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nen zur andern überspringen, wie es eben die Umstånde und persönliche Rücksichten råthlich zu machen scheinen.

Bir nennen nun dasjenige System, welches die wahre und rechte Mitte nicht bloß eine scheinbare, wo etwa zu einer gewissen Zeit die eben regierende Partei sitt zwischen jenen beiden Systemen hålt, den politischen Synthetismus. Dieser berücksichtigt das Reale und das Ideale, das Sachliche und das Persönliche, auf gleiche Weise, um jedem sein Recht widerfahren zu lassen. Er will Ruhe in der Bewegung und Bewegung in der Ruhe. Er achtet das Bestehende, ohne es abergläubig zu verehren. Er strebt nach Ver= besserung, ohne zerstören zu wollen. Er sucht ebensowohl zu verhüten, daß der Staat zur Mumie, als daß derselbe zum Chaos werde. Die Akzionen idealistischer Schwärmer, welche Freiheit ohne Gefeßlichkeit, also bloße Ungebundenheit wollen, find ihm nicht weniger zuwider, als die Reakzionen realistischer Fanatiker, welche Geschlichkeit ohne Freiheit, also 3wingherrschaft wollen.

Der politische Synthetismus ist demnach åhnlich dem ästhetischen, dem wir schon anderwärts ge= huldigt haben. Denn der Realismus und der Idealismus sind auch in das Gebiet der Kunstwelt eingedrungen, und haben hier nicht weniger Verwirrung und Verderben angerichtet, wenn dieß auch der übrigen Menschenwelt weniger fühlbar ward. Die ästhetischen

Realisten foderten nåmlich vom schönen Künstler, er folle fich lediglich an das in der Natur gegebne Wirkliche halten; dieß sei sein höchstes Muster, Nachahmung der Natur also sein höchstes Gesek. Die Künstler aber, die fo gefährlichem Rathe folgten, fielen, je blinder sie folg= ten, desto mehr ins Gemeine, Rohé, Plumpe, selbst Ekelhafte, so daß man sich bald mit Widerwillen von ihren Erzeugnissen wegwandte. Die ästhetischen: Idealisten dagegen foderten vom Künstler, er folle fich lediglich an das vom Menschengeiste geschaffene Ideal des Schönen halten; dieß sei allein das echte. Muster, diesem nachzustreben also sein höchstes Gesetz. Die Künstler aber, die eine so schlüpfrige Bahn betraten, fielen, je weiter fie darauf fortwandelten, desto mehr ins Unnatürliche, Abentheuerliche, Exzentrische, ja Frazzenhafte, so daß man sich höchstens nur auf indi= rekte Weise an der Lächerlichkeit ihrer Werke belustigen fonnte.

So wie nun in der Kunstwelt die wahre Trefflichkeit bloß aus einer geschickten Verbindung der so= genannten Natürlichkeit mit der dem Menschengeiste inwohnenden Idee, folglich aus der Synthese der Realität und der Idealit åt hervorgeht, fo auch in der großen Gesellschaftswelt, oder im Staate und in seiner Zwillingsschwester der Kirche. Denn auch in dieser ist alles Unheil zuleht von dem hart

nåckigen Kampfe der an der positiven Wirklichkeit

d. h. am gegebnen Buchstaben des Symbols hangenden Realisten, die sich hier Orthodore nann= ten, und der sich über das Positive leicht hinwegsehenden Idealisten, die man ebendarum Heterodore nannte, hervorgegangen. Wie aber jene Syn= these schon in der Kunstwelt, die doch nur dem eig nen Genius gehorcht, eine schwer zu lösende Aufgabe ist, so ist sie es noch vielmehr in der von so vielen äußern Bedingungen abhängigen, aus einer Menge tråger Massen und widerspenstiger Stoffe zu sammengesetten Gesellschaftswelt. Desto verdienstli= cher wåre aber auch die Lösung derselben.

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Heil daher dem Fürsten oder dem Staatsmanne, der sie einst lösen wird! Er wird der rechte, långst ersehnte Restaurator sein. Seinen Namen aber wird die Muse der Geschichte mit unvergänglichen Buchstaben in ihre Jahrbücher eintragen, und noch die fernsten Geschlechter werden ihn mit dem Ausrufe nennen: Das war ein Wohlthäter der Menschheit!

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Abtretungsrecht S. 314. erstreckt sich nicht auf Perso nen S. 383.

Adel (Geburts) ob er ausschließliche Ansprüche auf gewisse Staatsämter gebe? . 147.

Angriffskrieg ist an sich ungerecht S. 376. als Pråvenzionskrieg gerecht S. 377 ff..

Anleihen, öffentliche S. 392.
Archie S. 262.

Aristokratie S. 258. 266.

Arme sind nicht aktive Staatsbürger S. 159.

Austritt, freiwilliger, hebt das Staatsbürgerrecht auf S. 161 ist nicht nur zu gestatten (S. 173) sondern auch in gewissen Fällen zu befödern . 175 ff unfreis williger, berechtigt nicht zur Foderung eines Abschofses. G. 315. 383.

B.

Beamte S. 227 ff. deren Entlassung S. 229. Verantwortlichkeit S. 231.

Begnadigungsrecht des Staatsoberhauptes S. 212. Bildung oder Kultur der einzige Weg zur Realisirung der Rechtsidee S. 371 ff.

Blutrache ist Vergehn gegen den Staat S. 121.
Bundesstaat S. 81. 817 ff.

Bündnisse zwischen Staaten gefährden die Selbständigkeit der kleineren S. 318 ff.

Bürger, dessen Rechte und Pflichten S. 117 ff.
Bürgergesellschaft Vgl. Staat.

Bürgerrecht vgl. Staatsbürgerrecht.

Bürgerstand S. 46 ff. Begriff desselben S. 55 und Nothwendigkeit S. 60.

Bürgerthum als wesentliches Merkmal des Staats S. 65.

E. s. K. u. 3.

D.

Demokratie S. 259 f. 266 ff.

Denkfreiheit als nothwendiges Freiheitselement durch
den Staat beschränkt. S. 125 ff.
Druckfreiheit S. 127.

Despotie ist widerrechtlich S. 42 f.

Dienende können nicht aktive Staatsbürger fein S. 159.
Dikãopolitik S. 17. 462.

Duell ist Bergehn wider den Staat S. 121.

Ehe als Grundbedingung zur Erhaltung des Staats S.
165. welches ihre zweckmäßigste Gestalt sei S. 168.
Elemente des Staats.vgl. Staat. Das persönliche
steht über dem sachlichen. S. 314.

Entlassung der Beamten S. 229.

Entschädigung des Siegers im Kriege S. 381.
Erblichkeit der Regentschaft, ob für den Staat heil-
fam S. 192 ff.

Eroberungsrecht S 380 ff. modifizirt durch den Frie-
densvertrag S. 381 f.

Erzwingbares S. 22.

F

Freiheit bestimmt durch das Rechtsgeset S. 31 ff. ift
Hauptbedingung für das Dasein des Staats S. 109. wird
durch den Staat beschränkt, nicht aufgehoben S. 123.
Fremdlinge, ob und wieferne zur Erhaltung des Staats
in denselben aufzunehmen S. 163 ff.

Friede S. 365 ff. ewiger ist keine Schimåre S.368 f.
wie er zu realisiren sei S. 371 ff.

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Geburt eheliche und uneheliche - hohe und niedre
giebt und nimmt an sich keine Rechte. S. 147 ff.
Geburtsadel vgl. Geburt.

Gehorsam, unbedingter, findet nicht statt S. 43. 134.

Gesellschaft, deren Begriff S. 63 ff.

Gesek kann nur Gutes gebieten S. 44 ff.

Geseggebende Gewalt des Staats S. 202 ff.

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