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VORREDE.

Ich habe dem neuen herausgeber des salischen gesetzes, der so gerüstet vorschritt, dafs er eine mühevolle bestellung mit auf seinen weg nehmen konnte, dringend angelegen, was er auch sonst thue, nur nicht die malbergische glosse zu verachten, sondern wie viel sich ihrer irgend habhaft werden lasse einmal vollständig und getreu zu sammeln. zur dauernden zierde seines werks ist das bisher unerreichte nach wunsch gelungen, und alle diese von dem alterthum des gesetzes wahrhaft unzertrennlichen wörter stehn nun, obschon wegen ausscheidung der angenommenen novellen etwas zersprengt, immer aber bei genauem nachweis leicht einholbar dem forscher vor augen. Man sagt dafs sie ihn stören, und ist doch eben mit recht beflissen die ganze ursprüngliche barbarei des lateinischen textes zurückzuführen und dem glätteren stil der lesbarer gewordnen sogenannten lex emendata vorzuziehen. Wie dürfte dem text entzogen werden was ihn gerade in den ältesten handschriften begleitet? es sind die einzigen bretter und splitter, die aus dem schifbruch der fränkischen sprache ans land geschwemmt wurden, und des philologen wie des rechtsgelehrten aufmerksamkeit in hohem grade werth. jenen zieht schon neugier und natürliches erbarmen zu allen bruchstücken hin, deren verderbnis vielleicht noch hülfe angedeihen mag, diesen mufs der gedanke stutzig machen, dass wörter und 'formeln stehn geblieben aus der einheimischen gerichtssprache sich zum lateinischen text gar nicht wie übertragung, vielmehr wie original verhalten und wenigstens im einzelnen sogar über ihn hinaus reichen können, was für unsere geringe bekanntschaft mit dem altfränkischen recht von grofser bedeutung wäre. unter diesem gesichtspunct sind

es die malbergischen ausdrücke, die das studium des salischen gesetzes sehr unerwartet beleben und erfrischen. Aus unsrer ganzen vorzeit weifs ich aber auch nichts schwerers als diese malbergische glosse. denn zu geschweigen dafs sie in alle frühe der fränkischen sprache hinauf geht, deren eigenheit fast aus keinen andern denkmälern ermessen, nach späteren althochdeutschen und angelsächsischen nur unsicher beurtheilt werden kann; ist auch die entstellung des buchstabens, wie der nebeneinander stehenden lesarten blofser anblick zeigt, so ungeheuer, dafs nach vergebens aufgewandter und wiederholter mühe man oft verzweifelt in den sinn der wörter einzudringen, und wer sie aus der hand legt nicht mehr davon versteht, als der sie in die hand genommen hat. War das salische gesetz selbst bereits im fünften jahrhundert entsprungen und sind keine ältere handschriften desselben als aus dem achten und neunten erhalten worden; so mufs die stufenweise eingetretene abnahme der deutschen sprache gegenüber der romanischen schon unter den Merowingen begreiflich machen, dafs die meist lateinisch gebildeten schreiber der fränkischen ausdrücke allmälich grofsentheils und zuletzt völlig unkund den überlieferten text entstellt, verworren und verstümmelt wieder gaben, endlich aber die immer sparsamer fortgetragne glosse ganz ausliefsen, wie es in den jüngeren handschriften fast allgemein der fall ist. dagegen würde in jeder noch aus dem sechsten oder siebenten jh. rührenden niederschrift, wenn ein gutes glück auch nur bruchstücke davon geborgen hätte, der malbergische wortvorrat vollkommner und reiner vorliegen, unsrer sprache aber ein denkmal gesichert werden, das schon der zeit nach sich zunächst an die gothische bibel reihte. In dieser alten gestalt scheint es uns zwar für immer entzogen und nichts anders übrig, als die vorhandnen fragmente critisch zu säubern und wo möglich herzustellen. Solange man aber mit der sprache und dem recht unsers alterthums unvertraut blieb, solange die zerstreuten und erst halbgekannten überreste nicht vollständig gesammelt waren, konnten in der erklärung nur misgriffe begangen werden, und die früher von Wendelin, der aus der niederländischen sprache mit ziemlichem geschick, von Eckhart, der aus der niedersächsischen mit weit geringerm, und von Wiarda, der ganz steuer und ruderlos deutete, dürfen jetzt ungebraucht bei seite liegen. Nicht

weils ich, ob die ratlose unergibigkeit solcher auslegungen oder der verführerische reiz keltischer sprachforschung in unsern tagen einen sinnreichen mann zu dem unerhörten wagstück brachte, diese glossen samt und sonders der deutschen zunge abzusprechen und sie gewaltsam drehend oder schraubend unter das joch der keltischen zu zwängen. wie, die stolzen Franken sollten ihren eingebornen, mit sich über den Rhein geführten rechtsbrauch haben fahren lassen und in die fufsspur eines von ihnen besiegten volks getreten sein, dessen sprache und sitte bereits unter den Merowingen sogar in den gangbaren eigennamen der freien wie der knechte dort erloschen waren? weder geschichtschreiber noch urkunden melden das geringste von solchem unglaublichen einfluss zurückweichender und verschwindender Kelten auf die gesetzgebung ihrer überwinder; diese ausdrücke auch noch unverstanden und obenhin erwogen klingen dem ohr, erscheinen dem auge wie deutsche. nein, kein wort, auch nicht ein sterbenswörtchen keltisch steckt in ihnen, und alle kunst und mühe, die man auf sie zu wenden hat, mufs, von Leos verschwendeter arbeit unangefochten, beharrlich streben hier nur aus der ältesten beinahe verschollnen fränkischen sprache zu deuten, vor dieser naturgemäfsen deutung zerrinnt jenes blendende trugbild. Es gereichte unsrer deutschen philologie doch zu unehren, wollte sie ein ihr wahrhaft zuständiges uraltes denkmal, wie grofser abbruch ihm geschehn sei, hintansetzen und unerforscht, unhergestellt liegen lassen. ein tag lehrt aber den andern, und da ich jetzt weiter vorgeschritten zu sein glaube, halte ich mich zu ausführlichen mittheilungen und zur berichtigung früherer noch unbefriedigender, an so gelegener stelle, für verpflichtet. auf diesem felde haben etymologien fast alles oder das meiste auszurichten; wie kühn oder scheu, dürre oder schlüpfrig sie erscheinen, leuchten sie an unerwarteten plätzen auf und bezeichnen den einzuschlagenden weiteren weg.

Im salischen gesetze selbst, also auch in seinen unglossierten handschriften, treffen sich nicht wenige wörter deutsches ursprungs, nur mit lateinischer endung oder zuthat versehn, welche lehren, dafs die

1) als zur zeit meines auslaufs in der geschichte der deutschen sprache s. 584 ff. ich finde mich bewogen anzumerken, dafs ich eine schrift von Clement über die malbergische glosse weder gelesen noch einmal zu gesicht bekommen habe.

Franken zur darstellung ihres rechts heimischer und technischer ausdrücke gar nicht entraten konnten. dahin gehören nicht allein die persönlichen begriffe litus, lita, militunia, uuargus, tunginus, rachineburgius, cheruioburgius, grafio, gasacio, sacebaro, antrustio, sondern auch sächliche wie ascus XXI, beodus XLVI, laisus, reipus, mallus, mallobergus, bargus LXXIII. 273, duropalus, spervarius, hallus oder halla XLI. 227, fredus, faidus XXXV, cultellus sexxaudrus 274, scilla 71, alodis LIX, sunnis, trustis, fustis, cheristato, aristato 144, 2. 256,1, uuarannio, und die verba admallare, tanganare LVII, sclupare XVII, mannire, adchramire, adfathamire, solsatire XCVI, ja die zu einer formel verbundnen nexti canthichio gasacio in cap. L. Wie wir diese wörter nur vernehmen, selbst ehe wir sie genau erfassen, fühlen wir uns auf deutschem boden und ich kann mich darauf beschränken, mit übergehung der meisten sonst schon erörterten, auch aus andern rechtsdenkmälern bekannten, so wie der im verfolg noch zu besprechenden, hier blofs ein paar dunklere, nicht genügend aufgeklärte auszuheben. Tunginus oder tunzinus (und zu bestreiten sein wird keine dieser lesarten) habe ich RA. 534. 757 dem ags. tûngerêfa zu gefallen von tûn abgeleitet, andere stellen es zu thuingan und gethungen oder zu tanganare, woraus dieselbe glosse, welche taxaga zum judex stempelte (Diut. 1,3412), die vorstellung von ducatus, comitatus herleitet. ich bin nunmehr geneigt, weil der fränkische tunginus immer neben und vor dem centenarius genannt wird, darin eine freilich durchgedrungne verschiebung von tuningus zu erblicken, was decanus ausdrückt und dem ahd. zehaninc entspricht (Graff 5, 630), wodurch wir zugleich erfahren, wie sonst nirgends erhellt, dafs den Franken die zehnzahl tûn, tiun = tihun, goth. taihun, ags. tyn, altn. tîu lautete. trustis ist das goth. trausti, altn. traust foedus, fiducia, und davon antrustio fidelis, foederatus abgeleitet. duropalus duropellus limen dauert im nnl. dorpel fort. bei scilla 71,18 hat sich das gewöhnliche verhältnis sogar umgekehrt, das deutsche wort ist in den text, das romanische campania campana in die glosse eingegangen. aus dem dat. pl. challis, hallis allis ramis ergibt sich ein sg. halla oder hallus, der hernach bei der glosse thornechallis weiter soll besprochen werden, das wort begegnet noch im ahd. win

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