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der Texte in der Anerkennung und Beibehaltung der Mannigfaltigkeit besteht. Er hat sich mir eben bei der Besorgung dieser Edition bewährt, und zumal als es galt die aus Italien stammenden Urkunden für den Druck herzurichten, welche bereits in den Urschriften ein anderes stilistisches und sprachliches Gepräge tragen als die Elaborate der deutschen Notare und welche dann auch von den Copisten wälscher Zunge vielfach anders überliefert worden sind. Ich will nur ein Beispiel anführen. Zu hac statt ac in einer Originalausfertigung aus der deutschen Kanzlei habe ich regelmässig bemerkt dass das Original diese Form aufweist, habe auch, wenn etwa ein Missverständniss entstehen konnte, in der Anmerkung eine Erklärung gegeben. Wie vieler solcher Anmerkungen hätte es aber bedurft, wenn ich alle Praecepte italienischer Provenienz ebenso behandelt hätte. Hier bin ich von der Voraussetzung ausgegangen dass jedem Leser bekannt ist, dass die italienischen Notare die lateinische Sprache der Urkunden anders gehandhabt haben. Nicht minder habe ich dann der Beschaffenheit der in Italien angefertigten Copien, falls wir auf deren Benutzung angewiesen waren, Rechnung getragen. Kurz in mehr als einer Beziehung ist, um jenem obersten Grundsatze treu zu bleiben, fast von Fall zu Fall eine Entscheidung getroffen. Missdeutungen vorzubeugen habe ich dann bei gewissen Urkunden auch ausdrücklich in der kritischen Note Rechenschaft über die Art ihres Abdruckes abgelegt. Der italienischen Stücke wegen musste ausser den früher S. VI aufgezählten Abkürzungen noch ST. Signum tabellionatus eingeführt werden, ferner für das dort in Verbindung mit den Unterschriften auftretende Kreuz das entsprechende Zeichen.

Was über unsre Zuthat zu den Urkundentexten noch zu sagen ist, lässt sich füglich mit der Erklärung der vier den Band abschliessenden Register verbinden.

Wird die Art der Benutzung der Quellen als eine der vorzüglichsten Eigenschaften der Monumenta Germaniae gerühmt, so musste es unser Streben sein in dieser wie in jeder andern Beziehung uns an das leuchtende Vorbild zu halten welches einst von G. H. Pertz bereits in den ersten Bänden aufgestellt worden und dann von seinen Genossen und Nachfolgern immer mehr vervollkommnet worden ist. So haben wir uns redlich bemüht, nach Thunlichkeit das ganze Rüstzeug für diese Edition herbeizuschaffen, zu prüfen und zu sichten und so das Verhältniss der einzelnen Quellen zu einander genau festzustellen. Es war das freilich eine verwickelte Aufgabe, da ja bei den Urkunden die Ueberlieferung von Gruppe zu Gruppe oder wohl auch von Stück zu Stück eine andere ist. Dieser Umstand erschwert es auch wesentlich, im Rechenschaftsbericht über diese unsre Vorarbeit alle Einzelheiten so klar und übersichtlich darzulegen, wie es grade hier wünschenswerth ist. Denn wenn die Quellenforschung auf diesem Gebiete zu keiner Zeit als im ganzen Umfange und vollständig abgeschlossen wird bezeichnet werden können, so muss der jeweilige Stand der Untersuchung genau ersichtlich gemacht werden, um eine Nachprüfung der bislang gewonnenen Ergebnisse und etwaige Berichtigungen und Ergänzungen ermöglichen. Wie ich diesen Zweck am ehesten zu erreichen hoffe, habe ich bereits in der ersten Vorrede gesagt. Am Kopfe jeder einzelnen Urkunde sind die für sie benutzten Quellen angeführt, aber möglichst kurz. Die weiteren Angaben über diese Quellen, von den Urschriften angefangen bis zu den Copien oder den Drucken des letzten Grades, haben wir dem ersten Register vorbehalten oder der Uebersicht über die Urkunden nach deren Vertheilung auf die Empfänger und nach deren Ueberlieferung bis auf die Gegenwart.

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Indem die Geschichte der Ueberlieferung mit der Aushändigung der Urkunden an bestimmte Personen oder Genossenschaften beginnt, haben wir das alphabetisch geordnete Verzeichniss der Empfänger zu Grunde gelegt; jedoch ist dann zumeist auf die Ortschaften verwiesen in deren Klöstern oder Kirchen sich die Diplome frühzeitig angesammelt und in Gruppen vereinigt durch die Jahrhunderte des Mittelalters hindurch so ziemlich gleiche Geschicke gehabt haben, bis sie in weiterer Folge einerseits in die heutigen Fundstätten gerathen und andrerseits auf vielfach verschlungenen Wegen handschriftlich oder in Druckwerken verbreitet worden sind. Die Ortschaften führen wir, falls sie noch bestehen, hier gleich wie in den Regesten in den jetzigen Namenformen auf. Um auch die Lage derselben zu bezeichnen haben wir uns möglichst an ein

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und dasselbe geographische Werk gehalten, nämlich an Ritter Geographisch-statistisches Lexicon. Für Italien hat uns dann zur Ergänzung oder in einigen wenigen Fällen wohl auch zur Berichtigung Amati Dizionario corografico gedient. Ebenso haben wir für Frankreich die officiellen Ortsverzeichnisse der dortigen Archivbehörden oder der Postverwaltung zu Rathe gezogen. Kurz wir haben möglichste Genauigkeit angestrebt, ohne uns im Einzelfalle zur Nennung unserer Gewährsmänner verpflichtet zu halten. Nach Ritters Vorgange haben wir auch die die Lage kennzeichnenden Worte abgekürzt. Der Ortsbestimmung folgt die Bezeichnung der Kirchen oder Klöster als einstiger Archivbesitzer, beide nach ihren Heiligen benannt, die Klöster überdies als zu dieser oder jener Diocese (D.) gehörig bezeichnet. Zuerst zählen wir die Urkunden auf welche dem betreffenden Stift selbst ertheilt worden sind, dann die mit der Zeit der Gruppe zugewachsenen Urkunden. Alle nur in Abschriften, eventuell in Drucken auf uns gekommene Diplome sind durch das der Reihe vorgesetzte Zeichen kenntlich gemacht worden. Ist dieses nicht angewendet, so liegen noch die Urschriften vor; doch haben wir unter diesen auch die etwa zwanzig Urkunden eingereiht deren Originalität oder Echtheit uns zweifelhaft erscheint oder die wir für Nachzeichnungen erklären. Dagegen haben wir auch hier alle Fälschungen mit sp. bezeichnet. Solcher Uebersicht der Vertheilung auf einstige Gruppen und innerhalb derselben auf Chartulare des Mittelalters oder auf neuere Sammlungen bedarf es vor allem um die Grade der Ueberlieferung und den Werth der einzelnen Ueberlieferungsformen festzustellen. Freilich mussten wir nothgedrungen in derselben zunächst alle die schon bei den einzelnen Stücken gebotenen Angaben über Alter der Copien, über die heutigen Fundorte usw. wiederholen. Bei einfacher Sachlage war nicht einmal etwas hinzuzufügen. Anders bei verwickelteren Verhältnissen die aus diesem oder jenem Grunde eine Aufklärung erheischten. In gewissen Fällen waren die Wanderungen der Urschriften und Copiarien zu verfolgen um über Identität oder Nichtidentität der von den verschiedenen Herausgebern citirten Quellen zu entscheiden. Zu gleichem und zu anderen Zwecken mussten viele Chartulare beschrieben werden. Es war ferner zuweilen das Alter oder die Filiation derselben näher zu bestimmen. Allerdings haben wir in unserem Quellenverzeichniss nur wo es Noth that neues geboten und haben uns sonst begnügt das alte und neue Archiv unserer Gesellschaft oder Werke mit ähnlichen Berichten und Erörterungen zu citiren. Im Anschluss an diese Angaben haben wir des weiteren bei einigen Gruppen sowohl die Abschriften aufgezählt welche wir geprüft, aber in Vergleich zu anderen werthlos befunden haben, als diejenigen von deren Existenz wir wohl Kunde hatten, von deren Benutzung wir aber absahen, weil die im günstigsten Falle in Aussicht stehende Ausbeute die Mühe und die Kosten einer Vergleichung nicht lohnte; Copien der letzteren Art sind in eckigen Klammern angeführt. Im übrigen gab uns der Rechenschaftsbericht auch Gelegenheit einiges nachzutragen oder zu berichtigen. Indem wir bis in die letzte Zeit den Quellen für Diplome des 10. Jahrhunderts nachspürten, indem wir nach Erschliessung neuer etwa auch die Prüfung und Vergleichung der Copien der betreffenden Gruppe nochmals aufnahmen, ergaben sich doch einzelne Zusätze oder Correcturen. Endlich haben wir in dieser Zusammenstellung auch einige Unebenheiten der bereits abgeschlossenen Arbeit durch Eingeständniss unschädlich zu machen gesucht. Was wir uns vorgenommen und S. III versprochen hatten, dass innerhalb jeder Herkunftsgruppe ein und dasselbe Schema angewendet werden soll, haben wir nicht ganz consequent durchzuführen vermocht, das eine Mal nicht weil wir im Laufe der Edition noch andere als die bisher schon mit ihren Buchstaben versehenen Ueberlieferungsformen einzubeziehen in die Lage kamen, und ein anderes Mal nicht weil sich nach näherer Untersuchung einzelner Diplome das Verhältniss der Ueberlieferung doch anders herausstellte als wir zuvor bei Feststellung der Siglen gemeint hatten. Dass nun das hiermit erläuterte Quellenverzeichniss, obwohl wir uns grosser Knappheit befleissigten, doch ziemlich umfangreich geworden ist, wird hinlänglich dadurch aufgewogen dass dasselbe nach Beschaffenheit der Quellen zugleich für die folgenden Bände der Diplomata berechnet werden konnte: diese werden zwar ebenfalls ein Empfängerverzeichniss erhalten müssen, aber es werden dann nur die neu auftretenden Gruppen mit den betreffenden Angaben oder

unter den schon hier behandelten Gruppen die noch hinzukommenden Ueberlieferungsformen nachzuholen sein.

An der Ausarbeitung dieses ersten Verzeichnisses habe ich selbst theilgenommen, während ich die Anfertigung der weiter folgenden meinen Herrn Mitarbeitern überlassen habe und zwar die des zweiten Dr. Uhlirz und Dr. von Heinemann, die des dritten Dr. von Heinemann und die des vierten ihm und Dr. Fanta. Das Register der in diesem Band häufiger und in möglichster Kürze citirten Werke (nur vereinzelt erwähnte sind gleich mit ganzem Titel angeführt) wird ebenfalls den nächsten Bänden zu statten kommen. Auf einen Uebelstand welchen wir bei dem Hinweis auf königliche und päpstliche Urkunden der Karolingerzeit nicht vermeiden konnten, will ich hier aufmerksam machen. Dass wir nicht auf einzelne Drucke verwiesen haben, sondern wo möglich auf die betreffenden Nummern unserer Regestenwerke, wird allgemeine Billigung finden. Nun sind aber während unserer Veröffentlichung die Regesten der einen und der anderen Kategorie in neuen Bearbeitungen erschienen welche zweifellos den Vorzug verdienten. So ist es gekommen dass die Diplome der ersten Karolinger anfänglich nach den Nummern meiner Acta Karolinorum, später dagegen nach den ihnen von Mühlbacher gegebenen angeführt worden sind, desgleichen die Diplome der nachfolgenden Karolinger theils nach der alten Böhmerschen, theils nach der neuen Mühlbacherschen Zählung, endlich die Papstbullen im Beginn nach den Nummern der ersten Ausgabe von Jaffé, später nach denen der neuen Ausgabe. Deshalb in den Nachträgen alle betreffenden Citate umzuwandeln, schien uns doch nicht der Mühe werth.

Zum Namenregister bemerke ich folgendes. Die Frage ob hier den in den Urkunden vorkommenden Ortsnamen die jetzigen beigefügt werden und damit zugleich Angaben über die Lage der Ortschaften verbunden werden sollen oder nicht, ist reiflich auch im Schoosse der Centraldirection erwogen, jedoch verneint worden. Innerhalb der Abtheilung haben wir allerdings dahin zielende Untersuchungen angestellt, zumal in den Fällen in denen die oft langen Namenreihen in mehrfachen Copien geringer Zuverlässigkeit recht verschieden überliefert waren: hier liess sich ja eine sichere Auswahl unter den Varianten für die Textesrecension kaum anders treffen als dass wir den Ortschaften und deren wechselnden Namen nachgingen. Vorzüglich machten uns die Diplome für Italien mit den dort üblichen langen Besitzverzeichnissen viel Mühe. Aber da stellte sich vollends heraus, was bereits für den Beschluss der Centralleitung massgebend gewesen war, dass auch bei gewissenhafter Benutzung aller diesbezüglichen Hülfsbücher alter und neuer Zeit, allgemeinen oder speciellen Charakters etwa nur die Halbscheid sicher gedeutet werden kann; ein Viertheil lässt sich gar nicht bestimmen und der Rest allein mit Hülfe von Vermuthungen zweifelhaften Werthes. Bei solcher Sachlage ist es gerathen sich der Erklärungsversuche ganz zu enthalten. Und so haben wir eine Ausnahme blos zu Gunsten der Ortschaften gemacht, für welche die heutigen Namen neben den alten behufs Nachschlagen im Empfängerverzeichniss benöthigt werden. Uebrigens haben wir auch in dem dritten Register an die Namen der Orte der letzteren Kategorie alles geknüpft, was in die Geschichte der dort befindlichen Kirchen und Klöster einschlägt. Allerdings finden sich die Namen der Heiligen nach denen die Kirchen und Klöster zumeist benannt werden, ebenfalls an den betreffenden Stellen eingereiht, desgleichen die Namen der Bischöfe und Aebte und aller andern zu den geistlichen Genossenschaften gehörigen Personen. Aber bei allen diesen Namen ist dann auf die Ortsnamen verwiesen und erst unter diesen sind die Citate in entsprechender Gliederung geboten worden. Wir haben damit wiederum, weil uns das für Namenverzeichnisse zu Urkundensammlungen das richtige zu sein scheint, die Zusammengehörigkeit der gesammten urkundlichen Nachrichten zur Geschichte der betreffenden Stifter hervorheben wollen. Freilich liess sich der gleiche Vorgang nicht auf die Namen der weltlichen Personen anwenden, da ja der Nachweis der Verbindung derselben zu Geschlechtern sich für das 10. Jahrhundert nur in seltenen Fällen erbringen lässt. Für die alphabetische Einreihung der Orts- und Personennamen war uns in der Regel die älteste hier begegnende Namensform massgebend, und nur in dem Falle starker Abweichung solcher

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Form von der später gebräuchlich gewordenen haben wir um das Auffinden zu erleichtern die letztere als Schlagwort gewählt.

Ein Wortregister hatte ich für meinen Theil nicht in Aussicht genommen, weil ich den rechten Umfang desselben nicht zu bestimmen wusste. Hat doch jeder Benützer desselben seine besonderen Zwecke dabei im Auge: von diesen und zugleich vom Grade der Vertrautheit mit den Dingen und deren Bezeichnungen, also von unberechenbaren Umständen hängt es ab, ob das Register dem der in ihm nachschlägt den erwarteten Dienst leistet oder nicht, ob es ihm zu wenig oder zu viel bietet. Aber es stand mir nicht zu um meiner persönlichen Bedenken willen von der Gepflogenheit abzuweichen, und als ich der Centraldirection die Frage vorlegte, entschied diese dass auch den Diplomatabänden solches Verzeichniss beizufügen sei. Sie verkannte dabei nicht die Schwierigkeit das rechte Mass zu treffen und sie wusste es zu würdigen dass ich mich für am wenigsten geeignet halte die missliche Aufgabe in befriedigender Weise zu lösen, weil mich die jahrelange Beschäftigung mit dem Stoffe und mit der Sprache dieser Urkunden mit beiden zu vertraut gemacht hat um den rechten Mittelweg zu finden. Mit Zustimmung der Centraldirection habe ich also die Anfertigung des Wortregisters den beiden zuletzt in die Abtheilung eingetretenen Mitarbeitern überlassen. Nur in einem Punkte habe ich dann Einfluss genommen. Wer Dictatuntersuchungen anzustellen hat, wird auch ein Verzeichniss derjenigen Worte willkommen heissen welche über den der Urkundensprache einer bestimmten Periode eigenthümlichen Wortvorrath hinausgehen: deshalb habe ich die Aufnahme der seltener gebrauchten Worte befürwortet.

Zum Schluss noch einige Worte über die kritischen Erörterungen (s. S. V). War mir als Editor der Kaiserurkunden zweifelsohne auch die Aufgabe gestellt an diesen Kritik zu üben und insbesondere vom Standpunkte des Diplomatikers aus, so boten mir die Diplome Ottos um ihrer Beschaffenheit willen dazu reichlichen Anlass, da diese Historiker und selbst Diplomatiker verleitet hat viele der Urkunden ohne rechten Grund zu beanstanden. In Folge davon haben meine Erläuterungen zu diesen Diplomen an Zahl und Umfang bedeutend zugenommen. Dass nun mein Urtheil in der Mehrzahl der Fälle anders als das meiner Vorgänger lautet, läuft auf zweierlei heraus. Erkenntniss der Entstehung und des Wesens der Urkunden ist auch hier der Ausgangspunkt und der Leitstern meiner Untersuchungen geworden. Ich kam zu dem sichern Ergebniss, welches ich auch bereits in den letzten meiner Beiträge zur Diplomatik dargelegt habe, dass die Diplome Ottos seit etwa 940 in ihrer Urgestalt in mehr als einer Beziehung anders beschaffen gewesen sind als die der frühern Herrscher und dass deshalb auch ein andrer Massstab an sie anzulegen ist. Die gleichzeitigen Arbeiten von J. Ficker dienten ebenfalls dazu manche bisher nicht verstandene Erscheinungen aufzuklären. Das Hauptaugenmerk auch der königlichen Kanzlei war darauf gerichtet für das Rechtsleben giltige Zeugnisse über bestimmte Rechtshandlungen zu schaffen und nicht darauf historisches Zeugniss für alle die Handlung begleitende Nebenumstände abzulegen. Die Auffassung der letzteren und Einkleidung derselben in die Form einer Erzählung, zu welcher wir auch die Angaben über Recognition und sonstige Beglaubigung, über Ort und Zeit der Handlung zu rechnen haben, ist eine oft sehr mangelhafte. Die Auffassung konnte wenigstens durch die individuellen An- und Absichten der Dictatoren getrübt werden, und die Darstellung hing um so mehr von der Befähigung derselben ab, als sie sich in den Schranken hergebrachter Formeln und Sprache bewegen sollte und wollte. Hatte ich nun in diesem Punkte vor den Vorgängern geläuterte Vorstellungen von dem damaligen Urkundenwesen voraus, so musste ich, schon da wo es sich lediglich um diplomatische, d. h. in erster Linie aus der Betrachtung der Formen gewonnene Kriterien handelt, zu anderen und richtigeren Folgerungen gelangen. Dies specielle Wissen und die Uebung in der Verwerthung desselben mussten mir jedoch, und damit komme ich zur Erklärung der zweiten Differenz, auch bei der Beurtheilung des minder gut überlieferten Stoffes zu statten kommen oder auf dem Gebiete auf dem die Kritik vom Standpunkte des Diplomatikers aus und die Kritik vom Standpunkte des Historikers aus sich gegenseitig ergänzen und

controliren sollen. Dies wird als Postulat im allgemeinen wohl allseitig anerkannt. Dagegen wird oft bei der Werthschätzung der Urkunden als Quellen besonderer Art mehr oder minder ausser Acht gelassen dass das Gewicht der aus der Beschaffenheit des Inhalts abgeleiteten Kriterien nicht in stets gleichem Verhältnisse zu dem Gewichte der auf Prüfung der Form beruhenden Kriterien steht. Zumal wird falls die sachlichen Aussagen der Urkunden nicht anderweitig verbürgt sind und vollends wenn dieselben sich nicht so leicht in das bisherige Gesammtbild von historischen Thatsachen oder von historischer Entwicklung einfügen, die Beweiskraft der diplomatischen Kennzeichen der Echtheit mehrfach unterschätzt, zum Theil weil man noch immer eine zu hohe Meinung von der Leistungsfähigkeit der Fälscher und übermässige Scheu von ihnen irre geführt zu werden hegt. Die Vermuthung dass Fälschung möglich gewesen sei ist leicht ausgesprochen, löst aber die uns gestellten Probleme nicht. Ich stehe nicht an zu erklären und dafür einzutreten dass die Methode der historischen Forschung, insofern diese in erster Linie auf Feststellung der Glaubwürdigkeit der verschiedenartigen Quellen gerichtet sein soll, noch einer Correctur fähig ist und bedarf. Aber Fragen der Art liessen sich nicht in den kritischen Excursen zu einzelnen streitigen Diplomen zum Austrag bringen, noch kann dies in einer Vorrede geschehen. Bis ich an anderem Orte meine diesbezüglichen Gedanken zu entwickeln Gelegenheit finde, muss ich mich mit der Aufforderung begnügen, die Aussprüche welche ich von Fall zu Fall gethan und mehr oder minder auch zu begründen versucht habe, eingehender Prüfung zu würdigen. Dass ich die Untersuchung über die Glaubwürdigkeit der einen und der anderen Urkunde noch nicht für abgeschlossen ansehe, habe ich bereits früher erklärt. Dennoch bin ich der zuversichtlichen Erwartung dass der Fortschritt und die Verbreitung des diplomatischen Studiums der von mir hier befolgten Methode und damit auch mehr und mehr den hier auf solchem Wege gewonnenen Ergebnissen zur Anerkennung verhelfen werden.

Wien 19. Juli 1884.

Th. Sickel.

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