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digung hin, im Kloster Cauliana mit einer Hure Umgang gehabt zu haben, ohne gesetzmässiges Gericht verurtheilt worden war, betheuert dem Könige Recared, dass er unschuldig verurtheilt sei, dass er nach dem Tode seiner Gattin in ganz Lusitanien kein Weib berührt habe: 'Clementissime domne'.

11. Graf Bulgar1, erschreckt durch das Gerücht, dass Brunhilde und Theoderich die Avaren gegen Theodebert aufgehetzt haben, bittet einen fränkischen Bischof, er möchte berichten, was auf eine Botschaft König Gundemars von Theodebert veranlasst worden sei, und ihn den Grafen wissen lassen, was an dem Gerüchte sei, damit er für den gefährdeten König Fürbitten in seinem Bereiche anordne und Geld flüssig mache: 'Reverentissimam apostolatus'.

12. Graf Bulgar meldet einem fränkischen Bischof, dass er durch den Bischof Verus König Theodebert aufgefordert habe, durch zuverlässige Boten die Gelder abheben zu lassen, welche König Gundemar in Folge des mit Theodebert geschlossenen Bündnisses zu zahlen sich verpflichtet habe; er bittet weiter den Bischof, ihm Nachricht über die Ausführung des seinem Gesandten ertheilten Auftrages und über etwaige Erfolge Theodeberts gegen die Avaren zukommen zu lassen nebst einer Bestätigung des (im 11. Briefe erwähnten) Gerüchtes, damit dem Befehle seines Königs Gundemar gemäss Bittgebete in seiner Provinz angestellt werden können; er empfiehlt sich schliesslich der Fürbitte des Bischofs: 'Étsi uni

versus'.

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13. Graf Bulgar entgegnet einem Bischof, welcher ihm den Ueberbringer einer Botschaft Brunhildens und Theoderichs an König Gundemar empfiehlt, dass dem Wunsche seiner Auftraggeber: die Ortschaften Jubiniacum und Cornelianum zurückgestellt zu erhalten, nur entsprochen werden könnte, wenn den von Theoderich gefangen gesetzten gothischen Gesandten Freilassung und für die Ausweisung anderer, des Tatila und Guldrimir, Genugthuung gewährt würde; er führt dem Bischof zu Gemüthe, sich auch jetzt als Unterhändler so zu bewähren, wie vor seiner Erhebung zum Bisthum: 'Sanctitati vestrae'.

14. Graf Bulgar gedenkt der Wohlthaten, welche er von dem Bischof Agapius, dem er ein langes Leben wünscht, und von Sergius, dem jetzigen Bischof von Narbonne, als Verbannter erfahren hat; er freut sich, dass sie beide zu hohen Ehren gelangt sind, während von seinen Widersachern der Tyrann, welcher ihm noch zuletzt durch den Bischof Elergius vergeblich Nachstellungen bereitet, ein schreckliches Ende genommen habe, des Tyrannen schändlicher Rathgeber aber aus

1) Ueber den Namen spreche ich später.

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seinem Amte ihm dem Grafen habe weichen müssen, und empfiehlt sich den Gebeten des Bischofs: 'Si tanta me'. 15. Graf Bulgar bittet 'eundem', dem er ein langes und glückliches Leben wünscht, wie bisher in das Gebet eingeschlossen zu werden; er rühmt die Wohlthaten, welche er, der Verfolgte, von ihm empfangen hat, und freut sich, dass sein Bedränger todt, dessen Spiessgeselle aber ausgetrieben sei: 'Conlatis occasionibus'.

16. Graf Bulgar preist auf die Nachricht von dem Tode der Königin Hildoara die Tugenden der Entschlafenen und tröstet seinen König Gundemar, indem er ihm wünscht, dass seine Herrschaft als König ebenso wie vorher seine Verwaltung der Provincia von Allen gesegnet werde: 'Oracula regni'.

17. Ein Ungenannter, von dem Bischof Agapius aufgefordert: 'unam planetam verbo concedere', erklärt dem Bischof, dass er in Folge von Mangel der Aufforderung erst dann nachkommen könne, wenn der Bischof sein Versprechen einlöse: 'Votis vestri'.

18. Der Mönch Mauricius vertheidigt auf die Kunde, dass er von dem Bischof Agapius ein Landstreicher genannt worden sei, dem Bischof gegenüber seine Lebensführung und verheisst, an der Schwelle der den heiligen Märtyrern Martin und Vincenz geweihten Behausung sich zur Verantwortung zu stellen: 'Fama nempe'.

19. Venantius Fortunatus widmet dem Könige Chilperich und seiner Gemahlin Fredegunde Betrachtungen über die verderblichen Folgen des ersten Sündenfalles und die Ohnmacht des Menschengeschlechts: 'Aspera conditio'.

20. Ein Gesandter des Avaren-Königs (Kagan) rühmt die Heldenthaten seines Volkes und fordert von dem Kaiser den herkömmlichen Tribut: 'Rex Avarum'.

21. Der Kaiser weist im Vollgefühle seiner Macht die Anmassung des Avaren zurück und verweigert den geforderten Tribut: 'Quod tua ventosis'.

Mit der aus dem sechzehnten Jahrhundert stammenden Escorial-Hs. dieses Inhalts, welche ich E 2 nennen werde, kommt nun die ältere der beiden Madrider Hss. F 58, welche dem siebzehnten Jahrhundert angehört sie soll als M 1 bezeichnet werden - fast genau überein; denn die Reihenfolge der Briefe ist ganz dieselbe, und wie in E 2 nach Abschluss des 21. Schreibens fol. 149 die ausgestrichene Ueberschrift 'Clementissimi atque gloriosissimi domni nostri Recervinti regis' sich findet, welche am Rande durch die das folgende Stück bezeichnende Ankündigung 'Mors testamentumque Alexandri Magni' ersetzt ist, so verhält es sich auch in M 1, nur dass die im Schriftraum getilgte Ueberschrift hier am Rande durch 'Fragmentum historiae regis Alexandri' richtig gestellt wird.

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Die beiden Abweichungen, welche man geltend machen kann in E 2 steht die 'Vita vel passio sancti Desiderii a Sisebuto rege composita' vor den Briefen, in M 1 dagegen eingeschoben zwischen dem 9. und 10. Stück, und in Ě 2 bricht das 9. Schreiben mit dem Worte 'Teodelindae' unvollständig ab, während es in M 1 darüber hinaus bis zu den Worten 'creata sunt' geführt ist, sind leicht erklärlich: die Stellung der Vita Desiderii anlangend, ist nämlich anzunehmen, dass entweder der Schreiber der Hs. E 2 die Vita vor die Briefe stellte, um ihre Reihe nicht unterbrechen zu müssen, oder, wenn E 2 die Anordnung der Vorlage bietet, dass der Schreiber der Hs. M 1 eine sachliche Einreihung der Vita beabsichtigte, indem er sie um ihres Verfassers willen den Sisebut - Briefen (2-9) anschloss; und was die verschiedene Ausdehnung des 9. Schreibens betrifft, so wird doch auch in E 2, wo die kürzere Fassung sich darstellt, angedeutet, dass die Vorlage mehr enthielt, als abgeschrieben worden ist, da nach dem mitgetheilten Schlussworte "Teodelindae' auf fol. 129 eine halbe Columne der Vorderseite und die ganze Rückseite freigelassen ist. Es dürfte mithin statthaft sein, die Hss. E 2 und M 1 als Zeugen der nämlichen Redaction der westgothischen Briefe zu betrachten.

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Um von der Art ihrer Verwandtschaft einen Begriff zu geben, genügt schon die Beachtung ihres 9. in verschiedener Ausdehnung gebotenen Stückes. Wäre nämlich die eine Hs. von der andern abgeleitet, dann müsste, unter der Voraussetzung, dass keine dritte Hs. zur Aushülfe herangezogen worden ist, diejenige, welche das Schreiben vollständig hat (M 1), die Vorlage sein; nun ist aber E 2 (s. XVI.) älter als M 1 (s. XVII.); folglich ist die Annahme einer Abstammung der einen aus der andern Hs. nicht zulässig. Der sich danach öffnende Ausweg, auf welchen übrigens auch der später zu betrachtende Wortlaut leitet, ist die Zurückführung beider auf eine gemeinsame Ursprungs-Hs., welche genauer zu kennzeichnen indessen nicht leicht ist. In E 2 steht zwar bei der Vita Desiderii, welche den Briefen unmittelbar vorhergeht, am Rande die ausdrückliche Angabe 'ex vetustissimo foliorum membraneorum codice literis gothicis conscriptorum qui in bibliotheca eclesiae Ovetensis aservatur' und bei dem 1. Briefe noch einmal mit dem Zusatz 'deducte et transcripte fuerunt h[ec] et se[quen]tes e[pistole]', und in M 1 ist wenigstens bei dem 13. Briefe am oberen Rande des fol. 59 einmal vermerkt 'Ex vetustissimo Ovetensi'; aber ehe auf diesen Codex Ovetensis das Gepräge der Hss. E 2 und M 1 übertragen wird, ist es erforderlich, noch zwei anders geartete Hss. zu würdigen, welche auch von einem sehr alten vielleicht demselben Ovetensis abzustammen vorgeben: es sind das die jüngere, im achtzehnten Jahrhundert entstandene Hs. der Königlichen Biblio

thek zu Madrid Dd 104, welche ich unter M 2 begriffen haben will, und der dem sechzehnten Jahrhundert angehörende Codex 27. 24 tom. I. der Kapitels - Bibliothek zu Toledo, welcher fortan T heissen soll.

Dabei ist die Bemerkung, welche in M 2 die Abkunft der mitgetheilten Briefe angeht, ganz danach angethan, darüber aufzuklären, dass ein 'alter Ovetensis' auch dann als UrsprungsHs. angeführt werden kann, wenn die Briefe aus ihm durch Zwischenglieder übermittelt sind. Die Randbemerkung, welche dieses lehrt, lautet: 'Ex codice vet. Ovetensi (Perez manu propria). Exscripte omnes sequentes epistole ex collectione ms. Toletana Dom. Ioannis Baptistę Perez tom. I. fol. 62'; d. h.: die westgothischen Briefe rühren allerdings aus dem alten Ovetensis her, wie ein eigenhändiger Vermerk des Perez in der Vorlage besagt, aber erst aus der Abschrift des Perez sind sie in M 2 aufgenommen worden. Die Abschrift des Perez, welche für M 2 als Vorlage gedient hat, ist ohne Zweifel die Hs. T, welche Perez zum Urheber hat, die oben unter 2-18 aufgezählten Briefe fol. 62' mit der Angabe 'ex veteri codice Ovetensi' einführt und ihre Reihe bei dem 18. mit der Schlussbemerkung 'Hactenus ex cod. Ovetensi' gegen die folgende Erzählung 'Vita vel passio sancti Desiderii a Sisebuto rege composita' abgrenzt. Die löbliche Genauigkeit, welcher sich Perez bei der Ursprungsbestimmung dieser siebzehn Briefe befleissigt, ist auch noch zum wenigsten bei einem andern Schreiben zu erkennen, welches später zu den bezeichneten Briefen hinzukommt: bei dem 1. von Isidor ausgehenden Schreiben (fol. 86), welches 'ex codice ecclesię Caesaraugustane' genommen ist, während bei einem bisher noch nicht betrachteten, auch westgothischen (fol. 133) keine Angabe der Bezugs-Hs. steht. Dieses neue ist in seinem Inhalt vorläufig also zu bestimmen:

22. Fructuosus bittet den König Recesvind und seine Bischöfe, selbst einem Eide zuwider sich derer zu erbarmen, 'quos retinebatur de tempore domni Scindani'.

Die Vergleichung der Hss. M 2 und T ist auch lehrreich, wenn man die Zahl und Ordnung der mitgetheilten Stücke in Betracht zieht. Obwohl nämlich in M 2 als Vorlage die Hs. T bezeichnet wird, kann diese doch nicht allein ausgeschrieben worden sein; denn der 9. Brief, welcher in T nur bis zu dem Worte 'Teodelinde' reicht, wird in M 2 vollständig geboten, dann den Schreiben 2-9 ein Stück angehängt, welches in T

1) Baist führt zu diesem Briefe aus M 2 eine Randbemerkung an, welche lautet: 'Ex collect. do. Bap. Perezii ms. tom. I. fol. 133, qui unde desumpserit non adnotavit, forte ex eodem cod. Ovetensi, ex quo regulam exscribi fecit'.

Neues Archiv etc. XVI.

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vor ihnen seinen Platz hat1 und noch nicht inhaltlich gekennzeichnet worden ist:

23. Bischof Aurasius bannt und verflucht den Froga wegen Begünstigung des Judenthums,

und den Briefen 10. 13-18. 11. 12 noch einmal der 8. in verkürzter Gestalt angeschlossen, auf welchen aber nicht unmittelbar — der 22. und die Vita Desiderii folgen; das 1. Schreiben, welches nur in T vorhanden ist, fehlt. Von diesen Abweichungen zeigt jedenfalls die Vervollständigung des 9. und die Aufnahme des 8. Briefes an zweiter Stelle, dass andere Quellen als T benutzt worden sind.

Diese Erfahrung lässt einstweilen noch die Möglichkeit bestehen, dass auch die Hss. E 2 und M 1, wofern sie auf denselben Ovetensis wie M 2 und T zurückgehen, die Ordnung ihrer Stücke, in welcher sie mit einander übereinstimmen und von T sich unterscheiden, etwa einer gemeinsamen Zwischenhandschrift verdanken, und dass entweder diese oder T die Briefreihe des Ovetensis verändert hat; so viel dürfte aber schon jetzt annehmbar sein, dass mindestens die Briefe 2-18 in der von E 2, M1 und T überlieferten Folge in dem alten Ovetensis gestanden haben.

Ob nun dieser Codex noch vorhanden, bezw. wo er ist, weiss ich nicht; dass er noch im sechzehnten Jahrhundert da war, davon giebt die in Valencia 1785 veröffentlichte Ausgabe der 'Historia general de España' des Juan de Mariana Kunde. Von den Bulgaran-Briefen handelnd, sagt der Herausgeber (II, 263 n. 2): 'Ambrosio de Morales .. fué el primero, que dió á conocer las cartas del conde Bulgarano, por haberlas hallado en el codigo de Oviedo, que mandó escribir el rey D. Alonso VI. de Castilla á Pelagio obispo de aquella ciudad'. Dass aber nicht nur die Bulgaran-Briefe, sondern auch die des Sisebut in der Hs. enthalten sind, geht aus der unmittelbaren Angabe des Morales hervor; in dem 'Viage de Ambrosio de Morales por orden del rey D. Phelipe II. à los reynos de Leon y Galicia y principado de Asturias' (herausgegeben von Henrique Florez in Madrid 1765) wird nämlich (p. 96) bei der Aufzählung der in Oviedo befindlichen Hss. gesagt: Un libro que recopiló el obispo Pelagio de Oviedo en tiempo del rey D. Alonso el sexto, que ganó á Toledo, á quien el dió este libro y en el hay escritas cosas de mano del mismo

1) Es ist, wie Knust nach einer Randbemerkung des Perez angiebt, aus einem alten Cod. conciliorum s. Laurentii entnommen. 2) Oviedo ist von den Sendlingen der MG. nicht berührt worden, und aus der überaus dürftigen Litteratur über die Hss. der spanischen Bibliotheken (z. B. Valentinelli, Delle bibliotheche della Spagna p. 54) ist nichts zu ersehen.

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