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die 'editio' des Johannes von Cremona, die er, wie er selbst S. 36 sagt, 'excerpierte'. Burchard erwähnt nur, dass der Verfasser Priester war (S. 38). Der Name begegnet allerdings auch anderweitig. So hat Scheffer-Boichorst aufmerksam gemacht auf die Miracula sancti Hymerii auctore Iohanne canonico Cremonensi coaevo1, welche in der That unter dem damaligen Cremoneser Bischof Offred (1170-1185) geschrieben worden sind. Aber die Bezeichnung: 'canonicus Cremonensis' rührt, wenn sie auch richtig sein mag, von den Herausgebern her; in der Handschrift selbst heisst es, das Werkchen sei verfasst: 'ab egregio canonico Ioanne Tentabeo Ypo.', was nach der Vermuthung der Herausgeber vielleicht Yporediensi' bedeutet. Ob dieser also mit unserem Johannes identisch war, steht ganz dahin; mir scheint der Stil in der allerdings nur kurzen Aufzeichnung nicht dafür zu sprechen. Eine Handschrift des fünfzehnten Jahrhunderts in Wiesbaden enthält: Sermones Iohannis de Cremona notabiliter recollecte cum epistolis, doch ist es noch weniger wahrscheinlich, dass der Verfasser unser Geschichtsschreiber war.

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Wie weit die Darstellung des Johannes sich erstreckte, ist ungewiss. Abel glaubte ihre Spuren bis zum Venediger Frieden zu finden3. Giesebrecht wie Weiland nehmen das Jahr 1162 als Grenze an. Ich glaube, dass sie Recht haben. Burchards Aeusserung S. 44: 'Haec de bellis imperatoris plenius descripsisse sufficiat Cuncta siquidem plene

describere opus faceret immensum', erregt zwar den Glauben, als habe er darauf verzichtet, Alles mitzutheilen, was er vorfand. Doch ist wenig wahrscheinlich, dass er sich freiwillig eine solche Beschränkung auferlegte, da er im Folgenden die spätere Geschichte Friedrichs I. nach anderen Vorlagen noch immer ziemlich ausführlich erzählt, und es wäre für ihn bequemer gewesen, dem Einen Führer zu folgen, dessen er sich für die Jahre 1152-1162 fast ausschliesslich bedient hat. Mir dünkt entscheidend zu sein der Stil. Die Abschnitte, welche unzweifelhaft aus Johannes von Cremona entlehnt sind, zeichnen sich aus durch grössere Lebendigkeit und namentlich reicheren Schmuck der Rede. Es geht durch sie ein gewisser dichterischer Schwung, so dass ich sogar auf die Vermuthung kam, Johannes habe in Versen geschrieben. Indessen ein sicherer Beweis lässt sich dafür nicht führen. Mehrfach klingen Verse und Wendungen aus Ovid und Vergil an, wie S. 28 über den Mailänder Thurm, 'quae erat sublimis quatuor sub

1) Ausgabe unserer Chronik Einl. XII. in den Acta SS. Boll. Juni III, 373. 3) Archiv XI, 101. 4) A. a. O. 234. I, 788.

Neues Archiv etc. XVI.

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2) Neues Archiv XI, 622. 5) Gött. gel. Anzeigen 1877

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nixa columnis' oder gleich darauf: 'exoriturque undique in castris clamor virorum et clangor tubarum', und 'et quid consilii caperent aut quo se verterent, titubare ceperunt; S. 34: 'Sternuntur hinc inde viri'. Auch sonst fehlt es nicht an gesuchten Phrasen, wie sie nicht in der Schreibweise Burchards liegen, z. B. S. 24: 'tristia poenarum tulere discrimina', S. 26: 'quarum opitulationibus immania ausi sunt scelera partimque potiti sunt ausis', S. 27: 'imperator Mavortius' u. dgl.1. Burchard hat allerdings den Redefluss des Italieners gelegentlich mit kleinen Zusätzen und Betrachtungen, wie sie ihm eigen sind, unterbrochen; so rühren offenbar S. 37 der Ausruf über das Schicksal der Cremenser, S. 38 die Bemerkung von 'Sane Deus factum est', S. 40 die Worte: 'Constat igitur, quoniam grave in ecclesia Dei oportuit fieri scisma', u. A. von ihm her. Nach 1162 finden sich keine Spuren, welche auf Johann von Cremona und dessen Schreibart hinwiesen.

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Sehr viel grössere Schwierigkeiten bietet eine andere Frage. Giesebrecht hat ganz richtig bemerkt, dem Chronisten habe auch ein Kaiser- und Papstkatalog zur Verfügung gestanden. Burchard bringt S. 6 eine Stelle über Gregor III: 'sicut in gestis Romanorum pontificum legitur', S. 66 sagt er, nach der Cronica Romanorum' werde Heinrich VI. als der V. gezählt, da sie Heinrich I. 'in katalogo imperatorum' nicht mitrechne, und ähnlich tadelt er S. 85, die Römer wollten Philipp nicht 'in katalogo imperatorum' aufnehmen, sondern bezeichneten ihn als Herzog von Schwaben. Giesebrecht findet unleugbare Verwandtschaft mit dem in den Mon. Germ. Scr. XXII, 353-358 gedruckten Catalogus Tiburtinus, nach ihm komme das Chronicon Basiliense (Mon. Germ. Scr. XXIV, 142-149) in Betracht, doch sei die Uebereinstimmung hier weniger auffällig.

Wir besitzen eine ziemlich grosse Anzahl solcher Kaiserund Papstkataloge, doch steht ihr gegenseitiges Verhältnis noch nicht fest. Da die ursprüngliche Vorlage in den späteren Bearbeitungen meist in sehr freier Weise benutzt, durch zahlreiche und oft nicht unbeträchtliche Zusätze, aber eben so sehr auch durch Auslassungen umgestaltet wurde, ist der Vergleich sehr schwierig, manchmal blieben nur geringe Spuren der anfänglichen Verwandtschaft zurück. Die Zahlen, namentlich für die Pontificatsdauer der einzelnen Päpste, wurden oft falsch abgeschrieben, so dass auch sie keinen festen Anhalt gewähren. -Ich untersuche die Frage nur so weit, als sie für die Ursperger Chronik Interesse hat.

1) Auch einige ungewöhnliche Worte weisen auf den Italiener hin, wie S. 37. 43: ‘stragia', 32: 'ergastulum', S. 29: 'plantae (pianta)', S. 29: 'Eminhardus' für 'Eberhardus'. 2) A. a. O. 235 ff.

Gewiss ist mir, dass Tib. und Basil. auf ein und derselben Vorlage beruhen, welche jedenfalls italischen Ursprungs war. Allem Vermuthen nach reichte diese bis 1197 und schloss mit den beiden gemeinsamen Worten: 'et vacavit imperium'. Denn die darauf folgenden Zahlen über die Dauer der Vacanz sind in beiden verschieden eingetragen, ebenso zeigen die weiteren Notizen, welche im Tib. bis 1242, im Basil. nur bis 1213 reichen, keinerlei Verwandtschaft.

Eben dieser in dem Cat. Tib. und dem Chron. Bas. benutzte Katalog ist es, welchen auch Burchard in seiner Chronik auszog. Am besten ist er erhalten im Tiburtinus. Das zeigt namentlich Burchards Stelle über Gregor III. S. 6, welche Giesebrecht übersehen hat. Ganz übereinstimmend mit dem Tiburt. 353 heisst es da: 'Gregorius III. fecit recedere totam Italiam de potestate Leonis augusti et ipsum excommunicavit et regno privavit'. Ekkehard und Otto von Freising, auf die Burchard hätte blicken können, haben beide eine weniger ausführliche und auch im übrigen abweichende Fassung; keine andere sonstige Quelle hat, soweit ich gesehen habe, den gleichen Wortlaut. Leider versagt hier Basil. in Folge einer Lücke die Vergleichung. Ebenso decken sich Burchard zu 1139 S. 19 und Tib. zu 1130 und 1132 S. 357, wie schon Giesebrecht angeführt, während zum Jahr 1167 (Burch. 48, T. 357, Bas. 148) alle drei zusammengehen, gerade so wie zu 1192 (T. 358, Bas. 148) über die Zerstörung Tusculums, obgleich Burchard S. 67 hier in Folge grösserer Kenntnis sich freier bewegt.

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Auf die gemeinsame Quelle ist ferner zurückzuführen die Nachricht über eine Sonnenfinsternis, welche Burchard zu 11801, Basil. zu 1178 giebt, während im Tib. 1179 gemeint zu sein scheint: Burchard S. 55: 'Idus Septembris hora nona sol eclipsim passus est'. Tib. S. 358: Eodem anno maior pars solis obscurata est per duas fere horas mense Septembri feria quarta, mediante iam die'. - Basil. S. 148: 'Sol obscuratus fuit circa horam nonam Septembris'. Der Tib. fährt dann fort: 'et concilium celebratum est', Basil.: '1179. Concilium Lateranense hic celebratum fuit ab Alexandro'. Burchard setzte, durch irgend eine andere Quelle zum Irrthum veranlasst, das betreffende Concil zu 1182, aber bemerkte dabei: 'licet alibi reperiatur, quod ipsum celebraverit anno domini 1179'. Zwar könnte er dabei auch Bezug nehmen auf die Ann. Zwifalt. mai., welche auch 1179 melden, aber die grössere Wahrscheinlichkeit spricht für den Papstkatalog.

1) Wenigstens steht sie in dem Druck zu diesem Jahre. Da Burch. hier mehrere Jahreszahlen an einander reihte, aber nur dieser eine Thatsache hinzusetzte, kann sie auch zu einem der vorangehenden Jahre gehören.

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Denn wir können hier weitere Anknüpfung finden. Die Cronica Vincentina meldet auch: 'Quibus omnibus calcatis Alexander celebravit sinodum in basilica Lateransi 14. Kal. April. Hoc anno Idibus Sept. sol eclipsim sustinuiť. Bemerkenswerth ist dabei, dass Burchard für die Synode das gleiche Datum angiebt. Dieselbe Chronik nennt gleichfalls das Reich durch Heinrichs Tod erledigt: 'et vacavit imperium annos 12'. Eine ähnliche Verbindung jener Ereignisse, wenn auch undeutlicher, zeigt der Catalogus pontif. Romanorum Viterbiensis, und mit seiner Hülfe können wir einen neuen Faden in unser Gewebe einschlagen. Er erzählt nämlich, Alexander habe vier Schismatiker besiegt, die er auch nennt, nämlich die drei von Friedrich I. aufgestellten Gegenpäpste: Victor, Paschalis, Calixtus, und den von den Römern 1178 erhobenen Lando. Die gleiche Zusammenstellung der vier ('vicit 4 scismaticos') findet sich im Catalogus Casinensis 3, wenn hier auch ohne Namen, bei Martin von Troppau, im Catalogus Cencianus, bei Gilbert. Auch Basil., das sonst im Wortlaut abweicht, weiss von vier Gegenpäpsten, während die Cron. Vinc. nur die drei von Friedrich ernannten anführt. Auch Burchard S. 48 nennt nur diese.

Diese Zusammenstellung könnte willkürlich erscheinen, wenn nicht andere Zwischenglieder sie bestätigten.. Dass zwischen einem von dem Polen Martin benutzten und dem von Burchard ausgeschriebenen Text Berührung bestand, bezeugt die Mittheilung über Gregor VIII.: Burch. S. 61: 'Hic primum litteras transmisit in orbem pro liberatione terrae sanctae'; Mart. S. 437: 'Hic zelando pro terra sancta ad diversas provincias litteras mittit', während schon vorher Martin S. 436 in dem ersten Abschnitte des Berichtes über Innocenz II. mit Tiburt. und Burchard übereinstimmt.

Es scheint nun, dass jener Katalog, welcher mit 'et vacavit imperium' endete, in einer Niederschrift noch einen Zusatz erhielt über die Eroberung des sicilischen Königreiches durch Heinrich VI, der etwa mit den Worten 'primo anno imperii' beginnend, mit 'in Alemanniam duxit captivos' schloss. Diese Sätze stehen im Catalogus Casin.", dann in einer Aufzeichnung, die nachher ganz ihren eigenen Weg einschlägt, bei Gilbert, bei Martin 10, und im Chron. Basil. S. 148. Ob Burchard diesen Abschnitt auch gekannt hat, lässt sich nicht gewiss sagen, weil er für die betreffenden Ereignisse anderen Auf

1) MG. Scr. XXIV, 150. 2) MG. Scr. XXII, 351. 3) MG. Scr. XXII, 361. 4) MG. Scr. XII, 437. 5) MG. Scr. XXIV, 107. 6) MG. Scr. XXIV, 134. 7) MG. Scr. XXII, 366. 8) Cont. chron. ex Pantheo excerpti, MG. Scr. XXII, 368. 9) MG. Scr. XXIV, 134. 10) MG. Scr. XXII, 471.

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zeichnungen folgte, doch möchte ich es nicht annehmen. Cat. Casin., Gilbert, Martin haben dann noch gemeinsam eine Fortsetzung bis 1220, während Basil. sich an dieser Stelle abzweigt. Aber die Sätze, welche er über den Thronstreit zwischen Philipp und Otto bringt, stehen auch eingeschoben bei Martin S. 471, man sieht also, wie der Pole mehrere Redactionen der Kataloge vor sich hatte.

Burchard benutzte demnach einen Katalog, der bis 1197 reichte, der zwar nicht in seinem Wortlaut vorliegt, aber anderweitig durch seine weitverzweigte Verwandtschaft erkennbar ist. Wahrscheinlich war er reichhaltiger, als wenigstens die meisten Ableitungen.

Da Burchard mehrfach Nachrichten über Rieti bringt, sprach Giesebrecht die Vermuthung aus, dass er eine in dieser Stadt entstandene Bearbeitung des Katalogs für seine Chronik verwandt habe. Die sehr dürftigen Annales Reatini 2, welche uns erhalten sind, stammen freilich erst aus dem vierzehnten Jahrhundert, aber sie sind offenbar ein Auszug älterer, und zwei ihrer Notizen decken sich mit solchen Burchards. Burch. S. 21: 1150. 4. Non. Sept. Reatina civitas post longam obsidionem a Rogerio rege Siciliae est destructa' Ann. Reat.: '1148. Reatina civitas destructa est a Rogerio rege Siciliae'; Burch. S. 45: '1154. Eo anno Reatum civitas cepta est reaedificari' Ann. Reat.: '1156. Reate fuit reparatum cum adiutorio Romanorum'. Die Ursperger Chronik hat nicht nur in der ersten Stelle die Angabe des Datums voraus, sondern bringt auch noch zum Jahre 1140: 'Dedo Reatinus episcopus effectus est; zum Jahre 1142: 'Reate maxima mortalitas fuit', ihre Vorlage enthielt also mehr, als die jungen Ann. Reat. Es ist nun beachtenswerth, dass S. 55, wo Burchard die Verlobung Heinrichs VI. mit Konstanze von Sicilien berichtet, nicht erwähnt wird, dass gerade in Rieti die Braut von der deutschen Gesandtschaft empfangen wurde. Auch von den traurigen Schicksalen, welche die Stadt zu Anfang des dreizehnten Jahrhunderts erlebte, verlautet nichts. Daher liegt der Schluss nahe, dass die von Burchard verwertheten Aufzeichnungen nicht so weit hinabreichten. Ob er ihnen auch andere Nachrichten entnahm, steht ganz dahin, auch Giesebrechts Vermuthung bleibt in der Schwebe, wird sogar ungewiss, da der Papstkatalog weiter ging, als vermuthlich diese Reatiner Notizen.

Indessen ist sehr glaublich, dass Burchard ausser den genannten noch andere Aufzeichnungen kannte, mögen sie nun italischen oder deutschen Ursprunges sein.

Es ist mir nämlich eine Beobachtung aufgestossen, welche vielleicht der Mittheilung werth ist. Burchard wechselt oft

1) Vielleicht kannte sie auch Cron. Vinc.

2) MG. Scr. XIX, 267.

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