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passendes Beiwerk erachtet werden, weil beide, der Schrift des Coripp In laudem Iustini' entlehnt', die Verhandlungen der Avaren mit dem Kaiser zum Gegenstande_haben, dieselben Avaren aber als Feinde des fränkischen Königs Theodebert und der christlichen Gesittung im 11. und 12. Briefe von dem Grafen Bulgar erwähnt waren. Muss darum von einem Abdruck der Stücke in der neuen Ausgabe Abstand genommen werden, so sind doch auch die unter 22 und 23 aufgezählten Briefe, welche als Anhang beigegeben werden, nicht mit Sicherheit als Anhängsel der ursprünglichen Sammlung zu bezeichnen, wenngleich das bei dem 22. Stück um seiner Nachbarschaft willen, in welcher es zu den westgothischen Briefen in E1 sich befindet, wahrscheinlich wird.

Der 1. Brief, welcher in Anbetracht der Amtsdauer seines Empfängers, des Bischofs Helladius von Toledo, der Zeit von 615 bis 633 angehören muss, macht dem Verständnis dadurch einige Schwierigkeit, dass Isidor seinem Amtsbruder in Toledo und den bei ihm versammelten Bischöfen mittheilt, 'Espalensem Cordubensis ecclesiae sacerdotem in pontificali culmine carnali labe dilapsum', und ihnen darum die Absetzung des Missethäters anempfiehlt. Die Schwierigkeit scheint mir aber durch die Deutung, welche Arevalos der Angelegenheit gegeben hat, behoben zu sein. Danach ist anzunehmen, dass Isidor den nicht genannten Bischof von Cordova, seinen Suffragan - das will 'Espalensem' besagen schon zum Eingeständnis seiner Schuld gebracht hat, ihn aber, da z. B. die zweite Synode zu Sevilla im 6. Canon verfügt: 'nullus nostrum sine concilii examine deicere quemlibet presbyterum vel diaconum audeat's, nicht selber seines Amtes entsetzen kann und ihn darum nach Toledo sendet, wo gerade Bischöfe versammelt waren. Die Voraussetzung der zuletzt erwähnten Gelegenheit kann ich um so weniger bedenklich nennen, als es später auf der siebenten Synode zu Toledo im 6. Canon geradezu zum Gesetz erhoben wurde: 'ut pro reverentia principis ac regiae sedis honore vel metropolitani civitatis ipsius

3) Isidori opera I, 637-641.

1) Corippi libri qui supersunt ed. Partsch: In laudem Iustini lib. III. v. 271-307 und 317-396 (MG. Auctt. antiquiss. III, II, 144. 145. und 145-147). Das 19., 20. und 21. Stück ist übrigens schon von Ewald (N. A. VI, 234) richtig identificiert worden. 2) Florez, España sagrada V, 240-244. 4) Die Erklärung, welche Florez (España sagrada VI, 257) versucht: 'haviendo el santo metropolitano Isidoro conocido y actuado en el delito de su sufraganeo, le remittó á Toledo, para que este metropolitano, junto con algunos obispos de su provincia, diese el ultimo valor á la sentencia de deposicion que intimaban los canones' ist doch nur annehmbar, wenn man Toledo eine Primatialgewalt beimisst, wovon in dieser Zeit nicht die Rede sein kann. 5) Mansi, Conc. X, 558.

E

consolatione convicini Toletanae sedis episcopi, iuxta quod eiusdem pontificis admonitionem acceperint, singulis per annum mensibus eadem in urbe debeant commorari' 1.

Von den acht Sisebut - Briefen bezieht sich die eine Hälfte (3. 4. 5. 6) auf den Friedensschluss, welcher den Kämpfen der Westgothen mit den Byzantinern ein Ziel setzte. Nachdem im Jahre 554 Kaiser Justinian die meisten Seestädte der spanischen Südostküste hatte besetzen lassen, und seither zwei Menschenalter hindurch Byzanz am Rande des WestgothenReiches sich behauptet hatte, war es König Sisebut vorbehalten, zwar noch nicht die Eindringlinge völlig zu vertreiben, aber zweimal so entscheidende Stösse gegen ihre Macht zu führen, dass ihr endgültiges Verschwinden nur noch eine Frage der Zeit war: den grösseren Theil seiner Besitzungen, das Gebiet am Mittelmeere von Colopona im Westen bis Sucruna im Osten, trat Kaiser Heraclius im Frieden 615/616 an Sisebut abs. Welche Schritte zu diesem Ergebnis führten, zeigen nun deutlich die vier angezeigten Briefe, welche dem geschichtlichen Entwickelungsgang gemäss geordnet zu sein scheinen. Im ersten (3) geht der Byzantinische Befehlshaber, der Patricius Caesarius, den Westgothen-König mit der Bitte an, doch zum Frieden sich zu verstehen, indem er sich zugleich erbietet, auf ein für Sisebut günstiges Abkommen bei dem Kaiser zu wirken. Er dringt jetzt in der That, nachdem er

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1) Mansi, Conc. X, 770; Dahn, Könige VI 2, 451.
Die Folge-
rung, welche Arevalo an das Jahr der zweiten Synode zu Sevilla knüpft,
als habe Isidor erst, nachdem ihm diese Gelegenheit seinen Suffragan ab-
zusetzen entgangen, also nach dem Jahre 619, sich mit seinem Anliegen
an den Bischof von Toledo gewandt, kann ich nicht als richtig anerkennen;
denn unmöglich war in der ganzen Anfangszeit des Helladius von 615
bis 619 schon die Abhaltung der Synode beabsichtigt; nur so viel ist
sicher, dass nicht unmittelbar vor ihr Isidor zu dem in Rede stehenden
Briefe sich verstanden hätte. 2) 'De Romanis quoque praesens bis
feliciter triumphavit et quasdam eorum urbes expugnando sibi subiecit,
residuas inter fretum omnes exinanivit, quas gens Gothorum post in
ditionem suam facile redegit' berichtet Isidor in der Historia de regibus
Gothorum: Migne, Patrol. lat. LXXX, 1073. 3) Dahn, Urgesch. der
4) Das An-

germ. und rom. Völker I, 396; Könige V, 178. 179.
erbieten des Caesarius: 'Quodsi in sua obsecratione tristis nostra voluntas
non remanserit, aput serenissimum urbis dominum, patrem
vestrum, auctorem nos suae maximae utilitati vestra agnoscebit in om-
nibus existere eminentia' ist von Gams (Kirchengeschichte II, 11, 79
Anm. 1) auf eine Empfehlung bei dem Papste bezogen und auch von
Dahn (Könige V, 178 Anm. 3) als 'schwer deutbar' bezeichnet worden;
es kann meines Erachtens gar nicht zweifelhaft sein, da der Kaiser auch
anderen Germanen - Königen gegenüber 'pater' genannt wird
so schreibt
z. B. der Byzantinische Exarch an Childebert II. (Ep. Austras. 40: MG.
Epp. III, 147): 'patris vestri, christianissimi principis, haec est intentio'
oder (Ep. 41 p. 148): 'ea quae patribus vestris, piissimis nostris dominis,

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schon wiederholt eine Fehlbitte gethan, wohl darum auch mit seinem Ansuchen durch, weil er ein Verdienst für sich geltend machen kann: die aus freien Stücken erfolgte Entlassung des Bischofs Cicilius von Mentesa, welcher von seinen Mannen gefangen genommen worden war. Sisebut bezeugt dem Byzantiner seine Bereitwilligkeit in einem Briefe (4), welcher den Dank des Königs für einen ihm übersandten Bogen und die Beglaubigung seines Gesandten für weitere Verhandlungen enthält 2. In diesen Verhandlungen dürfte nun vereinbart worden sein, dass auf Grund der zwischen Sisebut und Caesarius getroffenen Verabredungen der Friede in Konstantinopel geschlossen und die Genehmigung des Kaisers durch einen westgothischen Botschafter eingeholt werden sollte, dessen Bedingungen Caesarius seinerseits durch eine Gesandtschaft zu befürworten sich anheischig machte 4. Im folgenden Schreiben (5) meldet Caesarius dem Könige, dass die Gesandten bei dem Kaiser ihren Zweck erreicht hätten und schon auf spanischem Boden wieder angelangt seien; er verspricht, ihm genaueren Bericht zu geben, sobald er selbst erst ihren Bescheid vernommen 5. Sein Versprechen löst er ein im nächsten Briefe (6), in welchem er angiebt, er habe mit dem Vertrauensmann Sisebuts zugleich auch den Priester Amelius,

promisistis' da Konstantinopel auch sonst ähnlich wie von Caesarius bezeichnet wird so heisst es z. B. von dem in Konstantinopel gefangen gehaltenen Athanagild (Ep. 43 p. 194): 'casus fortuitus ad urbem regiam detulit' oder (Ep. 46 p. 151): 'de nostris ligatariis . nuntiare, ut

ad locum destinatum imperialis urbis festinent accedere' und da endlich in zwei anderen Briefen des Caesarius (5. 6) in der That von einem westgothischen Sendboten die Rede ist, den Caesarius durch eine Gesandtschaft hat nach Konstantinopel geleiten und daselbst aus dem Zusammenhange schliessen

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empfehlen lassen.

Ansemund

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so muss man

1) 'Nostra

frequens postulatio aput eminentiam tuam fuit, que effectum penitus habere non potuit'. 2) Dieser Bote muss auch schon den Brief und das Geschenk des Caesarius an Sisebut überbracht haben; denn Sisebut sagt im folgenden Briefe: 'Arcum nobis Ansemundo a vestra gloria destinatum adduxit'. Kann von Sisebut dieser Ansemund als Bevollmächtigter verwendet werden, so dürfte er ein vornehmer Gothe sein, welcher in die Gefangenschaft des Caesarius gerathen war. 3) Die von Ansemund schon vertretenen Ansprüche, welche der siegreiche Sisebut stellte, scheinen mir in einem neuen nicht erhaltenen Briefe des Königs bestätigt worden zu sein: so möchte ich wenigstens den Anfang des 5. Briefes auslegen: 'Qua nobilis epistola vestra innotuit, qua quibusque modis insinuare decrevit .. legimus' etc. 4) Caesarius erwähnt (4): "Theodoricum den Bevollmächtigten Sisebuts, wie mir scheint nostrosque legatos'. 5) Es heisst zwar von den in der vorigen Anmerkung Genannten: 'partibus in nostris iam esse coniunctos'; es folgt dann aber: 'dum istic desiderati pervenerint, plenissime vestris reservabimus sensibus, quicquid in nostram conscientiam duxerit eorum sermo plenissimus'.

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ein Mitglied vielleicht das Haupt seiner Gesandtschaft', an den König zur Berichterstattung abgeschickt.

Wenn die vier besprochenen Schreiben den König Sisebut als Sieger über Byzanz erkennen lassen, so stellt er sich, im 5. Briefe durch eine von ihm veranlasste Erörterung des Caesarius über einen Pseudo-Priester schon angekündigt, in den vier anderen als rechtgläubiger Christ, als ein Eiferer im Herrn, aber auch als Herrscher über seine Bischöfe dar.

In seinem 2. Schreiben fährt er den Bischof Cicilius von Mentesa an, dessen Amtszeit nicht genau bekannt ist, und fordert den nach klösterlicher Zurückgezogenheit verlangenden vor eine Synode. Noch entschiedener macht er die Königsgewalt über die Kirche im 7. Briefe geltends: in den schärfsten Worten schilt er hier, vielleicht nur um durch Demüthigung Nachgiebigkeit zu erzwingen, den Bischof Eusebius, trotzdem er ihm in der Aufschrift die Anrede 'sancto ac venerabili patri' nicht vorenthält, und befiehlt ihm, endlich einen nicht genannten Bischof von Barcelona zu entsetzen und dem Ueberbringer des Briefes das erledigte Bisthum zu übertragen. Dass der Empfänger als Bischof von Tarragona der Metropolit des Suffraganstuhles Barcelona ist nicht etwa, wie man auch gemeint hat, der schuldige Bischof von Barcelona selbst macht die Angelegenheit sofort verständlich, wenn auch die näheren Umstände, Vergehen und Name des zu entsetzenden, uns verborgen bleiben. War wirklich, wie Florez annimmt, unter den Bischöfen Barcelonas Severus der Ueberbringer des 7. Sisebut-Briefes, dann ist derselbe, da als Bischof von Barcelona Emila noch im Jahre 614 die Acten der in Egara ge

1) Er sagt: 'equum esse pensavimus, quos eundi felix fecit iter unitos, remeandi nequaquam quelibet occasio faciat esse divisos'. 2) Florez sagt (vgl. España sagrada VII, 249-251): 'vivia cerca del año 615'. 3) Vgl. Florez, España sagrada XXV, 84-86. 4) Die Dunkelheit des Ausdrucks hat schon viel zu schaffen gemacht; so sagt von diesem Briefe z. B. Lembke (Geschichte von Spanien I, 90): 'Sisebut war ein so eifriger Beförderer der Kirchenzucht, dass er über einen Bischof, welcher heidnische Gebräuche auf öffentlicher Bühne darstellen liess, Absetzung verfügte'. Auch Dahn, welcher im ganzen eine richtige Auffassung von dem Briefe hat und den in ihm enthaltenen Verweis also umschreibt (Könige V, 183. 184): 'Er der Bischof kümmere sich um eitle Dinge, halte es mit elenden, hohlen, aufgeblasenen Menschen, treibe blinden Cult mit den Knochen der Todten und verabsäume darüber die Lebenden und gebe sich mit Leidenschaft den Stiergefechten hin', geht, von Florez verführt, darin fehl, dass er in den oben S. 30 Anm. mitgetheilten Worten 'die einzige bisher übersehene Stelle' erkennt, 'welche den allgemein geleugneten Fortbestand dieser altspanischen Nationalspiele während der Gothen - Zeit beweist'. 5) Vgl. Dahn, Könige V, 184 Anm. 2. 6) España sagrada XXIX, 131-133,

haltenen Synode unterschreibt1, zwischen diesem Jahre und dem Todesjahre Sisebuts (620) entstanden.

Der fromme, um sein Seelenheil besorgte Vater ist König Sisebut im 8. Schreiben, mit welchem er den Eintritt seines Sohnes Theudila in das Kloster begleitets; als ein Eiferer um Christi willen erweist er sich im 9. Briefe, welcher bezweckt, den arianischen Langobarden - König Adaloald für die katholische Lehre zu gewinnen. Die Regierungszeit desselben (616-626) ermöglicht, die Entstehungszeit des Briefes auf die Jahre 616-620 einzuschränken, während für den an Theudila gerichteten kein Grund erfindlich ist, welcher die für das Schreiben ohne weiteres anzusetzende Regierungszeit Sisebuts zu verengern gestattete.

4

Selbst dieses allgemeine Auskunftsmittel versagt bei dem ersten Stück im zweiten Theile der westgothischen Briefe; denn ob der Recared, an welchen der mir sonst unbekannte +, nach Ausweis der Synodalacten niemals Bischof gewordene Tarra schreibt, der erste (586—601) oder der zweite (620—621)

1) Mansi, Conc. X, 531; v. Hefele, Conciliengeschichte III 2, 67. 2) Gams (Kirchengeschichte II, II, 80) scheint das Verwandtschaftsverhältnis des Theudila zu Sisebut nicht erkannt zu haben, obwohl dieser doch deutlich genug sagt: 'numerosa frugum praestolamur colligere praetia, cum ex nostris seminibus destinasse confidimus ad regione beata'. 3) Dabei kann er sich nicht versagen, seine dichterische Begabung zu zeigen, indem er dem scheidenden Sohn am Schlusse des Briefes das Lebewohl in dactylischem Versmass wiederholt. Andere Gedichte des Königs stehen in der lateinischen Anthologie (ed. Riese n. 483 I, II p. 9) und bei Baehrens, Poetae latini minores V, 357. Auch eine Lebensbeschreibung des Bischofs Desiderius von Vienne ist von Sisebut verfasst worden: er erweist sich darin (Florez, España sagrada VII, 330) als Erbe der Gesinnung seines Vorgängers Gundemar (vgl. weiter unten), indem er die Verfolgung des Heiligen stattfinden lässt: 'regnante simul scilicet Theodorico, totius hominem stultitiae dignum, et fautricem pessimarum artium, malis amicissimam Brunigildem'. Dass der König nach Spanien gerichtete Schreiben Gregors I. gekannt hat, darauf verweist Dahn (Könige V, 180 Anm. 2), indem er aus dem 2. Briefe die Worte 'ut me magis flere libeat quam recitare oporteat' belegt mit 'ut mihi magis flere libeat quam aliquid dicere' (J.-E. 1111); ausserdem ist aber nur sehr wenig beizubringen: aus dem 8. Briefe ‘quia saepe mali odiunt bonos' verglichen mit 'quia dum malis boni semper displiceant' (J.-E. 1758) und 'saeculi huius fluctibus evitantes ad portum gaudeatis pervenisse victoriae' verglichen mit "Tantis quippe . . . huius mundi fluctibus quatior, ut . . . navem ad portum dirigere nullatenus possim' (J.-E. 1111). Die geistige Bedeutung Sisebuts würdigt Isidor in seiner Gothen-Geschichte mit den Worten: 'Fuit autem eloquio nitidus, sententia doctus, scientia litterarum magna ex parte imbutus' (Migne, Patrol. lat. LXXX, 1073) und in dem vor der Schrift 'De natura rerum' befindlichen Zueignungsschreiben, welches anhebt: 'Dum to praestantem ingenio facundiaque ac vario flore litterarum non nesciam' (ibid. col. 963). 4) Vgl. Gams, Kirchengeschichte II, II, 117.

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