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bietend, mittelalterliche Bibliothekskataloge und Bücherinventare aus Deutschland (einschliesslich der Schweiz), Frankreich, Italien, den Niederlanden (einschliesslich Belgien), Skandinavien und Spanien. Die einzelnen Kataloge sind genau characterisiert, zumeist unter Angabe von Incipit und finis; handschriftliche Quellen und Druckorte werden verzeichnet. (Zu n. 207, S. 79 fehlt der Hinweis auf N. A. XI, 99.) Es folgen als Muster für die Bearbeitung von Katalogen, bei denen G. mit Recht auf den Nachweis des jetzigen Verbleibes der Hss. Gewicht legt, die Verzeichnisse aus Stablo und Arnstein, weiter den Gegenstand freilich nicht erschöpfende Bemerkungen über die Anordnung mittelalterlicher Bibliotheken, ferner Beiträge zur Geschichte einzelner Bibliotheken (Lorsch, St. Remigius zu Reims, Reichenau), sodann unter der Ueberschrift Miscellen urkundliche Zeugnisse über mittelalterliche Bücherbestände, welche nicht in der Form von Katalogen oder Besitzinventaren überliefert sind, endlich andere als urkundliche Zeugnisse. Gute Register erleichtern die Benutzung des sehr fleissig gearbeiteten, freilich nicht sehr übersichtlich angelegten Werkes.

98. Von O. v. Heinemanns Verzeichnis der Handschriften der herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel ist der erste Band der zweiten Abtheilung erschienen (Wolfenbüttel 1890). Es umfasst den ersten Theil (n. 1563-2131) der Augusteïschen, d. h. derjenigen Hss., welche von Herzog August d. Jüngeren um die Mitte des 17. Jahrh. zusammengebracht sind. Auch diesem Bande sind schöne phototypische Facsimiles beigegeben.

99. B. Hauréau fasst jetzt die Ergebnisse seiner Studien über die Hss. der Pariser Bibliothek zusammen unter dem Titel: Notices et Extraits de quelques manuscrits latins de la Bibliothèque Nationale', deren erster Theil (1890) die Hss. des Ancien fonds bis 8650 behandelt. Seine umfassende Gelehrsamkeit und sein kritischer Scharfsinn sind bewunderungswürdig, aber unser Gebiet wird davon kaum berührt. Der mittelalterlichen Dichtung sind mehrere Abschnitte gewidmet. Sonst wird nur S. 360 Alcuins Prolog zur Vita Richarii (8433) erwähnt, S. 371 aus Adso de antichristo (ebenda) die Prophezeiung über den Frankenkönig berichtigt abgedruckt. Eine Hs. mehrerer Schriften des Guido Faba (8650, S. 391) ist schon von Pertz im Arch. VII, 70 verzeichnet. Wichtig, aber nicht für unsere Zwecke, sind S. 337 eine Aufzeichnung über den Tod Karls V. von Frankreich, und S. 251 ff. umfangreiche Mittheilungen aus den für verloren gehaltenen lat. Ogdoaden von Wilhelm Du Bellay, welche H. in 5976 theilweise aufgefunden hat. W. W. 100. In der ersten Lieferung von E. Berners Gesch.

des preuss. Staats (München und Berlin 1890) finden sich Facsimiles aus der Wiener Hs. der Annales Einhardi und der Dresdener Hs. des Widukind, ferner der Urkk. Ottos I. für Brandenburg (DO I 105), Albrechts des Bären für St. Simon und Judas zu Goslar (1155), ein schönes Blatt aus der Breslauer Hs. des Froissart, darstellend die Vermählung Sigmunds mit Maria von Ungarn, ein Quitzow-Brief, ein Stück aus den Originalprotokollen des Ketzerinquisitors von 1391 (Hs. zu Wolfenbüttel) und ein Bild aus der Chronik Ulrichs von Richenthals.

101. Von den Gelehrten des Vaticans wird eine neue Sammelzeitschrift u. d. T. 'Spicilegio vaticano di documenti inediti e rari estratti dagli archivi e dalla biblioteca della sede apostolica' herausgegeben; sie soll in zwanglosen Heften erscheinen, von denen uns zwei vorliegen. Von dem Inhalt mögen erwähnt werden aus Heft 1 einige Veroneser Urkk., herausgegeben von J. Carini, darunter eine Urk. Rathers von 964, (sie beginnt 'quum quidem' wo, wie ich fürchte, wieder einmal der unaustilgbare Lesefehler für 'quoniam quidem' vorliegt) und ein Brief Alexanders IV. an Ludwig IX. von 1257; ferner zwei von Palmieri herausgegebene Processe aus den Jahren 1377/78, welche die Beziehungen von Florenz zur römischen Curie berühren. In Heft 2 publiciert Carini zwei - übrigens schon bekannte - Relationen über die Lyoner Concilien von 1245 und 1274 nach den Papieren von D. Coustant, welche einen mehrfach von dem gedruckten abweichenden Text bieten.

102. Das neue Unternehmen 'Lateinische Literaturdenkmäler des XV. und XVI. Jahrh.' (Berlin, Speyer und Peters) zu dem sich unter Leitung von M. Herrmann und S. Szamatólski eine grössere Anzahl namhafter Gelehrter verbunden haben, mag auch hier der Aufmerksamkeit empfohlen werden, da viele der zur Edition in Aussicht genommenen Schriften auch von historischem Interesse sind.

103. M. Manitius hat in den S.-B. der Wiener Akad. Bd. CXXI, S. 1-30 d. Sep.-Abdr., den 2. Theil seiner 'Beiträge zur Gesch. frühchristlicher Dichter im Mittelalter' veröffentlicht, worin einige wenige Nachweise auch in den MG. befindliche Ausgaben betreffen.

W. W.

104. Derselbe hat seine 'Beiträge zur Gesch. römischer Prosaiker im Mittelalter' im Philologus XLVIIII, 191 ff. und 380 ff. fortgesetzt mit Nachweisungen über die Benutzung von Eutropius, Plinius d. A. und Pauli Epitome Festi.

105. Der Aufsatz von Dessau über die auch für die Anfänge der deutschen Geschichte wichtigen Scriptores

historiae Augustae, auf den in dieser Zeitschrift Bd. XV, 210 n. 12 hingewiesen wurde, hat den Anstoss zu Untersuchungen von Mommsen, Klebs und Seeck gegeben; vgl. Mommsen im Hermes Bd. XXV, 228-292; Klebs im Rheinischen Museum N. F. XLV, 436–464; Seeck in Fleckeisens Neuen Jahrb. f. class. Philologie 141, 609-639. Die Ergebnisse der Arbeiten von Mommsen und Klebs bedeuten im Wesentlichen eine Auflösung der Dessau'schen Resultate. Mommsen verwirft die Annahme eines einzigen Verfassers und das Ende des vierten Jahrhunderts als Abfassungszeit des Ganzen; nach ihm rührt der Grundstock_der Biographien von verschiedenen Verfassern aus der Zeit Diocletians her. Die Hauptbiographien von Hadrian bis auf Macrinus seien bald nach 293 entstanden; etwa zehn Jahre später hätten Trebellius Pollio und Vopiscus geschrieben, der erste vor März 304 die Viten von Philippus bis Claudius, Vopiscus in den Jahren 305 bis 306 die der Kaiser Aurelian bis Carus. Unsere Sammlung als Ganzes stamme von einem Redactor aus der Zeit Constantins d. Gr., der um 330 die beiden diocletianischen Reihen durch den Einschub der Biographien von Elagabal bis auf Gordian III. mit einander verbunden und der älteren diocletianischen Gruppe die Nebenviten beigefügt habe; in theodosianischer Zeit habe dann noch eine Bearbeitung stattgefunden und u. a. Stücke aus Aurelius Victor und Eutrop eingefügt. In dieser Weise beschränkt Mommsen die Aufstellungen Dessaus über die theodosianische Zeit als die Abfassungszeit des Ganzen.

Nicht einmal in dieser Einschränkung will Klebs die Thesen Dessaus gelten lassen, sondern räumt weg, was Mommsen noch stehen liess. Aurelius Victor und Eutrop seien in unserer Sammlung nicht benutzt, sondern schöpften mit ihr aus gleicher Quelle. Ueberhaupt seien spätere Einlagen und Aenderungen nicht nachzuweisen.

Seeck dagegen geht darauf aus, die Thesen Dessaus fester zu begründen und bestimmter zu formulieren. Im Gegensatze zu den Aufstellungen Mommsens versucht er den Nachweis, dass die 'Diocletianische Reihe' nicht unter Diocletian, die 'Constantinische' nicht unter Constantin geschrieben sein könne, sondern dass alle Biographien auf eine einheitliche, überall durch die gleichen anachronistischen Anschauungen bestimmte Fälschung zurückgingen. Der Kaiserbiograph verherrliche den gallischen Usurpator Constantinus, der im Jahre 407 auftrat, und die Spitze mancher seiner Anspielungen richte sich gegen Honorius; eben darum habe er eine Maske vorgenommen. Das Bedenken, dass ein Stadtrömer, der wahrscheinlich in Rom selbst schrieb, einen gallischen Kaiser verherrlicht und den italienischen Herrscher angegriffen haben sollte, hat Seeck selbst hervorgehoben und versucht es zu beseitigen. K. J. N.

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106. Der Analecta Bollandiana t. IX. fasc. III. enthält folgendes hier erwähnenswerthe: 1) Die älteste, bisher unbekannte Passio Desiderii episcopi Viennensis (saec. VII in.), die nicht gar lange nach dem Tode desselben, ohne Zweifel wohl noch im 7. Jahrhundert, geschrieben zu sein scheint. 2) Das Verzeichnis der hagiographischen Handschriften der Stadtbibliothek in Mons. 3) Die älteste, bisher ebenfalls noch ungedruckte Vita des Bischofs Ludwig von Toulouse, des Sohnes König Karls II. von Sicilien. dem Anlagebogen wird die Fortsetzung des vorzüglichen Hymnen-Repertoriums von Ul. Chevalier, das jetzt bis D reicht, O. H.-E.

gegeben.

In

107. In der Ztschr. f. d. österr. Gymnasien 1890 S. 481 ff. veröffentlicht A. Engelbrecht Beiträge z. Kritik u. Erklärung des Apollinaris Sidonius, Faustus und Ruricius.

108. In der Ztschr. f. Thüringische Gesch. und Alterthumsk., N. F. VII, widerlegt W. Lippert mit überzeugenden sachlichen und sprachlichen Gründen die Ansicht Nisards (vgl. N. A. XIV, 437 n. 102), dass die unter Fortunatus Werken überlieferten thüringischen Gedichte nicht von jenem, sondern von der h. Radegunde verfasst seien.

109. Im Hermes XXV, 496 ff. veröffentlicht B. Kübler Isidorusstudien, welche insbesondere auf die sehr alte, nach dem Vf. um 700 geschriebene Wolfenbütteler, früher Weissenburger Hs. der Origines aufmerksam machen und die Wichtigkeit derselben für eine dringend wünschenswerthe neue Ausgabe darthun.

110. Ueber die beiden Vitae S. Leodegarii handelt eine Breslauer Dissertation von R. Graf Du Moulin-Eckart 'Leudegar Bischof von Autun' (Breslau, Koebner 1890), nach welchem die Vita des Ursinus zwischen 681 und 691 verfasst, diejenige des Anonymus jünger, aber auch noch von einem Zeitgenossen verfasst und nicht ohne selbstständigen Werth ist.

111. In den Jahrb. des Vereins von Alterthumsfreunden im Rheinland, Heft 88 und 89 erörtern J. Klinkenberg und H. Düntzer die mit der Geschichte der Kölner Märtyrerinnen zusammenhängenden Fragen, vielfach zu verschiedenen Ergebnissen gelangend. Bei dieser Gelegenheit hat Klinkenberg den Sermo in natali Coloniens. virginum aus Clm. 18897, einer Tegernseer Hs., herausgegeben. Er ist hier von einer Hand des 12. Jh. eingetragen; von modernem Ursprung der Predigt kann also keine Rede mehr sein; der Herausgeber setzt seine Entstehung in die karolingische Zeit.

112. In den Schriften des Vereins f. Gesch. des Boden

sees XIX, 33 ff. untersucht E. Graf Zeppelin die Frage 'Wer ist der monachus Sangallensis? in einer Abhandlung, die er verfasst hat, ehe ihm die bezüglichen Untersuchungen Zeumers bekannt geworden waren. Er beantwortet sie in derselben Weise wie dieser und fügt dessen Argumenten einige weitere hinzu.

113. In den St. Galler Mittheilungen f. vaterländ. Geschichte XXIV (3. Folge IV) hat R. Thuli eine neue Ausgabe der Vita S. Galli von Walah frid Strabo besorgt; benutzt sind dafür drei St. Galler und eine Einsiedler Ås. und die Ausgabe Mabillons.

114. Im Hist. Jahrb. XI, 425 ff. sucht G. Schnürer zu zeigen, dass der Verfasser der Vita Stephani II. im Liber pontificalis der Primicerius Christophorus sei, welcher früher als notarius regionarius den Papst auf seiner Reise im Frankenreich begleitet habe. Abgefasst sei die Vita zwischen 764 und 767.

115. Als VII. Publication der Gesellschaft f. Rheinische Geschichtskunde hat G. Rauschen die bald nach der Heiligsprechung Karls d. Gr. entstandene Vita Karoli Magni unter Heranziehung von 14 Hss. herausgegeben. Beigefügt ist nach zwei Hss. die bisher ungedruckte 'Descriptio qualiter Karolus Magnus clavum et coronam Domini a Constantinopoli Aquisgrani detulerit qualiterque Karolus Calvus hec ad s. Dionysium retulerit'. Der Herausgeber erörtert in fünf Excursen gewisse Einzelheiten, die mit beiden Texten in Zusammenhang stehen; unter anderem nach einem Gutachten Pflugk-Harttungs, auf das ich vielleicht gelegentlich zurückkomme, die Frage der Echtheit von Jaffé-L. 10424; ausserdem hat H. Loersch eine längere und sehr sorgfältige Untersuchung über Karls d. Gr. falsches Diplom und Friedrichs I. Privileg für Aachen vom 8. Jan. 1166 beigesteuert; er weist nach, dass jenes nicht lange nach der Canonisation Karls entstanden und wie die Vita durch sie veranlasst, dieses aber echt ist. Ob es aber, wie Loersch annimmt, vom Protonotar Heinrich selbst verfasst ist, muss noch dahingestellt bleiben.

116. Als zweites Heft des Recueil de travaux publiés par les membres de la conférence d'histoire' des Prof. Ch. Moeller zu Löwen ist der erste Theil einer Abhandlung von A. Cauchie, 'La querelle des investitures dans les diocèses de Liège et de Cambrai' erschienen (Louvain, 1890). Die beachtenswerthe, die Geschichte beider Diöcesen seit dem Anfang des 11. Jahrh. behandelnde, auch die deutsche Literatur vielfach, wenn auch nicht vollständig, berücksichtigende Abhandlung untersucht S. 67 ff, speciell die polemischen Schriften

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