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liegende Erklärung des Dativs nach varp als von diesem abhängig annehmen, so daß varp nicht unpersönlich steht, sondern Prädicat ist für das infinitivische Subject.

Zu den Impersonalien sind noch einige Verbindungen von Substantiven und Adjectiven mit dem Verbum substantivum zu rechnen. Der hievon abhängige Dativ ist weder von dem Substantiv oder Adjectiv allein, noch von dem Verbum substantivum allein abhängig, sondern von der Verbindung beider, von dem durch diese Verbindung entstandenen unpersönlichen Begriffe. Grimm rechnet hieher mis ist vulpris, diapéqɛ uoi, das nur Gal. 2, 6 vorkommt, ni vaiht mis vulpris ist, οὐδέν μοι διαφέρει, ferner ufjo mis ist, περισσόν μοι ἐστιν, Ι. Cor. 9, 1*), mis ist van, vórɛqɛĩ μoi, Marc. 10, 21 und Luc. 18, 22. Wie mis ist van mit dem Genitiv der Sache construiert wird (Luc. 18, 32 ainis pus van ist), so mik ist kara, μéhɛı μoi. Hier ist der Accusativ der Person statt des erwarteten Dativs im höchsten Grade auffallend. Er findet sich Matth. 27, 3; Marc. 4, 38; 12, 14; Joh. 10, 13; 12, 16. Grimm versucht (S. 703) diesen Accusativ zu erklären, indem er sagt: ,,Wenn ein Accusativ weder von ist, noch weniger von dem dazu gestellten Nomen abhängen kann, so scheint es misslich, ihn aus ihrer Vereinigung zu erklären. Weil es hieß mih wuntarôt, sagte man auch mih ist wuntar, und aus dem gothischen mik ist kara ließe sich ein mik karaip folgern." Nun steht aber karon an der einzigen Stelle, wo es vorkommt, I. Cor. 7, 21, absolut (ni karos) und das verwandte gakaran I. Tim. 3, 5 ebenfalls nicht reflexiv. Man wird hier bei der, allerdings ziemlich unbestimmt ausgesprochenen Vermuthung Grimm's sich beruhigen müssen.

§. 5.

Der Dativ bei Adjectiven.

Es ist noch eine Reihe von Adjectiven zu behandeln, welche den Dativ verlangen und oben nicht passend untergebracht werden konnten. Von Adjectiven der Zuneigung, Liebe, Güte ist zu nenuen lubs (ayaantos), das mit dem Dativ verbunden Marc. 12, 6 vorkommt, ferner hulps, Luc. 18, 13 hulps sijais mis, íláóðŋtí μoi, dann gop (xadós), z. B. Marc. 9, 42. 43, der Comparativ dazu batizo ist auk pus, ovμœέqu yao 60, Matth. 5, 29. 30. Von Adjectiven der Nähe ist nur eine Spur Luc. 7, 2 svultavairpja, uɛldɛ tɛdɛvräv, wenn dies nicht in einem

Grimm hält (S. 241) ufjo, wohl mit vollem Rechte, für ein Femininum, das „Überfluß“ bedeutet.

Worte zu schreiben und als Zusammensetzung anzusehen ist. Von den Adjectiven der Angemessenheit und Übereinstimmung haben wir gadofs (noέnwv) mit dem Dativ Eph. 5, 3; I. Tim. 2, 10; Tit. 2, 1; Skeir. II, c, während das zugehörige Verbum gadaban Skeir. III, c den Accusativ bei sich hat: svasve gadob pans ufarmiton munandans, wenn gadob hier nicht vielleicht als Neutrum des Adjectivs gadofs zu nehmen ist und die Copula ist oder vas zu ergänzen, wodurch eine doppelte Rection, mit Dativ und Accusativ, sich ergeben würde. Ferner gehört hieher gaqiss, welches sich findet Röm. 7, 16 gaqiss im vitoda, ovuqnui ta vớu und Skeir. I, c gaqissans vairpan nasjandis laisinai, und gavizneigs, Röm. 7, 22 gavizneigs im vitoda, ovo qua nào tại có

Das Adjectivum kunps (yvwórós) verlangt den Dativ der Person, der Etwas bekannt ist, Joh. 18, 15; Eph. 3, 5; Phil. 4, 5; da an diesen Stellen die gothische Construction mit der griechischen vollkommen übereinstimmt, so dürfte vielleicht Phil. 4, 6 bidos izvaros kunþos sijaina at gupa als wörtliche Übersetzung von tà aiτýpata vμæv γνωριζέσθω πρὸς τὸν Θεόν anzusehen sein. Ebenso hat das Compositum svikunps den Dativ bei sich I. Tim. 4, 15; II. Tim. 3, 9; Röm. 10, 20; II. Cor. 5, 11; desgleichen das negative unkunps (άyvoovμevos), Gal. 1, 22, wobei der Gegenstand, in Betreff dessen Jemand oder Etwas unbekannt, verborgen ist, im ablativischen Dativ (hier: vlita, t

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no) hinzugefügt wird. Was die Adjectiva anlangt, die sich auf die Möglichkeit und Unmöglichkeit beziehen, so ist zu bemerken, daß mahteigs in der Bedeutung,,mächtig, stark wozu" den Infinitiv nach sich hat, Luc. 14, 31. 32; Röm. 11, 23; 14, 4; II. Cor. 9, 8; II. Tim. 1, 12; Tit. 1, 9; Eph. 3, 20, oder bei Substantiven die Präposition du c. Dat. II. Cor. 10, 4 vepna...mahteiga gupa du gataurpai tulpipo (der Dativ gupa ist instrumental), δυνατὰ τῷ Θεῷ πρὸς καθαίρεσιν óxvowμárov, in der Bedeutung „möglich“ aber, sowie unmahteigs in der Bedeutung ,,unmöglich" den Dativ der Person, welcher das Vermögen, die Macht zugeschrieben wird oder abgesprochen, bei sich hat Marc. 9, 23 und Luc. 1, 37; daneben finden sich noch die Präpositionen at und fram: Luc. 18, 27 pata unmahteigo at mannam, mahteig ist at gupa und Marc. 10, 27 fram mannam unmahteig ist, akei ni fram gupa; allata auk mahteig ist fram gupa. An eine Beeinflußung des Übersetzers durch das Original kann hiebei nicht wohl gedacht werden, da nicht nur in den beiden Stellen, wo der Gothe eine Präposition anwendet, sondern auch Luc. 1, 37 im Griechischen die Präposition naoά c. Dat. gebraucht ist. Auf die Schuld bezügliche Adjectiva haben wir im Gothischen zwei, skulds und skula. In Verbindung mit

GERMANIA XI.

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visan übersetzt skulds deiv oder oqsilev und hat den Infinitiv bei sich, Marc. 8, 31; Luc. 15, 32; Joh. 12, 34; I. Cor. 15, 53; II. Cor. 5, 10; 11, 30; 12, 11; II. Thess. 3, 7; I. Tim. 3, 15; Tit. 1, 11, nur einmal den Accusativ, I. Tim. 5, 13 rodjandeins poei ni skulda sind, wobei freilich der Infinitiv rodjan aus dem Zusammenhange zu ergänzen ist; oder es bedeutet eiva, erlaubt sein, und hat, wenn es nicht, wie Marc. 2, 24, ohne alle nähere Bestimmung steht, den Infinitiv dessen, was erlaubt ist, bei sich, Matth. 27, 6; Marc. 3, 4; 10, 14; Luc. 6, 2. 4; Skeir. VI, d; wird die Person angegeben, der Etwas erlaubt ist, für die sich Etwas ziemt, so steht diese im Dativ, Marc. 6, 18; 10, 2; Luc. 20, 22; Joh. 18, 31; II. Cor. 12, 4. Über skula bemerkt Grimm (S. 733): „Das gothische skula, welches voxos und reus übersetzt, lässt sich als eines jener substantivischen Adjective nehmen, die nur in schwacher Form vorkommen. Ulfilas verbindet damit bald den Dativ, bald den Genitiv." Als wirkliches Substantiv habe ich skula, als Übersetzung von opɛidétηs nur Matth. 6, 12 gefunden, wo es aber auch zugleich als Adjectiv, das den Accusativ regiert, vorkommt (jah aflet uns patei skulans sijaima, καὶ ἄφες ἡμῖν τὰ ὀφειλήματα ἡμῶν). Wo nun skula als Adjectiv gebraucht wird, ist dreierlei zu unterscheiden; 1) entweder ist es ganz identisch mit skulds (verpflichtet wozu) und hat einfach den Infinitiv bei sich, Gal. 5, 3, oder 2) es bedeutet ,,schuldig an Etwas" und hat den Genitiv der Sache, an der man Schuld hat, bei sich, I. Cor. 11, 27, oder 3) es bedeutet evoxos, obnoxius, verfallen, und hat den Genitiv oder Dativ der Strafe, der man verfallen, deren man schuldig ist, bei sich: wir finden den Genitiv Matth. 26, 66 skula daupaus ist und Marc. 3, 29 skula ist aiveinaizos fravaurhtais, den Dativ Matth. 5, 21 skula vairpip stauai; v. 22 skula vairpip stauai und gleich darauf skula gaqumpai; Marc. 14, 64 skula daupau. Es liegt die Vermuthung nahe, daß der auch im Griechischen wechselnde Gebrauch des Genitis und Dativs bei evoxos für die Construction im Gothischen maßgebend gewesen sei; allein obgleich Matth. 5, 21. 22 der Gebrauch des Dativs, sowie Matth. 26, 66 und Marc. 3, 29 des Genitivs in beiden Sprachen übereinstimmt, so spricht doch Marc. 14, 64 gegen diese Annahme, wo im Griechischen der Genitiv, im Gothischen aber der Dativ gebraucht ist. In der Bedeutung opɛile, schuldig sein, hat skula visan den Accusativ der Sache, die man schuldig ist, und den Dativ der Person, der man schuldet, bei sich, Röm. 13, 8; Philem. 18, 19.

Hiemit sind die Adjectiva mit dativischer Rection erschöpft.

§. 6.

Der Dativ bei Präpositionen.

In Betreff der den Dativ regierenden Präpositionen kann ich mich äußerst kurz fassen, da Grimm dieses Capitel völlig erschöpfend behandelt hat und zwar mit größter Schärfe, Sicherheit und Feinheit des Blickes. (S. 765-800, wo auch zugleich die übrigen Präpositionen ihre eingehende Besprechung finden.) Es kann nicht meine Aufgabe sein, hier einen Auszug aus den Arbeiten Grimm's zu geben, und noch weniger kann es mir beikommen, ihm gerade in einer der trefflichsten Partien seiner Grammatik Irrthümer nachweisen zu wollen. Es genüge hier, zu bemerken, daß bei alja*) (außer), af (von), mip (mit), us (aus), faura (vor), fram (von) lediglich der Dativ zulässig ist und daß nach ana (an, auf), at (bei, zu), afar (nach), bi (um, an), hindar (hinter), uf (unter), ufar (über) der Dativ gesetzt wird, wenn das Sein, Bleiben, Verweilen bei einer Person oder Sache, an einem Orte bezeichnet wird, der Accusativ aber, wenn von der Bewegung nach einer Richtung hin gesprochen wird. Ebenso verhält es sich mit der Präposition in, die außerdem noch den Genitiv zu sich nimmt in der Bedeutung,,wegen" als Übersetzung von διά c. Gen. oder Acc., ἐπί c. Dat. ὑπέρ Gen., лɛo̟í с. Gen., xáo̟iv c. Gen. Hiebei ist zu bemerken, daß in nach qiman stets den Dativ bei sich hat, mit Ausnahme von Marc. 1, 14; Joh. 6, 14. 22; 11, 27. Noch sei erwähnt, daß die Verba des Legens, Setzens, Stellens mit dem Gebrauch des Dativs und Accusativs bei den beide Casus zulassenden Präpositionen schwanken, jedoch seltener den Dativ zu sich nehmen (vgl. S. 809 f.), daß bei briggan hingegen die hinzutretende Präposition meist den Dativ verlangt (S. 811).

Eine Bemerkung sei mir noch gestattet über die Präposition du. Sowohl Grimm (S. 769) als auch v. d. Gabelentz und Löbe (Vol. II, pars I, 46) schreiben dieser Präposition die Fähigkeit zu, sowohl den Dativ als auch den Accusativ zu regieren. Es finden sich unzählige Stellen mit dem Dativ, jedoch nur zwei mit dem Accusativ, Col. 4, 10 du panei nemup anabusnins und v. 13 bi izvis jah du pans. Schon Maßmann vermuthet an der ersteren Stelle bi statt du und setzt es sogar in den Text, an der zweiten setzt er du als verdächtig in Parenthese. Uppström nun hat bei seiner Vergleichung der mailänder Handschriften gefunden, daß Col. 4, 10 geschrieben ist bi panei und

*) alja ist ursprünglich Adverbium und, wo es als solches steht, folgt ihm der durch den Zusammenhang bedingte Casus.

v. 13 bi pans; diese Lesarten, die weit besser dem griechischen TɛQi οὗ und ὑπὲρ ὑμῶν καὶ τῶν ἐν Λαοδικεία κτλ. entsprechen, da du sonst nirgends für ɛọi und vñéo c. Gen. gefunden wird, widerlegen die Meinung von der accusativischen Rection der Präposition du. - Über die zweifelhafte Stelle Joh. 16, 32 bemerkt Grimm (S. 769):,,Früher bekannt war schon ei distaljada hvarjizuh du seina, ἵνα σκορπισθῆτε enaotos els tà idía, in welcher Stelle ich einen Gen. Plur. doch nicht aus der Ellipse von gardim erklären mag; warum sollte das gothische du nicht auch in der Bedeutung von als den Accusativ regieren können?" In den Stellen aus dem Colosserbriefe steht allerdings im Griechischen лɛọi und vлéo c. Gen.; es ist diese Johannisstelle die einzige, in welcher du als Übersetzung von es vorkommt. Im Wörterbuch von v. d. Gabelentz und Löbe ist hierüber bemerkt (Vol. II, pars I, 46): „Die Stelle Joh. 16, 32 kann nicht als Accusativ erklärt werden, weil weder du in den Evangelien je mit dem Accusativ vorkommt, noch überhaupt mit diesem Casus zu bedeutet. In der Anmerkung zu dieser Stelle ist seina als Genitiv genommen und elliptisch erklärt worden, vielleicht ist es in seinamma oder mit Zahn in seinaim zu ändern." Aber wir brauchen gar keine Conjecturen zu machen, sondern nur verwandte Stellen zu vergleichen, um uns von der Richtigkeit der Annahme einer Ellipse zu überzeugen. In der Anmerkung zu dieser Stelle wird verwiesen auf folgende ähnliche Stellen: Luc. 7, 32 vopjandam seina misso jah qipandam, προςφωνοῦσιν ἀλλήλοις καὶ λέγουσιν xth., wo seina wohl zweifellos als Genitiv anzusehen ist, da der Gothe, hätte er den Accusativ anwenden wollen, wohl sicher sik misso gesetzt haben würde; ferner Luc. 8, 49 gaggip sums manne fram pis fauramapleis synagogeis, ἔρχεταί τις παρὰ τοῦ ἀρχισυναγώγου, wo der Genitiv pis fauramapleis nur durch eine Ellipse von mannam erklärt werden kann, wenn man nicht eine gedankenlose wörtliche Übersetzung des griechischen Textes annehmen wollte, die aber bei Ulfilas zu den Unmöglichkeiten gehört. Noch eine andere hieher gehörige Stelle ist Luc. 19, 7 patei du fravaurhtins mans galaip in gard ussaljan, őtɩ ñaqà ἁμαρτωλῷ ἀνδρὶ εἰςῆλθε καταλῦσαι, eine Stelle, die offenbar als verderbt angesehen werden muß. „Mira dicendi," heißt es in der Anmerkung z. d. St. bei v. d. Gabelentz und Löbe, „ratio, cum „du“ praepositio posita sit cum genitivo, cum quo casu conjungi non solet. Locum esse corruptum, et „du“ indicat et otiosum illud „in gard“. Zahnius aut,,du" deleri, aut ommisso,,in gard" legi maluit,,du fravaurhtin mann.“ Si de glossa in textum illata, cujus rei exempla non pauca inveniuntur, cogitari licet, glossator quidam,,in gard" ad explicandam constructionem

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