صور الصفحة
PDF
النشر الإلكتروني

Als Gültgeber sind genannt: Bernhardus dictus Heicken - Bernhart, Johannes Dictteler, Oberlin dictus Rappen - Oberlin, Nicolaus Müller sutor in Buhell, Jacobus dictus Schatz-Jakob, Bechtoldus dictus Niser in Oberwilre, Nicolaus dictus Ruffen-Heinzen Claus, Bechtoldus dictus Ruffen-Bechtold, Bartholomeus Lynder, Johannes dictus Mechtolds - Hanss, Nicolaus Schweiger, Nicolaus dictus Wolffs-Claus, Martinus Vntz, Nicolaus dictus Gerwer Claus, Johannes dictus Schatz-Hanss, Heinzo dictus Küniger-Heintz, Johannes dictus Metzen Hans de Bühell, Fridericus Roder, armiger, Rufelin dictus Weber-Rüfel in Henchhurst, Oberlin dictus Svffin-Oberlin, Nicolaus Seiler.

Et in omnium ac singulorum evidens testimonium premissorum presentes litteras reverendi in Christo patris et domini, domini Ruperti, episcopi Argentinensis antedicti rogavimus nostrorumque Johannis Eberlin, Reinhardi de Windeck et Alberti de Entzberg, fundatorum predictorum, pro nobis et aliis nostris confratribus fraternitatis pretacte fecimus et jussimus sigillorum appensione communiri. Nos vero Rupertus, dei et apostolice sedis gratia episcopus Argentinensis, comes Palentinus Reni etc. Alsatieque landgravius antedictus presentibus recognoscimus et publice profitemur . . . Et de omnipotentis dei misericordia et beatorum Petri et Pauli apostolorum auctoritate confisi, omnibus, qui de facultatibus suis ad dictam fraternitatem statuerint et ordinaverint, ac ipsam fraternitatem assumperint et collegas seu fratres et sorores se fecerint et eidem fraternitati beneficia prestiterint, quadraginta dies criminalium et unum annum venialiam peccatorum de injunctis eis penitentiis misericorditer in domino relaxamus 1. Et ut omnia et singula premissa plenam et perpetuam obtineant roboris firmitatem, sigillum nostrum pontificale sigillis predictorum presentibus fecimus coappendi. Datum et actum die sabbati proxima post festum beati Sixti pape sub anno domini millesimo quadringentesimo septuagesimo octavo.

GLA. Windeck. Copialbuch (Nr. 780 c) f. 226–231, wo auch die vier Siegel eingezeichnet sind. Inschrift und Wappenschild des Kaplans Johannes Eberlin war nicht mehr erkennbar.

1 Über diese Ablaßformel vgl. Freib. Kirchenlex. 2. Aufl. I, 95.

Das Bischofskreuz bei Bezenhausen.

Nach seiner Herkunft und Bedeutung untersucht

von Peter P. Albert.

Wer kennt nicht das merkwürdige alte Kreuz im Schatten der schönen Linde an der Lehener Straße zwischen Freiburg und Bezenhausen? Lange der Verwitterung preisgegeben, ist es im Sommer 1903 von der Stadtverwaltung neu gefaßt worden und erscheint nun nicht bloß würdig instandgesetzt, sondern auch für die Zukunft geschüßt. In Anbetracht dessen dürfte es sich wohl verlohnen, einen Blick auf die Geschichte des allein schon durch sein Alter ehrwürdigen Denkmals zu werfen, um so mehr als die wunderlichsten Auffassungen darüber in Umlauf sind und genaue quellenmäßige Erhebungen noch vollständig fehlen.

Der geschichtliche Vorgang, an den sich die Errichtung des Kreuzes knüpft, ist kurz folgender: Graf Egon II. von Freiburg (1263–1316), verheiratet mit Katharina, der Schwester des Straßburger Bischofs Konrad von Lichtenberg, war durch seine Teilnahme an den Kämpfen zwischen Albrecht von Österreich und Adolf von Nassau um die deutsche Königskrone schwer in Ungelegenheiten und Schulden geraten, zumal da er schon (am 30. April) 1290 bei der Ausstattung seines Sohnes Konrad zu dessen Ehe mit Katharina, der Tochter des Herzogs Friedrich III. von Lothringen', einen großen Teil seiner Einkünfte aus der Stadt Freiburg abgegeben hatte, was sein Einvernehmen mit dieser stark beeinträchtigte. Zwar hatte er noch im Jahre 1298 gemeinsam mit den Bürgern die Burg Landeck belagert; aber schon waren neue Mißhelligkeiten zwischen ihnen ausgebrochen und bald kam es zum offenen Bruch.

1 Nicht „von Leiningen" oder gar „des Herzogs von Leiningen“, wie vielfach behauptet wird (Monatsblätter des Bad. Schwarzwaldvereins. 6. Jahrg. Freib. i. Br. 1903. Nr. 3. Sp. 64); vgl. H. Schreiber, Urkundenbuch d. Stadt Freiburg i. Br. 1 (1828), 115 f.

Elsässische, mit König Albrecht verbündete Städte fielen in Freiburgs Besizungen ein und dieses rächte sich durch Beschießung des Grafenschlosses ob der Stadt. Da zog Egons Schwager, Bischof Konrad III. von Straßburg, dem Grafen zu Hilfe. Aber mannhaft seßten sich die Freiburger zur Wehr und gingen, es war am 29. Juli 1299, dem Feind auf Bezenhausen zu entgegen. Anfangs schienen die Bürger zu verlieren, da faßte ein Mezger Mut, ergriff seinen Spieß, drang in die feindlichen Reihen, wo Bischof Konrad auf seinem Streitroß im roten Wams die Seinigen anfeuernd umherritt, und stach ihn nieder. Mit Konrads Fall war der Kampf zu Ende, die Straßburger zogen ab und ein Jahr darauf kam zwischen Freiburg und seinen Grafen eine Sühne zustande, „und die von Freyburg noment zu an gewalte und die groven abe", wie der Chronist meldet'. Bischof Konrad starb an der erhaltenen Wunde und ward am 2. August 1299 im Münster zu Straßburg in der St. Johanniskapelle beigesett, wo heute noch eine Grabschrift seine hervorragenden Eigenschaften rühmt und sagt, daß er auf dem Bischofsstuhle seinesgleichen nicht gehabt habe. An der Stelle aber, wo er gefallen, wurde ein Kreuz gefeßt, zur Sühne, wie es so üblich war, und zum Gedächtnis.

Mit der Zeit verwischte sich die Kenntnis der durch das Kreuz verewigten Tatsache, und als später eine Kapelle über demselben errichtet wurde, bildete sich im Volk die Sage, der Bischof sei hier nicht bloß gefallen, sondern auch hier begraben. Es sei ein Heiliger gewesen, hieß es, der in Kindsnöten und Kinderkrankheiten hilfreich Beistand leiste. Man begann, besonders aus dem Elsaß, viel an den Ort zu wallfahrten, bis das Zeitalter der Aufklärung mit der Wallfahrt wie mit der Kapelle aufräumte. Es ward immer unsicherer, was es mit dem Kreuz, seiner Herkunft und Bedeutung für ein wirkliches Bewandtnis habe, und neuestens wurde sogar die von der bisher allgemein üblichen abweichende Auffassung vertreten 2, „daß das Kreuz ursprünglich nur ein Grenz

1 Die Elsassische und Straßburgische Chronicke von Jacob von Königshoven, hrsg. von Joh. Schiltern. Straßb. 1698. S. 317. Die Chroniken der oberrheinischen Städte. Straßburg. 1. und 2. Bd. (Die Chroniken der deutschen Städte. 8. und 9. Bd.) Leipzig 1870/71. S. 793 Anm.

2 Monatsblätter des Bad. Schwarzwaldvereins. 6. Jahrg. (Freib. i. Br. 1903). Nr. 3. Sp. 63–68: „Bischofslinde und Bischofs=

zeichen, ein Weichbildkreuz, gewesen sei“, da „östlich nahe dabei die Grenze verläuft zwischen Freiburger und Beßenhauser Gemarkung“.

[blocks in formation]

Gegen diese neueste Annahme sprechen aber nun nicht bloß alle äußern und innern Kennzeichen und Merkmale, sondern auch die gesamte Überlieferung. Bei der Unmenge von Fabelhaftem, das allerorts gleich dichtem Gestrüppe um die alten Steinkreuze kreuz zwischen Freiburg und Bezenhausen“ (von Friedr. Pfaff). Auch die vom Herausgeber der „Monatsblätter" bezüglich des am untern Stamme des Kreuzes beiderseits eingehauenen Schuhes geäußerte Meinung, derselbe könne mit dem „Bundschuh zu Lehen", jener Bauernerhebung im 16. Jahrhundert, deren Hauptsig das nahe Kirchdorf Lehen war, zusammenhängen, vermag ich nicht zu teilen. Es ist gar kein Schuh, sondern ein Stiefel, der beidemal ganz die Formen der Pariser Mode hat, wie sie seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts dominierte. Im Jahr 1759 war die Einrihung noch nicht vorhanden. Die für das Jahr 1513 maßgebende Form des Bundschuhs ist nebenstehend abgebildet nach einer Zeichnung in den städt. Missiven Bd. 1512-1516 BI. 81 b.

sich rankt, scheint die Erklärung des Bischofskreuzes als Markstein im ersten Augenblick zwar nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen; bei näherem Zusehen vermag sie jedoch der Prüfung keineswegs standzuhalten. Sie hat schon aus dem Grunde wenig Wahrscheinlichkeit für sich, weil sowohl die bei den Bewohnern der nahen Stadt Freiburg wie die bei denen der noch näheren Orte Bezenhausen und Lehen seit uralter Zeit fortlebende Tradition ihr direkt widerspricht und das Gegenteil besagt. Wäre das Kreuz wirklich ein Grenzzeichen gewesen, so wäre das sicher niemals aus dem Bewußtsein der beteiligten Nachbarn geschwunden, da man von jeher nichts strenger im Auge und in der Erinnerung zu halten pflegt als seine Grenzmarken. Wie so häufig, soll sich auch hier die Volksüberlieferung des zufällig an der Stelle des Kampfes stehenden Kreuzes bemächtigt und so diesem eine selbst zur Errichtung einer Kapelle und Beginn einer Wallfahrt gesteigerte Bedeutung beigelegt haben1.

Aber dagegen muß eingewendet werden, daß das Kreuz, wenn es ein Grenzzeichen war, eben zufällig nicht an der Stätte des Kampfes von 1299 stehen konnte, sondern mindestens 400 Schritte weiter ostwärts gestanden sein müßte, wo ehemals wie noch heute die Grenze zwischen Freiburg und Bezenhausen dahinzieht. Das Kreuz müßte also von seiner ursprünglichen Stelle verrückt worden sein; mit verrückten Grenzsteinen aber hat das Volksbewußtsein stets alles andere eher in Verbindung gebracht, als was hier damit verbunden wird. Die allerorts vom Volkswillen wegen Markenfrevel zum „Umgehen", zum Geistern und Spuken verdammten „feurigen Männer“ vertragen sich nicht mit Kapelle und Wallfahrt. In der Tat war das Versehen der Grenzmarken immer und überall von Rechts und Gerichts wegen, wie namentlich aber vom Volksbewußtsein in einer Weise verpönt und gebrandmarkt, daß schwerlich ein Fall von Bedeutung vorgekommen ist, der nicht ausdrücklich als solcher bekannt und überliefert worden wäre. Übrigens steht als unbezweifelte Tatsache fest, daß das Kreuz mit Ausnahme einer ganz kurzen Spanne Zeit, während welcher es an die Kirchenwand des benachbarten Bezenhausen verseht war 2, von jeher und immer an seiner jezigen Stelle gestanden ist.

1 Monatsblätter Sp. 68.

2 Vgl. H. Schreiber, Die Kapelle zum Stein bei Bezenhausen, in D. Schönhuth 3 Burgen, Klöster, Kirchen und Kapellen Badens und

« السابقةمتابعة »