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Ungedruckte Urkunde Heinrichs VI.

Mitgetheilt von W. Schum.

Das folgende Diplom Heinrichs VI, von Stumpf mit R. 4834 bezeichnet, war letzterem nur durch einen Auszug, der sich in den Papieren Boehmers fand, bekannt, und es hatte hiernach den Anschein, als wenn das Original in der schwer zugänglichen Hechtschen Sammlung in Halberstadt gesucht werden müsse. Ich war daher nicht wenig überrascht, als mir bei den Vorarbeiten für die 10. Lieferung der Kaiser-Urkunden in Abbildungen nachträglich aus dem K. Staats- Archive in Magdeburg zwei Original - Ausfertigungen des Stückes zugingen. Dieselben sind in ihrer Breite nicht von einander verschieden, aber während die eine (A) ungefähr Quartformat besitzt, ist die andere (B) nur halb so hoch als breit; bei letzterer ist das Pergament aussen wie innen gleich gelb, bei ersterer innen erheblich weisser als aussen. Die Plicatur in A ist gleichmässig 11/2 Finger breit und bedeckt nur zur Rechten des Beschauers die Datumzeile ein wenig, dagegen ist der Ueberschlag in B zur Linken etwa daumenbreit und bedeckt sogar einen Theil der letzten Textzeile, verjüngt sich aber mehr und mehr nach rechts zu; die dünne Pergament - Pressel ist in beiden Exemplaren durch einen einfachen wagerechten Schnitt in der Plicatur gezogen. Vom Siegel hat sich an A nur noch ein kleines Stück erhalten, doch lässt sich auf demselben der Kopf des Kaisers leidlich erkennen; an B hängt zwar noch eine nicht allzu starke Scheibe von braunem Wachs, aber die ganze Prägung des Stempels ist von derselben abgeschliffen. Endlich ist sowohl A als B von einem Schreiber ohne Benutzung irgend eines Linienschemas geschrieben, und zwar von dem in der Kanzlei Heinrichs VI. so thätigen Manne, den ich K.-U. i. A. 10, Taf. 19 als Notar E bezeichnet habe, doch hat nur die Schrift in A ungefähr dieselbe Grösse, wie in der auf letzterer Tafel abgebildeten St. 5068, in B ist sie erheblich kleiner und zeigt noch mehr als sonst grosse Hinneigung zur Cursive. Verlängerte Züge sind nirgends angewendet, wie eben vielfach unter Heinrich selbst in wichtigen Angelegenheiten von jeder feierlichen Form abgesehen wird. Das Datum schliesst sich unmittelbar an den Text, indess

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sind keinerlei Nachträge innerhalb desselben zu bemerken. Auf der Rückseite beider Stücke findet sich ein einfaches Kreuz, doch glaube ich dasselbe ebenso wie K.-U. i. A. 10, 13b für ein von einem Stiftsarchivar des ausgehenden 12. oder frühen 13. Jhs. hinzugefügtes Zeichen ansehen zu müssen. Auch im Texte stimmen beide Ausfertigungen nicht überein, namentlich fehlt in A die übliche Promulgatio und die Einzelaufzählung der verschiedenen Güter, und es scheint der Wunsch, eine in dieser Weise ausführlichere Urkunde zu besitzen, zur_Anfertigung des zweiten Exemplares geführt zu haben. Der Kürze halber muss ich indess bei dem hier folgenden Abdrucke den Text von B zu Grunde legen, und die Lesarten der jedenfalls ursprünglicheren Ausfertigung A in die Anmerkungen verweisen.

H. Dei gratia Romanorum imperator et semper augustus universis ad quos hee litterę pervenerint gratiam suam et omne bonum. Notum facimus universitati vestrę, quod Wulferus et Sifridus fratres de Quenstede, predia et bona sua circa 2 Maius - Orden de communi voluntate ex consensu Thiderici Halverstadensis | episcopi ecclesię beates Marię in Halverstat legitime contulerunt. Hec autem bona sunt: circa Maius- | Orden quatuor mansi cum totidem areis, in Huisirchstede s novem iugera, in Slanstede talen tum et VI solidi", in Bikedorf silva, in Alverhusen quedam iugera solidum solventia, | in Quenstide mansus et VIII aree, in Amersleve dimidius mansus cum area. Quesitum est igitur in sententia coram nostra maiestate, si hec tradicio posset valere. Dictavit itaque sententia, quod talis donatio firma deberet permanere. Cui sententię firmitatis nostrę | robur apponentes eademque bona sicut alia bona predicte ecclesie in protectionem nostram | accipientes, mandamus et sub interminatione gratię et banni nostri districte precipimus, ut | nulla omnino persona eadem bona aliquo modo inquietare audeat vel gravare'. Datum | apud Wirceburc XV. Kal. Novembris.

1) 'Notum

4) 'Hec autem

· quod' fehlt A.
area' fehlt A.

2) 'circa villam Ordem' A. 3) 'beate' A. 5) Schreiber von B wollte erst schreiben: 6) Aus 'solidos' verbessert B. 7) 'valere deberet' A. 8) 'que' nachgetragen B. 9) 'molestare' A.

'Huisirchestede'.

Eine neue Schrift

des Kölner Domscholasters Oliver.

Von H. Hoogeweg.

Titus Tobler führt in seiner Ausgabe des Theoderici libellus de locis sanctis S. 152-156 fünfzehn Handschriften von der Beschreibung des hl. Landes, die unter dem Namen des Eugesippus und Fretellus bekannt ist, an. Ich bin in der Lage, dieser Zahl zwei weitere und, wie es scheint, bisher unbekannte hinzuzufügen. Die eine von ihnen, die ältere, befindet sich in einem Ms. der Königlichen Paulinischen Bibliothek zu Münster i. W., n. 2691, einer Pergamenthandschrift aus dem Anfange des 13. Jahrhunderts, 26,8 cm hoch und 17,7 cm breit. Ueber ihren Inhalt und ihre Herkunft giebt eine gleichzeitige Bemerkung auf dem ersten Blatte Auskunft: 'Liber sanctissime dei genitricis Marie virginis et sanctorum Cosme, Damiani et Simeonis prophete monasterii in Leisborne ordinis sancti Benedicti. In isto volumine continentur subscripti libri: Penitentiarius Roberti, De situ terre sancte' eine Notiz, die sich auf dem vorletzten Blatte in folgender Fassung wiederholt: 'Liber sanctorum Cosme, Damiani et Symeonis prophete in Lisborn. Penitentiarius magistri Roberti, De situ terre sancte'. Doch ist der Inhalt damit noch nicht erschöpft. Hinter der Beschreibung des hl. Landes findet sich noch ein Kapitel "Quare in Christo redempta sit humana natura' und Bruchstücke religiösen Inhaltes, am Schluss in gereimten vierfüssigen Trochäen. Die Beschreibung des hl. Landes beginnt mit dem 50. Blatte und ist von einer Hand deutlich, correct und ohne weitere Abkürzungen als die allgemein üblichen geschrieben.. Jede Seite ist in der Mitte in zwei Columnen getheilt; die Zahl der Zeilen der Seiten, welche zwischen Linien stehen, schwankt zwischen 32 und 37.

Dieser Abschnitt der Hs., welcher die Ueberschrift trägt: 'De situ terre Iherosolimitane et incolis eius', ist aber eine

1) N. 195 in dem Catalogus chirographorum in regia bibl. Paulin. Monast. editus studio et opera Iosephi Staender (Vratisl. 1889) S. 48. 2) Liesborn im Kreise Beckum, Prov. Westfalen.

Compilation aus verschiedenen Bestandtheilen, die sich leicht als solche erkennen lassen und zum Theil auch als selbständige Stücke uns handschriftlich überliefert sind. Der erste Theil (Blatt 50 bis 56 zweite Seite, erste Spalte) enthält den Eugesippus - Fretellus. Die Einleitung, welche der Druck bei Baluzius bringt, fehlt, wie in der Ausgabe des Leo Allatius 2, und beginnt nach der oben aufgeführten Ueberschrift sogleich mit den Worten: 'Scerpam (so statt vertam) eia stilum sumens initium a Chebron, que et Ebron', und schliesst, wie in jenen beiden Drucken, mit: 'eamque Antoniam vocavit'.

Der zweite Theil (bis Blatt 57 erste Seite, erste Spalte) enthält die Namen von 18 Nationen ohne nähere Bestimmung; es sind die Namen derjenigen, welche nach Johann von Würzburg, mit dessen Aufzählung sie theilweise übereinstimmen in Jerusalem Kirchen oder Kapellen besassen. Es folgt hierauf ohne weitere Unterbrechung im Texte der Hs. ein Verzeichnis der Bischöfe und Patriarchen von Jerusalem bis auf 'Fulcherus cuius tempore capta est Abscalona'.

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Hieran schliesst sich nach einem einfachen Absatze der dritte Theil (bis Blatt 61 erste Seite, erste Spalte zur Hälfte). Dieser beginnt mit den Worten: "Terra Iherosolimitana in centro mundi est' und schliesst: 'litteram Sarracenicam et valde corruptam habent'. Dieser Abschnitt ist selbständig herausgegeben von Thomas in den Sitzungsberichten der k. bayr. Akad. der Wiss. 1865, Bd. 2, 141-160, nach drei Hss. der Münchener Universitäts- Bibliothek, cod. lat. 4351 (a),5307 (b) und 17060, sodann in einer kürzeren Fassung von Neumann in der Oesterr. Vierteljahrsschrift für kath. Theol. 1866, S. 211 ff. als Innominatus V.4 nach der Heiligen - Kreuzer Hs. n. 88. Ein Vergleich unserer Hs. mit den beiden Drucken ergab, dass erstere mit dem Drucke bei Thomas fast wörtlich übereinstimmt, aber so, dass die aus a und b, besonders aus a, gegebenen Varianten die Lesart unserer Hs. darbieten.

Der vierte Theil (bis Blatt 62 zweite Seite, erste Spalte fast zur Hälfte) beginnt mit den Worten: 'Nunc de excidio terre et successione regum dicamus'. Dieser Abschnitt ist ebenfalls von Thomas a. a. O. S. 160 ff. gedruckt, sowie auch bei Eccard, Corpus hist. med. aevi tom. II, S. 1349 ff. unter dem Titel: 'Brevis historia occupationis et amissionis terrae sanctae' nach einer Mainzer Hs. Doch schliesst unsere Hs. bereits mit den Worten: 'exercitum per Armeniam ducens in confinio

1) Miscellanea tom. I, S. 435-439 in der Fol.-Ausgabe von Mansi, Lucae 1761. 2) Σύμμικτα, S. 104—120. 3) Descriptio terrae sanctae bei Pez, Thes. anecd. noviss. tom. I, pars 3, S. 530. 4) So genannt im Anschluss an den Innominatus I-IV, die Tobler in s. Theodericus S. 113-140 abdruckt.

ipsius', d. h. mit S. 104 bei Thomas und S. 1352 Z. 42 v. o. bei Eccard. Verglichen mit diesen Drucken hält der Text unserer Hs. die Mitte zwischen beiden, bald mehr an die Lesart des einen, bald an die des anderen sich anlehnend, und macht überhaupt den Eindruck der Flüchtigkeit, den man in den früheren Theilen durchaus nicht empfängt. Die Abweichungen sind, obwohl zahlreich, doch nur stilistische und ohne sachliche Bedeutung.

Die zweite Hs., welche um das hier gleich vorauszunehmen — nur den Eugesippus - Fretellus mit abweichendem Anfang und Schluss enthält, befindet sich in der Grossherzoglichen Hofbibliothek in Darmstadt (n. 2311). Diese ist eine Papierhandschrift des 15. Jahrhunderts, 29,5 cm hoch und 21,5 cm breit, je 34 Zeilen auf der Seite ohne Spalte in der Mitte; sie ist ebenfalls ein Codex miscellaneus und enthält den hier in Frage kommenden Text auf den ersten 12, Seiten. Sie ist geschrieben in der kleinen runden Schrift der Zeit, reich an Fehlern, welche dadurch veranlasst wurden, dass der Abschreiber unaufmerksam oder flüchtig war und dass er seine Vorlage nicht immer lesen konnte.

Diese Hs. trägt folgende Ueberschrift: 'Cronica brevis magistri Oliveri de terra sancta et recuperatione eius et amissione'. Da nun unmittelbar nach der Beschreibung des hl. Landes Olivers historia regum terrae sanctae und historia Damiatina folgen, so ist thatsächlich in dieser Hs. auch die Beschreibung des hl. Landes dem berühmten Kölner Domscholaster und Kreuzprediger, späteren Bischof von Paderborn und Cardinal-Bischof von Sabina zugeschrieben. Sehen wir zu, mit welchem Recht.

Zunächst ist nun das Verhältnis dieser Hs. (nennen wir sie D, die münsterische M) zu M, welche letztere mit derjenigen, welche Baluzius-Mansi zu Grunde lag, abgesehen von den äusserst zahlreichen Fehlern des Druckes im wesentlichen wörtlich übereinstimmt, ein eigenartiges und weist entschieden darauf hin, dass D eine Ueberarbeitung, nicht die Abschrift einer mit M verwandten Hs. ist. Doch besteht diese Ueberarbeitung zum grössten Theile aus stilistischen Aenderungen; sehr zahlreich sind die Abweichungen in der Wortstellung, häufig der Ersatz der Verben in M und den Drucken des Baluzius-Mansi und Leo Allatius durch synonyme Ausdrücke; eine besondere Eigenthümlichkeit von D ist die sehr oft wiederkehrende Wendung 'Et nota quod', wo jene drei die einfache Angabe machen, z. B. D: 'Et nota quod Iordanis descensus

1) Vgl. Walther, Beiträge zur näheren Kenntnis der grossh. Bibliothek in Darmstadt S. 142, und Roth im Neuen Archiv XIII, S. 593. 2) Gedr. bei Eccard a. a. O. S. 1355 ff. und 1397 ff.

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