Dr. Alfons Huber, Privat-Dozenten an der Universität zu Innsbruck. Innsbruck, Verlag der Wagner'schen Buchhandlung 1861. VIII und 128 S. 8.

Wir müssen auf diese treffliche Schrift deshalb verweisen, weil sie die bekannte Tellsage einer gründlichen Erörterung unterzieht (S. 89 ff.). Dr. Huber weist mit genauer Kenntniss der einschlägigen Litteratur aus ihrer Verwandtschaft mit Sagen in andern Gegenden nach, daß der Tellschuß auf historische Wahrheit keinen Anspruch haben könne, sondern daß ihr vermuthlich eine allgemein germanische Sage zu Grunde liege. Die Zahl der drei Pfeile, auf die der Verfasser namentlich hinweist, ist wohl ohne tiefere mythische Bedeutung. Sie hängt zunächst mit den drei Schüssen zusammen, die in Freischützensagen so oft vorkommen. So erzählt Bader, daß ein Jäger, weil er die drei Freischüsse gethan, alles, was er wollte, schießen konnte. Die Freischüsse that er so, daß er auf ein Tuch kniete und das erste Mal gegen die Sonne, das zweite Mal gegen den Mond, das dritte Mal gegen Gott schoß, wobei vom Himmel drei Blutstropfen auf das Tuch fielen. Bad. Sagen Nr. 393. Ein Jäger, der auf Hohenzollern diente, wäre gern ein guter Schütz geworden; deshalb wollte er drei Pfeile auf ein Kreuzbild schießen; denn es hieß: wer das thue, der könne alles treffen, was er nur erreichen wolle. Meier, schwäb. Sg. Nr. 325. Einen Bauer von Kleinheubach lehrte der Teufel, wie man alle Tage drei sichere und gewisse Schüsse thun könne. Er gab ihm eine Wurzel und forderte ihn auf, sofort mit ihm drei Schüsse zu thun. Er musste zuerst nach der Sonne, dann gerade in die Höhe nach dem lieben Gott, das drittemal nach dem steinernen Bildstock am Steiner schießen. Dafür hatte er jeden Tag drei gewisse Schüsse, so daß er drei Rehe, Hasen, Enten oder andere Vögel wegschießen konnte. Wolf, hess. Sagen Nr. 124. Letztere Sage ist Kleinheubacher Hexenakten entnommen. Eine Sage von einem erbosten Amtmanne, der dreimal gegen Himmel schoß, theilt Temme mit. Pommer'sche Sg. Nr. 364. In all diesen Sagen tritt wohl die Dreizahl nur deshalb auf, weil sie dem deutschen Volke als die heiligste und geläufigste galt. Wie oft kommen in deutschen Märchen und Sagen drei Herren, drei Geister, drei Schwestern, drei Geldsäcke, drei Blutstropfen vor. Auch in dem Aberglauben und abergläubischen Gebräuchen spielt sie eine vorragende Rolle: z. B. um vor Brandunglück sich zu schützen, verschluckt man am Palmsonntage drei Palmkätzchen. Vernaleken Alpensagen S. 343. Um vor dem Besuche der Hexen sich zu sichern, zündet man drei Kerzen an. Ebendort. Unter drei Brücken muß man sich das Gesicht waschen, um die Ereignisse des folgenden Jahres in der Christnacht zu sehen. Tir. Sitten Nr. 876. Zu drei Brunnen muß man in der Christnacht gehen, um den künftigen Bräutigam zu sehen. Ebendort Nr. 906. Vergl. Tir. Sitten S. 16, 24, 91, 138. Die Grundzahl drei kehrt dann in den beliebten Trilogien Deutschlands und Scandinaviens so häufig wieder. Vergl. Simrock's Myth. Nr. 190. ZINGERLE.

Frankfurter Sagenbuch. Sagen und sagenhafte Geschichten aus Frankfurt am Main. Herausgegeben von Karl Enslin. Neue Ausgabe. Frankfurt a. M. Verlag von H. L. Brönner 1861. 291 S. 8.

Da im Munde des Frankfurter Volkes nur noch wenig Sagenanklänge fortleben, füllte der Herausgeber sein Buch mit Stadtgeschichten, Anekdoten u. ähnl,

Selbst der neue Paris von Göthe muß herhalten, um die Blätter voll zu machen. Deshalb sagt Hr. Enslin mit Recht von seinem Buche, es sei nicht für wissenschaftliche Zwecke, nicht von einem Wissenden für Wissende geschrieben und es verlange nicht, in die Bibliotheken der Gelehrten aufgenommen zu werden. Von der schwülstigen Darstellung vieler Nummern geben die drei Leyern (S. 167) eine entsprechende Vorstellung, wo unter andern Apollo mit den drei Erzengeln erscheint (S. 174). Wir bewundern die Geduld des deutschen Lesepublikums, das sich noch solche Ungereimtheiten unter dem Titel eines Sagenbuches bieten lässt. ZINGERLE.

Die Sprichwörter und sprichwörtlichen Redensarten der Deutschen. Nebst den sprichwörtlichen Redensarten der deutschen Zechbrüder und aller Praktik Großmutter. Gesammelt und mit vielen schönen Versen, Sprüchen und Historien in ein Buch verfasst von Wilh. Körte. Zweite verbesserte Auflage. Leipzig, F. W. Brockhaus 1861. XXXII u. 579 S. 8. Neben Simrock's Werke: Die deutschen Sprichwörter (Frankfurt a. M. 1846) ist die vorliegende Sammlung entschieden die reichhaltigste. Sie hat aber vor jener eine wissenschaftliche Einleitung, worin über den Begriff, den Namen, die Geschichte und Litteratur des Sprichwortes gehandelt wird, und schätzenswerthe Aufschlüsse über einzelne Sprichwörter voraus. Der Herausgeber weist bei Vielen verwandte Gnomen und Redensarten anderer Völker nach, oder gibt uns Bericht über die Genesis und das Alter derselben. Durch solche Anmerkungen wird oft erst der Sinn vollständig aufgehellt, oder der Spruch gewinnt durch das nachgewiesene hohe Alter noch höhere Würde und Bedeutung. Sehr wünschenswerth wäre es gewesen, daß Hr. Körte dabei mehr die mittelhochdeutsche Litteratur berücksichtigt hätte; denn viele dieser Sprüche kommen schon im 12. und 13. Jahrhundert als allgemein bekannte, altherkömmliche vor. Ich verweise beispielshalber nur auf folgende:

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Zu 3441:

mit hêrren kirsen ezzen.
si hânt sich des vermezzen,
wer mit in kirsen ezzen wil,
dem werfent si der kirsen stil
in diu ougen.
Boner 8, 32 ff.

wer mit herren essen wil

kirsen, dem werden gern die stil

geworfen in die augen

offenlich vnd taugen. Keller's altd. Erzähl. 511, 15.

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alt schult lît und rostet niht. Krone 18836.

Zu 6910: selbe tæte, selbe habe. Rudolf von Fenis. MSF. 85, 22. nu sol ichz ouch von schulden tragen,

wan ich ie hôrte sagen:

selbe tæte, selbe habe. Krone 6810.

selb têt, selb hab, der schade sî dîn.

Boner 24, 40.

Diese Beispiele mögen genügen. Wie viele ließen sich im Freidank, im deutschen Cato, bei Boner und andern nachweisen! Wie reich sind noch die Schriftsteller des 16. Jahrhundertes an alten körnigen Sprichwörtern! Luther, Fischart und Nas haben einen wahren Schatz derselben in ihren Schriften niedergelegt. (Über Sprichwörter beim letzten s. Schöpf's Johannes Nas p. 20.) Durch solche Nachweise hätte Körte's reiche Lese gewiss an Werth noch gewonnen. Dagegen hätten manche Sprüche griechischer Schriftsteller außer den Anmerkungen wegbleiben können. Denn selbst Euripides sinnreiche Sentenzen gehören doch nicht als solche in eine Sammlung deutscher Sprichwörter. Die Redensarten der deutschen Zechbrüder und der alte Wetterkalender sind willkommene Beigaben. I. V. ZINGERLE.

VERBESSERUNGEN.

Jahrg. VII, S. 115, Z. 6. lies: nicht Z. 22. ein paarmal vorkommenden S. 116, 7. Cosmogonie S. 117, 7. stören S. 205, Z. 13 v. u. hunt kommt noch bei Ottokar vor, z. B. die dâ ze helf und ze wer sant dem künic Ruodolf der Salzpurger pischolf der was wol dreu hunt. von in wart gewunt vil manger pôlânischer gast. Cap. 159, 51 ff.

Pfeiffer.

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