Vorwort. Friedrich der Grosse hatte inmitten seiner ungeheuren Arbeit für den Staat jene bewundernswerthe Thätigkeit für die Bodenkultur seines Landes entwickelt, welche in ihrer Vielseitigkeit und Rastlosigkeit, ihrem sorglichen Eingehen auf das Detail immer wieder den Eindruck macht, als habe sie allein ein langes Leben ausfüllen müssen. Vieles hatte sich zu diesem Vorgang vereinigt: Das Beispiel, die Mahnung, ja die unmittelbare Unterweisung des landbaukundigen Vaters; die dann erwachte Neigung Friedrichs für den Ackerbau; innerhalb der strengen Auffassung jedweder Pflicht gegen den Staat die Würdigung des ausserordentlichen Einflusses umfassender Pflege der Bodenkultur auf die Landeswohlfahrt; die geniale Beherrschung auch dieser Aufgaben. Erscheint eine solche Summe von Kulturthätigkeiten vom Throne aus überhaupt wohl ohne Beispiel in der Geschichte, so halten denn auch die Leistungen König Friedrich Wilhelms II. für diesen Verwaltungszweig einen Vergleich mit denen seines Vorgängers nicht aus. Einige der Unternehmungen Friedrichs des Grossen werden überhaupt nicht weiter geführt, andere erfahren mangelhafte Pflege. Dazu verhindern oder verkümmern unkundige oder ungetreue Rathgeber die Ausführung mancher vortrefflicher Anläufe des Königs auf diesem Gebiete. Andrerseits pflegt Friedrich Wilhelm einige der von seinem Vorgänger weniger beachteten Kulturzweige mit durchgreifender Entschiedenheit; so namentlich die für den Landbau und die Wehrkraft des Staates wichtige Landespferdezucht so wie den für beide Zwecke nicht minder einflussreichen Wegebau, welcher dem Könige die Einführung des Kunststrassenbaues verdankt. Die bisherige Pflege der Forstwirthschaft wird umsichtig fortgesetzt und führt zu guten Resultaten. Die von Friedrich dem Grossen Zu gerechter Würdigung der Kulturthätigkeit Friedrich Wilhelms Die nachfolgende Darstellung folgt den urkundlichen Nachweisen. Halle a/S. Anfang Oktober 1885. R. Stadelmann. |