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Meneral Compl. sets

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Vorwort.

V

Mit dem fünfzehnten, die Nachträge, Indices u. s. w. enthaltenden Bande ist Albéri's grosse Sammlung venetianischer Finalrelationen aus dem sechzehnten Jahrhundert1) abgeschlossen, und es ist nicht zu erwarten, dass auf diesem Wege noch welche in den Besitz der gelehrten Welt gelangen werden.

Unter den verschiedenen Abtheilungen, nach welchen der Stoff in diesem mit Recht berühmten Werke vertheilt ist, nimmt die Rubrik „Germania“ einen hervorragenden Platz ein. Sie ist mit siebzehn die Zeit von 1506-1596 umfassenden Finalrelationen vertreten.

Allein schon der blosse Anblick des Verzeichnisses der Jahre, welchen die einzelnen Berichte entstammen, belehrt den Forscher, dass bedeutende Lücken vorhanden sind. Es kommen Zeiträume bis zu zwanzig Jahren vor (z. B. 1576—1596), aus welchen keine Relation vorliegt.

Diese Unvollständigkeit ist sehr zu bedauern, da es bekannt ist, dass die Republik Venedig eine ununterbrochene Reihe von Botschaften an dem deutschen Kaiserhofe unterhielt, die Botschafter in der Regel nach zwei Jahren wechselten, und die Pflicht hatten, in kürzester Frist anfänglich in fünfzehn Tagen, später in einem Monat nach der Rückkehr von

1) Relazioni degli Ambasciatori Veneti al Senato raccolte, annotate, ed edite da Eugenio Albéri. Firenze 1839-1863. Bd. I—XV.

ihrem Posten, eine Uebersicht der von ihnen geführten Ge-
schäfte und die Resultate der daselbst gesammelten Erfahrun-
gen, in einem umständlichen Endberichte dem Senate vorzu-
legen. Die bisherigen Publicationen in dieser Richtung haben
nur zu deutlich gezeigt, welch' ein werthvoller Schatz histori-
schen Materials und praktischer Staatsweisheit darin nieder-
gelegt ist.

Das k. k. Haus- Hof- und Staatsarchiv besass unter den
zahlreichen am Anfange dieses Jahrhunderts aus den venetia-
nischen Archiven dahin übertragenen Documenten — sie sind
im Jahre 1868 zurückgestellt worden

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auch eine stattliche

Anzahl solcher Finalrelationen aus den letzten drei Jahrhun-
derten der Republik, und unter diesen nicht wenige in der
Rubrik „Germania".

Die dem achtzehnten Jahrhundert angehörigen Stücke
wurden von dem Herrn Hofrath Alfred Ritter v. Arneth1); jene
aus dem siebzehnten von uns herausgegeben 2).

Aus dem sechzehnten Jahrhundert waren es besonders
neun Stücke, deren Publication wünschenswerth erschien.

Sie bilden den Inhalt dieses Bandes, welcher die Bestim-
mung hat, einen Nachtrag zu Albéri's so hochverdienstlichem
Sammelwerke zu liefern, und die Abgänge, so weit es eben thun-
lich ist, zu ergänzen.

Von den hier abgedruckten Berichten sind sieben noch
ungedruckt, einer (VII) im Auszuge, und einer (IV) nicht ganz
bei Albéri aufgenommen.

1) Die Relationen der Botschafter Venedigs über Österreich im achtzehnten
Jahrhundert. Nach den Originalen herausgegeben von Alfred Ritter von
Arneth. Wien 1863. (Fontes rerum austriacarum. Abthl. II, Bd. XXII.)
*) Die Relationen der Botschafter Venedigs über Deutschland und Österreich
im siebzehnten Jahrhundert. Herausgegeben von Joseph Fiedler, I. Band,
K. Mathias bis K. Ferdinand III. II. Bd. K. Leopold I. Wien 1866 und
1867. (Fontes rer. austr. Abth. II. Bd. XXVI und XXVII.)

Zwei derselben (II und III) rühren von Botschaftern am Hofe K. Carls V.; drei (I, IV und V) am Hofe K. Ferdinands I.; zwei (VI und VII) K. Maximilians II. und einer (VIII) K. Rudolphs II. Der letzte (IX) beschäftigt sich mit der Reise der Kaiserin Marie, Witwe K. Maximilians II., durch das venetianische Gebiet nach Spanien, auf welcher dieselbe von den Verfassern als von Seite der Republik abgesandten Ehrenbotschaftern begleitet war.

Sie fallen in die Periode von 1527-1581, für welche sie schätzbare Beiträge bieten. Insbesondere ist dadurch ihre Reihe während der Regierung Kaiser Maximilian's II. vollständig geworden.

Etwa mit Ausnahme der ersten, welche ein ganz eigenhändiges und mit der Unterschrift des Berichterstatters versehenes Original zu sein scheint, sind sie gleichzeitige Abschriften mit häufigen, zum Theile von den Verfassern selbst herrührenden, hie und da den Text berichtigenden Correcturen versehen und tragen die amtliche Signatur. Ohne Zweifel hatten sie die Bestimmung im öffentlichen Dienst verwendet zu werden, und sind ganz geeignet, die nicht mehr vorhandenen, oder noch nicht aufgefundenen Urschriften zu vertreten. Bei einzelnen derselben haben wir einige Bemerkungen zu machen.

Nr. I ist ein sehr schwer lesbares Schriftstück. Die richtige Lesung dürfte bis auf das mit einem Fragezeichen versehene Wort auf Seite 3 gefunden worden sein. Diese kurze Relation ist zum Theile in Sanuto's Chronik benützt 1).

Nr. II ist nur ein Auszug. Für die Aufnahme desselben hat uns die Betrachtung bestimmt, dass er sich theilweise mit

1) Bd. XLIV. pag. 216 und 217 in der im k. k. Hausarchive befindlichen Abschrift Sanuto's.

den deutschen Angelegenheiten befasst und auf den deutschen Kaiser Carl V. manches Streiflicht fallen lässt.

Nr. III ist das umfangreichste Stück der vorliegenden Sammlung. Bucholz1) hat die deutsche Uebersetzung der die Charakteristik des Brüderpaares Carl V. und Ferdinand I., dann den schmalkaldischen Krieg behandelnden Parthie abdrucken lassen. Albéri beruft sich (Bd. X, [Ser II Vol. 4]. pag. 22) auf diese Übersetzung und lässt die Absicht erkennen, den vollen Text in der Originalsprache zu publiciren. Nachdem es jedoch nicht geschehen ist, glauben wir uns nicht erst rechtfertigen zu sollen, dass wir dieses so wichtige Aktenstück, worin über einen der grössten Regenten und eine der folgenreichsten Begebenheiten im Leben der deutschen Nation so viele Einzelheiten von einem sehr gut unterrichteten Augenzeugen erzählt werden, dem gelehrten Publicum vorlegen.

Nr. IV reiht Albéri bei dem Jahre 1562 ein, und nennt Giacomo Soranzo als den Verfasser desselben. In dem Manuscripte, welches uns vorlag, wird sowohl auf dem Umschlage, welcher auch die ämtliche Registrirung enthält, als in der auf der ersten Seite befindlichen, von derselben Hand, wie die ganze Relation, geschriebenen Aufschrift Giovanni Michele als solcher bezeichnet. Wir haben zur Beseitigung jedes Missverständnisses in der Aufschrift und in einer Note auf diesen Umstand aufmerksam machen zu müssen geglaubt3).

1) Geschichte der Regierung Ferdinand des Ersten, Bd. V, Beil. II, pag 498 bis 517.

2) In den jetzt im k. k. Hausarchive aufbewahrten „Dispacci“, d. i. den regelmässigen Gesandtschaftsberichten an den Dogen trägt der erste Bericht Soranzo's aus Wien das Datum vom 5. October 1559, und der letzte aus Prag v. 25. September 1561. Michele's Berichte beginnen mit dem 1. Juni 1562; der letzte dadirt vom 2. Sept. 1563, worin er um seine Abberufung bittet. Es sprechen alle Umstände dafür, dass Soranzo zu Ende 1561 zurückgekehrt, am Anfange des folgenden Jahres seine Final relation der Signorie übergab, und Michele, wie wohl er schon im Laufe der Monate Oc

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