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verschieben. Die Verfassung hat den äußeren Menschen im Auge, das Evangelium den inneren Menschen; jene ift auf die Beförderung zeitlichen Glückes, dieses auf die Theilnahme Aller an dem ewigen Heile gerichtet; allein im Geiste berühren sich beide." Darauf folgt dann: „Chrifti Wort und Christi Geist ist ewig fich gleich und unwandelbar, und keinem Wechsel der Beit unterworfen und nun die Nachweisung wie oben angeführt -daß in den Formen der Auffassung u. s. w. in der Lehr- und Anbetungsweise Wechsel und Fortschritt in der Zeit sich gezeigt habe. Wie? sollte der Geist der Sächsischen Verfassung hauptsächlich nur darum ein christlicher seyn, weil sie Fortschreiten der Staatseinrichtungen hinsichtlich des zeitlichen Glücks beweist, und in der christlichen Kirche eine Bemühung um Besserung der Lehr- und Cultusform von jeher sich zeigte?

Håtte die Verfassung nur den äußeren Menschen ́ berücksichtigt, fürwahr! die Gemeinschaft ihres Geistes mit dem des Christenthums wåre eine sehr entfernte.' Referént findet in dem, was Hr. Verf. in der ersten' Unterabtheilung im Vorbeigehen berührt, das wichtigere tertium comparationis, nemlich: „fie (die Gefeße und Einrichtungen des Staates) gehen insgesammt von innerer Nothwendigkeit aus, und treffen in dem Zwecke zusammen, dem ewigen Rechte seine Geltung in der Zeit zu verschaffen," und in dem Isten, oben angeführ ten, Gedanken des 4ten Theiles, daß fortschreitende Verbesserung die Bestimmung des Menschengeschlechts und der Staaten ist.

2.

Unsere Relation muß nun füglich zu der 3ten Nume mer dieser Sammlung, nemlich der Rede des Herrn Dr. Krehl, übergehen, da sie am nemlichen Tage und in gleicher Veranlassung, wie die erste, gehalten wurde.

Rede zur vierten Jahresfeier der Constitution, ge

halten am 4ten September 1835 in der Universitätskirche St. Pauli zu Leipzig von Dr. Aug. Ludw. Gottl. Krebl, ordentl. Professor der Theologie, Universitätsprediger, Director des homiletischen Seminars und Mitglied mehrerer gelehrten Gesellschaften.

Herr Dr. Krehl beginnt seine Rede mit dem Bea kenntnisse:,,daß ihm die Constitution, da sie unlȧugbar in das Gebiet der Politik gehört, sich minder für eine Besprechung in der Kirche zu eignen scheint. Denn beider Gebiete sind so völlig verschieden, daß, so wenig die Kirche wünschen wird, ihre Angelegenheiten nach den Grundsäßen der Politik beurtheilt und behan delt zu sehen, eben so wenig die Staatskunft ihre Handlungen dem Urtheile der Kirche unterwirft, viels mehr an den Dienern derselben es mißbilligt und sogar ahndet, wenn sie in den kirchlichen Versammlungen über die Entschließungen der Staatsgewalt sich ein Richteramt anmassen.

Der Hr. Berf. führt dieses weiter aus, weiset auf die Stelle, Jac. 3, 10. 11., aus einem Munde ges het loben und fluchen, es soll nicht, liebe Brüder, also feyn! Quillet auch ein Bruns nen aus einem Loche süß und bitter? und fährt dann fort:,,Werden nun wohl die Prediger Freude an politischen Festen haben? Ich glaube nicht. Können. fie dadurch nicht leicht in die Gefahr kommen, dasselbe Loken und tadeln zu müssen, je nachdem die Verhält nisse der menschlichen Dinge wechseln und die Willkühr der obsiegenden Macht gebietet? Unstreitig war dieß Grund, weshalb der Herr über die öffentlichen Angeles genheiten seines Volkes und seiner Zeit nie, auch nur mit einem Winke, sich erklärte; warum er die heims tückischen Pharisäer, die ihn durch eine verfängliche Frage in das dornenvolle Gebiet der Politik hinein zu ziehen suchten, mit der kurzen Antwort abfertigte: Ge= bet dem Kaiser u. f. w." (Liegt darin nicht mehr, wie ein deutlicher Wink?),,weshalb Petrus und

Paulus darin vollkommen eins waren, daß sie in Beziehung auf die bürgerlichen Verhältnisse nichts weiter lehrten, als die heilsame Wahrheit: Jedermann fey unterthan der Obrigkeit." (Ist darin und in den Gründen, welche die Apostel angeben, nicht Weifung genug? Róm. 13, 1-6. 1 Tim. 2, 1. 2. Tit. 3, 1. 1. Petr. 2, 13. 14. 16. 17.),,Prediger des Evangeliums also, welche ihren Beruf nach dem Geiste des Herrn zu würdigen verstehen, können nicht wünschen, daß sie zu öffentlichen Erklärungen über politische Angelegenheiten genöthigt werden, geseht auch, daß der dermalige Stand der Dinge ihrer Ansicht vollkommen entspräche; denn der entgegengesehte Fall ist ja eben so leicht möglich! wozu sollen sie sich dann entschließen ? Sollen sie ihre Zuflucht zur Heuchelei, oder zu nichts. fagenden Redewendungen nehmen? Welche Herabwůrdigung des Ortes und des Amtes; welche schmachvolle Pein für den Gewissenhaften und Wahrheitsfreund!" — 4 Wir müßten die in unserer bisherigen Relation ausgesprochenen Bemerkungen widerrufen, wollten wir uns mit diesen Meinungen ganz einverstanden erklåren, und können uns nimmermehr überzeugt halten, daß die freimüthigen Aeußerungen Hrn. Dr. Krehl's im Leips ziger Publikum bei Vielen Anerkennung und Zustim mung gefunden und im Allgemeinen einen guten Ein-, druck gemacht haben.

Wenn der deutsche Prediger wie in den Zeiten des Napoleonischen Intermezzos zu Gunsten einer fremden Zwingherrschaft seiner Kanzelredekunst Gewalt anthun muß, dann befindet er sich in der vom Hrn. Dr. Krehl geschilderten Lage; aber mit Freuden wird er seinen Mund öffnen, wo es der Ehre, der Befestis gung und dem Schuße des Thrones feines angestammten Regentenhauses, wie der beglückenden Ordnung im Staate, den natürlichen Rechten des Unterthans und der Harmonie des religiösen und bürgerlichen Lebens gilt. Wenn der deutsche Prediger aufgefordert wåre,

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bei solchen Gelegenheiten über eigentliche` politische Ank gelegenheiten ein Urtheil zu fällen, und sich erlauben wollte, die scheinbaren oder wirklichen Mängel, die jes der Constitution, als einem menschlichen Werke, ankleben, auf der Kanzel zu beleuchten, dann hätte Hr. Dr. Krehl recht; aber seine Sache soll es seyn, auf das Gottes und Menschenwürdige solcher Anstalten, auf die unverkennbare Absicht der Regierung, das Wohl des Landes dadurch zu erheben, aufmerksam zu machen; auf die Untüchtigkeit und Unsicherheit im Urtheilen über Staatseinrichtungen, welche sich Uneingeweihte öfters anmassen, wie auf das Heil hinzuweisen, das aus dem allgemeinen Vertrauen zur Landesregierung dem Volke zu Gute kömmt; durch Hülfe des göttlichen Wortes und der Kanzelberedsamkeit das ausländische Gift der Volkszwietracht, der Widersehlichkeit und des Egoismus, wovon ja auch Deutschland angesteckt wurde, unterdrücken zu helfen, und zugleich in und mit solchen, als Diener der Kirche, dem Staate geleisteten Diensten den Fürften und Beamten die Treue, Milde und Gerechtigkeit, überhaupt alle Pflichten, deren Uebung das Glück der Unterthanen fördert, in hellerem Lichte und erhöhter Wichtigkeit vor Augen treten zu lassen.

Und gerade im Bewußtseyn dieser ehrwürdigen Aufgabe für den Prediger am Volksfeste spricht der Hr. Verf. im Folgenden seiner Rede, welcher kein biblischer Text und kein bestimmter Hauptsah zu Grunde gelegt ist, in welchem sich das Vorgetragene concentrirt. Wie sehr wird es daher von den Vaterlandsfreunden Leipzigs bedauert worden seyn, daß derselbe in seis nen, mindestens überflüssigen, Aeußerungen der Mißbilligung den Verdacht_rege- gemacht hat, er habe all das Gute über die neue Landesverfassung, das er bes rührte, all die richtigen Bemerkungen über das, was von Seiten der Landesregierung, der Beamten und der Unterthanen geschehen müsse, damit sie dem Staats. und Volksleben Segen spenden könne, doch nur im

Swange der Pflicht ausgesprochen, und das Publikum über seine wirklichen Unsichten in Ungewißheit geseht!

3.

Die 2te Nummer der vorliegenden Predigt-Samm lung enthält eine, zwei Tage nach dem Constitutions, feste gehaltene, Erndtefest-Predigt des Herrn Dr. Großmann, über Pf. 36, 6- 11.

Die in diesen Tertesworten enthaltene Schilderung der segnenden Güte Gottes bezeichnet solche als allumfassend in Ansehung ihres Umfanges, als unwandelbar in Hinsicht ihrer Dauer, als reich und überschwenglich in Ansehung des Maaßes ihrer Erweisungen, und das führt den Herrn Verf. zu dem Thema:

die Ernt ist reicher, als die Saat,

einmal in Ansehung der Vorbereitungen, die ihr vorausgehen, dann in Ansehung ihrer Bestimmung, ihres Maaßes, ihres Schauplages, ja ihrer Zeit und Dauer selbst.

Refer. nährte, veranlaßt durch den schönen transitus, beim Lesen dieses anziehenden Kanzelvortrages den Wunsch: es hätte dem Herrn Verf. gefallen mögen, lieber die durch den Text dargebotene, oben angeführte Anlage der Predigt zu benüßen, und sie, unter einem passenden Thema, so kunstreich, in so edler, salbungsvoller und eindringlicher Sprache, in solcher christlicher Begeisterung, wie sie hier von Anfang bis zu Ende herrscht, auszuführen; und erlaubt sich ferner, zu bes haupten: es sey als ein Mangel dieser schönen Festpredigt anzusehen, daß ihr ein Anfangsgebet fehlt.

Am Erndte Dankfeste erst seinen Blick nach Oben zu richten, ehe die Gemeinde die Worte der Belehrung vernimmt, welche Erbauung, Begeisterung, Dank, Liebe, Gehorsam erzeugen sollen, steht dem Prediger wohl an. Spricht er sein kurzes Anfangsgebet in frommer Begeis fterung, wie leicht geht diese sodann auf die Gemeinde über und bringt erwünschte Frucht!

V1 Jahrg. 1 Bds. 2 Heft.

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