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Grundlage des allgemeinen Kirchengebetes.

Das

XII.

Das allgemeine Kirchengebet.

as Kirchengebet, welches nach der neuen Preußischen Agende ent weder am Schluß der Liturgie noch am Altar, oder, der älteren Weise gemäß, am Schluß der Predigt auf der Kanzel vorgelesen wird, ist seinem wesentlichen Inhalte nach uralt, und hat als Grundlage die Paulinische Vorschrift 1 Tim. 2, 1. 2.: So ermahne ich nun, daß man vor allen Dingen zuerst thue Bitte, Gebet, Fürbitte und Danksagung für alle Menschen; für die Könige und für alle Obrigkeit, auf das wir ein ruhiges und stilles Leben führen mögen in aller Gottseligkeit und Ehrbarkeit."

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In den frühesten Zeiten schloß es sich stets unmittelbar an die Predigt an, und bildete den Uebergang zu der Abendmahlsfeier. Spä ter aber, als der Gottesdienst in die Katechumenenmesse und Messe der Gläubigen zerfiel, mußten, weil man die zum Abendmahlsgenus nicht Berechtigten doch nicht ohne Gebet und Segen entlassen wollte, auf die Predigt zunächst die Gebete für die Katechumenen, Energumenen und Pönitenten folgen, und hatten diese die Kirche verlassen, so sollten sich die zurückbleibenden Gläubigen vorerst in dem sogenannten stillen Gebet" wiederum sammeln, um das darauf folgende, vom Diakon laut gesprochene andächtig mit zu beten, das im Inhalt, wie in der Form mit der in unseren Gesangbüchern enthaltenen „Litanei“ ziemlich übereinstimmte, und wie aus dem, in den apoftolischen Constitutionen mitgetheilten Formulare hervorgeht, folgende Bitten enthielt: 1) die Bitte für den Frieden der Welt und die Wohlfahrt der Kirche; 2) die Bitte für die Gemeine, ihre Vorsteher und die Kirchenbeamten; 3) die Bitten für alle einzelnen Stände, für die Leidenden, Reisenden, Gefangenen, für die Feinde und Irrgläubigen, und für die Kinder; 4) die Bitte um Gnade und Kraft zu einem chriftlichen Leben und um einen seligen Tod. Den Beschluß machte die Collecte des Bischofs, in der alles Einzelne kurz zusammengefaßt war, und hierauf nahm die Abendmahlsfeier ihren Anfang, bei welcher gleichfalls, und zwar un. mittelbar vor der Consecration, ein Gebet ganz ähnlichen Inhalts gesprochen wurde, mit welchem das Formular unseres allgemeinen Kirchengebetes fast wörtlich übereinstimmt. In beiden macht die Bitte um die Erhaltung der christlichen Kirche sammt ihren Lehrern und Dienern bei der reinen Lehre und dem wahren Glauben den Anfang; daran schließt sich die Bitte für den Regenten und sein Haus, für die Obrigkeit, und alle dem Militair- und Civilstande angehörenden Beam

Beten für Verstorbene. Aerius.

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ten, denen die Sorge für den Frieden und das Wohl des Staates anvertraut ist; darauf folgen in beiden die Bitten um den göttlichen Segen für die chriftliche Kinderzucht und jegliche ehrliche Nahrung und Handthierung, um Abwendung aller Plagen, und um gedeihliche Witte= rung; darauf die Fürbitten für alle Kranke, Verlassene und Nothleidende, und in beiden macht die Bitte um einen sanften und seligen Tod den Beschluß.

Eine beachtenswerthe Verschiedenheit aber ist es, daß in dem Formulare der Conftitutionen nach der Bitte für die Obrigkeit, der,,HeiLigen, Patriarchen, Apostel, Martyrer und Bekenner" Erwähnung gethan wird, während in unserem Kirchengebete alle Bitten sich auf die Lebenden beziehen, ohne daß der Todten gedacht würde.

Gleichwohl gehört die Sitte, für Verstorbene zu beten, einer sehr frühen Zeit an. Schon Tertullian kennt und billigt fie; ebenso Cyprian und Origenes; und Cyrillus 1), Bischof von Jerusalem (ft. 386), erklärt bereits: „Wir beten endlich auch für Alle, die in unserer Mitte gestorben sind, indem wir glauben, daß es den Seelen derer, für welche bei der Abendmahlsfeier gebetet wird, von sehr großem Nugen ist."

Gegen diese Gebete waren jedoch Aerius und seine Anhänger, die Aerianer, denen alles Beten für Todte mindestens unnüß schien, indem sie meinten: „Wenn 2) die Gebete der Hinterbliebenen den Verstorbenen etwas nüßen, so brauche ja Keiner mehr fromm zu sein, oder etwas Gutes zu thun; sondern er dürfe sich nur, gleichviel wie? entweder durch Geld oder Bitten gegen das Ende seines Lebens einige gute Freunde bestellen, die für ihn beten, daß er jenseits nichts Uebles erleide, oder für die hienieden begangenen Verbrechen gestraft werde.

Im Gegensatz zu dieser Ansicht erklärte Epiphanius diese Gebete schon darum für sehr nüßlich, weil sie einerseits die noch Lebenden in der Hoffnung befestigten, daß die Todten nicht in das Nichts zurückkehren, sondern fortleben, und bei dem Herrn find, andererseits eine Darlegung der heiligen Glaubenslehre enthielten, daß die Betenden für die Verstorbenen, gleich als wären diese nur auf einer Reise abwesend, noch Hoffnung haben. „Außerdem,“ 3) meinte er, „nüßen

1) Cyrill. Catech. mystag. V. 6. Εἶτα (μνημονεύομεν) καὶ πάντων τῶν ἐν ἡμῖν προκεκοιμημένων, μεγίστην ὄνησιν πιστεύοντες ἔσεσθαι ταῖς ψυχαῖς, ὑπὲρ ων ἡ δέησις ἀναφέρεται, τῆς ἁγίας καὶ φρικοδεστάτης προκειμένης θυσίας.

2) Epiph. haer. 75. Aerian. 3. Εἰ δὲ ὅλως εὐχὴ τῶν ἐνταῦθα τοὺς ἐκεῖσε ὤνησε, ἆρα γοῦν μηδεὶς εὐσεβείτω, μηδὲ ἀγαθοποιείτω, ἀλλὰ κτησάσθω φίλους τινὰς δὲ οὗ βούλεται τρόπου, ἤτοι χρήμασι πείσας, ἤτοι φίλους ἀξιώσας ἐν τῇ τελευτῇ, καὶ εὐχέσθωσαν περὶ αὐτοῦ, ἵνα μή τι ἐκεῖ παθῇ, μηδὲ τὰ ὑπ' αὐτοῦ γινόμενα τῶν ἀνηκέστων ἁμαρτημάτων ἐκζητηθῇ.

3) Resp. Epiph.

Ωφελεῖ δὲ καὶ ἡ ὑπὲρ αὐτῶν γινομένη εὐχὴ· εἰ καὶ τὰ ὅλα τῶν αἰτιαμάτων μὴ ἀποκόπτοι.

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Gebete für die Verstorbenen.

solche Gebete auch den Verstorbenen etwas, wenn sie gleich nicht alle ihre Sünden tilgen."

Noch deutlicher äußert sich Chrysostomus 1) über diesen lezteren Punkt. „Laßt uns," sagt er in einer seiner Predigten, „,auch nicht müde werden, den Verstorbenen zu Hülfe zu kommen, und für sie zu beten. Denn das im Abendmahl Dargebrachte ist ein Sühnopfer für die ganze Welt. Daher beten wir am Altar mit Zuversicht für den ganzen Erdkreis, und mit den Märtyrern, Bekennern und Priestern nennen wir auch sie, und wohl ist es möglich, daß wir ihnen durch die Gebete, durch die für sie dargebrachten Gaben, und durch die mit ihnen zugleich genannten (Heiligen) Verzeihung verschaffen."

Ausgeschlossen waren indeß bei diesen Gebeten für Verstorbene die Selbstmörder und die Katechumenen. „Es ist beschlossen worden,“ heißt es in dem 35. Kanon des ersten Bracarensischen Concils 2), „daß deren, welche sich durch das Schwert, durch Gift, durch einen Sturz, mit einem Stricke, oder auf irgend eine andere Weise einen gewaltsamen Tod zugezogen haben, bei dem Abendmahlsopfer keine Erwähnung. geschehen, und daß sie auch nicht mit Psalmengesang beerdigt werden sollen. Ebenso soll es auch mit den Katechumenen gehalten werden, welche, indem sie ohne Taufe gestorben sind, keinen Theil an der Erlösung durch Chriftum haben." Sonst umfaßte dieses Gebet alle Verstorbenen, ja es erstreckte sich selbst auf die Jungfrau Maria, und in der Liturgie des Chrysostomus heißt es ausdrücklich:,,besonders für unsere allerheiligste, unbefleckte und hochgelobte Herrin und Mutter Gottes, die Jungfrau Maria." Jedoch muß hierbei bemerkt werden, daß die alte Kirche einen genauen Unterschied zwischen Danksagung und Fürbitte machte, und die namentliche Erwähnung der Jungfrau Maria, der Propheten, Apostel, Märtyrer und anderer für heilig gehaltenen Verstorbenen, geschah nur, um Gott für den Sieg derselben über die Welt, und für die Verleihung der Krone des Lebens zu danken.

Ganz besondere Wichtigkeit erhielten die Gebete für die Verftorbenen durch die seit Gregor dem Großen in der Kirche herrschend gewordene Lehre von dem Fegefeuer. Je schrecklicher nämlich die

1) Chrysost. hom. 41. in I. Corinth. p. 468 ed. Frcf. Μὴ δὴ ἀποκαμωμεν τοῖς ἀπελθοῦσι βοηθοῦντες, καὶ προςφέροντες ὑπὲρ αὐτῶν εὐχὰς καὶ γὰρ τὸ κοινὸν τῆς οἰκουμένης κεῖται καθάρσιον διὰ τοῦτο θαῤῥοῦντες ὑπὲρ τῆς οἰκουμένης δεόμεθα τότε, καὶ μετὰ τῶν μαρ τύρων αὐτοὺς καλοῦμεν, μετὰ ὁμολογετῶν, μετὰ ἱερῶν· καὶ δυνατὸν πάντοθεν συγγνώμην αὐτοῖς συναγαγεῖν ἀπὸ τῶν εὐχῶν, ἀπὸ τῶν δώρων, ἀπὸ τῶν μετ ̓ αὐτῶν καλουμένων.

2) Concil. Bracar. I. c. 35. Placuit, ut hi, qui sibi ipsis aut per ferrum, aut per venenum, aut per praecipitium, aut suspendium vel quolibet modo violentam inferunt mortem, nulla pro illis in oblatione commemoratio fiat, neque cum psalmis ad sepulturam eorum cadavera deducantur. Item placuit, ut catechumenis, sine redemtione baptismi defunctis, simili modo neque oblationis commemoratio neque psallendi impendatur officium.

Seelenmessen. Praxis der evangelischen Kirche. 653

Priester die Qualen der Seelen in demselben zu schildern wußten, und je zuversichtlicher sie behaupteten, daß kirchliche Meffen für die Todten diese Qualen theils mildern, theils bedeutend verkürzen könnten, desto zahlreicher wurden die Seelenmessen," welche die Hinterbliebenen für die Verstorbenen lesen ließen, und mancher Priester schämte sich nicht, von dem Aermeren selbst die leßten Heller zu nehmen, wenn dieser sie darbrachte, um durch eine Seelenmesse seinem verstorbenen Vater einige Linderung zu verschaffen. Diejenigen aber, denen das Geld im Kasten lieber war, als die Ruhe ihrer Todten, oder die zu den Schilderungen von den Qualen im Fegefeuer ungläubig lachten, suchte man durch allerlei nächtlichen Gespensterspuck zu ängstigen, und wenn es auch bisweilen zu der fatalen Entdeckung kam, daß der im weißen Todtengewand umherirrende Nachtgeist eigentlich ein wohlbekannter Klosterbruder war, so erschütterte das doch im Ganzen den Glauben an das Fegefeuer und an die Wirksamkeit der Seelenmessen nur wenig. Der Gedanke, daß das irdische Geld auch auf das Jenseits einen wohlthätigen Einfluß habe, war viel zu beruhigend, als daß man ihn hätte aufgeben mögen.

Die Reformatoren sahen diesen Unfug, und erklärten sich mit ed. lem Unwillen dagegen. Entschieden verwarfen sie bald anfangs alle Messen für die Todten, und wurden darum von den Gegnern des Aerianismus beschuldigt. Diesen Vorwurf wiesen sie jedoch als ungerecht zurück, indem sie erklärten, daß sie keinesweges das Beten für Berstorbene überhaupt, wie Aerius es gethan, sondern nur die Lehre mißbilligten, daß man für die Todten Messe lesen und beten müsse, um sie aus dem Fegefeuer zu erlösen, weil weder das Dogma vom Fegefeuer, noch der Einfluß der Seelenmessen auf das Schicksal der Verstorbenen sich aus der Bibel beweisen laffe. Ueber das Beten für Verstorbene selbst und seine Wirksamkeit erklärt sich vielmehr Luther) sehr bestimmt, wenn er in seinem,,Sermon von dem neuen Testament, d. i. von der heiligen Meffe," unter anderen sagt: „So Christus zugesagt hat: wo Zwei versammelt in seinem Namen, da sei er in ihrer Mitte, und wo Zwei eins sind auf Erden, etwas zu bitten, wieviel mehr sollten erlangen, was sie bitten, wo eine ganze Stadt zusammenkommt, Gott einträchtig zu loben und zu bitten. Wir bedürften nicht viel Ablaßbriefe, wo wir hier recht führen. Es sollten auch die Seelen aus dem Fegefeuer leichtlich erlöset werden, und unzählige Güter folgen. Aber es gehet leider nicht so zu; es ist alles verkehrt was wir thun sollten, geben wir der Messe zu thun. Das machen alles ungelehrte, falsche Prediger." 2)

Troß solcher Erklärungen vermied es die evangelische Kirche gleichwohl, in dem allgemeinen Kirchengebet der Verstorbenen zu gedenken, um vor dem vormaligen Unfug, der mit dem Beten für die Todten getrieben worden war, für immer bewahrt zu bleiben.

1) Siehe Luther's Predigten (Trinit. p. 13.)

2) Walch, Luth. Schriften XIX. 1289.

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Die kirchlichen Meldungen.

XIII.

Die kirchlichen Meldungen.

Außer den speciellen Fürbitten, theils für die Communicanten, theils für Kranke, Reisende und Andere, die sich zu einem besonders wichtigen Vorhaben durch den, von dem Prediger im Namen der ganzen Gemeine erflehten, göttlichen Segen gestärkt fühlen wollen, den Danksagungen für Geschenke an die Kirche, oder an die Armen, oder für irgend ein glückliches Ereigniß, wie z. B. die glückliche Geburt eines Kindes, und den Bitten, durch Gaben der christlichen Liebe diesen oder jenen wohlthätigen Zweck zu fördern, hat der Prediger auch oft Todesfälle und Beerdigungen, die im Laufe der Woche stattgefunden haben, der Gemeine anzuzeigen, damit Alle an dem Schmerze des Einzelnen Theil nehmen können und sollen. Von jeher wurden nämlich alle zu einer und derselben Gemeine Gehörigen als Familienglieder betrachtet, die, durch das Band der chriftlichen Bruderliebe eng verbunden, Freuden und Leiden miteinander theilen sollten.

Auch die Sitte, das Wichtigste von den Lebensverhältnissen und Schicksalen des Verstorbenen (die sogenannten Personalia) der Gemeine mitzutheilen, gehört schon der chriftlichen Vorzeit an. Namentlich war man in Betreff der Märtyrer sorgfältig bemüht, Alles, was man von ihrem Leben und ihren Thaten und Leiden erfahren konnte, zu sammeln, um möglichst vollständige Biographien von ihnen zu haben, die bei der alljährlichen Feier ihres Todestages der Gemeine vorgelesen werden sollten, woher sie den Namen »Legenda« erhielten. Dergleichen Personalien nun, wie fie in jenen alten (zum Theil sehr finnigen, zum Theil abgeschmackten) Legenden enthalten sind, hat man allerdings heutzutage nicht mehr zu erwarten; vielmehr sind die biographischen Mittheilungen, die man zu hören bekommt, in der Regel so trocken und alltäglich, daß sie höchstens für die nächsten Verwandten, denen sie ohnehin schon genauer bekannt sind, von einigem Interesse sein können; und gleichwohl wird man die Sitte selbst, auf solche Weise an den Einzelnen, den die Gemeine aus ihrer Mitte scheiden sah, zu erinnern, nicht mißbilligen können, wenn nur nicht unsere Perfonalien mit ihren Lobhudeleien und lügenhaften Beschönigungen offenkundiger Fehler in Beziehung auf Glaubwürdigkeit den alten Heiligenlegenden leider oft nur zu ähnlich wären.

Zu den kirchlichen Meldungen gehören endlich auch die Proclamationen der Verlobten. Die Gemeinschaft des Gatten mit der

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