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besitzt, nicht in derselben Weise als spätere Einschaltungen angesprochen werden könnten. Von vorn herein lässt sich sagen, dass auch diese Briefe keineswegs nothwendig als ursprüngliche Bestandtheile von A zu betrachten sind; hebt man sie mit ihren Einleitungssätzen aus dessen Darstellung heraus, so lässt sich nirgends eine störende Lücke erkennen. Um aber die Frage näher prüfen zu können, ist es erforderlich, die Composition von A einer kurzen Betrachtung zu unterziehen.

Dass A. aus zwei deutlich getrennten Stücken besteht, von denen das eine den Kreuzzug Friedrichs I. bis zu dessen Tod im Saleph schildert (A 11-73 12), das zweite kürzere die folgenden Ereignisse ohne Beschränkung auf das heilige Land bis 1196 (A 73 13-90 17), ist längst bemerkt worden. Für die Frage, die im Folgenden aufzuwerfen sein wird, kommt lediglich der erste Theil in Betracht.

Der erste Theil des Kreuzzugsberichtes zerfällt wiederum in drei Abschnitte, die sich zwanglos von einander trennen lassen. Der erste umfasst die Vorgeschichte bis zum Aufbruch des Kreuzheeres von Regensburg (A 11-14 30), der zweite erzählt die Schicksale des Kreuzheeres auf europäischem Boden und reicht bis S. 54 15, der dritte behandelt den Zug durch Kleinasien bis zum Tod des Kaisers.

Am wenigsten nimmt der erste Abschnitt die Aufmerksamkeit in Anspruch, er ist hauptsächlich ausgefüllt von jenen vier Briefen, die im Grazer Bruchstück fehlen, Geschichtserzählung ist eigentlich nur A 126-14 27. Aber auch für diese Partie, welche die Vorbereitungen zum Kreuzzug in Deutschland schildert, können wir den Berichterstatter nicht als gut unterrichtet gelten lassen, wie die Vergleichung mit anderen Quellen ergibt, besonders der Chron. regia Coloniensis ed. Waitz S. 136-142, den Ann. Marbacenses, SS. XVII, 163-164, der Contin. Sanblasiana, SS. XX, 319, ferner mit Arnoldus Lubecensis, SS. XXI, 170, der Contin. Zwetlensis altera, SS. IX, 543, den Ann. Reinhardsbrunnenses ed. Wegele, S. 43-44. A. schweigt über das anfängliche Zögern des Kaisers, das Kreuz zu nehmen, die Wirkung der Rede des Bischofs Gotfried von Würzburg auf dem Mainzer Hoftag wird übergangen, dagegen mit der Thätigkeit des Strassburger Bischofs auf dem Strassburger Tag zusammengebracht. Ganz kurz nur wird der Gesandtschaft des Sultans von Ikonium an den Kaiser gedacht; dass dieser seinerseits den Gotfried von Wiesenbach an Kilidsch Arslan sendet, ferner den Heinrich von Dietz an Saladin, den Erzbischof von Mainz an Bela von Ungarn, wovon die andern Quellen voll sind, bleibt uns verborgen, nicht minder die übrigen Massregeln, besonders dass schon am Mainzer Hoftag Ort und Zeit für die Zusammenkunft der Kreuzfahrer festgesetzt wurden. Im Ganzen gewinnt

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man den Eindruck, als seien jene dem Kreuzzuge vorausgehenden Ereignisse flüchtig und nur nach dürftigen Anhaltspunkten in einer späteren Zeit niedergeschrieben worden. A., der sonst so viel auf möglichst genaue chronologische Feststellung der Ereignisse hält, weiss hier nur ein Datum, das des Mainzer Hoftages, mit Genauigkeit anzugeben.

Dieser Geschichtserzählung voraus gehen die erwähnten Briefe, an der Spitze des ersten Theiles aber steht jene Einleitung, von der längst bemerkt worden ist, dass sie anderes verspricht, als das Folgende hält. Der Verfasser erklärt die Verwüstungen, die das heilige Land im Jahre 1187 erfahren hat, nach den wahrheitsgetreuen Berichten von Augenzeugen erzählen zu wollen, erfüllt aber sein Versprechen nur durch die Wiedergabe zweier handschriftlich stark verbreiteter Briefe, welche die Ereignisse in Palästina zwischen der Schlacht von Hittim und der Einnahme Jerusalems durch Saladin berichten; zur Zeit der Abfassung beider Briefe muss diese Stadt sich noch in den Händen der Christen befunden haben.

Die beiden Briefe vertreten hier offenbar jene längeren oder kürzeren Berichte über den Zustand des heiligen Landes, die sich in einer ganzen Reihe deutscher, italienischer und englischer Quellen als Einleitung zur Geschichte des dritten Kreuzzuges finden. Auch der Verfasser der Einleitung scheint ursprünglich die Absicht gehabt zu haben, ihrem Beispiel zu folgen, denn er sagt: ... illam (sc. desolationem) quam anno domini 1187. a Saladino Babylonico grassari1 cepit ecclesia transmarina, quantum ex veridica relatione eorum, qui huic captivitati interfuerunt, percipere potui, narrare proposui' etc. Darnach wäre man berechtigt, eine selbständige Darstellung zu erwarten. Auch der Einleitungssatz zum folgenden Brief: 'epistolam etiam . . . . in capite huius operis ponere dignum iudicavi' passt wenig zu dem vorausgehenden Satz; überdies werden statt des versprochenen einen Briefes im Folgenden zwei gegeben. - Ich glaube schon in diesen Wahrnehmungen Anlass zu finden, um eine Interpolation dieser beiden Briefe für möglich zu halten.

Für die Wahrscheinlichkeit oder Unwahrscheinlichkeit einer Interpolation wird nun weiter stark ins Gewicht fallen, ob die folgende Partie Beziehungen zur vorausgehenden verräth oder nicht. Es folgt bei A 4 31-6, eine Lobrede auf Friedrich I. und auf Gregor VIII., welche die Befreiung des heiligen Landes sich zur Aufgabe machen. Besonders ins Auge zu fassen ist dabei der erste Satz: "Terra igitur promissionis 2 christicolas' (A 4 31-53), denn er passt nicht zum Inhalt der vorausgehenden Briefe. Während diese vor dem Fall Jerusalems

1) Wahrscheinlich soll es heissen: 'qua Grazer Hs. hat das richtigere: 'repromissionis'.

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quassari'.

2) Die

abgefasst sind, wird hier der Fall der Stadt, der Verlust des heiligen Kreuzes, die Abführung der Einwohner vorausgesetzt'. Wenn das einleitende 'igitur' (Grazer Hs. itaque') an seinem Platze steht, so muss dem Satz ein Bericht über den Fall Jerusalems vorausgegangen sein, der aus unbekannten Gründen in beiden Hss. weggefallen, im cod. Strahov. aber durch jene Briefe ersetzt worden ist; wir können ferner annehmen, dass ein solcher Bericht auch in der Urschrift des A. gefehlt hat, vielleicht überhaupt nur beabsichtigt und nicht ausgeführt worden war. Es wäre aber auch denkbar, dass eine solche Anknüpfung mit igitur itaque' sich bezieht auf eine vorausgehende selbständige Schrift in der Art von 'de excidio regni et regibus Ierusalem'', die als Einleitung betrachtet wurde, woraus sich der Anfang der Grazer Hs. mit Terra itaque' rechtfertigen liesse. Keinesfalls helfen aber die Briefe des cod. Strahov. über den berührten Mangel hinweg, so dass eine Interpolation derselben anzunehmen auch hiernach gestattet ist.

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Auf die Erzählung von den Bemühungen Gregors VIII. folgt im cod. Strahov. der Brief Gregors VIII., J.-L. 16019, dann eine Bemerkung über den Cardinallegaten Heinrich von Albano, die beiden Hss. gemeinsam ist (A 9 34-104); dessen Brief steht wieder nur im cod. Strahov. Für die Möglichkeit einer Interpolation dieser beiden Briefe lässt sich nichts vorbringen als die Analogie. Ich bemerke nur, dass der Papstbrief stark verbreitet und daher leicht zu beschaffen war. Benutzung des Briefes ist nachweisbar in der Contin. Zwetlensis altera, die einen Theil des Briefes in ihren Text aufgenommen hat (SS. IX, 543 11-18 A 6 11-17) und bei Arnold von Lübeck, SS. XXI., 167 28-35 A 6 12-20 die Kölner Chronik hat dagegen in ähnlicher Weise den Brief des CardinaHegaten benutzt (ed. Waitz S. 136 34-39 A 10 11–17).

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Es bleibt noch die Frage zu untersuchen, ob auch die unpassende Einleitung des ganzen Berichts, die in der Grazer Hs. gleichfalls fehlt, als spätere Zuthat zu betrachten ist. Diese Frage aber wird sich am besten entscheiden lassen im Zusammenhang mit einer neuen Untersuchung, die sich vornehmlich mit dem zweiten und dritten Abschnitt des ersten Theiles von A beschäftigt, deren Zusammensetzung aufzuzeigen und das Verhältnis von A zu den übrigen Kreuzzugsberichten darzulegen sucht. Die Ergebnisse dieser bereits abgeschlossenen Untersuchung hoffe ich in einem der nächsten Hefte des N. A. vorlegen zu können.

.....

1) "Terra igitur promissionis miserabiliter cum sancta civitate exterminio data, habitatoribus quoque eius partim trucidatis partim cum rege suo in captivitatem abductis necnon sancta cruce ab inimico crucis Saladino asportata' etc.; merkwürdig sind die wörtlichen Anklänge an diese Stelle im Chron. universale anonymi Laudunensis, SS. XXVI, 451 14-18. 2) SB. der Münchener Akademie 1865, II, S. 160 f.

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XVII.

Zu

zwei Streitschriften des 11. Jahrhunderts.

Von

F. Thaner.

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