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Geschichtsquellen

der

PROVINZ SACHSEN

und

angrenzender Gebiete.

Herausgegeben

von der

Historischen Kommission für die Provinz Sachsen
und das Herzogtum Anhalt.

EINUNDVIERZIGSTER BAND.

Die Registraturen der Kirchen visitationen

im ehemals sächsischen Kurkreise.

Bearbeitet

von

Karl Pallas,

Archidiakonus zu Herzberg (Elster).

Zweite Abteilung.

Dritter Teil.

Die Ephorien Prettin und Herzberg.

HALLE

Druck und Verlag von Otto Hendel.

1908.

Die Registraturen

der Kirchen visitationen

im ehemals sächsischen Kurkreise.

Herausgegeben

von der

Historischen Kommission für die Provinz Sachsen

und das Herzogtum Anhalt.

Bearbeitet

von

Karl Pallas,

Archidiakonus zu Herzberg (Elster).

Dritter Teil.

Die Ephorien Prettin und Herzberg.

HALLE.

Druck und Verlag von Otto Hendel.

1908.

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Einleitung.

In diesem dritten Teil werden die Registraturen der Kirchen visitationen abgedruckt, soviel sie die Ephorien Prettin und Herzberg belangen. Die Ephorie Prettin ist die eigentliche Superintendentur des alten kursächsischen Amtes Schweinitz, mit welchem das kleine Amt Lochau (Annaburg) kirchlich vereinigt geblieben war. Prettin war schon in vorreformatorischer Zeit Ort eines Erzpriestersitzes des Bistums Meißen gewesen; der Umfang dieser erzpriesterlichen Sedes war aber verhältnismäßig klein gewesen: zu ihr hatten außer Prettin selbst nur die Pfarreien Axien, Plossig, Zwisigko, Bethau, Großtreben, Lochau und Dautzschen gehört. Neben der Sedes Prettin hatte auf dem Gebiete des Amtes Schweinitz noch der kleine Sprengel der ehemals bedeutenden Propstei Clöden, zum Bistum Meißen gehörig, gelegen, der die Parochien Clöden, Rade, Gorsdorf und Battin umfaßte. Der Teil des Amtes Schweinitz aber, welcher nördlich vom Schönewalder Fließ und weiter nach dessen Einmündung in die Elster auf deren rechtem Ufer lag, hatte zum Bistum Brandenburg (Sedes Jüterbog) gehört; in diesem Teile lagen Wendisch-Ahlsdorf, Stolzenhain und Jessen. Die südlich vom Schönewalder Fließ gelegenen Parochien des Amtes Schweinitz endlich waren in vorreformatorischer Zeit kirchlich zum Teil nach Schlieben (Schweiniz und Holzdorf), zum Teil nach Herzberg (Löben) gewiesen gewesen. Sonst erscheinen als zur Sedes Herzberg gehörig die Herzberg benachbarten Pfarreien Kleinrössen (Amt Schlieben), Buckau (Amt Lochau), Beyern (Amt Lochau) und die zum Amt Schweinitz gerechneten, südlich vom Amte Lochau gelegenen Parochien Döbrichau und Rehfeld.

Die Reformation hat nun hier einheitlichere Verhältnisse geschaffen. Freilich ist sie nicht dazu gekommen, aus dem Bezirke des Amtes auch einen einheitlichen kirchlichen Inspektionsbezirk zu machen. Die Bedeutung der Stadt Herzberg, welche nicht der eigentlichen Amtsverwaltung unterstand, erschien wohl zu groß, als daß man ihr ihre Stellung als Vorort eines kirchlichen Kreises hätte rauben wollen. Ja, man hat diesen Kreis der auf Herzberg gewiesenen Parochien noch erweitert, indem man alle ursprünglich zur Propstei Schlieben, aber nicht zum Amt Schlieben gehörigen Parochien mit Ausnahme von Schweinitz und Holzdorf mit Herzberg verband: Schönewalde, Knippelsdorf, Wildenau und Dubro, desgleichen das von der zunächst papistisch

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gebliebenen Sedes Jüterbog abgetrennte Wendisch - Ahlsdorf, ferner das unmittelbar bei Herzberg gelegene, nur durch die Elster getrennte Altherzberg, welches bisher zur Propstei Schlieben gehört hatte und auch fernerhin zum Amt Schlieben gehörig blieb, endlich das zum Amt Lochau gehörige, bisher kirchlich mit Schlieben verbundene Arnsnesta. Eine Parochie nahm man allerdings aus dem alten Zusammenhang mit der Sedes Herzberg heraus: die Parochie Löben, aber dafür wies man von den Pfarreien des Amtes Lochau nun zum Ersatze Züllsdorf hinzu, so daß bei der ersten Kirchen visitation im Kurkreise die Superattendentia des Pfarrers zu Herzberg aus folgenden Parochien gebildet wurde: Herzberg, Buckau, Kleinrössen, Beyern, Rehfeld, Döbrichau, Schönewalde, Dubro, Wildenau, Knippelsdorf, Ahlsdorf, Altherzberg, Arnsnesta, Züllsdorf. Dieser Umfang der Superintendentur Herzberg ist 1555 bestätigt worden und auch bis zur Jetztzeit unverändert geblieben. Alle Parochien der Ämter Schweinitz und Lochau aber, welche nicht zu Herzberg gewiesen wurden, vereinigten die Visitatoren schon bei der ersten Kirchen visitation zu einem Superintendenturbezirke. Zu dessen Superintendenten haben sie aber, vielleicht bestimmt durch Rücksicht auf die damals amtierenden Persönlichkeiten, dann aber, wie sie ausdrücklich sagen, „umb Gelegenheit willen", d. h. wegen der günstigeren Lage inmitten der in Frage kommenden Pfarreien, nicht den Pfarrer der alten Amtsstadt Schweinitz, sondern den Pfarrer von Jessen bestimmten. Mitbestimmend bei dieser Abweichung von der Regel, daß die Amtsstadt zugleich zum Sitze des Superintendenten gewählt wurde, mag auch die Erwägung gewesen sein, daß Jessen als Stadt bedeutender war als das kleine Schweinitz, auch das Einkommen. des dortigen Pfarrers nicht unerheblich größer war als das des Schweinitzer Pfarrers, so daß von vornherein die Wahrscheinlichkeit gegeben war, daß man geeignetere Pfarrer, denen man das wichtige Amt der Superintendentur auch in der Folgezeit anvertrauen könne, eher in Jessen als in Schweinitz würde finden können.

Zur Superintendentur Jessen gehörten also von vornherein erstens die Parochien der alten Meißnischen Sedes Prettin: Prettin, Axien, Plossig, Bethau, Großtreben, Lochau (Annaburg), Dautzschen und das nun seiner Selbständigkeit beraubte, mit Battin verbundene Zwiesigko, ferner die Parochien der alten Meißnischen Sedes (Propstei) Clöden: Rade, Gorsdorf und Battin, sodann die ehemals zum Bistum Brandenburg, Sedes Jüterbog, gehörigen Parochien Jessen und Stolzenhain, dazu die früher zur Meißnischen Sedes (Propstei) Schlieben zählenden Pfarreien Holzdorf und Schweinitz und das von der Sedes Herzberg abgezweigte Löben, endlich das bisher zur Meißnischen Sedes Torgau gehörige Schweinitzer Amtsdorf Zwethau mit Rosenfeld.

Nur eine Parochie des Schweinitzer Amtes haben die Visitatoren 1528 von dem Zusammenhange mit der Superintendentur Jessen eximiert, dies war Clöden. Es ist begreiflich, daß man Bedenken getragen hat, den Propst von Clöden unter einen Superintendenten zu stellen.

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