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40 Hat es im apostol. Zeitalter Kirchen gegeben?

Noch überraschender ist der Anblick, den eine russisch-griechische Kirche dem Fremden darbietet. Die äußere prunkreiche Ausstattung erinnert ihn an die römisch-katholische Kirche; aber der den Hochaltar suchende Blick wird durch eine, quer durch die Kirche, von einer Seitenwand bis zur anderen sich hinziehende, und fast bis zur Dece reichende Gitterwand gehemmt, die zierlich geschnigt und meistens reich vergoldet ist, und hinter welcher lange Vorhänge herabwallen. Oben an dieser Gitterwand gewahrt man rechts das Bild Jesu, links das Bild der Jungfrau Maria, und in der Wand selbst rechts und links zwei kleinere Seiteneingänge, in der Mitte aber die heiligen Thüren," welche nur dann, wenn sie während des Gottesdienstes sich von Zeit zu Zeit öffnen, einen Blick in den Altarraum gestatten. 1) Orgeln giebt es in keiner griechischen Kirche, da hier nur der mehrstimmige Gesang ohne alle Begleitung im Gebrauch ist, den nicht die Gemeine, sondern der Sänger chor anstimmt, und Kanzeln findet man nur in den Kathedralkirchen; ebenso fehlen die Sizpläge ganz.

Sehr natürlich führt uns die Wahrnehmung solcher Differenzen in der inneren Einrichtung der verschiedenen Kirchen, die natürlich auch auf die äußere Form des Gebäudes einen maßgebenden Einfluß ausübten, auf die Fragen: Welche von diesen Kirchen nähert sich am mei= sten den christlichen Andachtshäusern der frühesten Zeit? und wie ist das, was die Reformirten und die Lutheraner ganz, oder zum Theil aus der Kirche entfernten, in dieselbe hinein gekommen? Wollen wir aber diese beantwortet haben, so müssen wir einen Rückblick in die kirchliche Vorzeit thun, und dieser wird uns zugleich überzeugen, daß auch das kirchliche Gebäude jederzeit ein treues Abbild der kirchlichen Verhältnisse im Allgemeinen, und des kirchlichen Lebens insbesondere, gewesen ist.

Die in früheren Zeiten vielfach behandelte Streitfrage: Hat es schon im apostolischen Zeitalter Kirchen gegeben?" beantwortet sich leicht, wenn man sich darüber verständigt hat, was man in diesem Falle unter,,Kirche" versteht. Meint man damit ganz allgemein nur einen Ort, an dem sich Christen zu ihren gemeinschaftlichen Andachtsübungen versammeln, so hat es natürlich von Anfang an Kirchen ge= geben; denn wenn die Christen überhaupt zum gemeinschaftlichen Gottesdienst zusammen kamen, so mußten sie irgendwo zusammen kommen. Versteht man aber unter ,,Kirche" ein ausschließlich für den christlichen Gottesdienst bestimmtes Gebäude, so muß man ihren Ursprung allerdings in einer etwas späteren Zeit suchen.

Die Apostel waren (nach Apostelg. 2, 46.) vor dem Beginn ih rer Missionsreisen, da sie noch in Jerusalem bei einander waren, täglich im Tempel, um zu beten, und in Betreff der Abendmahlsfeier

1) Nur vom Ostertage an bis zum nächstfolgenden Sonntage bleiben diese beiligen Thüren, deren Deffnen und Verschließen überhaupt immer eine symbolische Bedeutung hat, die ganze Woche hindurch offen stehen, gleichsam zum Zeichen, daß durch die Auferstehung des Herrn die Pforten des Himmels geöffnet worden sind, und der Himmel von da an den Gläubigen offen steht.

Erste christliche Gotteshäuser.

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heißt es in eben dieser Stelle: Sie brachen das Brot hin und her in den Häusern." Andere Stellen der Apostelgeschichte schildern uns die Apostel, wie sie bald auf offenem Marktplaße, bald in einer jüdi schen Synagoge, bald in Privatwohnungen, von einem engeren Kreise christlich gesinnter Freunde umgeben, von dem reden, was ihre ganze Seele erfüllt.

Solche Privatwohnungen waren nun, so lange die Gemeine eines Ortes noch klein war, geräumig genug, und die Christen konnten sich hier ganz im Stillen versammeln, um mit einander zu fingen, zu beten, christliche Unterhaltungen zu führen und das Abendmahl zu feiern. Sobald jedoch ihre Zahl wuchs, bedurfte man geräumigerer Locale. Daher benuste Paulus zu Ephesus, da er vorher drei Monate lang in der jüdischen Synagoge gelehrt hatte, aber von den dortigen Juden vielfach beunruhigt und feindselig behandelt worden war, den Lehrsaal eines gewissen Tyrannus, wo er zwei Jahre lang das Evangelium predigte (Apostelgesch. 19, 8. 9.). Ebenso wird in den Clementinischen Recognitionen) erzählt, daß ein gewisser Theophilus zu Antiochia, wo in fieben Tagen mehr, als Zehntausend zum Christenthume bekehrt worden waren, ein geräumiges Local in seinem Hause zur Kirche habe weihen lassen.

Bedürfte es doch auch in jenen Zeiten gar keiner besonderen Vorkehrungen, um ein Zimmer oder einen Saal zum gottesdienstlichen Gebrauche einzurichten. Stand ein Tisch da, an welchem die Abendmahlsfeier stattfinden konnte, und war für den Redner oder Vorleser, damit er von Allen besser verstanden werden konnte, ein etwas erhöhter Standort vorhanden, so hatte man, was man bedurfte.

Wie leicht aber auch die Christen in dieser Beziehung zufrieden zu stellen waren, so schwer wurde es ihnen doch durch ihre Verfolger gemacht, einen Ort zu finden, wo sie sicher vor feindlichem Ueberfall und ungestört singen und beten konnten.

Die Kaiser selbst waren zwar keinesweges allesammt entschiedene Feinde des Christenthums, ja manche, wie z. B. Alexander Severus (222-235) und seine Mutter Julia Mammäa, den Christen gewogen. Daher hingen in dem Haustempel des Kaisers neben den Bildern der römischen Nationalgötter auch die Bilder Abrahams und Christi, und als die Christen einst einen öffentlichen Play in Besitz ge= nommen hatten, wogegen die Schenkwirthe sagten, er komme ihnen zu, entschied der Kaiser: Es sei besser 2), daß dort, gleichviel wie, Gott verehrt, als daß er den Schenkwirthen gegeben würde."

1) Recogn. X. 71. Intra septem dies plus, quam decem millia hominum credentes Deo baptizati sunt et sanctificatione consecrati, ita ut omni aviditatis desiderio Theophilus, qui erat cunctis potentibus in civitate sublimior, domus suae ingentem basilicam ecclesiae nomine

consecraret.

2) Lamprid. vit. Alex. 49. Quum Christiani quendam locum, qui publicus fuerat, occupassent, contra popinarii dicerent, sibi eum deberi, rescripsit imperator, melius esse, ut quomodocunque illic Deus colatur, quam popinariis dedatur.

42 Lage der Christen in den Verfolgungszeiten.

Aber die toleranten Gesinnungen einzelner Kaiser_berechtigen noch keinesweges zu der Folgerung einer unter ihrem Schuße ungefährdeten Sicherheit aller Christen der damaligen Zeit. Das römische Reich war groß, und der Kaiser weit. Die Statthalter, namentlich in den entfernteren Provinzen, hatten fast uneingeschränkte Macht, und ebenso gut, als sie, wenn sie den Christen wohlwollten, Mittel genug hatten, sie zu schüßen, konnten sie dieselben auch, wenn sie ihnen übel wollten, troß aller Toleranzedicte, nach Gefallen quälen und verfolgen. Daher mag es oft der Fall gewesen sein, daß die Christen an dem einen Orte, wo ein milder Statthalter war, ungestört Kirchen bauen und sie besuchen konnten, während ihre Glaubensgenossen an einem anderen Orte sich aus Furcht vor ihrem grausamen Gebieter kaum an das Tageslicht wagen durften. Was half es den hartbedrückten Christen in einer weit entlegenen Provinz Asiens, daß der Kaiser in Rom über sie und ihre Religion milder urtheilte? Wie schwierig war es, mit einer Klage bis zu ihm zu gelangen? Wie viel Blut konnte geflossen sein, ehe die Entscheidung anlangte, und wie leicht war es möglich, daß er selbst inzwischen vom Throne gestürzt war, und ein verfolgungsfüchtiger Regent seine Stelle eingenommen hatte, der Alles billigte, was gegen die Christen geschah! Daher muß es uns jedenfalls wichtiger sein, wenn wir bei den Kirchenvätern jener Zeit Zeugnisse dafür finden, daß die Christen auch schon in den Zeiten der Verfolgungen Kirchen hatten.

Diejenigen nun, welche von Kirchen vor Konstantins Zeit nichts wiffen wollen, berufen sich auf Origenes 1) (starb 253), der in seiner Schrift gegen Celsus sagt: „Wir scheuen uns, dem Urheber alles Lebens seelenlose und todte Tempel zu erbauen. Höre es, wer da will, was unsere Lehre ist: Unser Leib ist ein Tempel Gottes, und wer durch Unmäßigkeit oder Sünde diesen verdirbt, der soll selbst verderben, als Einer, der sich in Wahrheit an dem wahren Tempel Gottes versündigt;" ferner auf Minucius Felix 2) (220), der auf den Vorwurf der Heiden, daß die Christen keine Bilder, Tempel und Altäre hätten, antwortet: Was soll ich Gott für ein Bildniß machen, da in Wahrheit der Mensch selbst das Ebenbild Gottes ift? was für einen Tempel ihm errichten, da die ganze, von ihm erschaffene Welt ihn nicht zu fassen vermag?" und auf Lactantius und Arnobius, bei denen sich ähnliche Aeußerungen finden.

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1) Orig; c. Cels. VIII. p. 390. Εκτρεπόμεθα τῷ πάσης ζωῆς χορηγῷ ἀψύχους καὶ νεκροὺς οἰκοδομεῖν νεώς· ἀκουέτω ὁ βουλόμε νος, τίνα τρόπον διδασκόμεθα ὅτι τὰ σώματα ἡμῶν ναὸς τοῦ Θεοῦ ἐστι, καὶ εἴ τις διὰ τῆς ἀκολασίας ἢ τῆς ἁμαρτίας φθείρει τὸν ναὸν τοῦ θεοῦ, οὗτος ὡς ἀληθῶς ἀσεβὴς εἰς τὸν ἀληθῆ ναὸν φθαρήσεται.

2) Minuc. Fel. Octav. c. 32. Quod enim simulacrum Deo fingam, quum, si recte existimes, sit Dei homo ipse simulacrum? templum quod ei exstruam, quum totus hic mundus ejus opere fabricatus eum capere non possit.

Kirchen vor Konstantins Zeiten.

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Betrachtet man diese aber genauer, so findet man bald, daß hier nur von Tempeln und Altären im Sinne der Heiden die Rede ist, und solche haben die Christen allerdings nie gehabt. Denn wenn man auch früh genug sich gewöhnte, die christlichen Zusammenkunftsorte Tempel oder Gotteshäuser zu nennen, so dachte man sich doch nie die Gegenwart der Alles umfassenden Gottheit auf diesen oder jenen Andachtsort beschränkt. Daß aber die Christen lange vor Konstantin wirkliche Kirchen" hatten, beweist Tertullian1) (starb 220), wenn er über diejenigen klagt, welche, obwohl Christen, dennoch in ih rem Gewerbe fortfahren, für Geld heidnische Gößenbilder zu verfertigen, von ihrer Gößenbilderarbeit in die Kirche, aus ihren, allem wahren Gottesdienst hohnsprechenden Werkstätten in das Haus Gottes kommen, und ihre Hände, die Mütter von Gözen, zu Gott dem Vater erheben.

Ja, ebenderselbe Origenes 2), der mit einer so eben angeführ ten Aeußerung beweisen sollte, daß die Christen zu seiner Zeit noch keine Kirchen hatten, sagt in einer Homilie, daß es zwar Manche gebe, die an dem Wort Gottes festhielten, den Dienern desselben Ehrerbietung bewiesen, und auch zum Schmuck oder zum Dienst der Kirche willig und bereit seien, aber bei alledem in ihren alten Fehlern und Sünden beharren," und belehrt uns somit nicht nur über das Vorhandensein der Kirchen, sondern auch, wie sehr man es sich schon damals angelegen sein ließ, sie mit allerlei Zierrathen auszustatten.

Roch entscheidender ist es, wenn Eusebius 3), indem er von dem glücklichen Fortgange des Christenthums in der 43jährigen Ruhezeit zwischen der Verfolgung unter Decius und der Diocletianischen spricht, unter anderen sagt: Wie könnte Einer jene Zusammenkünfte von vielen Tausenden in jeglicher Stadt, und die ganz öffentlichen Versammlungen in den Bethäusern aufzählen, die so zahlreich waren, daß die alten kleineren Bethäuser nicht mehr genügten, und daher in allen Städten von Grund aus größere Kirchen erbaut wurden."

Und wie haben wir uns diese Kirchen zu denken? Als kleine und leicht aufgebaute hölzerne Hütten, wie man gewöhnlich annimmt? Keinesweges. In Rom gab es z. B. nach dem Zeugniß des Opta

1) Tertull. de idol. 7. Zelus fidei perorabit ingemens Christianum ab idolis in ecclesiam venire, de adversaria officina in domum Dei venire, attollere ad Deum patrem manus, matres idolorum.

2) Orig. hom. X. in Josuam. Sunt quidám in ecclesia credentes quidem et habentes fidem in Deum et acquiescentes in omnibus divinis praeceptis, quique etiam erga servos Dei religiosi sunt et servire iis cupiunt et ad ornatum ecclesiae vel ministerium satis prompti paratique sunt, in actibus vero suis etc.

3) Euseb. Hist. eccl. VIII. 1. Πῶς ἄν τις διαγράψεις τὰς μυ ριάνδρους ἐκείνας ἐπισυναγωγὰς καὶ τὰ πλήθη τῶν κατὰ πᾶσαν πόλιν ἀθροισμάτων, τάς τε ἐπισήμους ἐν τοῖς προςευκτηρίοις συνδρο μὰς· ὧν δὴ ἕνεκα μηδαμῶς ἔτι τοῖς παλαιοῖς οἰκοδομήμασιν ἀρκού μενοι, εὐρείας εἰς πλάτος ἀνὰ πάσας τὰς πόλεις ἐκ θεμελίων ἀνίστων ἐκκλησίας.

44 Verschiedene Klassen der Theilnehmer am Gottesdienst.

tus v. Mileve 1) zur Zeit der Donatistischen Streitigkeiten (feit 311) schon über vierzig große und prächtige Kirchen, und die Behauptung der Donatisten, als hätten sie in Rom gleich anfangs eine günstige Aufnahme gefunden, widerlegt er eben damit, daß er sagt:,,Jene Wenige, die in einer Stadt, welche vierzig und mehr große Kirchen enthält, keinen Ort für ihre Versammlungen hatten, waren gewiß nicht eine Gemeine, oder ein Volk zu nennen.“

Was die innere Einrichtung betraf, so war sie auch in dieser Zeit noch einfach genug. Je mehr sich aber im Laufe der Zeit die in ihren Grundzügen schon von Tertullian und Cyprian angedeutete und nachmals auf dem Concil zu Elvira (305) vollständiger ausgebildete strenge Kirchendisciplin zu entwickeln, und je bestimmter damit zugleich der Unterschied zwischen den Gläubigen, Katechumenen und Pönitenten hervorzutreten begann, desto nothwendiger schien es, diese in gottesdienstlicher Beziehung streng von einander geschiedenen Klaffen auch räumlich von einander abzusondern.

Nur die Gläubigen hatten das große Vorrecht, das Abendmahl, dessen Feier stets den Schluß des Gottesdienstes bildete, mit zu genießen. Die Katechumenen dagegen, d. h. diejenigen, welche aus dem Juden- oder Heidenthum zum Christenthum übertreten wollten, durften zuerst als Zuhörer (audientes, axooouevo) nur dem erften Theile des Gottesdienstes (dem Gesange, der Vorlesung aus den heiligen Schriften und der Predigt) beiwohnen, mußten sich aber auf den Ruf des Diakon: Keiner der Zuhörer verweile länger hier!" aus der Kirche entfernen. Auf der zweiten Stufe des Katechumenats, als Kniebeugende (genuflectentes, yovvxhivovtes) durften sie die nach der Predigt folgenden Gebete knieend mitbeten, mußten jedoch vor dem Beginn der Abendmahlsfeier die Kirche verlassen. Auf der dritten Stufe, als Befähigte (competentes, consistentes, ovvíoTartes), durften sie der Feier des Abendmahls zwar als Zuschauer beiwohnen, ohne jedoch am Genuß desselben Theil zu nehmen.

Pönitenten oder Büßende dagegen waren diejenigen, welche wegen schwerer Verfchuldungen von der Gemeine der Gläubigen ausgeschlossen worden waren, und sich zur Büßung ihrer Schuld den firchlichen Disciplinargesehen unterwarfen, um wieder aufgenommen zu werden. Diese Strafe der Excommunication traf zunächst die, welche einen lasterhaften Wandel führten, und sich troß wiederholentlicher Warnungen nicht befferten; außerdem aber auch die sogenannten Gefallenen (lapsi), welche sich in den Zeiten der Verfolgung entweder durch Schußbriefe, die sie sich von der heidnischen Obrigkeit für Geld zu verschaffen wußten, der öffentlichen Theilnahme an den heidnischen Opfern gefahrlos zu entziehen dachten (libellatici), oder vor den Bildern der Götter und Kaiser geräuchert hatten (thurificati), oder gar Theilnehmer bei den heidnischen Opfern und Opfer

1) Optat. Milev. de schismat. Donat lib. II. c. 4. Non enim grex aut populus appellandi fuerant pauci, qui inter quadraginta et quod excurrit, basilicas locum, ubi colligerent, non habebant.

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