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auf dem Orte Slapesow, welcher in der Urkunde genannt wird. Der Wiesenvorsprung unter dieser Höhe bis an den See heißt noch jest: de Slaps. Das Endungs 8 in Slaps und Slapshöhrn ist in der Volkssprache noch ganz klar.

Von dem Baume auf der Slapshörn ging die Grenze des Aalfanges zurück bis an die Eldenbrücke vor der Stadt, also nahe bis zu dem Ausgangspuncte der Grenzen bei der Metkow.

Der Aalfang umfaßte also die Metkow, den Eldeneinfluß bis zur Brücke, abwärts die Wiesen von dem Eldeneinflusse, der Stadt und der Burg am festen Lande entlang nördlich von der Stadt bis zur Grenze des Dorfes Quetzin (Quetzinerort) und von Westen gegen Osten die Wiesenflächen und das Wasser vom Slaps bis zur Göhlkenborg.

Als am 11. Sept. 1483 die Herzoge ihren Aalfang in dem plauer See und Wasser an die Stadt verkauften 1), zogen fie die Grenze

„von der Eldenbrücke vor Plau bis an den Quet
„ziner Ort, von hier bis zur Goldekenborg und
ferner bis zum Saume zu Schlapsow".

Das Wort „Saum" (some) ist schon ein Mißverständniß für „bôm“, welches im J. 1295 durch „arbor“ bezeich= net wird.

Die plauer Mühlen.

Die Mühlen der Stadt Plau in Verbindung mit der Fischerei und dem Aalfange sind für die Geschichte nicht allein der Stadt, sondern auch des Landes von Interesse. Plau hatte zwei Mühlen, eine Binnenmühle und eine Außenmühle, d. h. eine Mühle in der Stadt und vor der Stadt, wie häufig die Städte Mühlen innerhalb und außerhalb der Stadt hatten, um durch die Binnenmühlen für den Fall einer Belagerung gesichert zu sein. Beide Mühlen gehörten in der ältesten Zeit den Landesherren. Am 12. Mai 1273 verlieh 2) der Fürst Nicolaus von Werle den Bürgern Bernhard Bödeker und Dieterich Theneke die beiden Mühlen, mit der Fischerei für einen Fischer, gegen eine jährliche Pacht von 22 Wispeln von der Binnenmühle und von 11 Wispeln und 1 Pfund von der Außenmühle, halb Roggen und halb Gerstenmalz, und die Aalwehre oder Aalkiste (Ceran) 3) bei der Mühle gegen eine Pacht von 7 Mark 4 Schil

1) Vgl. Urf. Samml. Nr. LX.

2) Vgl. Lisch Gesch. des Geschlechts Hahn, I, B, Nr.XXII, S. 49.

3) Der wendische Name für eine Aalwehre, Aalkiste oder Aalfang ist Ser

lingen. Von diesen Pächten verpfändeten 1) am 25. Febr. 1278 die Fürsten Heinrich und Johann von Werle den lübeker Bürgern und Patriciern, auch Knappen 2) (famuli) genannt, Wedekind von der Brügge und Bernhard von Wittenborg 2) 71⁄2 Wispel Roggen und 74 Wispel Gerstenmalz aus der Binnenmühle zu Vasallenrecht, unter der Bürgschaft von 4 Rittern und Knappen 3), welche sich zum Einlager in Parchim verpflichteten. Die Pfandnehmer waren ohne Zweifel lübeker Patricier, da die Für sten ihnen die Summe von 300 Mark lüb. Pf., für welche fie ihnen die Pächte verpfändet hatten, in Lübek zurückzuzahlen versprachen. Am 28. Sept. 1284 verpfändeten die Fürsten Nicolaus von Werle und seine Brüder aus derselben Binnenmühle dem plauer Patricier und Bürger Heinrich Swartepape 4) 101 Wispel Roggen und 1 Pfund Pfenninge zu Lehnrecht für 200 Mark lüb. Pf., ebenfalls unter Bürgschaft von 2 Rittern, die fich zum Einlager in Plau verpflichteten.

Bald darauf vekauften die Fürsten beide Mühlen. Am 20. Febr. 1282 verkaufte der Fürst Johann von Werle dem Kloster Doberan für 485 Mark Pf. die Außenmühle 5), oder vielmehr die Kornpächte aus derselben, mit Ausnahme von 3 Mark Pf., welche dem Vasallen Radeke von Kardorf verpfändet waren, stellte dem Kloster die Erwerbung des Eigenthumsrechts frei und versprach demselben, wie im J. 1273 den lübeker Bürgern, daß Niemand eine Meile ober- oder unterhalb eine andere Mühle anlegen dürfe; auch schenkte der Fürst dem Kloster die Zollfreiheit für alles Getreide, welches es von seinen Mühlen in der Herrschaft Werle ausführen würde.

rahn oder Zerrahn, ein Name, der sehr häufig vorkommt, und von dem auch wohl das Dorf Serrahn den Namen hat. Ein alter Graben am linken Ufer der Elde, von der Metow bis hinter die Mühlen, welches das wilde Wasser des Sees ableitete, hieß noch in neuerer Zeit der Zerrahn.

1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIII.

2) Diese Pfandnehmer sind ohne Zweifel lübeker Patricier, da Glieder von beiden Familien öfter im Lübeker Rath sizen. Von Interesse ist, daß beide im Verlaufe der Urkunde wiederholt ausdrücklich Knappen (famuli) genannt worden, wenn auch nicht bei ihren Namen. Ein Johann von Wittenborg aus dieser Fa milie war im J. 1246 meklenburgischer Vasall von einem Theile von Tarnewiß, der nach ihm Wittenborgerhagen hieß, vgl. Jahrb. XIII, S. 396 und 339. Bis zum J. 1351 besaß der Knappe Heinrich Wittenborg 5 Hufen in Klippatendorf bei Malchow (vgl. Lisch Beurtheilung S. 13-14) und bis zum J. 1338 der Vasall Nicolaus Wittenborg 3 Hufen in demselben Dorfe (vgl. das. S. 41). Also waren die Wittenborg auch in der Gegend von Plau ansässig. 3) Diese Urkunde ist auch dadurch wichtig, daß hier einmal der Begriff Adel in alter Zeit vorkommt, indem die Fürsten versprechen, daß, wenn von diesen bürgenden Rittern und Knappen einer sterben sollte, sie dafür einen andern von eben so großem Adel (tantae nobilitatis: d. h. vornehmer Geburt), Rechtsfinn und Vermögen einstellen wollen.

4) Vgl. Lisch Gesch. des Geschlechts Hahn I, B, Nr. XLVIII, S. 109. 5) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIV,

Darauf verkaufte der Fürst Nicolaus von Werle dem Klo ster Neuen-Camp am 8. Mai 1295, an demselben Tage, an welchem er dem Fürsten Wizlav von Rügen, dem Landesherrn des Klosters, die Stadt Plau verpfändete, für 415 Mark Pf. das Eigenthum der Binnenmühle 1) mit aller Gerichtsbarkeit und Freiheit und mit der Erlaubniß zur Haltung eines Fischers und Serrahns (Aalkiste), unter der Vergünstigung, daß eine Meile weit ober- und unterhalb keine andere Mühle angelegt werden dürfe.

Die Cistercienser-Klöster strebten, bei ihren landwirthschaftlichen Bemühungen um die Cultur des Landes in alter Zeit, vorzüglich nach dem Besitze der Mühlen, theils um die Producte von ihren zahlreichen Landgütern gleich auf verschiedene Weise verarbeiten und besser verwerthen, theils um die für die Lebensbedürfnisse so wichtigen Anstalten, bei denen Holzbau und Wasserbau eine so bedeutende Rolle spielen, fortwährend verbessern und zum eigenen und Anderer Nußen gebrauchen zu können. Außerdem besaßen diese Klöster auch Höfe, Speicher und andere Häuser in den Städten, wo sie Mühlen und bei denselben gewöhnlich einen Hofmeister hatten. In diesem Streben suchten diese Klöster nach und nach in den Besig solcher Mühlen zu kommen, die ihnen am bequemsten lagen; deshalb tauschten und verkauften sie oft unter einander, so bald fie ihre Besitzungen einigermaßen abgerundet hatten.

Das Kloster Neuen-Camp besaß in Meklenburg als Hauptbesitzung die Mühle und einen Hof in der Stadt Goldberg und viele Aecker bei der Stadt und die Landgüter Zidderich, Be: low, Woosten, Augzin, Wendisch Wahren und Kl. Poserin und die Mühle zu Distelow in der Nähe der Stadt, auch die Mühle zu Kuppentin 2) zwischen Goldberg und Plau. Das Kloster strebte jezt darnach, günstige Wasserverbindungen zur Ausfuhr seiner Producte zu gewinnen; und da lag demselben nichts bequemer als die nur einige Meilen von Goldberg entfernte Stadt Plau mit ihren beiden Mühlen, an dem plauer See, der aufwärts durch die große Seenkette und abwärts durch die Elde genug Verkehrsstraßen bot. Wir sehen also hier zum ersten Male in Plau eine lebhaftere Industrie durch die Mühlen aufblühen. Der im J. 1327 in Plau auftretende „Bruder Johann Semelow" 2), war ohne Zweifel ein Klosterbruder von Neuen-Camp, der in Plau wohnte, da das Kloster nach der Urkunde vom 29. April 1437 auch einen Wohnhof in der Stadt besaß.

1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XVIII.
2) Vgl. Lisch Berichtigung 2c. S. 32.

Das Kloster Doberan hatte freilich auch Ursache zum Erwerb einer Mühle in Plau gehabt, da es seit alter Zeit in der Nähe der Stadt die Landgüter Gallin und Zarchelin besaß; es besaß im J. 1296 eine Mühle zu Parchim, Gnoien und Plau. Aber Doberan lag zu weit von diesen Gütern entfernt, als daß es nicht gerne mit dem befreundeten Kloster Neuen-Camp irgend einen bequemen Vertrag sollte geschlossen und das Kloster NeuenCamp befördert haben, wenn diesem besonders daran gelegen war. Dazu waren Streitigkeiten zwischen den Besitzern beider plauer Mühlen nicht zu vermeiden, und es war günstiger, beide in Eine Hand zu bringen.

Am 24. Juli 1296 vertauschte das Kloster Doberan die in seinem Besize befindliche Außenmühle an das Kloster NeuenCamp 1) gegen 14 Chor Salz aus einer Gungpfanne links in dem Hause Derntsing in der Saline zu Lüneburg; das Eigenthum der Mühle hatte das Kloster Doberan jedoch noch nicht erworben, konnte es also auch nicht auf das Kloster Neuen-Camp übertragen, obwohl der Fürst Nicolaus von Werle den Tausch am 29. Juni 1296 bestätigte. Im J. 1298 erwarb das Kloster Doberan die beiden bei der Stadt Krakow liegenden Seen 2), den großen krakower See und den oldendorfer See, welche dem Kloster wohl Gelegenheit zur Anlegung einer Mühle gaben.

Im J. 1295 hatte der Fürst Nicolaus von Werle dem Kloster Neuen-Camp den Aalfang 3) bei der Mühle, in der Metkow und auf dem großen See bis zur Göhlkenborg und bis zur Grenze von Quetzin mit dem Eigenthumsrecht und aller Gerichtsbarkeit geschenkt.

Diese Erwerbungen des Klosters Neuen-Camp find für die Stadt Plau für die Folgezeit von der höchsten Wichtigkeit.

Am 6. Dec. 1298 gab der Fürst Nicolaus von Werle dem Kloster Neuen-Camp aus besonderer Zuneigung das ausschließliche Mühlen-Privilegium 4) für Plau, indem er be stimmte, daß auf den plauer Stadtäckern und den benachbarten Feldern Niemand Wind-, Roß- oder andere Mühlen zum Nachtheil der dem Kloster gehörenden Wassermühlen anlegen dürfe. Am 13. Jan. 1299 gab der Fürst Nicolaus dem Kloster Neuen - Camp die Erlaubniß 5), die Außenmühle nach Belieben abzubrechen, und die Versicherung, daß Niemand auf der Stelle derselben, wenn das Kloster den Abbruch für zweckmäßig befinden sollte,

1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XX.
2) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXI.
3) Vgl. Urk. Samml. Nr. XIX.
4) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXII.
5) Vgl. Urk. Samml. Nr. XXIV,

oder sonst wo, gegen den Willen des Klosters eine andere Mühle zu bauen Macht haben solle.

So kam das Kloster Neuen - Camp noch vor Ablauf des 13. Jahrh. in den vollständigen Besit sämmtlicher und ausgedehnter Mühlengerechtsame in der Stadt Plau, wenn es auch nicht bekannt ist, daß es das Eigenthumsrecht an der Außenmühle besonders erworben haben sollte.

Als aber einige plauer Bürger anfingen, die Mühlen des Klosters zu beeinträchtigen, bestätigte der Fürst Johann von Werle demselben alle erworbenen Privilegien und versicherte ihm die Freiheit der Mühlenfuhr, das Recht, einen Mühlenwagen zur An- und Abfuhr der Producte zu halten, und die Mattengerechtigkeit nach herkömmlichem Gebrauche.

Störend war jedoch für alle Zeiten, daß das obere Ende der eigentlichen Elde, so weit sie bis zur Mühle die Stadt berührt, nicht in den Besit des Klosters kam; es wären dadurch alle die Stadt unmittelbar bespülenden Gewässer in Eine Hand gekommen und dadurch manche Streitigkeiten vermieden worden, um so mehr da auch die Gräben der fürstlichen Burg in Verbindung mit der Elde standen und es mit den fürstlichen Vögten oft zu vielfachen Streitigkeiten über die Benuhung der Wasser kam. So hatten wahrscheinlich die Fürsten unter der Brücke zu Plau in der Elde einen Serrahn (Tzaran) oder Aalfang (allewêre), aus welchem die Swartepapen am 21. Dec. 1386 den ihnen schon lange gehörenden dritten Theil der dort gefangenen Aale den Brüdern Heinrich und Vicke v. Bülow, denen das Land Plau zum Pfande stand, verkauften 1).

So blieb das Kloster Neuen-Camp an 150 Jahre im Besize der beiden Mühlen zu Plau und der dazu gehörenden Fischereigerechtigkeiten.

In der ersten Hälfte des 15. Jahrh. veräußerten aber die entferntern ausländischen Cistercienser-Klöster nach und nach ihre Besizungen in Meklenburg, namentlich die kleinern Besigungen: die Klöster hatten ihre Bestimmung erfüllt, d. h. die landwirthschaftliche Bildung gesichert, erweitert und verbreitet, und konnten bei ihrer großen Entfernung die entlegenen Güter nicht mehr mit Vortheil bewirthschaften.

Bald nachdem die Herzoge von Meklenburg das Land Werle durch das Aussterben des Fürstenhauses (1436) ererbt und der Stadt Plau am 25. Januar 1437 ihre Privilegien bestätigt hatten, kauften 2) fie am 29. April 1437 von dem Kloster

1) Vgl. Urk. Samml. Nr. XLIII. 2) Vgl. Urk. Samml. Nr. LIV.

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