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der besprochenen Runeninschriften und die Besitzer der Goldgefäße zu erklären, wenn sich beweisen lässt, daß sie wenigstens seit 453 alsbald Christen waren. Dem oben angeführten Zeugniss des Salvianus, der unter den Barbaren zwei Classen macht, Arianer und Heiden, und die Gepiden den Heiden zuzählt, steht die Nachricht der Historia miscella lib. XIV p. 94 bei Muratori entgegen, welche zum 16. Jahr Theodosius des zweiten gegeben ist, daß von den Gothenstämmen , rationabiliores quatuor sunt, Gothi scilicet, Hypogothi (Westgothen), Gepides et Vandali, nomen tantum et nihil aliud mutantes, unaque lingua utentes, omnes autem fidei erant Arianæ malignitatis." Es müßte aber diese Angabe einer sehr viel spätern Zeit, nämlich des neunten Jahrhunderts, erst durch ein älteres Zeugniss bewährt werden, welches ich nicht kenne. Außerdem schildert sie Jordanes als tardioris ingenii, sie könnten deshalb doch freilich allmählich zum Christenthum gelangt sein, aber alle diejenigen Goldgefäße, worauf Bildwerk mit Figuren vorkommt, verlangen daß man Anfertigung durch nichtgriechische, die antike Kunst nur nachahmende, jedoch darin bewanderte Goldschmiede annehme, denen größtentheils die Bildgegenstände zu phantastisch und romantisch ausgeführten Zierrathen, fast könnte man sagen zu Arabesken wurden, wie wir sie auf dem Weinstock des Kreuzes von Ruthwell finden; immerhin setzt dies alles aber die Kunstfertigkeit und Phantasie eines gutbegabten, länger bei den Griechen in die Lehre gegangenen Volksstammes voraus, und so wird man zur Zeit bei den Ostgothen stehen bleiben müßen.

nennen.

Daß aber unter den Gefäßen des Banater Schatzes, die alle offenbar Trinkgefäße waren, so viele Schalen vorkommen, ist nicht etwa eine dem germanischen Alterthum fremde Erscheinung zu Nicht etwa nur Griechen und Römer tranken aus Schalen, und nicht waren etwa die Trinkgefäße der alten Germanen auf Thierhörner und hölzerne Becher beschränkt. Leider fehlen uns die eigens gothischen. Wörter für Krüge und Schalen, da im Ulfila die Übersetzung der Apocalypse und des alten Testaments fehlt, worin der Trinkschalen öfter erwähnt wird. Ulfila hat Marc. 7, 4 für den Krug das lateinische Wort urceus behalten, für noτýolov aber, sei es ein Becher Wassers oder Weins, oder der geweihte Kelch, immer das Wort stikls, ahd. stechal (calix), doch ist skalja Schale wenigstens vorhanden, und die Sitte des Trinkens aus Schalen bezeugt schon von Paul. Diac. 1, 27 mit Angabe des deutschen Worts scala, was der Verfasser des Heliand ohne Veranlassung in seinem Texte Joh. 2, 6 gebraucht, wenn er in der Schilderung der Hochzeit zu Cana sagt: es giengen die Schenker.

mit Schalen, He). 61, 7. In goldenen Schalen aber wird der Wein geschenkt noch Nib. 1750, 3. Parz. 794, 23.

Eine eigenthümliche Einrichtung haben mehrere der Banater Schalen. Die einfachsten tragen nämlich an sich einen in einer Schnalle befindlichen Stachel zum Anhängen auf Reisen. Arneth verweist zu Nr. 18, S. 22 des erklärenden Textes auf die allgemeine persische Sitte, die Trinkschale beim Ausreiten an den Sattel des Pferdes zu heften. Warum sollte diese Sitte nicht auch die der stammverwandten Gothen gewesen sein? Nach meiner Meinung ist das gothische Wort stikls am einfachsten daraus erklärlich, daß es ursprünglich die Schale bezeichnete, die durch Stechen angeheftet oder angesteckt wurde, dann erst den aus der Schale entstandenen Becher; wie wir das mit einem' Stachel zum Einstechen versehene hörnerne Tintengefäß einen Stecher nennen. Im ahd. gilt stëchal ebenso für Becher als für Stachel und stechend, Graff IV, 637 *).

Die beiden sächsischen Dialecte haben ein Wort, welches noch zu gleicher Zeit die Schale und den Becher bezeichnet, und bei J. Grimm unter den Trinkgefäßen III, 457 fehlt; es lautet alts. wêgi und wagi, beides aus waigi entstanden, und ist Hel. 165, 1 von einer Wasserschale, sonst vom Becher angewendet, im ags. heißt es væge, veg, und ist in der alten Poesie für Becher das herrschende Wort, es ist das ahd. weiga Schale, welches in bahweiga (Beckenschale) erhalten ist und nächst der Wagschale auch die Schüssel und daher auch das Gericht bedeutet, Graff 1, 740; die Grundvorstellung ist dabei das Flache, welches wie in πάταχνον, πάτανον, patina und patera aus der Anschauung des Schlagens (narάooo) hervorgeht. Denn Schlagen, Stoßen und Stechen wie naτáoбav muß einst auch WIG bedeutet haben, nach altn. vigr Spieß, Lanze, und nach ahd. weigjan, alts. vêgian, ags. vægan (affligere, cruciare), altn. víg (interfectio) das Erschlagen. Doch von Wichtigkeit ist hier nur zu sehen, daß die germanischen Benennungen des Bechers aus denen für Schale hervorgegangen sind. Die Anschauung dazu liegt in den Bechern des Banater Fundes vor. Die

*) Ags. ist sticol, stechend, sticel Stachel, wie auch sticels; altn. stikill Spitze, Stecken (nicht etwa Horn); mikill gullhringr var í stikli hornsins, Fornald 3, 140. Unhaltbar ist daher Grimms Vermuthung II, 27. III, 381 das goth. stikls möge eigentlich Horn bedeutet haben, ein altn. stikill cornu (III, 381) gibt es nicht. Für das wirklich vorhandene stikill gab B. Halderson: pars extrema cornu, apex; worin aber cornu Genetiv, nicht Nom. ist. Die andere Bedeutung Stecken erweist sich in stikill, pl. stiklar dadurch, daß das davon abgeleitete Verbum stikla mit einer Stange (übers Wasser) springen bedeutet.

Becher Nr. 199 und Nr. 231 sind, wie bei Arneth auf der Tafel G VIII zu sehen ist, noch völlige Schalen, die auf einem Fuß stehen. Das spätere ags. Wort der Prosa ist læfel, z. B. bei Älfric Gen. 44, 2 vom silbernen Becher Josephs gebraucht, das congruente ahd. labal (lâbal?) ist noch Schale und besonders das Becken. So ist unser Becher aus Becken, ahd. bechi, becchin, verständlich, und wird ahd. bechar auch zur Übersetzung von phiala gebraucht, Graff III, 46. Wir haben also in diesen Analogien alle Wahrscheinlichkeit dafür, daß auch goth. stikls auf den Becher nur übertragen, zuerst die Schale bedeutete, und zwar die oben beschriebene Art derselben. Silberne und goldene Schalen oder Becher aber, verziert mit getriebener Arbeit finden sich wenigstens im Beovulf in dem fæted-væge B. 2253. 2282 (von goth. fetjan schmücken) und sonst erwähnt; später genannt sind auch Rosenbecher (Thork. dipl. II, 99 von 1284).

Somit bestätigt sich auch von Seiten der Alterthümer wie der Geschichte, was die besprochenen Inschriften fordern, daß das nach Aussage der letzteren bereits christliche Volk, von dem die kostbaren. Trinkgeschirre des Banater Fundes stammen, ein germanisches war, und zwar nach Ort, Zeit und Sprache zu schließen, ein gothisches

ZUR KRITIK UND ERKLÄRUNG DES HELIAND.

VON

C. W. M. GREIN.

Die so eben erschienene Ausgabe des Heliand von Moritz Heyne hat das große Verdienst, den Heliand einem größeren Leserkreis, namentlich auch unter der studierenden Jugend, zugänglich gemacht und die Textkritik sowie das Verständniss dieser herrlichen Dichtung bedeutend gefördert zu haben, wenn man auch keineswegs durchweg mit den Resultaten einverstanden sein kann. Vor allen Dingen ist es sehr zu beklagen, daß der Herausgeber den unglücklichen Gedanken gehabt hat, seinem Texte die jüngere und schlechtere und noch dazu sehr lückenhafte Münchner Handschrift zu Grunde zu legen und die ältere und bessere Handschrift, den Cottonianus, bloß für die Lücken eintreten zu lassen, während er gleichwohl auch da, wo M. zu Grunde gelegt ist, an zahllosen Stellen dessen Lesarten durch solche aus C. ersetzt hat, nicht selten ohne zwingenden Grund: dadurch hat sein Text, mehr als gut war, etwas Ungleichmäßiges angenommen. Doch es ist gegenwärtig nicht meine Absicht, näher auf diesen Cardinalpunkt

GERMANIA XI

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der Heliandkritik einzugehen, sondern ich will nur einige gelegentliche Bemerkungen zu einzelnen Stellen mittheilen, wo ich von Heyne's Auffassung abweiche.

Was die Orthographie betrifft, so kann ich mich mit der Schreibung w nach anlautenden Consonanten, wie sie Heyne beliebt hat, nicht einverstanden erklären, da hier beide Codices mit einigen ganz vereinzelten Ausnahmen, die eben nur als Schreibfehler zu betrachten sind, consequent einfaches u schreiben, ebenso wie auch die übrigen altsächsischen Denkmäler: für dieses war jedenfalls, da für das anund inlautende un richtig das Doppelzeichen w eingeführt worden, das einfache zu wählen, also dvalm, svôti neben wîd, wundar, farliwan zu schreiben.

v. 15 f. übersetzt Heyne: „kein Mensch konnte sie [dazu] anregen, sie waren vielmehr durch Gottes Macht dazu auserlesen." Ich beziehe sia nicht auf die Evangelisten, sondern auf buok und nehme frummian in der gewöhnlichen Bedeutung von perficere.

v. 45 schreibe ich, indem ich plur. c. sg. verbi (skoldi für skoldin) annehme:

endon skoldi.

eftho hvar thiu werold-aldar

dann ist wenigstens die sonst aus metrischen Gründen geforderte Ergänzung Heyne's [than] nach werold unnöthig.

v. 112 ändert Heyne mit Müllenhoff gruriô ohne allen Grund in den nom. grurios; es ist gen. pl entweder einfach von egison abhängig (vgl. umgekehrt ags. egesan gryre) oder als instrumentaler Genitiv.

v. 122 gehört hvarod an den Schluß des vorhergehenden Verses und ebenso herod v. 138.

v. 162 verdiente jedenfalls in den Noten alalungan C. angeführt zu werden; es ist al-alungan.

v. 197-98: der Winter gieng zu Ende, es gieng des Jahres Zahl dahin, d. h. es gieng die laufende Jahreszahl zu Ende, indem am 21. März der Jahreswechsel eintrat (vgl. Älfr. Hom. I, 100), und darauf im Sommer (am 24. Juni) ward Johannes geboren. Heyne dagegen erklärt gêres gital die Reihe des Jahres, d. h. ein Tag nach dem andern'. (s. zu v. 2729).

v. 217 ändert Heyne mit Schmeller furmon M. formon C. (primo) ohne Grund in fromun 'mit tüchtigem, gewichtigem, ernstem Worte'; primo verbo soll entweder aussagen, daß Gott hierin das erste, d. h. das entscheidende Wort zukam, oder auch ganz einfach 'als überhaupt zuerst von dem Kinde die Rede war'.

v. 249 nicht wis-bodo 'sicherer Bote', sondern wês-bodo der Bote, welcher Gottes Befehle den Leuten wîsian soll.

v. 254 ist das Komma zu tilgen; denn gimahlit ist hier nicht 'genannt'; sondern sich anverlobt'; mhd. gemahelen vermählen, verloben und gemahel dem eine Frau verlobt ist, wenn auch die Ehe noch nicht vollzogen worden; syntaktisch gehört zusammen habda gimahlit (vgl. V. 296-98).

v. 296 giworrid C. (nicht giworid), von giworrian turbare, fehlt im Glossar bei Heyne.

v. 327 besser mit Rücksicht auf v. 333-34 ohne Umstellung thu scalt sie wel [bisorgôn].

v. 371 hat M. die bessere Lesart cuman ward (d. h. quam) statt des bloßen cuman C. Mit 371 beginnt ein neuer Satz.

v. 483: das zwiefach bezeugte thînan fridu warun MC. mit Heyne in thîna friduwarun (ags. pine freođuväre) zu ändern, entbehrt alles Grundes.

v. 508 und ebenso v. 2708 an êhti C. 'in ehelichem Besitz, in conjugio'; dafür setzte M. an ersterer Stelle anthêhti und an letzterer antehti, beides von dem gewöhnlichen andhêti, anthêti, welches dem Schreiber von M. vorschwebte, weiter abliegend als von dem anehti (an ehti) C.

v. 525-27 ist die Ergänzung [thar] völlig überflüssig und zugleich wird v. 526 seines regelwidrigen vierten Stabes entkleidet, wenn man nur das handschriftlich Überlieferte richtig abtheilt, nämlich: sô nu thes thinges mugun

mendian mancunni. Manag fagonôda
werod aftar them wiha:

v. 575 lies bi thiu statt bithiu.

v. 628-29 ist Heyne's Umstellung unnöthig, sobald man abtheilt endi wesan is gebâ mildi

obar middilgard managun thiodun.

v. 643-44 gehört to syntaktisch nicht zu bedôn, sondern zu thar, d. h. weldi thar tô (sc. faran), während der bloße Inf. bedôn den Zweck des Hingehen wollens ausdrückt; es ist daher ohne Änderung der handschriftlichen Wortfolge abzutheilen:

sôkian an is seldon, quad that he thar weldi mid is gesiun tô

bedôn te them barne.

v. 681 gidrog præt. von gidragan; diese Stelle ist in Heyne's Glossar unter gidragan nachzutragen.

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