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unten besprochen werden. Einmal tritt laistjan in Begleitung der Präposition mi auf, Luc. 9, 49 unte ni laistip mip unsis als Übersetzung νου ὅτι οὐκ ἀκολουθεῖ μεθ ̓ ἡμῶν, wo es seine gewöhnliche Bedeutung durchaus nicht hat, sondern „begleiten, mitziehen" bedeutet.

Den oben behandelten Verben gerade gegenüber stehen diejenigen, welche den Begriff des Befehlens, Herrschens, sowie des Verbietens ausdrücken, anabiudan, „befehlen“, und faurbiudan, das sowohl „befehlen" als verbieten" heißen kann, haben beide den Accusativ der Sache und den Dativ der Person bei sich. Bei faurbiudan habe ich an allen Stellen nur den Dativ gefunden (Marc. 6, 8; 8, 30; Luc. 8, 25. 56; 5, 14; I. Tim. 1, 3) und das directe Object entweder im Infinitiv eines Verbums oder in einem durch die Conjunction ei eingeleiteten abhängigen Satze umschrieben; bei anabiudan finden sich gleichfalls die genannten Bezeichnungen des Objects, doch findet sich dieses auch häufig durch ein Relativpronomen ausgedrückt, wie z. B. Matth. 8, 4; Marc. 1, 44; Luc. 5, 14; 17, 9. 10; der Dativ der Person neben anabiudan ist äußerst häufig, von vielen Beispielen nenne ich nur Matth. 11, 1; 27, 10; Marc. 1, 27; 8, 6. Wichtiger und interessanter sind. die übrigen Verba des Herrschens. Regelmäßig den Dativ hat reikinon bei sich, welches stets άoxav c. Gen. wiedergibt, Marc. 10, 42; Joh. 14, 30; Röm. 15, 12; piudanon, welches ẞaoidevev übersetzt, hat stets ufar c. Dat. bei sich, Luc. 1, 33; 19, 14. 27 (im Grichischen steht ¿ní c. Gen.), sonst steht es absolut (I. Cor. 4, 8; 15, 25; I. Tim. 6, 15); mit dem bloßen Dativ, den man nach Analogie von reikinon erwarten sollte, kommt es nie vor. Dagegen hat fraujinon (xvqıɛúɛiv), sowie die verstärkte Form desselben, gafraujinon, den bloßen Dativ überall, Marc. 10, 42; Luc. 2, 29; Röm. 7, 1; 14, 9; II. Cor. 1, 44; 8, 8; mit Ausnahme der einzigen Stelle I. Tim. 2, 12, wo die Präposition faura c. Dat. zur Umschreibung verwendet wird: ip galaisjan qinon ni uslaubja, ni fraujinon faura vaira, ovdè avđevτeiv ávdoós. I. Tim. 6, 15 findet sich das Part. Praes. hievon, aber ohne Object. Das Verbum raginon (nyeμovevɛiv) findet sich bei Ulfilas nur Luc. 2, 2 und 3, 1, aber beidemal ohne Objectsbestimmung. valdan in der Bedeutung „verwalten, vorstehen" hat den Dativ bei sich I. Tim. 5, 14 garda valdan, olxodεonorεiv; das Part. Praes. davon kommt in Zusammensetzung mit dem Dativ garda vor als Substantivum gardavaldans Matth. 10, 25; Luc. 14, 21, olxodεooлóτns *). Noch einmal findet sich

*) Es könnte jedoch das a in garda möglicher Weise nicht als Dativendung anzusehen sein, sondern vielmehr als Bindevocal, der bei der Zusammensetzung gebraucht wird, wie z. B. in dem Compositum kaisaragild. Vielleicht ist auch svultavairthja so zu beurtheilen.

valdan mit dem Dativ Luc. 3, 14 jah valdaip annom izvaraim, nai ἀρκεῖσθε τοῖς ὀψωνίοις ὑμῶν. Luther übersetzt nach den Worten des griechischen Textes ganz richtig: „und lasst euch begnügen an eurem Solde." Ob es aber gerechtfertigt ist, mit v. d. Gabelentz und Löbe für valdan aus dieser Stelle die Bedeutung „sich begnügen, auskommen" abzuleiten, scheint mir mehr als zweifelhaft. Es ist nicht recht einzusehen, wie valdan von seiner ursprünglichen Bedeutung zu dieser so ganz direct übergehen sollte; zumal ist dies bedenklich, da sie nur durch diese einzige Stelle belegt wäre. Früher haben v. d. Gabelentz und Löbe der Ansicht beigestimmt, daß Ulfilas in dem ihm vorliegenden griechischen Texte nicht ἀρκεῖσθε, sondern ἄρχετε oder ἄρχεσθε gefunden habe *). Diese Conjectur wäre recht wohl annehmbar, nur ist das Schlimme dabei, daß sie eben eine Conjectur ist. Aber auch ohne dieselbe läßt sich recht gut verstehen, warum Ulfilas an dieser Stelle άoxɛïóðα nicht mit ganohips visan, sondern mit valdan übersetzt hat, da man in dem Ausdruck „den zukommenden Sold verwalten" recht gut den Sinn finden kann, daß bei dem Verwalten des eigenen gebührendermaßen zukommenden Soldes das Begehren fremden, unrechtmäßigen Besitzes ausgeschlossen werden soll und auf diese Weise das Begnügen mit dem einmal Zuertheilten gewissermaßen involvirt gedacht wird.

Wenden wir uns nun zu den hieher einschlagenden Substantiven. Grimm bemerkt im Allgemeinen über den von Substantiven abhängigen Dativ (S. 746): „Ein eigentlicher Dativ wird nur selten neben Substantiven stehen können, in welchen ein verbaler oder adjectivischer Begriff lebendig ist, von dem der Dativ abhängt." Und es sind in der That auch nur drei Substantiva, von denen ein Dativ abhängt (wenigstens scheinbar), und zwar nur solche, welche mit den eben behandelten Verben des Herrschens und Gehorchens zusammenhängen, frauja, skalks, siponeis. Wir finden Marc. 2, 28 svaei frauja ist sa sunus mans jah pamma sabbato, ὥστε κύριός ἐστιν ὁ υἱὸς τοῦ ἀνθρώπου καὶ τοῦ σαββάτου und Luc. 6, 5 ja qap du im, patei frauja ist sa sunus mans jah pamma sabbato daga, ἔλεγεν αὐτοῖς, ὅτι κύριος ἐστιν ὁ υἱὸς τοῦ ἀνθρώπου καὶ τοῦ oaßßárov. skalks findet sich ausnahmslos mit dem Genitiv derjenigen Person oder Sache, deren Knecht, Diener man ist, Luc. 7, 2. 3; Marc. 14, 17; Joh. 18, 10. 26; Col. 4, 12; Tit. 1, 1; Neh. 5, 15; wo

*) Prolegg. pag. XXVII. Ad Luc. 3, 14 nos probasse conjecturam Mareshalli, judicantis Ulfilam pro àquɛiodɛ fortasse doxɛte aut άoxeode legisse, nunc poenitet, propterea quod nullum verbum cum „valdan“ compositum illud άozɛir continet et „ganohidai sijaip“, quod in margine scriptum est, glossa potius quam vera lectio esse vi letur

sich neben skalks ein Dativ findet, ist er von dem dabei stehenden Hilfsverbum abhängig: Marc. 10, 44 sijai allaim skalks; Joh. 8, 34 skalks ist fravaurthai; Col. 7, 23 ni vairpaip ekalkos mannam. siponeis kommt nur Joh. 9, 28 vor (zweimal): pu is siponeis pamma, ip veis Mose siponjos εium, σὺ εἶς μαθητὴς ἐκείνου, ἡμεῖς δὲ τοῦ Μωσέως ¿oμèv μadŋtaí. Grimm erklärt den Dativ bei frauja daraus, daß frauja ist an Bedeutung dem verbalen Ausdruck fraujinop gleich sei (S. 746). Aber dann ist auffallend, daß frauja nicht auch da, wo es attributiv steht, den Dativ bei sich hat, da man es ja eben so leicht in diesem Falle für einen Ersatz für das Participium fraujinonds halten könnte, wie frauja ist für einen anderen Ausdruck für fraujinop. Es findet sich aber kein einziges Beispiel für den Dativ bei frauja in attributiver Stellung, sondern regelmäßig der Genitiv und zwar der Genitiv in seiner eigentlichsten Function, als der Casus, der das Zusammenhangsverhältniss zweier Nomina bezeichnet, der in den Schulgrammatiken der classischen Sprachen sogenannte Genitivus subjectivus. Wir finden diesen Genitiv bei frauja Luc. 19, 33; 20, 13; Joh. 15, 15; Matth. 9, 38; Marc. 12, 9; Röm, 10, 12; I. Tim. 6, 15; Skeir. IV, c. Desgleichen finden wir stets diesen Genitiv bei piudans, Matth. 27, 11; Marc. 15, 2. 9. 12. 18. 26; Luc. 1, 5; Joh. 12, 13; 18, 33. 39; 19, 2; I. Tim. 1, 17; 6, 15 und bei reiks (äoxov) Joh. 12, 31; Eph. 2, 2. Ich kann deshalb mich nicht zu der Ansicht bekennen, daß in den angeführten Stellen, wo der Dativ bei frauja angetroffen wird, sowie bei skalks und siponeis, derselbe von jenen Substantiven abhänge, sondern ich meine vielmehr, daß er durch das dabei stehende Verbum substantivum visan hervorgerufen sei. Über den Dativ bei visan und vairpan wird weiter unten gesprochen werden. Was nun die hieher gehörigen Abstracta anlangt, so finden wir sie, wenn sie in Verbindung mit andern Substantiven vorkommen (und nicht den bloßen Infinitiv bei sich haben, wie valdufni Matth. 9, 6; Luc. 5, 24; 10, 19; Joh. 10, 18; 19, 10; Röm. 9, 11; I. Cor. 9, 4 oder die Präposition du mit dem Infinitiv, wie Marc. 3, 13) mit dem sogenannten Genitivus objectivus, wie Marc. 6, 7; Luc. 4, 6; Joh. 17, 2; Skeir. V, c.; skalkinassus immer in Verbindung mit dem Genitiv galiugagude (ɛidwλolaroɛía) Gal. 5, 20: Eph. 5, 5; Col. 3, 5. Nur zweimal begegnet valdufni mit der Präposition ufar c. Dat. Luc. 9, 1; 19, 17 (maht jah valdufni ufar allaim unhulpom und sijais valdufni habands ufar taihun baurgim); an ersterer Stelle steht im Griechischen лí c. Acc., an letzterer der Genitivus objectivus. Diejenigen Stellen, welche im Gothischen den Genitivus objectivus haben, weisen denselben auch im Griechischen auf, eben so wie im

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Gebrauch des Infinitivs bei genannten Abstracten der gothische und griechische Text ebenfalls übereinstimmen, einmal im Genitiv (Luc. 10, 19 δίδωμι ὑμῖν τὴν ἐξουσίαν τοῦ πατεῖν ἐπάνω ὄφεων καὶ σκορxíov); an einer anderen Stelle hat Ulfilas den Genitiv pize hinzugesetzt, von valdufni abhängig (Luc. 4, 6), während der griechische Text keinen entsprechenden Zusatz zu τὴν ἐξουσίαν ταύτην ἅπασαν hat. Es sind hiemit nun die Substantiva, welche einen Dativ regieren könnten, erschöpft. Denn die eine Stelle, welche für die dativische Rection eines Substantivs noch sprechen könnte, Joh. 18, 13 sa vas auk svaila Kajajin, ἦν χάρ πενθερὸς τοῦ Καϊάφα, liefert vielmehr einen Beweis gegen dieselbe. Bei Grimm habe ich dieselbe nirgends erwähnt gefunden. Alle übrigen Verwandtschaftsnamen, atta, fadar, aipei, bropar, svistar, haben den Genitiv bei sich. Nun könnte man aber versucht sein, svaihra einen adjectivischen Begriff unterzulegen. „verschwiegert, durch Heirat verwandt," von welchem der Dativ abhienge; aber das Femininum zu svaihra, svaihro, nɛvdeoά, hat überall, wo es vorkommt, Matth. 8, 14; 10, 35; Marc. 1, 30; Luc. 4, 38, den Genitiv bei sich, so daß dieser Weg, die dativische Construction bei svaikra zu vertheidigen, abgeschnitten wird. Es bleibt nichts übrig, um den Dativ Kajafin bei svaihra zu erklären, als ihn von vas abhängig zu betrachten, ganz ebenso wie den Dativ bei frauja ist. Es fällt also auch diese Stelle unter die Kategorie derjenigen, welche die Construction von visan mit dem Dativ in der Bedeutung „haben" bezeugen. Wie alle bisher besprochenen Stellen, welche als Beweise für die Abhängigkeit eines Dativs von einem Substantiv dienen sollten, vielmehr Beweise gegen dieselbe lieferten, so auch diese. Wir werden demnach anerkennen müßen, daß nie ein Dativ von einem Substantiv abhängig gefunden wird.

Eigenthümlich gothisch ist der Gebrauch des Dativs bei gaplaihan in der Bedeutung „umarmen, liebkosen“, Marc. 10, 16 gaplaihands im, ἐναγκαλισμένος αὐτά. Grimm gibt als Bedeutung von gaplaihan neben „kosen“ noch sehr treffend „freundlich zureden" an*). Ich möchte diese Bedeutung als die eigentliche annehmen, da sich aus ihr sowohl die Bedeutung „liebkosen", als auch die anderwärts anzutreffende des freundlichen Herbeirufens, Ermahnens sehr wohl ableiten lässt, welche an den entsprechenden Stellen des griechischen Textes durch zagαnahɛîv ausgedrückt ist. Auch hier hat gaplaihan den Dativ bei sich.

*) Grimm bemerkt hiezu S. 685: „plaihan scheint ganz ahd. flêhôn, mhd. flêhen zu sein, das precari ausdrückt und bald den Accusativ, bald den Dativ regiert. Auch noch im heutigen „flehen" liegt schmeichelnde Bitte."

II. Cor. 7, 6 akei sa gaplaihands hnaividaim gaprafstida uns gup in quma Teilaus, ἀλλ' ὁ παρακαλῶν τοὺς ταπεινοὺς παρεκάλεσεν ἡμᾶς ὁ Θεὸς ἐν τῇ παρουσίᾳ Τίτου, wo Ulflas für den griechischen Ausdruck лαдaxαλɛiv eine doppelte Übersetzung gibt, wo es den Anschein hat, als habe er aus dem ersteren naçaxaλɛiv besonders das gütige, wohlwollende Herbeirufen, Auffordern Gottes hervorheben wollen, während er das zweite лaganalɛiv, das offenbar „trösten" bedeutet, durch das unmöglich falsch zu verstehende gaprafstjan wiedergegeben hat. Die von v. d. Gabelentz und Löbe in ihrem „Glossarium der gothischen Sprache" *) angegebene Übersetzung „trösten" kann ich nicht billigen, da Ulfilas jedenfalls das zweite лaçaxalɛîv dann nicht durch gaprafstjan übersetzt haben würde, sondern gaplaihan gesetzt haben würde, wenn es diese Bedeutung haben könnte. Außerdem spricht noch gegen diese Ansicht I. Tim. 5, 1. 2, wo kein Gegensatz gegen andbeitan, Exitiμav, ininλnoosiv, tadeln, schelten, stattfinden würde, wenn man gaplaihan für „trösten" nehmen wollte, während die Übersetzung „ermahnen", welche auch Luther ganz richtig gibt, den besten Sinn gibt; es wird das freundliche Ermahnen gegenübergesetzt dem unfreundlichen, harten Tadeln. Diese Stelle I. Tim. 5, 1. 2 ist noch besonders interessant dadurch, daß hier von gaplaihan sowohl der Dativ als auch der Accusativ abhängt: seneigana ni andbeitais, ak gaplaih sve attin, juggans sve bropruns, seneigos sve aipeins, juggos sve svistruns in allai sviknein; im Griechischen steht natürlich beide Male der Accusativ nach παραπαλεῖν: πρεσβυτέρῳ μὴ ἐπιπλήξῃς, ἀλλὰ παρακάλει ὡς πατέρα νεωτέρους ὡς ἀδελφούς· πρεσβυτέρας ὡς μητέρας νεωτέρας ὡς ἀδελφάς, ἐν πάσῃ ἁγνείᾳ.

Auffallend ist es ferner, daß kukjan, küssen, den Dativ verlangt, während das althochdeutsche chussan, das mittelhochdeutsche küssen, sowie das neuhochdeutsche Züssen, das griechische φιλεῖν, καταφιλεῖν (auch in der Bedeutung „küssen“), das lateinische osculari den Accusativ erfordern. Beispiele für den Dativ bei kukjan weisen auf Marc. 14, 44. 45; Luc. 7, 38. 45; 15. 20. Grimm scheint die mögliche Umschreibung „Jemandem einen Kuß geben" für den Grund dieser Construction mit dem Dativ zu halten; wenigstens gibt er (S. 684) zu Luc. 15, 20 kukida imma in Parenthese die Übersetzung gab ihm einen Kuß“. Das Compositum bikukjan aber hat den Accusativ bei sich, Luc. 7, 45; v. d. Gabelentz und Löbe übersetzen es „beküssen, mit Küssen bedecken“.

*) Vol. II, 1, 83.

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