صور الصفحة
PDF
النشر الإلكتروني

-

interpretatur', M: 'Iordanis descensus interpretatur'. Sodann finden wir in D einige allerdings nicht wesentliche Umstellungen ganzer Perioden so findet sich der Satz: 'Miliario a Nazareth contra meridiem est locus. . . . disparuit' in D erst nach den Worten: 'Samaria nomen urbis et patrie' (vgl. BaluziusMansi S. 437, Leo All, S. 110), sowie einzelner Sätze in den Angaben über einen bestimmten Ort, wie gleich zu Anfang in dem über Hebron Gesagten. Nur eine Notiz dagegen ist mir aufgestossen, welche man sowohl in den beiden Drucken, wie in M vergeblich sucht: nach den Worten: 'Idumeam et Pheniciam dividit Libanus' (S. 435 resp. 106) fährt D fort: 'In Fenicia sunt iste civitates: Accon, Tyrus, Sarepta Sidonis, Baruht, Gybelet, Phenicum nobilissima metropolis que etc.. Eine wesentliche Abweichung von jenen dreien aber enthält folgende Stelle über den Tempel in Jerusalem: 'Sub quo et a quo principe restitutum sit (templum), fere ignoratur. Quidam dicunt sub imperatore Constantinopolitano propter quod de prelio triumphans attulerat, alii a Iustiniano Augusto, alii a quodam imperatore Metuphis Egipti, alii ab Helena matre Constantini reedificatum fuisse perhibetur (!) pro reverentia sancte crucis ab ea reperte, alii ab Eraclio imperatore pro reverentia Allachiber id est summi dei'. Obwohl diese Stelle an sich sehr fehlerhaft ist, scheint mir aus ihr doch noch hervorzugehen, dass hier ein Versuch gemacht worden ist, die chronologische Folge herzustellen; vgl. die entsprechende Stelle bei Bal.-Mansi 438 und Leo All. 114. Aus diesen Bemerkungen geht wohl hervor, dass wir in D keine blosse Abschrift, sondern eine Ueberarbeitung des ursprünglichen Textes, wie ihn M und die beiden Drucke bieten, vor uns haben.

[ocr errors]

Nun kommt aber noch dazu, dass dieser überarbeitete Eugesippus-Fretellus durch eine besondere Einleitung und einen selbständigen Schluss doch mit Absichtlichkeit zu einem in sich abgeschlossenen Ganzen gemacht worden ist. Hören wir die Einleitung: 'Rex regum, dominus dominantium, pater de celis quando voluit filium suum verum deum incarnari, matrem eius purissimam preparavit, que esset ab omni macula penitus aliena et omni virtute plenissima, terram etiam ei dulcissimam destinavit, que dicitur lacte et mele defluere, ut in ea visibiliter viveret verus deus et verus homo, donec omnem hominem venientem in hunc mundum secum traheret ad gloriam, de qua parentes nostri diabolo suadente prevaricati ceci

1) Auf die nicht zahlreichen Abweichungen in den Angaben der Entfernungen will ich kein Gewicht legen, weil D eben sehr flüchtig geschrieben ist wovon die gleich folgende Stelle ein Beispiel bietet. 2) D schreibt: 'sub a quo et quo . . .'.

derunt. Et qui voluerit scire civitates et terminos, quos iste filius dei in multis et diversis miraculis predicando perambulavit, hoc scriptum sepius relegat et memorie commendet. Primo ab Ebron incipiamus etc..

In

Der Schluss, der sich unmittelbar an die Worte des Eugesippus-Fretellus: 'baptizavit b. Petrum et consecravit in episcopum' anschliesst, lautet: 'Nota, quod inter sacra loca, que salvator noster corporali dignatus est perlustrare presentia, montem Oliveti preclara veneratione dignum dicimus, in quo cum discipulis fudeorum declinando insidias sepe cessisse et eis vite dinoscitur mandata tradidisse, et in eo post resurrectionem suam cum carnis substantia celos ascendisse. eodem montis oraculo est cripta subterranea, in qua de templo domini facta predicatione sua veniens cum Maria matre sua et cum discipulis post solis occasum ad hospitium declinabat et dormiens pausabat. Iuxta eundem dominice ascensionis locum ad australem plagam est capella, in qua dominicam orationem apostolos docuit, per quam omnes salvantur in Christo fideles, qui mandata apostolorum custodiunt et iuxta ipsorum vitam cum debita devotione servant. Qui fidem huic scripto adhibere noluerit, mare transeat et videat et verius intelligat, que presens littera non declarat'.

Vergleichen wir nun die obige Einleitung mit denjenigen, welche Öliver seiner historia regum, seiner historia Damiatina und seiner historia de ortu Ierusalem et eius variis eventibus", vorausschickt, so wird nicht abgestritten werden können, dass die charakteristische Art und Weise, wie Oliver seine Werke einzuleiten pflegt, sich in der Einleitung zur Beschreibung des hl. Landes in der That wiederfindet.

Olivers historia Damiatina ist aus Briefen hervorgegangen, welche er aus dem hl. Lande und von Aegypten aus an die Erzdiöcese Köln geschrieben hats. Die Hs. der historia regum,

-

Die

1) D schreibt: 'ad locum austr. pl.'. 2) Diese Schrift Olivers, welche bisher nicht gedruckt worden ist, findet sich in einer Hs. der Bibl. in Wolfenbüttel (30, 5. Aug. fol.; cod. membr. saec. XIII. init.). Die Bibliothek verschickt principiell nichts mehr; doch hat mir Herr Prof. Ficker in Innsbruck seine im J. 1850 angefertigte Abschrift zur Verfügung gestellt, wofür ich ihm an dieser Stelle nochmals meinen Dank ausspreche. Einleitung dieser Schrift lautet: 'Summe potens pater luminum per summe sapientem filium in summe benigno spiritu sancto, quem non externe pepulerunt fingere cause materie fluitantis opus, verum insita summi forma boni livore carens, angelicam creavit naturam et humanam communicare volens creature sue beatitudinis eterne divicias, porro signaculum similitudinis plenus sapientia, perfectus decore in deliciis paradysi superioris inpaciens in ima corruit cum angelis suis apostaticis, qui non servaverunt suum principatum, sed dereliquerunt suum domicilium cruciandus eternaliter'. 3) Vgl. Zarncke in den Berichten über die Verhandl. der k. sichs. Gesellsch. der Wiss. (phil.-hist. Klasse) 1875, S. 138–148.

108 F

VORE

E

welche sich in Hannover befindet (XXXVII, 1807, 13. Jahrh.) und welche indirect dem Drucke Eccards zu Grunde liegt, besagt ausdrücklich, dass Oliver die historia regum 'in obsidione Damiate apud Egyptios compilavit', und D schliesst die hist. reg. mit der Bemerkung: 'hanc historiam cum magna stili brevitate compilavit magister Oliverus scolasticus Coloniensis apud Damiatam'. Wir haben keinen Grund, daran zu zweifeln, dass Oliver in der That während seines Aufenthaltes in Aegypten (1218-21) Musse genug gefunden hat, die Geschichte der Könige zu verfassen. Für diese standen ihm also die Quellen zu Gebote auch ausserhalb Europas. Sollte es darnach zweifelhaft sein, dass er auch die Beschreibung des hl. Landes von Eugesippus - Fretellus, die ja ohne Zweifel weit verbreitet war, in Aegypten benutzen durfte? Jedenfalls liegt es nahe, anzunehmen, dass unter den Kreuzfahrern eher Beschreibungen des hl. Landes, als historische Werke verbreitet waren; wir können vielleicht geradezu behaupten, dass, wie wohl mancher andere, so auch Oliver selbst eine Beschreibung Palästinas auf seiner Kreuzfahrt mitgenommen hat. Und die Ueberarbeitung des Eugesippus - Fretellus hat gewiss weniger Zeit und Mühe erfordert, als die Herstellung der Geschichte der Könige. Es ist also sehr wohl denkbar, dass auch die Beschreibung des hl. Landes bereits in Aegypten von Oliver hergestellt ist. Der Ausdruck 'littera' am Schlusse scheint aber auch dafür zu sprechen, dass wir es mit einem Schreiben zu thun haben gerichtet nach Europa mit der Absicht, zum Kreuzzug oder wenigstens zur Pilgerfahrt anzuregen. Dass der Brief und als einen solchen bezeichnet doch das Ganze der Ausdruck 'littera', der, soweit mir bekannt, nie im Sinne von 'opus' erscheint der Adresse entbehrt, kann nicht auffallen; er verlor sie, wie die Briefe Olivers über den Kreuzzug von Damiette, sobald er als Theil dem ganzen Werke einverleibt wurde und damit aufhörte ein Brief zu sein,

[ocr errors]

Da die historia de ortu Ierusalem die Geschichte dieser Stadt von der Erschaffung des Menschen bis auf Gottfried von Bouillon erzählt, an diese unmittelbar sich die Geschichte der Könige anschliesst und diese wieder mit dem Bericht über den Tod Innocenz' III. und der Wahl Honorius' III. unmittelbar zur historia Damiatina überleitet, so hat uns Oliver mit diesen seinen drei Werken die ganze Geschichte des bl. Landes von Adam bis auf seine Zeit hinterlassen. Sollte es ihm nicht, nachdem der Plan, dieses umfassende Werk zu schreiben, in

1) Das Verhältnis ist ein solches, dass der Abschrift des Bernhard Rottendorf, welche Eccard benutzte (jetzt in der Bibl. des Herrn Grafen v. Plettenberg-Esterhazy in Nordkirchen, der sie mir gütigst zur Verfügung stellte), die Hannoversche Hs. zu Grunde liegt.

ihm gereift war, selbst wünschenswerth erschienen sein, dem Ganzen eine Beschreibung des Landes, dessen Geschichte er schrieb, als Einleitung vorauszuschicken?

Nach dem Gesagten glaube ich in der That, dass die Beschreibung des hl. Landes in der Form, wie sie uns in D vorliegt, mit Recht dem Kölner Domscholaster Oliver zugeschrieben werden muss. Sein Verdienst an dessen Herstellung ist allerdings kein grosses, da er auch zu den Angaben über die Orte, welche er selbst gesehen hat - er nennt sie in den vier ersten Kapiteln der hist. Dam. -, nichts hinzugefügt hat, vielleicht gerade mit Rücksicht auf seine Angaben in der hist. Dam., unter denen z. B. die Beschreibung des Pilgerschlosses mit zu den besten Berichten über Orte des hl. Landes gehört, die wir besitzen. Immerhin aber ist es doch von Werth, eine neue, bisher nicht bekannte Schrift Olivers erwiesen zu haben.

Der Dictatus Papae Gregors VII. und eine Ueberarbeitung desselben im XII. Jahrhundert.

Von S. Löwenfeld.

I.

die

Man ist übereingekommen, unter dem Dictatus papae 27 Thesen des Gregorianischen Registers zu verstehen, in welchen die weitgreifenden Ansprüche des päpstlichen Stuhles zum Ausdruck gebracht sind. Die Zweifel, welche einst von einigen übereifrigen Anhängern der Curie gegen die Echtheit erhoben worden sind, verstummen gegenüber der Thatsache, dass sich jene Sätze in einer durchaus authentischen, wahrscheinlich unter Gregor selbst veröffentlichten Briefsammlung befinden, und dass sie was schwerer wiegt nichts enthalten, was sich nicht auch sonst aus den Briefen Gregors mit Leichtigkeit herausfinden liesse. Sie bilden nur die Quintessenz der über einige hundert Blätter zerstreuten Anschauungen und Ansprüche, und wer ihre Echtheit bestreitet, der müsste es uns glaubhaft darlegen, wie ein solches Stück, gleichsam unter den Augen Gregors, in die Sammlung hineinschlüpfen konnte, und er müsste ferner zeigen, dass die hier niedergelegten exorbitanten Forderungen im Widerspruche stehen mit dem Inhalte der Registerbriefe. Ein Versuch, der schwerlich gelingen wird.

Aber mit der Frage der Echtheit ist die Frage noch nicht beantwortet, wer der Verfasser des Dictatus sei. Ist es Gregor VII. selbst oder einer seiner Vertrauten, dessen Entwurf er sich zu eigen gemacht hat? Man darf wohl annehmen, dass Gregor die Tausende von Briefen, welche aus seiner Kanzlei in die Welt gingen, vor Augen gehabt oder durch

1) Jaffé, Bibl. rer. Germ. II, 174 (Reg. Greg. L. II. ep. 55a). 2) So von Fleury in seiner Kirchengeschichte, von Pagi in seinem Kritischen Apparat zu Baronius ad. a. 1077 Note zu § XVI, und von Damberger in seiner Synchron. Geschichte, Kritikheft 7, IV. Bd., S. 158. 3) S. meine Abhandlung im Neuen Archiv X, 328. So viel ich sehe, hat nur Martens, Die falsche General - Concession Constantins d. Gr., p. 54, die Autorschaft Gregors VII. angezweifelt und die Veröffentlichung des Registers Urban II. zugeschrieben, ohne den Schimmer eines Beweises.

Neucs Archiv etc. XVI.

13

« السابقةمتابعة »