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Als vornehmste Quelle für die Geschichte des Kreuzzuges Friedrichs I. gilt jener Bericht, der unter dem Titel 'Historia de expeditione Friderici imperatoris edita a quodam Austriensi clerico, qui eidem interfuit, nomine Ansbertus', in einer Hs. des Stiftes am Strahow überliefert und zuletzt in den Fontes rer. Austr., SS. V, von Pangerl und Tauschinski herausgegeben worden ist.

Der codex Strahoviensis, auf dessen sonstigen, namentlich für die böhmische Geschichte bedeutsamen Inhalt ich hier nicht einzugehen habe, ist in dem böhmischen Prämonstratenserkloster Mühlhausen um die Wende des zwölften Jahrhunderts unter Abt Gerlach und in dessen Auftrag geschrieben worden; nur ein sehr kleiner Theil ist von dessen eigener Hand. Nach verschiedenen merkwürdigen Schicksalen, die den Bestand der Hs. von 132 auf 112 Blätter minderten (ein Quaternio muss übrigens schon sehr früh in Verlust gerathen sein), ist er in unserm Jahrhundert für die Geschichtswissenschaft wieder entdeckt worden.

Auf f. 29-54' nach der Zählung der Herausgeber1 steht der Kreuzzugsbericht, dem die Hand Gerlachs den obigen Titel gegeben hat, während die letzten Worte 'nomine Ansbertus von einer jüngeren Hand des vierzehnten Jahrhunderts zugefügt wurden. Um dieses Zusatzes willen hat man sich gewöhnt, jenen Bericht kurzweg als den Ansberts zu bezeichnen 2.

Durch die Beschädigung der Hs. hat auch A. Einbussen erfahren; von den 26 Blättern, die dessen Text einnahm, sind, und zwar erst in diesem Jahrhundert, neun verloren gegangen3, die aus einer Abschrift des vorigen Jahrhunderts, vom Abt Piter des mährischen Klosters Raigern veranstaltet, ergänzt werden müssen. Schon die Herausgeber bemerken die Mängel dieser Abschrift (Einleitung, p. XI), sie hätten aber gleich hinzu

1) Sie lassen f. 1-76′ ungezählt und beginnen die Zählung mit f. 77 gleich f. 1. 2) Ich bediene mich hierfür im Folgenden der Sigle A. 3) Es fehlen f. 31 u. 32 = A 7 14-12 32, f. 34 A 15 27-18 28, f. 39 u. 40 = A 30 10-43 12, f. 42 u. 43 = A 46 26-53 30, f. 45 u. 46 = A 56 22-64 13; ausserdem ist von f. 44 und f. 54 die untere Hälfte weggeschnitten.

fügen sollen, dass auch der cod. Strahov, selbst keinen guten Text bietet und mannigfacher Verbesserungen fähig war, deren ihm die Hand Gerlachs nur wenige und die Herausgeber nicht allzu viele haben angedeihen lassen.

Einer Neuausgabe des A. in den Mon. Germ. wird es aber zu gute kommen, dass ich in einer Hs. der Grazer Universitätsbibliothek ein ansehnliches Bruchstück einer zweiten Handschrift des A. gefunden habe.

Ich berichte zunächst über die Hs. Cod. lat. membr. n. 411, fol. gehört jenem Fonds von Hss. an, die aus dem obersteirischen Stift St. Lambrecht nach der Klösteraufhebung von 1782 an die Grazer Universitätsbibliothek abgegeben wurden. Innerhalb dieses ansehnlichen Fonds bildet eine kleine Zahl von Hss. für sich eine besondere Gruppe, die durch Gleichartigkeit der Ausstattung, besonders aber der Schrift ausgezeichnet ist. Nach meinen bisherigen, aber noch nicht abgeschlossenen Beobachtungen glaube ich als Bestandtheile dieser Gruppe namhaft machen zu dürfen die Hss. n. 350, 411, 433, 438, 454, 546. Von diesen sind n. 433 und 454 den Fachgenossen längst bekannt; die erstere Hs. enthält die Chronik Ottos von Freising, die letztere die Historia Romana, die Gesta Francorum und die Historia Theoderici, beide sind für die Mon. Germ. benutzt worden; auf Hs. n. 350 hat schon Wattenbach hingewiesen 2, sie enthält neben den Geschichten von Barlaam und Josaphat und von Apollonius von Tyana die miracula S. Eberhardi nebst einem Salzburger Bischofskatalog, endlich jenes Werk des Ekkehard von Aura, das mit der Geschichte der Gothen beginnt und mit der Lebensbeschreibung der Königin Mathilde schliesst 3. Hs. n. 546 ist eine, wie ich glaube, bisher nicht beachtete Hs. der Kirchengeschichte des Eusebius von Caesarea in der Bearbeitung des Rufinus. N. 438 und 411, die zusammengehören, enthalten das Werk des Augustinus über das Johannesevangelium, und zwar Hs. 438 die Sermone 1 bis 45, Hs. 411 die Sermone 46-124 (f. 1-106) und die zehn sermones Augustini in epistolam sancti Iohannis (f. 106 -143), f. 143′ bleibt leer, der letzte Quaternio der Hs. (f. 144 -151) enthält endlich das Bruchstück des A., welches etwas mehr als ein Drittel des im cod. Strahov. gebotenen Textes umfasst 4.

Wesentlich ist, dass die Schrift dieser sechs Handschriften nicht nur gleichzeitig ist, sondern trotz der verschiedenen Hände, die daran arbeiten, unverkennbar jenen gleichen Zug aufweist, der auf die Ausbildung der Schreiber in einer und derselben

1) Die alten Signaturen sind: 42/64, 39/41, 42/63, 39/49, 42/59, 42/54. 2) Archiv X, 624. 3) Vgl. Deutschlands Geschichtsquellen II 5, 174 und über ähnliche Hss. Archiv VII, 486. 4) Es endet mit 'adunatus consiste[bat]', in der letzten Ausgabe S. 39 22.

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Schreibschule schliessen lässt1. Dass diese Schule die des Klosters St. Lambrecht selber ist, ist an sich wahrscheinlich; dazu kommt, dass derselbe Zug sich noch in den Randkorrekturen, in den miniierten Ueberschriften und auf Vorsetzblättern anderer Hss., die gleichfalls im Besitz von St. Lambrecht waren, finden lässt.

Alle sechs Hss, sind der Schrift nach an das Ende des zwölften Jahrhunderts oder den Anfang des dreizehnten zu setzen. Auch unser Bruchstück, obgleich nicht von derselben Hand geschrieben, die die übrigen Blätter der Hs. füllte, und auch nicht mit derselben Sorgfalt, gehört dieser Zeit an, steht also an Alter hinter dem cod. Strahov. nicht zurück.

In die Beschreibung der 16 Seiten des Bruchstückes theilen sich zwei Hände; die erste schreibt f. 144-146, wird dann durch die zweite abgelöst, die f. 146'-148 füllt, worauf die erste Hand den Rest schreibt. Die vielen Unterschiede in Tinte und Zug auch innerhalb des von derselben Hand geschriebenen Theiles zeigen, dass das Bruchstück nur absatzweise, wie eben der Schreiber Zeit oder Lust hatte, geschrieben wurde.

Das Bruchstück besitzt eine Capiteleintheilung, von der im cod. Strahov. nichts zu merken ist. Ein leergelassener Raum für den hervorzuhebenden Buchstaben des Capitelanfanges giebt für die Eintheilung den nöthigen Hinweis. Die Anfänge der einzelnen Capitel sind: 1. Terrae itaque' (A. 431), 2. Pro saluberrima' (A. 13 1), 3. Eodem anno' (A. 13 24), 4. 'Anno incarnationis' (A. 14 31), 5. 'In predicta' (A. 15 24), 6. 'Horum denique' (A. 188), 7. Cernere erat' (A. 18 18), 8. 'Ab illustri' (A. 18 30), 9. 'In prenotate' (A. 21 9), 10. 'Ea etiam' (A. 24 26), 11. 'Interea cum' (A. 25 8), 12. 'Prudenti deinde' (A. 25 22), 13. 'His ita' (A. 26 11), 14. Postquam a' (A. 28 13), 15. 'Septimo kal.' (A. 29 18), 16. 'Dum haec' (A. 34 34), 17. 'His ita' (A. 375), 18. 'Interea cum' (A. 38 36).

Wesentlicher ist, dass der Quaternio eine Ueberschrift von einer Hand des endenden dreizehnten Jahrhunderts, die ich auch in anderen Lambrechter Hss. nachweisen kann, trägt, die uns mit einem neuen Titel des Kreuzzugsberichtes bekannt macht. Am obern Rand von f. 144 stehen die Worte: 'Assit solamen divini flaminis amen. In nomine domini incipit. Incipiunt gesta serenissimi Romanorum imperatoris Friderici'; der Kreuzzugsbericht trägt also hier denselben

1) Nur die Chronik Ottos von Freising weist individuellere Züge auf. 2) Während in dem vorausgehenden Theil der Hs. die Initialen gross und sorgfältig ausgeführt sind, ist die Initiale, mit welcher das Bruchstück beginnt, klein und ohne Geschmack gezeichnet.

Titel wie der entsprechende Abschnitt in den Annales Mediolanenses MG., SS. XVIII, 378.

Das Ergebnis der Vergleichung des Textes des cod. Strahov. mit dem des Grazer Bruchstückes, dessen Varianten unten folgen, ergibt für das Verhältnis beider Hss. zu einander folgendes. Es ist nicht anzunehmen, dass die eine der beiden Hss. von der andern abgeleitet sei; der cod. Strahov. weist gegenüber dem Grazer Bruchstück bedeutende Ueberschüsse auf, denen andererseits wieder solche, wenn auch viel weniger umfangreiche, der Grazer gegenüber der Strahover Hs. entsprechen. Wir haben es mit zwei von einander unabhängigen Abschriften zu thun, deren unmittelbare gemeinsame Quelle die Urschrift selbst gewesen sein mag. Dabei ist, wie das folgende Variantenverzeichnis ergibt, das Grazer Bruchstück als die weitaus sorgfältigere Abschrift zu betrachten, die zahlreichen Fehler des cod. Strahov. sind zumeist vermieden, namentlich die Eigennamen, deren im A. so viele vorkommen, sind mit grosser Sorgfalt wiedergegeben, was um so wichtiger ist, als im Strahov. gerade jenes Blatt, welches die Liste der Theilnehmer am Kreuzzug enthalten hat, verloren gegangen und durch die Pitersche Abschrift ersetzt ist, von deren Art mit den deutschen Eigennamen umzuspringen wir jetzt erst eine rechte Vorstellung bekommen.

Um überflüssige Wiederholungen bei der Anführung des Variantenverzeichnisses zu vermeiden, bemerke ich, dass nur die erste Hand immer schreibt; auf kleinere orthographische Unterschiede, wie in der Schreibung von y statt i (Phylippus st. Philippus), Wechsel von spitzen und runden u, von e und t vor Vokalen ist nur bei deutschen Eigennamen Rücksicht genommen. Besserungen der Grazer Hs. von der Art_wie Ysakius st. Ysaakius sind nur einmal verzeichnet. Zur Beurtheilung der Hss. wie auch der Ausgabe in den FRA habe ich die Varianten von zwei Druckseiten der letzteren (S. 20-21) vollständig wiedergegeben. Seiten- und Zeilenzählung beziehen sich auf die obige Ausgabe.

Das Fragment beginnt mit Terra itaque (A. 431) — P. 4. Z. 31. itaque st. igitur, repromissionis, -hereditatis, - Z. 32 civitate Ierusalem.

P. 5. Z. 2 pervasit, Z. 4 et ad cf. Note 1 der Ausg. redemptricem, - Z. 11 quod vel sibi cf. N. 3, Z. 17 divino, Z. 18 servitio, - Z. 20 officio et dignitate; nach nuncupabatur folgt sub cuius predecessore mit einer

1) Ich behalte, um nicht misverstanden zu werden, hier wie in der folgenden Untersuchung, diese Bezeichnung bei, obgleich, wie HolderEgger jüngst in diesen Blättern (XVI, 285 f.) hervorhob, die Gesta Federici mit den Ann. Mediolan. nur die Ueberlieferung gemein haben.

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