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burgischer Urkunden" heraus. Daneben aber beförderte er eine Unternehmung, welche zunächst solchen Geschichtsfreunden, denen die Quellensammlungen nicht immer zur Hand waren, bei ihren Forschungen die wünschenswerthen Nachweisungen geben könnte, zugleich aber bestimmt war, den Umfang des bereits bekannten Quellenmaterials festzustellen, und insofern zu einem allgemeinen Urkundenbuche eine nothwendige Vorarbeit bildete.

Nämlich der damalige Rector Masch zu Schönberg, jetzt Pfarrer zu Demern im Fürstenthum Ratzeburg und grossherzogl. strelitzischer Archivrath, welcher damals (1835) eben seine urkundliche Geschichte des Bisthums Ratzeburg herausgab, von Anfang an ein sehr thätiges Mitglied (jetzt Ehrenmitglied) unsers Vereins, begann ein umfassendes Regestenwerk über alle gedruckten auf Meklenburg bezüglichen Urkunden; und der Verein verhiess nicht nur die Druckkosten dieses Werkes zu bestreiten, sondern förderte es auch dadurch, dass sein erster Secretär, der Archivrath Lisch, und die Mitglieder Glöckler, Crain, v. Duve, v. Ledebur bedeutende Beiträge lieferten. Die Zahl der in den nächsten zehn Jahren zu diesem Zwecke durchforschten Werke ist allerdings bedeutend, sie beträgt nicht weniger als etwa 170 Bände, und die Summe der verzeichneten Urkunden von den ältesten Zeiten bis zum J. 1830 stieg auf etwa 4800. Unter diesen gehören der ältesten Zeit, bis zum J. 1300, 871 Urkunden an, dem 14. Jahrhundert 1335, 885 dem 15. Jahrhundert; die Gesammtzahl der in Abdrücken nachgewiesenen mittelalterlichen Urkunden beträgt demnach 3091. Aber während dies umfängliche und mühsame Unternehmen so gedeihliche Fortschritte machte, mehrte sich bald einerseits die Anzahl der Urkundenabdrücke, besonders durch die Arbeiten des Archivraths Lisch (in den Jahrbüchern des Vereins, in den schon erwähnten drei Bänden „Meklenburgischer Urkunden“ und in den Hahn'schen und Maltzan'schen Geschlechts-Geschichten und Urkunden) in solchem Masse, dass der bisher bekannte Schatz von Diplomen, vornehmlich des 14. und 15. Jahrhunderts, sehr lückenhaft erschien; und andererseits stellte sich als sicher heraus, dass die Abdrücke in den Sammelwerken des vorigen Jahrhunderts für wissenschaftliche Forschungen nach den Anforderungen der Gegenwart ganz ungenügend sind. Da nun ferner in den Nachbarländern ringsum Urkundenbücher erschienen, welche viel auf Meklenburg Bezügliches enthalten, aber wenigen Mitgliedern des Vereins zugänglich sind, so schien der Abschluss und die Veröffentlichung dieses immerhin kostspieligen Regestenwerkes nicht mehr zweckmässig zu sein; man überzeugte sich vielmehr, dass man alle Mittel zu einem quellenmässigen allgemeinen Urkundenbuche zusammenhalten müsse, wenn der Verein seiner Aufgabe gemäss die Neigung zu eigenen, selbständigen Forschungen, welche bisher nur von Archivbeamten oder unter deren eingehender Mitwirkung angestellt werden konnten, allgemeiner bei seinen Mitgliedern erwecken wollte.

Die grossen Schwierigkeiten, zu einem so umfänglichen Werke die nöthigen Arbeitskräfte und Geldmittel zu gewinnen, schreckten freilich noch lange von solchem Beginnen zurück; als jedoch der Vorstand des Vereins die Vorbereitungen zur Jubel

feier im Jahre 1860 berieth, glaubte er in Hoffnung auf die oft bewährte Liberalität der Landesherren und auf die Bereitwilligkeit der Landstände, gemeinnützige Unternehmungen zu fördern, einen derartigen Vorschlag wagen zu dürfen.

Da in Folge vielfacher Vorberathungen diesem Antrage durch eine Darlegung der zweckmässig erscheinenden Principien sofort eine bestimmte Gestalt gegeben werden konnte, so beschloss die Generalversammlung demgemäss, dass der Verein durch eine wissenschaftliche Commission ein allgemeines meklenburgisches Urkundenbuch vorbereiten lassen wolle, welches in derselben Weise bearbeitet, wie die in seinen Jahrbüchern gedruckten Urkunden, alle auf Meklenburg bezüglichen Urkunden bis zum Jahre 1300, aus dem 14. und 15. Jahrhundert aber eine zweckmässige Auswahl enthalten sollte. Die Herausgabe behielt der Verein sich vor und hoffte sie durch Beihülfen von Seiten der hohen Landesregierungen und der Landstände zu ermöglichen. Diese Hoffnung ist bis jetzt in reichem Masse erfüllt worden. Die meklenburg-schwerinsche Regierung bewilligte unter dem 1. November 1860 dem Vereine „zur Bearbeitung eines herauszugebenden meklenburgischen Urkundenbuches eine jährliche Beihülfe von 700 Thlrn. auf fünf Jahre", und die zu Malchin versammelten Landstände fügten am 24. desselben Monats zur Bestreitung der Druckkosten eine gleiche Summe hinzu. Etwas später bestellte die Regierung zu Neustrelitz, der Bitte des Vereins entsprechend, in der Person des Archivraths Masch einen Redacteur, welcher auf ihre Kosten die unter ihrer Verwahrung befindlichen Urkunden für die Sammlung bearbeiten sollte.

Der Verein glaubte seinen tief empfundenen Dank für so ausserordentliche Unterstützungen nicht besser ausdrücken zu können, als dass er nun auch rasch ans Werk ging. Er erwählte alsbald die wissenschaftliche Commission, und zwar zum Dirigenten seinen ersten Secretair, den Archivrath Dr. Lisch, zum meklenburg-schwerinschen Redacteur den Oberlehrer, jetzigen Archiv-Registrator Dr. Wigger, zum Mitarbeiter und Cassenführer den Cassenführer des Vereins, Ministerial-Registrator Dr. Wedemeier, und zum Hülfsarbeiter den Archivschreiber Jahr.

Eine nicht geringe Aufmunterung zum Beginn eines Unternehmens, dessen grosse Schwierigkeiten sich trotz dieser Anzahl von Mitgliedern nicht unterschätzen liess, fand die Commission in der nicht genug zu rühmenden Bereitwilligkeit, mit welcher sich mehrere, als gründliche Kenner der Landesgeschichte bereits bekannte Vereinsmitglieder, der Archivsecretair Dr. Beyer hieselbst, der Archivrath Masch zu Demern, Dr. med. Crull zu Wismar, Syndicus Dr. Mann und Landesarchivar Sohm zu Rostock und Rector Römer zu Grabow, zu freiwilliger Uebernahme bedeutender Arbeiten erboten. Wir sprechen diesen Männern hier unsern gebührenden Dank für ihre treue Beihülfe aus und verfehlen nicht, an geeigneten Orten ihrer Thätigkeit zu gedenken, indem wir eine Uebersicht über das Arbeitsfeld geben, welches sich vor der UrkundenbuchsCommission ausbreitete.

Quellen.

So wenig ergiebig für die Geschichte Meklenburgs die mittelalterlichen Chroniken sind, so reich ist unser Land an Urkunden. Die wichtigste Fundgrube für die Urkundenbuchs-Commission war natürlich das grossherzogliche Geheime und Haupt-Archiv zu Schwerin. Es wird daher eine Vorbemerkung über dieses hier am Orte sein.

Wie es als ein sehr glückliches Ereigniss betrachtet werden darf, dass nach so vielen Theilungen unter verschiedene Herrscherfamilien und mehrere Linien des meklenburgischen Fürstenhauses endlich gegen Ende des Mittelalters alle meklenburgischen Lande, mit Ausnahme der Stifter Schwerin und Ratzeburg, wieder zu einem Herzogthume vereinigt wurden, so dürfen wir es auch als einen für die Landesgeschichte sehr erfreulichen Umstand bezeichnen, dass die Hauptlinie des herzoglichen Hauses die Archive der ausgestorbenen Regentenfamilien, soweit sie ihr überliefert waren, mit dem ihrigen zu vereinigen und mit gleicher Sorgfalt aufzubewahren bedacht war. Die sehr bedeutende Anzahl von Urkunden, welche gerade den Landestheil der meklenburgischen Linie und die Angelegenheiten dieses Hauses selbst betreffen, beweist uns hinlänglich, welche Aufmerksamkeit die meklenburgischen Fürsten von je her ihrem eigenen Archive schenkten. Von den wichtigsten Urkunden vermissen wir verhältnissmässig nicht viele, und manche von diesen sind nachweislich auch erst später, vermuthlich durch amtliche Versendungen, zerstreut und verloren gegangen. Der fürstliche Urkundenschatz, welcher auf dem Schweriner Schlosse wohl verwahrt in Kisten und Schreinen ruhete, wurde gegen Ende des 15. Jahrhunderts, in den Jahren 1480-1492, registrirt und dann nicht nur durch die neuen Documente, sondern auch durch ältere, welche hie und da aufgefunden wurden, vermehrt. Die herzoglichen Kanzler Caspar von Schönaich und Dr. Wolfgang Ketwigk widmeten dem fürstlichen Archive ihre besondere Fürsorge; sie wurden dafür im Jahre 1527 von den Herzogen Heinrich und Albrecht mit den heimgefallenen Stalbom'schen Lehngütern, namentlich Ballin im Stargardschen, beschenkt. (Jahrb. XXVI, S. 37.) Da das Archiv aber sehr bedeutend anwuchs, als es bei der zunehmenden Ordnung der Regierung auch viele Acten und Briefe in sich aufnahm, so gab der Herzog Ulrich im Jahre 1579 dem Samuel Fabricius, des reformatorischen Schweriner Predigers Aegidius Faber Sohn, welchen der Herzog Johann Albrecht auf seine Kosten in Bologna und Florenz hatte studiren lassen und dann als Secretär in seiner Canzlei angestellt und mit der Verwaltung seines Archivs und seiner Bibliothek betraut hatte, den Befehl, das ganze Archiv zu registriren. Die Wahl des Herzogs Ulrich war eine sehr glückliche. Fabricius las Urkunde für Urkunde durch, schrieb auf die Rückseite, soweit es nicht durch Caspar von Schönaich u. A. bereits geschehen war, eine kurze Inhaltsangabe, das Jahr der Ausstellung und ein Registraturzeichen, und verzeichnete alle Urkunden in seinem ausführlichen Repertorium,

welches er schliesslich auch mit einem guten Register versah. Dieses Repertorium Fabricianum vom Jahre 1582 hat neben seinem geschäftlichen Werthe für die Archivbeamten auch noch einige Bedeutung für die Landesgeschichte, da seitdem noch einzelne, aber glücklicher Weise nur wenige Urkunden, wie z. B. unsere Nr. 275, dem fürstlichen Archive entfremdet und bisher nicht wieder aufgefunden sind. Ob und wie weit das fürstliche Archiv durch die Wallensteinsche Occupation des Landes Einbussen erlitten hat, ist jetzt nicht nachzuweisen; jene obige Urkunde und andere, die wir jetzt vermissen, hat der Secretär Joh. Friedr. Chemnitz, welcher bis zum Jahre 1648 das herzogliche Archiv verwaltete, bei der Ausarbeitung seiner (1656 vollendeten) Meklenburgischen Chronik noch benutzt. Dies ergibt sich aus seinen ausführlicheren Auszügen, während man in andern Fällen freilich oft wahrnimmt, dass Chemnitz, statt die Urkunde, welche er ausschreiben wollte, selbst aufzusuchen, sich mit der Einsicht des Repertorii Fabriciani begnügte, wie später F. A. Rudloff wiederum sein Citat,,Briefl. Urkunde" meistens dem Werke von Chemnitz entlehnte.

Das älteste, in den Jahren 1480-1492, wie erwähnt ist, entworfene „Registrum certarum litterarum existencium in custodia cancellarie dominorum ducum Magnopolensium", oder „Registratura der vorsigelten brieffe In der Meckelnburgischen Cantzeley zu Sweryn vorwart", wie es auf dem Umschlage genannt ist, und das Repertorium Fabricianum geben uns genauen Aufschluss über den Umfang des herzoglichen Archivs, so weit dieses aus dem Mittelalter überkommen war. Den Hauptstamm bildeten, wie natürlich, die Urkunden des fürstlichen Hauses, die Verträge mit auswärtigen Fürsten und Städten, Hausverträge, Ehepacten, Testamente, kaiserliche Privilegien, Pfand- und Schuldbriefe u. s. w.; daneben aber befanden sich auch Urkunden anderer Rubriken, Lehnbriefe, Kirchenbriefe u. s. w. Leider wurden die Conceptbücher, Lehnrollen und Register aller Art aus älterer Zeit bei diesen Urkunden nicht aufbewahrt und sind uns daher zum grössten Schaden der Landesgeschichte verloren gegangen. Ueberhaupt mangelt es uns an Schriftstücken über die Landesverwaltung in alter Zeit ganz; das älteste Actenstück über die Verwaltung des fürstlichen Haushaltes besitzen wir in des Kanzlers Bertram Behr Berechnung der Einnahmen und Ausgaben des Herzogs Albrecht aus dem Jahre 1354, welche neuerdings aufgefunden ist.

Aus dem oben erwähnten Registrum ersehen wir, dass man zur Zeit seiner Entstehung die Urkunden mit Ausnahme derer, welche auswärtige Beziehungen betreffen, noch nach den Landestheilen „Meklenborg", „Wenden“ und „Stargarde" gesondert hielt. Die Briefe über die Grafschaft Schwerin bildeten keine Rubrik für sich, waren also längst dem herzoglich meklenburgischen Archive völlig einverleibt. Es war in dem Kaufcontract über die Grafschaft, wie wir aus der Urkunde der Herzoge Albrecht und Heinrich, seines Sohnes, vom 7. December 1358 sehen, ausdrücklich ausbedungen, es sollten die Grafen Nicolaus und Otto von Teckelnburg alle breue, de de súluen greuen vnd ere voruarnden gi ghehat hebben vnd hebben van der greueschap weghene to Zwerin", an die Herzoge ausliefern. Dass diese Bedingung erfüllt

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ist, beweisen die zahlreichen Staats- und Privaturkunden im Geheimen und HauptArchiv, welche sich nur in den Händen der Grafen von Schwerin befunden haben können.

Aus diesem ehemals gräflich schwerinschen Archive stammten ohne Zweifel auch manche Urkunden über den Besitz der Grafen von Danneberg diesseit der Elbe. Dagegen hatte das herzogliche Archiv schon am Ende des 15. Jahrhunderts so wenig als jetzt eine Urkunde aufzuweisen, welche von den Grafen von Ratzeburg oder für dieselben gegeben wäre. Wenn es auch nicht Wunder nehmen darf, dass Privaturkunden aus so alter Zeit nicht erhalten sind, so befremdet es doch, dass man so wenig unter den Originalen als in den Copialbüchern des Stiftes Ratzeburg auf eine Urkunde jener Grafen stösst. Ob deren Hausarchiv aber bei dem Abzuge des Grafen Adolf von Dassel und der Auflösung der Grafschaft Ratzeburg zurückgeblieben und hier im Lande untergegangen ist, oder ob die Gräfin Adelheid es mit sich fortgeführt hat, ob es später vernichtet ist oder noch irgendwo verborgen sein mag, hat bisher nicht ermittelt werden können.

Die Urkunden, welche im ältesten Register unter der Rubrik,,Wenden" aufgeführt werden, sind ziemlich zahlreich. Viele Verträge der Herren zu Werle, besonders mit Brandenburg, und zwar solche, welche die meklenburgische Linie zunächst nicht angingen, sind Beweise genug, dass auch die Hausurkunden der Werleschen Herren wenigstens grossentheils an die Herzoge der Linie Meklenburg gefallen sind.

Leider kann man von dem Archiv des Stargardschen Fürstenhauses nicht dasselbe sagen. In dem erwähnten Registrum sind allerdings 30-40 Urkunden aufgeführt, welche auf dem Schlosse zu Schwerin „,im langen schrine, dar steyt vp B Stargerde", aufbewahrt wurden; aber zum Theil sind dies Urkunden, welche am Ende des 15. Jahrhunderts noch einen praktischen Werth hatten, zum Theil solche, die auch die meklenburgische Linie angingen, und zum Theil sind es auch nur Copien, die noch. jetzt im Geh. und Haupt-Archiv zu finden sind. Das Registrum und das Repertorium Fabricianum nöthigen zu der Ansicht, dass das Stargardsche Archiv, vielleicht einzelne Urkunden ausgenommen, nicht in das Haupt- Archiv zu Schwerin gekommen ist. Bestätigt und erklärt wird dieser Schluss durch einen (schon in Jahrb. X, S. 196, mitgetheilten) Bericht, welchen der „broder Joachim Herdebergh, cartuser", an den Herzog Magnus, in dessen Auftrage er Geschäftsreisen ins Stargardsche machte, im Jahre 1497,,am Sondaghe na s. Ursulen daghe" abstattete:

,,Tho Stargharde stunt eyne kiste vppe dem thorne m[yt] breuen, dar „,lepen, loue ick, de müse vaste yn. Ick hadde vorsath to bosênde breue ,,myd Jachim Bardenvlyth van ghehetes willen iwer gnaden vedder hertoghen „Vlrikes † 1471, Jul. 13], men id bleff, loue ick, na; de sake is my nu „nicht wol in dem synne. Ick hebbe, loue, wol ghehoret, dat dar b[reue] ,,mede weren myt vorghuldeden seghelen. Do de breue stunden, loue [ick, ,,stunt an] eyner andern stede eyn part iffte to hope; ick loue

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