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Mutter Sophie, seine vormundschaftliche Mitregentin; in Röbel waren zwei Pfarren, zwei Klöster: ein Büßerinnen-Nonnenkloster, das 1298 nach Malchow verlegt ward, und ein DominikanerMönchskloster, in welchem des Fürsten Nicolaus jüngere Brüder Bernhard und Heinrich Mönche waren, und endlich zwei bischöfliche Archidiakonate oder Propsteien (eines des Bischofes von Schwerin, das andere des Bischofes von Havelberg). Dieser ungewöhnliche Reichthum an geistlichen Stiftungen in einer kleinen Stadt mochte der verwittweten Fürstin den Aufenthalt in Röbel angenehm machen. Der Sohn lebte viel auf der nahen Burg Wredenhagen, welche damals Neuburg Wenden 1) genannt ward. Im J. 1285 bestätigte 1) der Fürst Nicolaus mit seinen Brüdern, unter Zustimmung ihrer Mutter, seinen Basallen in den Ländern Röbel, Malchow und Wredenhagen („castri Wenden") dafür, daß sie den dritten Theil ihrer Schulden des Betrages von 2000 Mark übernommen hatten, alle ihre Gerechtsame und befreiete sie von allen außerordentlichen Beden, indem er zugleich das Landding von den genannten Burgen in eines der nahe gelegenen Dörfer verlegte, um Zwiespalt zwischen den Vasallen und Städtern zu entfernen (,,ut eo ,,minor inter vasallos nostros ac civitatenses oriatur dis,,cordia"), und aus demselben Grunde (,,ad majorem dicte ,,discordie evitationem") bestimmte, daß kein Basall in den Städten des Landes gefänglich gehalten werden solle. Diese Urkunde gönnt uns einen klaren Blick in die damaligen Verhältnisse aller Stände.

Die Stadt Plau war bis dahin von allen unangenehmen Berührungen frei geblieben. Zwar hatten die Fürsten zu Plau fchon einen Vogt, in der ersten Zeit der Regierung des Fürsten Nicolaus II. den Ritter Johann v. Koß 2), damals einen der ältesten Landräthe; aber sie hatten noch kein Schloß zu Plau, obgleich fie in allen übrigen Städten eines besaßen. Das Schloß zu Plau war am 6. Mai 1287 fertig geworden, sicher aber noch nicht von Bedeutung. Als der Fürst Nicolaus mit seinen Brüdern, unter Zustimmung seiner Mutter, am 6. Mai 1287 der nahen Kirche zu Kuppentin, an welcher damals der fürstliche Secretär Martin v. Malin aus einem angesehenen Adelsgeschlechte Pfarrer war, zwei eingetauschte Hufen zu Kuppentin bestätigte, datirte er die Urkunde 3) „auf der Burg Plau zur Zeit der ersten Gründung derselben" (,,in castro Plawe,

1) Vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn I, B, S. 113-116.

2) Vgl. Jahrb. II, S. 226:,,Johannes Koz aduocatus in Plawe"; vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn I, A, S. 67.

3) Vgl. Lisch Gesch. des Geschl. Hahn I, B, S. 128.

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,,tempore primae fundationis ejusdem castri"). Diese Nachricht ist ausführlich und bestimmt genug, aber einzig in ihrer Art; die Ausführlichkeit und Sonderbarkeit dieser Datirung deutet darauf hin, daß die Gründung dieser Burg eine besondere Wichtigkeit hatte. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß die Bürger in der Zeit kräftiger Gährungen die Gründung der Burg vorher eine Zeit lang verhinderten und den Landesherren feindlich gegenüberstanden.

Und zu dieser Ansicht führt denn auch ein bald darauf zwis schen den Fürsten und der Stadt abgeschlossener Aussöhnungsvertrag. Am 11. März 1288 versöhnte sich 1) der Fürst Nicolaus, wieder unter Zustimmung seiner Mutter und seiner Brüder, mit dem Rath und der Bürgerschaft zu Plau über gewisse Kräns fungen (,,super quibusdam excessibus"), welche die Stadt nicht allein ihm und seinen Brüdern, sondern auch seinem Vater Johann und seinem Öheim Bernhard, ja selbst seiner mit Recht zu verehrenden (jure diligenda) Mutter innerhalb und außerhalb der Stadt zugefügt hatte; der Fürst ertheilte der Bürgerschaft vollständige Amnestie und bestätigte alle erweislichen Pri vilegien der Stadt, wogegen die Stadt eine bedeutende Buße von 800 Mark Pf. zahlen mußte. Von dieser Summe erließ der Fürst der Bürgerschaft ́aber 200 Mark, welche sie jedoch zur stärkern Befestigung der Stadt verwenden sollte; unter dieser Befestigung (,,munitio") find wohl nicht allein Mauern, Wälle und Gräben, sondern auch die Landwehr um die Stadtfeldmark zu verstehen; nach derselben Urkunde hatte die Stadt im J. 1288 schon Stadtmauern (,,muros") und einen Stadts graben (,,fossatum quod muros civitatis circuit"). Außer=" dem machte der Fürst die Bedingung, daß seine Mutter 2), welche wahrscheinlich nicht allein Röbel, sondern auch Plau mit Crakow 3) zum Leibgedinge besaß, Fischreusen in den Stadtgraben seßen könne, es jedoch nicht solle wehren können, daß zur Kriegszeit und in dringender Noth die Stadt den Weg, auf welchem die Wächter die Stadt umschifften, erweitere. Zur Be

1) Vgl. Schröter Beilagen zu Rostock. Wöchentl. Nachr. u. Anzeigen, 1824, Stück 42, S. 166.

2) Die Fürstin Sophia wird von ihrem Sohne hier,,vidua sancta“ genannt, wahrscheinlich weil sie das Gelübde abgelegt hatte, nicht wieder zu heirathen; die Wörter sanctitas und sanctimonium werden im Allgemeinen zur Bezeichnung der Ehelosigkeit und Kenschheit gebraucht; daher heißen die Nonnen sanctimoniales. Sonst nennt der Fürst Nicolaus seine Mutter ge-wöhnlich auch oft,,praecordialissima mater" (seine herzlich geliebte Mutter) ein Wort, welches Schröter a. a. D. S. 167, Note 1, in Zweifel zu ziehen scheint und unrichtig lieset. In der Urkunde vom 11. März 1288 nennt er seine Mutter auch „jure diligenda“. Alles dies deutet auf die ungewöhnliche Verehrung, welche die Fürstin genoß. 3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXI,

zeigung seines ernsten Willens schließt der Fürst die Sühne mit der ungewöhnlichen Clausel: „Dies alles soll von uns und un„sern Nachfolgern unverleßlich gehalten werden“. Zur AbschlieBung des Vertrages mit den 9 namentlich aufgeführten Rathmännern der Stadt Plan war der Fürst nicht allein mit einer großen Anzahl von (11) Rittern und (4) Knappen, søndern auch mit 5 Rathmännern von Röbel in Plau erschienen.

Mit dieser Urkunde war die Ausbildung der Stadt abgeschlossen.

Das Fürstenhaus Werle schien glücklich und fest bestellt_zu sein, als eine entseßliche That den Frieden störte. Die Fürsten Heinrich und Nicolaus von Werle - Güstrow erschlugeu auf der Jagd am 8. Oct. 1291 ihren Vater Heinrich I., des verstorbenen Fürsten Johann 1. von Werle-Parchim Bruder. Unser Nicolaus II., Johann's I. Sohn, erhob sich mit seinem Volke strafend gegen seine Vettern, welche bei ihren Nachbaren Schuß fanden. Der verwüstende Krieg gegen die Uebermacht der Feinde war schwer. Besonders nahmen sich des ältern Vatermörders Heinrich dessen Schwiegervater, der Herzog Bugislav von Pommern, und der Fürst Wizlav von Rügen thätig an, wenn auch der lettere vermittelnd zu wirken bemüht war. Wizlav nahm von Gnoyen Besiß, welches zu der Herrschaft des unter der Vormundschaft des Fürsten Nicolaus II. stehenden minderjährigen Fürsten Nicolaus von Rostock gehörte, ward aber selbst gefangen und nach Parchim gebracht. Nicolaus II., gegen die Uebermacht der nachrückenden Feinde zu schwach, verband sich daher mit dem gewaltigen und bekannten Ritter Hermann Ribe und trug so im J. 1293, in einer Schlacht bei Parchim einen ent scheidenden Sieg davon, den er rasch weiter verfolgte. Zulcst hielt sich noch der junge Fürst Heinrich von Meklenburg in der Stadt Waren; aber Nicolaus brachte den Gegner durch Belagerung zu Lande und zu Wasser, wozu zahlreiche Fahrzeuge bei Röbel und Plau ausgerüstet waren, zur Ergebung.

Verpfändung von Plau an Hermann Ribe.

Zur Führung dieses Krieges hatte der Fürst Nicolaus II. Stadt und Vogtei Plau an den Ritter Hermann Ribe verpfändet). Die in Waren gemachten Gefangenen, unter den Hauptleuten Friederich Hasenkop und Conrad von Cramon,

1) Ueber die ganze Theilnahme des Hermann Ribe an diesem Kriege und die Verpfändung von Plau an denselben giebt es nur Chroniken-Nachrichten, jedoch keine einzige Urkunde.

brachte der Fürst nach Parchim und übergab sie dem Ritter Ribe, der das Lösegeld für dieselben zur Bezahlung für „Sold und Schuld" erhielt. Dadurch ward Plau von Hermann Ribe wieder abgelöset: 1)

mit dysen gevangin unvirwant

brachte her Plawe an syne hant
von hern Herman Ryben wider,
dem es stunt, und hielt es sider
mechtig yn synre gewalt alsus
von Werle her Nicolaus.

So gewann Nicolaus II. den vollständigen Sieg. Der Vatermörder Heinrich mußte, nachdem sein Bruder während der Zeit gestorben war, sich mit dem Befiße von Penzlin zufrieden geben; Nicolaus II. stellte aber in den werleschen Landen eine kräftige Alleinherrschaft wieder her und herrschte hier und als Vormund im Lande Rostock mit Kraft und Ehre.

Verpfändung von Plau an Wizlav von Rügen.

Der Fürst Wizlav von Rügen ward nun auch aus seiner Gefangenschaft befreiet, nachdem er sich entschlossen hatte, Guoyen wieder abzutreten. Dagegen finden wir ihn bald als Pfandbesiser von Plau 2); er blieb dem Fürsten Nicolaus II. von Werle wahrscheinlich lange verpflichtet und konnte sich der Hülfeleistung, wenn sie nöthig war, nicht gut entziehen.

Die Stadt Plau nahm an dem Kriege den Antheil, den das ganze Land nahm und der hier besonders berührt ist, Während des Krieges kaufte am 11. Mai 1292 die Stadt von dem Fürsten Nicolaus II., der wohl Geld gebrauchte, für 300 Mark rostock. Pf. das Eigenthum der Dörfer Grapentin und Gedin 3), deren Ankauf schon im J. 1255 der Fürst Pribislav I. von Richenberg bewilligt hatte, mit der Erlaubniß, die Aecker der Dörfer zur Stadtfeldmark und zu den Bürgerhäusern zu legen; zugleich befreiete er die Stadt in Beziehung auf diese beiden Dörfer von der jährlichen bestimmten Bede und den Münzpfennigen, vom Brückenbau und allen andern Diensten,

1) Vgl. Ernst v. Kirchberg Mekl. Chron. in v. Westphalen Mon. ined. IV, p. 831. 2) Wie die Verpfändung von Plau an Hermann Ribe bekannt, aber nicht urkundlich bewiesen ist, so war bisher die Verpfändung an Wizlav von Rügen nicht bekannt und doch oft in Urkunden genannt, welche freilich bisher nicht bekannt waren. Die in Rudloff M. G. 11, S. 89, Not. n, berührte Ablösung betrifft nicht mehr die Verpfändung an Hermann Ribe, sondern die Verpfändung an Wizlav von Rügen.

3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XVI.

welche für den Staat und die Landes - Vertheidigung zu leisten waren, und gab derselben nach Vasallenrecht ein Drittheil von den Brüchen aus diesen Dörfern und ihren Feldmarken. Im J. 1293 vermittelte der schweriner Domdechant und Archidiakonus Johannes zu Plau 1), auf Rath des Fürsten Nicolaus II., die Entschädigung des Pfarrers Dietrich zu Plau, nachdem die Stadt beschlossen hatte, die beiden Dörfer abzubrechen, die Einwohner zu entfernen und die Aecker zu den Bürgerhäusern zu legen. Für die Einkünfte von den Bewohnern dieser Dörfer, welche der Pfarrer nun verlor, erhielt er von der Stadt einen Gang an der einen Seite des Pfarrhofes und von der andern Seite einen Raum von 12 Fuß zur Vergrößerung desselben, 5 Morgen Acker, einen Hopfenhof und verhältnißmäßig vergrößerte Theilnahme an Wiesen, Weide und Mast.

Am 8. Mai 1295 verpfändete 2) nun der Fürst Nicolaus II. die Stadt Plau an den Fürsten Wizlav II. von Rügen (1260-1302). Dies geht klar aus der zu Plau in Gegenwart des Fürsten Wizlav und des Fürsten Heinrich des Löwen von Meklenburg ausgestellten Urkunde von demselben Datum hervor, durch welche der Fürst Nicolaus II. von Werle dem Kloster Neuen-Camp die Binnenmühle 3) zu Plau mit der dazu gehörenden Fischerei und Aalwehre (Serrahn), mit aller Gerichtsbarkeit und Freiheit, und einen Ritterhof in der Stadt Goldberg mit 9 Hufen und der Insel Kerseber- (d. i. Kirschen-) Werder mit denselben Gerechtigkeiten verkaufte; der Fürst Wizlav besiegelte diese Urkunde mit, weil dessen Consens nöthig war, indem der Fürst Nicolaus II. von Werle ihm an demselben Tage die Stadt Plau verpfändet hatte „quia ,,ipso die principi (Wizlao Ruyanorum principi) civitatem ,,nostram Plawe in pignus posuimus". Diese Besißungen waren die ersten, welche das im Lande Rügen belegene Cistercienser Kloster Neuen-Camp (jezt Franzburg) in den meklenburgischen Landen erwarb, theils durch das Streben der Cistercienser-Klöster nach dem Erwerb von Landgütern und Mühlen, theils durch die Beförderung des Fürsten Wizlav, Landesherrn des Klosters. In demselben Jahre, wohl etwas später, schenkte 4) der Fürst Nicolaus, als er im Kloster Neuen-Camp war, dem

1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XVII. Der Archidiakonus Johann wird hier „archidiaconus in Plawe" genannt. Der Archidiakonus für Plau hatte aber seinen Siz zu Waren. Es ist Plau daher ein Schreibfehler, over die Stadt war in dem unruhigen Kriegsjahre 1293 temporär Siz des warenschen Archidiakons. 2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XVIII.

3) Vgl. oben S. 87.

4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIX.

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