Papstreskript und Kaiserreskript im MittelalterIn der 1905 begründeten Reihe Bibliothek des Deutschen Historischen Instituts in Rom erscheinen wissenschaftliche Monographien und Aufsatzbände zur italienischen bzw. italienisch-deutschen Geschichte vom frühen Mittelalter bis zur jüngsten Vergangenheit. |
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I ERSTER TEIL . RESKRIPTE FÜR DIE BALTISCHE MISSION 1188 - 1216 . . . . .
Papst Clemens III . ( 1187 – 1191 ) . . . . . . . Papst Coelestin III . ( 1191 – 1198 ) . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . Innozenz III . und Philipp von Schwaben ( 1198 – 1208 ) .
I ERSTER TEIL . RESKRIPTE FÜR DIE BALTISCHE MISSION 1188 - 1216 . . . . .
Papst Clemens III . ( 1187 – 1191 ) . . . . . . . Papst Coelestin III . ( 1191 – 1198 ) . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . Innozenz III . und Philipp von Schwaben ( 1198 – 1208 ) .
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Ernst Pitz. was der Quellenstoff an Erkenntnissen über Jurisdiktionsprimat und
Reskriptformulare zu bieten hat . Auf diesen Ergebnissen fußend , kann der
zweite Teil zu knapperer Aufarbeitung des Stoffes übergehen . Er betrifft zwar
ebenfalls ...
Ernst Pitz. was der Quellenstoff an Erkenntnissen über Jurisdiktionsprimat und
Reskriptformulare zu bieten hat . Auf diesen Ergebnissen fußend , kann der
zweite Teil zu knapperer Aufarbeitung des Stoffes übergehen . Er betrifft zwar
ebenfalls ...
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Die Wendung facultatem concedere zeigt , daß in diesem Sinne die Fakultäten
ein Teil der Konzessionen sind . Legatenvollmachten Durch Reskript , und das
heißt : auf Antrag des Interessenten , wurden auch Legatenvollmachten verliehen
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Die Wendung facultatem concedere zeigt , daß in diesem Sinne die Fakultäten
ein Teil der Konzessionen sind . Legatenvollmachten Durch Reskript , und das
heißt : auf Antrag des Interessenten , wurden auch Legatenvollmachten verliehen
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المحتوى
EINLEITUNG | 1 |
ZWEITER TEIL RESKRIPTE PAPST HONORIUS III 12161227 FÜR DIE BAL | 75 |
DRITTER TEIL DIE KONSTITUTION SUPER SPECULAM VON 1219 | 171 |
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عبارات ومصطلحات مألوفة
Acta Adressaten adressierte allgemeine älteren Arenga auctoritate ausdrücklich Ausfertigung autem beiden bereits Besitz besonders Bischof Albert Boten Bremer Bulle Christian Chron Const Curia daher dänischen Datum deutschen Deutschland Dipl Disposition Dritter eigenen enthält Entscheidung erhalten erlangte erst Erzbischof Estland Falle Form Formular Frage freilich Friedrich Fürsten gerichtet Geschichte Gesetze gewährte gleichen Gnesen Heinr Heinrich Hermann Honorius indes Indult Inhalt Innozenz Interesse Jahre jetzt Kaiser kanonischen Kanzlei Kirche kirchlichen Kläger Klausel Kloster Konfirmation König konnte Konzession Land lassen läßt lediglich Legaten Lehre lichen ließ Livland Macht Mandat Mission Mittelalter muß mußte Narratio neue nobis Orden Papst päpstlichen Paris Person Petenten Petition politischen Preußen Prozeß quod Recht rechtliche Reich Reskript Richter Riga römischen Sache Satz Schutz sollte sowie später Stelle super Supplik Teil tion Umständen Urkunden Urteil vermutlich viel Vigevano Vollmacht Weise weitere weltlichen wenig Wilhelm Wort zeigt