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gegeben sind einige Urkunden und Fragmente derselben, mentlich berichtigte und vermehrte Ausgabe der Papyrusstücke, welche von der Rückseite einer gefälschten Urkunde Dagoberts I. abgelöst sind (von Königsurkunden sind darunter Pertz DM 10. 11. 19. 93). W. W.

24. H. Isenbart, 'Ueber den Verfasser und die Glaubwürdigkeit der continuatio Reginonis' (Diss. Kiel 1889) stellt im ersten Theil mit grosser Sorgfalt noch einmal alle Momente zusammen, welche für die Autorschaft Adalberts sprechen. Aus der für Otto I. angeblich sehr verletzenden Darstellung der unter seiner Regierung vorgekommenen Unruhen und aus der Bemerkung über Otto II: 'ubi futurae clementiae et prudentiae indicia premonstravit' glaubt er schliessen zu dürfen, dass die continuatio erst nach Ottos I. Tod verfasst sei. Im zweiten Theil sucht I. aus den eingestreuten Urtheilen über einzelne Persönlichkeiten zu erweisen, dass der continuator parteilich geschrieben habe, seine Beweisführung leidet aber an zu grosser Spitzfindigkeit. Wenn er z. B. aus der Stelle a. 939: Eberhardus et Gisalbertus cum Heinrico fratre regis adversus regem coniurant, sed et quidam ecclesiastici viri nequam et Deo odibiles cum illis factione concordant' folgert, dass der Verfasser bei der Darstellung dieser Empörung bestrebt sei, die Hauptschuldigen zu schonen, während er ihre Anhänger, die er eigenthümlicher Weise gar nicht namentlich anführe, mit heftigem Tadel überschütte, so übersieht er, dass unter den 'quidam ecclesiastici' in erster Linie die nachher genannten Bischöfe von Mainz und Strassburg zu verstehen sind, und dass sie doch wohl nur deshalb 'viri nequam et Deo odibiles' gescholten werden, weil sie die Partei der Empörer ergriffen. Die Auslassungen Isenbarts über die Hss. werden hinfällig durch die neue Octavausgabe in den Monumenta; durch seine zum Theil darauf begründete Untersuchung der Quellen, wovon er nur die Hauptergebnisse mittheilt, werden die N. A. XV, 324-330 gewonnenen Resultate nicht beeinträchtigt. F. Kurze.

25. Der Prof. Luigi Colini Baldeschi hat aus den 'Geschichtsquellen' von Wattenbach die Italien betreffenden Abschnitte übersetzt und gesondert herausgegeben (Ascoli Piceno, Tipogr. L. Cardi 1890). Derselbe hat auch in einem eigenen Schriftchen die Chronik des Benedict von St. Andrea behandelt (Ascoli Piceno, Tipogr. E. Cesari, 18 S.). W. W.

26. In der Ztschr. f. vaterl. Gesch. u. Alterthumskunde Westfalens 47, 210 ff. bespricht H. Finke unter Heranziehung der Pariser Hs. 5594 den Brief Milo's von Minden an Immo von Gorze, mit welchem er die Passio S. Gorgonii übersendet. Da der zwischen 987 und 996 geschriebene Brief

Neues Archiv etc. XVI.

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ausdrücklich den Mangel einer Passio und der Miracula hervorhebt, entsteht die Frage, ob die uns erhaltenen Miracula S. Gorgonii, deren Abfassung jetzt c. 965 angesetzt wird (Wattenbach, GQ. Is, 345), richtig datiert sind.

27. Eine anziehend geschriebene Skizze über Thietmar von Merseburg und seine Chronik von F. Kurze steht im 14. Neujahrsblatt der Hist. Commission der Provinz Sachsen.

28. Band IX. der Fonti per la storia d'Italia, herausgegeben vom Istituto storico Italiano, enthält: Cronache Veneziane antichissime pubblicate a cura di Giovanni Monticolo (Roma 1890). Die auf sorgfältiger neuer Vergleichung der Hss. beruhende, mit guten und nicht zu weit ausgesponnenen Anmerkungen versehene, vortrefflich ausgestattete Ausgabe schliesst in sich 1) die Chronica de singulis patriarchis Nove Aquileie, 2) das Chron. Gradense, 3) eine kurze und unbedeutende Chronik über die Anfänge von Grado, die im Anhang des liber pactorum überliefert ist, 4) als Hauptstück die Chronik des Johannnes diaconus, mit Beigabe derselben kleineren historischen Stücke, welche auch in Pertz' Ausgabe mitgetheilt sind. Als Vorstudie zu dieser Ausgabe hat Monticolo in dem Bullettino dell Istituto storico italiano n. 9, 37-327 eine umfangreiche Abhandlung über Hss. und Quellen des Johannes diaconus veröffentlicht. Seine Einwendungen gegen Pertz' Annahme, dass der Codex Urbinas (Vat. 5269) das Autographon des Vfs. sei, scheinen mir nicht von entscheidender Bedeutung zu sein; sehr dankenswerth sind aber die eingehenden Quellenuntersuchungen mit manchen wichtigen Excursen (S. 109 ff. über die auf Venedig bezüglichen Briefe Johanns VIII, die im Anhang nach der Hs. des vaticanischen Archivs neu abgedruckt werden; S. 177 ff. über venetianische Briefe Gregors II. oder III, besonders S. 200 ff. über die Entstehungsverhältnisse der venetianischen Copialbücher: Liber albus, Liber blancus, Liber primus pactorum, Codex Trevisaneus). Der Anhang handelt ausserdem noch über den Dogenkatalog vor den Ann. breves (N. A. I, 395 ff.), S. 268 ff. über die in den Copialbüchern überlieferten Privilegien für Venedig und andere Urkunden. Die ganze Abhandlung ist ein höchst wichtiger Beitrag zur älteren venetianischen Geschichte.

29. Mit dem Buch von M. Sdralek, Die Streitschriften Altmanns von Passau (Paderborn, Schöningh 1890), dessen Erscheinen wir hier nur registrieren, wird sich das nächste Heft dieser Ztschr. eingehender beschäftigen.

30. Ueber Lambert von Hersfeld sind zwei neue Arbeiten erschienen: eine Hallenser Dissertation von R. Kubo

und eine Heidelberger von J. Dieffenbacher; der Umstand, dass beide in den Vorbemerkungen meinen Namen erwähnen, veranlasst mich zu der Bemerkung, dass ich von der ersteren Arbeit vor ihrem Erscheinen keinerlei Kenntnis gehabt habe. Die bedeutendere ist die zweite, von der nur die beiden ersten Capitel vorliegen. Der Vf. versucht Lambert auf neuem Wege beizukommen, indem er an der Vita Lulli seine Methode der Quellenbenutzung darlegt, um dies Ergebnis auf die Annalen anzuwenden; ehe er dazu gelangt, bespricht er zunächst Lamberts Stil und zeigt, was bisher so nicht beachtet worden war, wie sehr in den Schilderungen Lamberts von Verschwörungen, Schlachten, Versammlungen u. dgl. das typische Element vorherrscht, und wie deshalb die berichteten Einzelheiten, die sich immer in gleicher Weise wiederholen, an Glaubwürdigkeit verlieren. Diese Ausführungen erscheinen mir fruchtbar und bemerkenswerth. Leider lässt die Correctheit des Druckes bei Dieffenbachers Arbeit viel zu wünschen. Dass auch der eben erschienene erste Band der Jahrbücher Heinrichs IV. und Heinrichs V. von G. Meyer von Knonau eine Fülle wichtigster Beiträge zur Lambert - Kritik enthält, ist selbstverständlich.

31. Zu Cosmas giebt G. Hey im N. Archiv f. Sächs. Gesch. XI. (1890), 1-16 eine Untersuchung über die dreimal bei ihm vorkommende Burg Gvordec, welche er als Wositz am linken Elbufer oberhalb Meissen erklärt, in dem Gohlberg den alten Burgberg sieht. W. W.

32. Im Programm des Gymnasiums zu Chemnitz für 1890 stellt H. Kohl u. d. T. Beiträge zur Kritik Rahewins, I. Theil, die Entlehnungen aus fremden Autoren übersichtlich zusammen, welche dem Biographen Friedrichs I. bisher nachgewiesen worden sind. Nicht berücksichtigt sind die von Michael nachgewiesenen Entlehnungen in dem Briefe Eberhards von Bamberg Rag. IV, 22.

33. Im Jahrbuch für Gesch., Sprache und Litteratur Elsass-Lothringens (herausgegeben vom hist.-litter. Zweigverein des Vogesenclubs) Bd. V. (Strassburg, Heitz und Mündell 1889) giebt Theodor Vulpinus (Renaud), der sich schon früher durch eine metrische Verdeutschung des Ligurinus bekannt gemacht hat, eine Uebersetzung der Historia Constantinopolitana des Günther von Pairis, wobei die metrischen Partieen in entsprechende Verse übertragen sind.

34. Aus dem N. A. XV, 617 n. 192 erwähnten Werke des Benzo von Alessandria theilt L. A. Ferrai im Bullettino dell' Istituto storico Italiano n. 9 S. 15 ff. ein Bruchstück mit: Bentii Alexandrini de civitate Mediolanensi opusculum ex chronico eiusdem excerptum.

35. H. Pirenne behandelt in den Bulletins de la Comm. roy. d'histoire de Belgique, tome_XVII, n. 1, 4. série (La version Flamande et la version Française de la bataille de Courtrai, Sep.-Abdr. Brux. 1890) die Schlacht von Courtrai (11. Juli 1302), indem er nachweist, wie sowohl die flandrische als auch die französische Version ausgeschmückt sind, letztere in der Weise, dass die Niederlage der Ritter ausschliesslich dem Versinken in listig angelegten und verdeckten Gräben zugeschrieben wird. Diese, von Guiart und Geoffroi de Paris dargestellte Version hat vollständig die Oberhand gewonnen und bis auf die Gegenwart behauptet, auch in Flandern selbst. Sie liegt aber auch zu Grunde in Ottokars steir. Reimchronik und bei Joh. v. Winterthur, wie bei Villani, und ist in alle späteren Chroniken übergegangen, wie P. sorgfältig nachweist. W. W.

36. Ueber eine Hs. der Werke des Hermann von Marienfeld (Paris, Bibl. nat. lat. 16404) handelt H. Finke in der Ztschr. f. vaterl. Gesch. und Alterthumskunde Westfalens 47, 218 ff. Auch eine Pariser Hs. des kirchenpolitischen Tractats des Hermann von Schildesche wird ebenda S. 220 nachgewiesen.

37. Im Hist. Jahrbuch XI, 240-266 giebt F. X. Glasschroeder Mittheilungen über seine Studien von Hss. zur Papstgeschichte des 14. Jahrh. Er beschreibt zunächst die hierher gehörigen Codd. Vatic. 2040, Ottobon. 3081, Barberin. XXXII, 117, Barberin. XXXII, 165, Vatic. 3765, Vatic. Reginae 518, Barberin. XXXIII, 180 und Vatic. 2043, handelt demnächst über zwei Fortsetzungen des Martin von Troppau, in denen die Werke des Bernard Gui benutzt sind: (die eine in cod. Barberin. XXXII, 117, entstanden zwischen 1320 und 1335 in Italien, die andere etwas jüngere, überliefert in cod. Hannover. 764. 766, Paris. 5025), sowie über eine bis 1317 reichende Continuation des Martin in cod. Vatic. 2040, welche u. a. eine bisher ungedruckte Geschichte Kaiser Karls IV. enthält. Demnächst sucht er zu zeigen, dass die beiden Viten Benedicts XII. und Clemens VI, welche in cod. Paris. 5034 hinter den Flores chronicorum des Bernard Gui stehen, von ein und demselben Vf., einem Curialen von Avignon herrühren; schliesslich legt er seine Ansicht dar, dass in den Papstviten des cod. Vatic. 3765 beinahe die vollständige Arbeit des Bonner Domherrn Werner von Lüttich vorliege, die aber weiter, als bisher angenommen wurde, nämlich bis auf Gregor XI. (einschliesslich) fortgeführt worden sei.

38. In den Bijdragen en mededelingen van het historisch genootschap gevestigt te Utrecht XI, 460 ff. hat S. Muller Fz. aus einer Leidener und einer Hannoverschen Hs. 1) die An

nales capituli S. Mariae Traiectensis (ed. Weiland, SS. XV, 2), 2) einen Utrechter Bischofskatalog, 3) die früher von Matthaeus hinter dem Anonymus de rebus Ultraject. edierte interessante Schrift: Bella campestria inter episcopos Traiectenses et comites Hollandiae (vgl. darüber Jahrb. Heinrichs II. Bd. III, 100 N. 1) herausgegeben. Es bestätigt sich, was schon Hirsch annahm, dass diese Aufzeichnung der ersten Hälfte des 14. Jh. angehört.

39. Im Hist. Jahrbuch XI, 267 ff. theilt Knöpfler aus cod. lat. Monac. 5313 das Bruchstück eines Tagebuchs über das Konstanzer Concil mit, welches von einem Begleiter des Herzogs Friedrich von Oesterreich herrührt. Es reicht vom 12. Febr. bis zum 15. März 1415.

40. In den Mitth. des Inst. f. österr. Geschichtsforsch. III. Ergänzungsbd. S. 38 ff. veröffentlicht A. F. Pribram eine krititische Ausgabe des 6. und 7. Buches der Chronica regum Romanorum (bisher meist liber augustalis genannt) des Thomas Ebendorfer (1348-1463) nach der Wiener Originalhs. und einer Abschrift des British Museum, welche letztere das Werk in einer älteren Fassung darstellt, als die Wiener Hs. im ganzen genommen. Vorausgeht eine sorgfältige Untersuchung über die Abfassungszeit (1449/50), die Anlage und Eintheilung der Chronik und über die leitenden Grundsätze des Vf., sowie ein Nachweis der in dem nicht abgedruckten Theile bis 1348 benutzten Quellen.

41. Von den Basler Chroniken, welche die dortige hist. antiqu. Gesellschaft herausgiebt, ist der von A. Bernouilli bearbeitete 4. Bd. erschienen (Leipzig, Hirzel 1890). Der Band beginnt mit den Chroniken der Rathsbücher 1356 -1548, es folgt die Chronik Hans Bruglingers 1444/8, dann diejenige Erhards von Appenwilr mit ihren Fortsetzungen 1439-1474. Weiter werden anonyme Zusätze und Fortsetzungen zu Königshoven (1120-1454) mitgetheilt. S. 131 ff. steht ein Excurs über die Stadtschreiber von Basel; auch sonst finden sich zahlreiche und werthvolle Beilagen, darunter S. 376 Annalen von Pairis von 1356 an und S. 390 ff. Briefe über die Schlacht von Belgrad 1456.

42. Die Chroniken der Stadt Konstanz 1. Bd., herausgegeben von Ph. Ruppert (Konstanz, im Selbstverlag des Verfassers). Der Band - ohne Einleitung, Vorrede u. s. w., die nebst Wörterbuch, Register u. s. w. dem zweiten Heft beigegeben werden sollen enthält die Chroniken von Stetter, einem Anonymus und Dacher, die aber nicht hintereinander abgedruckt, sondern in chronologischer Folge in grösseren und kleineren Stücken ineinander gearbeitet sind ein Verfahren,

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