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13. Mai 1310 den Bischof von Augsburg, die Bannung des Bischofs und seines Kapitels in seinem Sprengel zu verkünden; über den Aufenthaltsort der Gebannten wurde das Interdikt verhängt1. Am 15. Dezember 1311 bestand der Bann noch zu Recht. Wir wissen nicht, wann und ob überhaupt Bischof Gerhard und seine Kapitelherren, voran Propst Konrad Pfefferhart von St. Johann, aus diesem Banne gelöst wurden.

Nach dem Tode des Bischofs Gerhard am 19. August 1318 wählte das Domkapitel in zwiespältiger Wahl den Dompropst Konrad von Klingenberg und den Domherrn Heinrich Graf von Werdenberg. Der letztere war ein Jahr zuvor nach Konrad Pfefferharts Tode auch Propst von St. Johann geworden und tat sich zur Empfehlung seiner Bischofskandidatur als Subkollektor der päpstlichen Gefälle aus dem Bistum Konstanz sehr hervor. Gleichwohl gelang es ihm nicht, in Avignon durchzudringen. Nach vierjähriger Stuhlerledigung erhielt Rudolf von Montfort, damals erwählter Bischof von Chur, päpstliche Provision auf das Konstanzer Bistum. Heinrich von Werdenberg wie Rudolf von Montfort waren eifrige Parteigänger Österreichs _im_nun_entbrannten Kampfe mit König Ludwig dem Bayern.

Papst Johann XXII. betrachtete die beiden Gegenkönige, Ludwig den Bayern und Friedrich von Österreich, als nur Erwählte, sich selbst als den Lehensherrn des Reiches, erst durch Bestätigung aus seiner Hand konnte einem von jenen ein wirkliches Recht auf die Krone erwachsen. Da Ludwig, der von Anfang an im Reiche die Übermacht hatte, sich den Ansprüchen des Papstes nicht fügte, strengte Johann XXII. am 8. Oktober 1323 den ersten seiner sog. Prozesse gegen König Ludwig an. Er bedrohte ihn darin wegen Anmaßung des Königstitels mit dem Kirchenbann, wenn er nicht binnen dreier Monate das Königtum niederlege. Ludwig widersprach und appellierte an ein allgemeines Konzil. Da erfolgte am 23. März 1324 die Erkommunikation Ludwigs. Ein unheilvoller Zustand wurde damit für große Teile des deutschen Vaterlands geschaffen. Die meisten Städte, darunter auch Konstanz, hingen Ludwig an. Bischof Rudolf von Konstanz, der mit seinem Domkapitel streng österreichisch und päpstlich gesinnt war, verkündigte als erster in Deutschland die päpstlichen

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Prozesse gegen Ludwig vor zusammenberufenem Volk und Klerus. Es geschah aber, daß er nicht einmal bei der Geistlichkeit damit vollen Erfolg hatte. Insbesondere stellten sich in Konstanz und anderswo die infolge dogmatischer Streitigkeiten von Johann XXII. abgefallenen Franziskaner (Minoriten) auf die Seite Ludwigs. Sie kehrten sich nicht an die päpstlichen Prozesse, was viel zu ihrer Beliebtheit bei der Bürgerschaft beitrug1.

Im Jahre 1326 verhängte Johann XXII. wie über die meisten Reichsstädte so auch über Konstanz wegen seiner Parteinahme für Ludwig das Interdikt, eine der schwersten kirchlichen Strafen: kein öffentlicher Gottesdienst durfte mehr gehalten, kein Toter in geweihter Erde bestattet, keine Ehe kirchlich eingesegnet werden. Chorgesang und Glocken verstummten. Das kirchliche Leben erlitt durch diese im Dienste der päpstlichen Politik ergriffene Maßregel die schwersten, lange Jahre andauernden Schädigungen. Ja, als Bischof Rudolf von Montfort sich nach der Versöhnung Ludwigs mit Friedrich dem Schönen herbeiließ, nun auch Ludwig zu huldigen, verfiel auch er und das Konstanzer Domkapitel im Jahre 1330 dem Kirchenbanne, in dem er selbst 1333 verstorben ist.

Der Konstanzer Domherr und Chronist Heinrich von Diessenhofen, der in seinem Domherrenhof beim inneren Schottentor (Brauerei Buck) über die ereignisreiche Zeit Buch führte, berichtet ausführlich die wechselvollen Geschicke, die durch das Interdikt über die Stadt Konstanz kamen, ohne aus seiner gegen Ludwig gerichteten Gesinnung ein Hehl zu machen2.

Nach dem Tode Rudolfs von Montfort, der wegen des über ihn verhängten Bannes in ungeweihter Erde neben der St. Galluskapelle zu Arbon beigeseht wurde, fand abermals eine zwiespältige Bischofswahl statt, aus der Nikolaus Hofmeister von Frauenfeld siegreich hervorging (1334—1344). Bischof Nikolaus I., bei seiner Wahl bereits ein pfründenreicher Kleriker, aber noch nicht Priester, erwies sich als treuer Anhänger des Papstes. Er beobachtete mit dem Domkapitel das Interdikt gewissenhaft und empfing auch

1 Vergeblich forderte der Kardinalpriester Bertrand tit. St. Marcelli die Minoriten in Konstanz d. d. Rom, Juni 1324, auf, die päpstlichen Prozesse gegen Ludwig den Bayern zu publizieren. Riezler, Acta Vaticana, 177 f. Nr. 364, 1.

2 Die Chronik des Heinrich von Diessenhofen ist abgedruckt von Böhmer, Fontes rer. German. IV., vgl. insbes. S. 29 ff.

nie von Ludwig die Verleihung der Regalien. Bekannt ist die für Ludwig schimpflich endende Belagerung der bischöflichen Feste Meersburg durch den König im Jahre 1334.

In die Politik Johann XXII. trat sein Nachfolger Benedikt XII. (seit 1334) mit womöglich noch größerer Strenge ein. Seit sich aber die Stellung Ludwigs durch den Kurverein zu Rhense im Jahre 1338 im Reiche bedeutend gefestigt hatte, wurden die päpstlichen Prozesse wenig mehr beachtet. Auch in Konstanz zeigte sich der Einfluß des Jahres 1338 sehr deutlich. Von Frankfurt a. M. aus hatte Ludwig im August den Befehl ins Reich ergehen lassen, bei Verlust aller Lehen die Prozesse des Papstes nicht mehr zu halten. Die Ludwig anhängende Bürgerschaft von Konstanz stellte darauf der Geistlichkeit als Frist das Dreikönigsfest 1339. Bis dahin sollten die papsttreuen Kleriker entweder den öffentlichen Gottesdienst wieder aufnehmen oder aus der Stadt verbannt sein. Eine unter dem Eindruck dieser Drohung durch Bischof Nikolaus und das Domkapitel nach Avignon entsandte Bitte, wenigstens ein Jahr lang Gottesdienst halten zu dürfen, blieb durch den Papst unbeantwortet. Trozdem nahm der größere Teil des Konstanzer Klerus am genannten Feste den Gottesdienst wieder auf. Dahin gehörten die Minoriten, Augustiner, die Pfarrer von St. Stephan und St. Johann, der St. Konradspfründner am Münster als Pfarrer der kleinen Domgemeinde und einige der übrigen Domkapläne. Ein anderer Teil des Konstanzer Klerus, vor allem die Mehrzahl der Predigermönche, unter ihnen der sel. Heinrich Suso, blieben den päpstlichen Geboten treu, zogen, der über sie vom Rate auf 10 Jahre verhängten Verbannung entsprechend, fort von Konstanz und nahmen zu Diessenhofen Aufenthalt. Bischof Nikolaus und die Domherren beobachteten gleichfalls fernerhin das Interdikt, ohne daß jedoch die Bürgerschaft es vorerst gewagt hätte, sie deswegen gewaltsam aus der Stadt zu vertreiben. In der Hauptsache war aber das Interdikt zu Konstanz von 1326–1339 gewissenhaft beobachtet worden.

Von diesen kirchlichen Kämpfen nicht unbeeinflußt vollzog sich im Jahre 1342 in Konstanz der erste Zunftaufstand, der zur Anerkennung der Zünfte und zur Aufnahme von Zunftgenossen in den bisher ausschließlich patrizischen Rat führte. Eine Folge der aus dem religiös gesinnten Handwerkerstande herausgewachsenen Umwälzung war das energische Auftreten der Stadt gegen

die nicht zelebrierende Geistlichkeit, das jezt Plaz griff. Auf den 9. März 1343 wurde dem Domkapitel das Ultimatum gestellt, entweder wieder zu singen d. h. den feierlichen Gottesdienst aufzunehmen oder die Stadt zu verlassen. Zwei Tage vor Ablauf der Frist übertrug das Kapitel seinem Dompropst Diethelm von Steinegg, dem Domdekan Ulrich Pfefferhart langjährigem Chorherrn und Kantor von St. Johann - und dem Domherrn Albrecht von Kastel - seit 1336 auch als Propst von St. Johann nachweisbar die Befugnis, das Domkapitel für den Fall seiner Vertreibung aus der Stadt an andern gelegenen Orten des Bistums zu versammeln1. Das Domkapitel wich auch tatsächlich dem Drängen der Bürgerschaft und verließ die Stadt. Erst nach beinahe anderthalb Jahren wurde ihm wiederum gestattet, in die Stadt zurückzukehren, ohne das Interdikt verlehen zu müssen. Das geschah am 5. August 1344.

Kurz zuvor war Bischof Nikolaus gestorben und, geleitet von den ihren Wohltäter beweinenden Armen, in aller Stille wegen des Interdikts im Münster zu Konstanz beigesetzt worden. Bei der Neuwahl versplitterten sich diesmal die Stimmen auf vier Kandidaten aus der Mitte des Domkapitels, die Brüder Heinrich und Konrad von Diessenhofen, den Grafen Albrecht von Hohenberg und den Domdekan Ulrich Pfefferhart. Der Reichtum des letteren, eines Angehörigen der uns wiederholt begegneten angesehenen Konstanzer Kaufherrenfamilie, ermöglichte ihm, in Avignon seine Bestätigung durchzusehen. Mit Ulrich Pfefferhart bestieg ein ehemaliger Chorherr und Kantor des Stifts St. Johann (1315–1332), ein Neffe des Propstes Konrad Pfefferhart, den Konstanzer Bischofsstuhl. Auch Bischof Ulrich hielt im Gegensak zur Stadt Konstanz am Interdikt fest. Am 25. April 1346 hielt er seinen feierlichen Einritt in die Stadt und führte nach altem Vorrecht des neu einziehenden Bischofs die durch die Bürgerschaft aus der Stadt verbannten Prediger- und andern Mönche, welche nunmehr sieben Jahre in Diessenhofen zugebracht hatten, in die Stadt zurück. Indes nur die Prediger durften bleiben, weil sie sich außerhalb der Stadtmauern im Schottenkloster aufhielten und so die Strafe der zehnjährigen Verbannung umgingen. Vier Dominikaner hatten sich abgesondert und hielten seit 1339 im

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Predigerkloster selbst öffentlichen Gottesdienst. Die Augustinereremiten, welche seit 1339 unter Mißachtung des Interdikts wieder gesungen hatten, ließen seit dem Einzug Bischof Ulrichs wieder davon ab. Jedoch hörte der öffentliche Gottesdienst in Konstanz nicht mehr völlig auf. Der St. Konradspleban am Münster und einige Domkapläne zelebrierten weiterhin öffentlich und beerdigten die Toten, desgleichen die Franziskaner, die sich bis auf einen Mönch seit langem um das Interdikt nichts kümmerten. Von den Kollegiatkirchen St. Stephan und St. Johann, sowie den Klöstern Petershausen und Kreuzlingen berichtet Heinrich von Diessenhofen, daß in ihnen unter dem Druck der Bürgerschaft seit 1339 zunächst allgemein der öffentliche Gottesdienst wieder aufgenommen worden sei, daß aber in den folgenden Jahren mehr und mehr die Kleriker und Mönche der genannten Kirchen das Interdikt wieder beobachteten. Nur die Leutpriester von St. Stephan und St. Johann, einige Kapläne und der Pleban von St. Paul hielten sich auf der Seite der Bürgerschaft 1.

Kaiser Ludwig starb am 11. Oktober 1347 auf der Höhe seiner Macht. Sein Nachfolger am Reich, Karl von Mähren, gewann rasch an allgemeiner Anerkennung und erfreute sich der Gunst der Kurie. Der Grund war also weggefallen, weshalb die Ludwig anhängenden Städte und Länder dem Interdikt verfallen waren. Gleichwohl war das Interdikt keineswegs mit dem Tode Ludwigs überall sofort aufgehoben worden. Zwar besaß der Konstanzer Bischof Ulrich Pfefferhart päpstliche Vollmacht, gegen Leistung eines Abschwörungseides vom Interdikt zu absolvieren. Aber die Geistlichen, welche das Interdikt nicht hielten, glaubten sich im Rechte und machten daher von der gebotenen Absolutionsmöglichfeit keinen Gebrauch. In der Neujahrspredigt 1348 nannte ein Konstanzer Domherr jenen Teil der Geistlichen Schismatiker, weil sie dem Glaubenssah von der einen katholischen und apostolischen Kirche zuwiderhandelten. Die Angegriffenen, unter ihnen der Pleban von St. Johann, erhoben gegen die Predigt des Dom

1 In ecclesiis vero collegiatis Stephani et Johannis necnon in monasteriis Petridome et Crücelino, quamvis ab initio compulsionis celebrassent, per processum vero temporis plures se celebratione subtraxerunt, attamen plebanus s. Johannis ac s. Stephani, quidam clerici ac plebanus s. Pauli publice celebrabant. Böhmer, Fontes IV, 49, 50.

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