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wünschte dessen Bruder Theuderich auf den Thron zu erheben: 'cupiebat subrogare fratris in regno', wobei zu bemerken, dass nicht 'subrogare', sondern das von A gebrauchte 'sublimare' der technische Ausdruck für die Königserhebung ist. Aus Furcht vor Ebroin, der damals bei den Franken verhasst war, erheben sie mit Hintenansetzung seines Rathes Childerich im ganzen Reiche. Die Worte 'relicto suo consilio' hat B aus A entlehnt, aber ohne Verstand, denn sie gehören dort gar nicht zusammen. 'Consilio' bezieht sich nämlich in A auf die Gegenpartei Ebroins, und 'relicto' auf König Theuderich; das Nebeneinanderstehen der beiden Worte ist also nur ein zufälliges.

Während also A nur die feierliche Thronerhebung Theuderichs leugnet, aber anerkennt, dass er als Werkzeug Ebroins wirklich regiert habe, lässt B denselben gar nicht erst zur Regierung kommen. Die Veranlassung zu dem Irrthum hat offenbar die hypothetische Ausdrucksweise von A gegeben. Dass Theuderich wirklich auf den Thron erhoben wurde, meldet der L. H. Fr. c. 45. Durch die Usurpation seines Bruders wurde er allerdings 2 Jahre und 6 Monate an der Regierung behindert. Als aber dieses Hindernis durch die Ermordung Childerichs beseitigt war, konnte er in seiner Regierungsthätigkeit, wenn man von einer solchen bei den Königen dieser Zeit überhaupt reden darf, fortfahren. Diese Auffassung beherrscht offenbar die Darstellung des Neustrischen Lib. H. Fr., denn hier gilt nach Childerichs Tode Theuderich als König, ohne dass eine besondere Erhebung erwähnt wird; nur diese Auffassung kann selbstverständlich der König selbst über die Zwischenregierung seines Bruders gehabt haben 1.

Von Childerich hatte Ebroin das Schlimmste zu befürchten. Er floh daher nach A an einen Altar; durch die Für sprache einiger Bischöfe, besonders Leudegars, wurde er jedoch

1) Dass auch die 17 Regierungsjahre, welche Theuderich gegeben werden, vom Tode Chlothars (673) und nicht, wie man es bisher that) von dem Childerichs (675) aus gerechnet werden müssen, folgt daraus{ dass sonst die Zeitspanne für seinen Nachfolger Chlodoveus zu kurz wird: Theuderichs Tod ist also in den Anfang von 690, nicht in das Jahr 691 zu setzen. Chlodoveus regierte dann von 690 Anfang bis 694 Schluss, und die Kataloge haben Recht, wenn sie melden: 'Clodoveus regnavit annos 4, obiit in 5.' (Forsch. z. Deutsch. Gesch. XXII, p. 489). Die amt→ liche Datierungsweise in Theuderichs Urkunden kann nur den Tod Chlothars (673) zum Ausgangspunkte haben. Die Urkunden n. 46-48 bei Pertz aus dem 4. und 5. Jahre des Königs, in denen von der Untreue etlicher Unterthanen und ihrem Anschlusse an die Austrasier die Rede ist, sind also in den Jahren 676 und 677 gegeben, als nach Childerichs Tode Ebroin in Austrasien den Gegenkönig Chlodoveus aufgestellt hatte.

nur mit der Verbannung in Luxeuil hestraft. In B bittet er den König selbst um sein Leben; Fürsprecher ist ihm dort nur Leudegar, seine Strafe ist aber dieselbe, der Aufenthalt in jenem Kloster. Durch Fortlassung der übrigen Bischöfe fällt also in B Leudegar allein der Ruhm zu, ein Menschenleben gerettet zu haben. Theuderichs Schicksal erzählen beide Quellen verschieden. In A lässt ihn Childerich vor sich laden. Da ihn einige übereifrige Streber vorher durch Abschneiden des langen Königshaars geschändet hatten und ihn so vor seinen Bruder (fratri suo') brachten, gab ihn dieser nach St. Denis, wo er so lange verwahrt wurde ('salvatus'), bis das abgeschnittene Haar wieder wuchs ('donec crinem - enutriret'). Hält man den kümmerlichen Bericht von B dagegen: 'Childericus - germanum suum Theodericum cuidam Dei servo conservandum ac nutriendum dedit', so ist es ohne Weiteres klar, dass dieser nur ein schlechter Auszug aus der andern Vita ist. Der Epitomator hat aus der Darstellung von A nur die Worte 'fratri', 'salvatus' und 'enutriret' herausgegriffen und hieraus mit Hülfe seiner Phantasie einen Diener Gottes gemacht, dem Theuderich zur Aufbewahrung und Ernährung übergeben wird. 'Frater' ist aber in A kein Klosterbruder, sondern Childerich, und 'enutrire' geht dort auf die Haare!

Als Childerich das Reich Chlothars erlangt hatte, habe er, sagt B, den Bischof Leudegar über sein ganzes Haus erhoben und zum Maiordomus über Alles eingesetzt. Die Regierung wäre eine so glückliche gewesen, dass sich Alle beglückwünschten, den Childerich als König und Leudegar als rector palaciae' zu haben. Diese Nachricht steht nicht bloss im Widerspruch zu den andern Quellen, sie ist auch an sich ganz widersinnig. Aus dem Lib. Hist. Franc. c. 45 ist nämlich bekannt, dass Childerich mit seinem Maiordomus Vulfoald nach Neuster kam, der nach Ermordung seines Herrn wieder nach Austrasien entkam. Auch befand sich nach der Vita A Vulfoald in dem Gefolge des Königs Childerich, als dieser der Einladung Leudegars entsprach und zur Feier des Osterfestes nach Autun kam. Der Majordomat, dessen Inhaber ein Beamter des Königs war, konnte niemals auf einen Bischof übergehen. Es verräth eine grosse Unkenntnis des Wesens dieses hohen Amtes, dass der Verfasser dasselbe durch Leudegar bekleiden lässt. Das Versehen erklärt sich aus der parallelen Nachricht der Vita A. Hier heisst es, dass der König den Leudegar wegen seiner Klugheit dauernd in dem Palaste behielt und dass seine Feinde ihn für alle Handlungen des Königs verantwortlich machten. Aus dieser rein persönlichen Stellung eines ersten Rathgebers des Herrschers hat B den Amtscharakter des Maiordomus herausgelesen.

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Nachdem nun Neustrier und Burgunder sich dem Scepter des Austrasischen Königs unterworfen hatten, baten nach A die neuen Unterthanen den König um Privilegien, dass die Richter in den drei Reichen zur Beobachtung der vaterländischen Gesetze und Gebräuche, wie vor Alters ('sicut antiquitus') verpflichtet würden, dass die Beamten nicht von einer Provinz in die andere gehen dürften, und Niemandem eine so selbständige Stellung wie dem Ebroin eingeräumt würde. Der König sagte dies zwar zu, hielt aber sein Versprechen nicht. Die Richtigkeit dieser Schilderung ergiebt sich aus der allgemeinen Erwägung, dass ähnliche Forderungen zu allen Zeiten die Völker gestellt haben, welche sich freiwillig oder gezwungen einem fremden Staatsoberhaupte beugten. Aehnliche Grundsätze haben in der That auch die Merowinger - Könige beobachtet1. Was macht nun B daraus? Hier hat der König nach Uebernahme der Regierung nichts Eiligeres zu thun, als alles Unziemliche zu beseitigen, was den Gesetzen der alten Könige und der Vornehmen widersprach: 'quodquod maxime adversus legis antiquorum regum ac magnorum procerum, quorum vita laudabilis adstabat, repperit ineptum, ad pristinum reduxit statum'. Weshalb annulliert aber nach dieser Quelle der König nur die Verstösse gegen die alten Gesetze und lässt die gegen die neuen bestehen? Die Antwort ist leicht zu finden: weil der Schreiber das 'antiquitus' seiner Quelle unterzubringen hatte. Diese Stelle ist mit ein Hauptbeweis dafür, dass B nur ein schlechter Auszug aus A ist.

Der Sturz Leudegars unter Childerich erfolgte in Folge eines Conflictes bei Gelegenheit der Anwesenheit des Königs in Autun zur Feier des Osterfestes. In dieser Hauptsache stimmen die beiden Quellen überein, dagegen sind die Einzelheiten verschieden erzählt. In A nämlich wird der König vor Leudegar gewarnt, weil jener ihm, zusammen mit dem Patricius Hictor von Marseille, nach dem Leben trachte, um die Herrschaft an sich zu reissen; in B dagegen ergeht die Warnung an den Bischof, sich vorzusehen, weil ihn der König in der Ostervigilie ermorden wolle. Wie wahrscheinlich die Darstellung von A ist, so erklärlich ist die Aenderung von B, welches keinen Makel auf dem Heiligen sitzen lassen will. Wegen der andern Schürzung des Knotens musste auch die ganze Weiterentwickelung des Dramas umgestaltet werden. Während nach A der König nicht an der kirchlichen Feier Theil nimmt, sondern in S. Symphorian bleibt, dann aber berauscht in die Kirche stürzt, um sich an dem Bischof zu

1) Man vergl. die Stellen aus Marculf und dem Edict. Chlotacharii bei Waitz, VG. II, 23, p. 27. 37.

zu

rächen und endlich sich in das der Kirche gehörige Gebäude begiebt, welches für ihn zugerichtet war ('in ecclesiae domum, ubi paratum erat'), stellt sich nach B der Bischof ganz freundlich und nimmt mit dem König die heilige Communion ein. Hierauf geht Childerich in den Palast (palatium'), um frühstücken, der Bischof aber beräth mit den Seinigen, was zu thun sei. Die Oertlichkeit, wo der König in Autun sich aufhält, ist nach A zuerst S. Symphorian, dann das eigens für ihn zugerichtete kirchliche Gebäude. Diese Angaben schliessen die Möglichkeit aus, dass, wie B meint, ein königlicher Palast daselbst bestanden habe. Die Episode endigt in beiden Quellen mit der Flucht Leudegars, seiner Verfolgung und der Verstossung des Heiligen nach Luxeuil. Natürlich wird in B ein grosses Heer ('cum exercitu magno') aufgeboten, um den flüchtigen Bischof zu ergreifen. In Luxeuil traf Leudegar mit seinem Leidensgefährten Ebroin zusammen. Das Schicksal söhnte die beiden Gegner mit einander aus ('quasi

concordem ducerent vitam' A, 'steterunt concordes' B).

Die Ermordung Childerichs, deren nähere Umstände nur A mittheilt1, brachte den beiden Verbannten ihre Freiheit zurück. Sie kamen zusammen nach Autun, wo über die Rückkehr des Bischofs grosse Freude herrscht. Beide brachen nach A schon am nächsten Tage ('crastina die') zu Theuderich auf, auf dem halben Wege trennte sich aber Ebroin, um mit den Austrasiern verbündet Theuderich zu überziehen. Dagegen beabsichtigte nach B Leudegar, den Ebroin reich beschenkt am nächsten Tage ('in crastinum') in seine Heimath zu entlassen; dieser verliess aber in der Nacht heimlich die Stadt, verbündete sich mit den Austrasiern und drang mit Gewalt in Neustrien ein.

Die folgenden Begebenheiten erzählt B ebenso kurz als unrichtig. Ebroin habe sich dem ruhmreichen ('glorioso") Könige Theuderich vorgestellt und sei von ihm in seine vorige Stellung als Majordomus wieder eingesetzt worden. Richtig ist allein die Darstellung von A, dass Ebroin als Feind bei Theuderich erschien, den Königsschatz plünderte und den Majordomus Leudesius, dessen Name aber nicht genannt wird, tödtete; denn diese Nachrichten bestätigt auch der Lib. Hist. Franc. c. 45. A weiss aber ausserdem noch, dass Ebroins Partei in Austrasien einen Knaben Chlodoveus, einen angeblichen Sohn Chlothars III, auf den Thron erhob, indem man das Gerücht aussprengte, Theuderich sei todt. Diese Nachricht ist ganz unschätzbar, da uns die Quellen über die Schick

1) In B steht nur 'Childerico rege defuncto'. Friedrich S. 54 meint, dass 'defungi' ausschliesslich einen natürlichen Tod bezeichne. Es wird aber auch beim gewaltsamen gebraucht.

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sale Austrasiens in dieser Zeit fast gänzlich im Stich lassen. Um den einflussreichen Leudegar zur Anerkennung dieses Königs zu zwingen, erfolgt die Belagerung von Autun, welche mit der Gefangennehmung des Bischofs endigte. Jetzt hatte Ebroin sein Ziel erreicht: der mächtige Gegner war in seinen Händen. Er liess nun Chlodoveus fallen, kehrte in den Palast Theuderichs zurück und erlangte durch seine alten Parteigänger den Majordomat wieder. So A.

Nach der Einsetzung Ebroins in sein früheres Amt schildert B die Rache Ebroins an seinen Gegnern: wer nicht entfloh, wurde getödtet. Aehnlich auch A:

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'si non fuga latitando discessit, 'qui remanserant ex eius cede, gladii internitione deperiit'. perrexerunt fuga'.

Der Ausdruck 'internitio' in A ist echt Merowingisch1. Erst jetzt folgt in B die Belagerung Autuns, welche A unmittelbar an die Ermordung Childerichs anknüpft. Hier sind die Bischöfe und Optimaten vom Hofe Theuderichs nach Burgund zurückgekehrt und sitzen nach Anerkennung des Königs ruhig in ihrer Heimath ('ad propria residerent securi'), als die Feinde vor Autun rückten. Der Verfasser hatte sich vorher mit Ebroin und dessen Partei beschäftigt und kommt jetzt wieder auf sein eigentliches Thema, die Geschichte des Heiligen, zurück, was er durch Vorausschickung der Worte: 'Redeamus ad opus coeptum' selbst andeutet. Nach B residiert Leudegar vor der Katastrophe in Autun und lässt sich das Wohl seines Volkes angelegen sein ('ad suam plebem restaurandam resederet urbe sua Aedua'). Da erinnert sich Ebroin an alles Unglück, welches ihm der Bischof im Verein mit König Childerich zugefügt haben sollte. Dies stimmt nicht mit der früheren Nachricht von B, dass gerade, Leudegar sich für Ebroin bei Childerich verwandt habe. Die Führer der Expedition gegen Autun waren Diddo und Waimerus, die B 'consiliarii' nennt. Das Heer bezeichnet A mit dem spätmerowingischen Worte 'hostis', dagegen hat B den indifferenten Ausdruck 'exercitus copiosus'. Während der Belagerung führte nach A der Bischof nach dreitägigem Fasten unter Vorantragung von Crucifix und Heiligenreliquien ('cum signo crucis et reliquiis sanctorum') sein Volk innerhalb der Mauern ('murorum circumiens ambitu') um die Stadt herum; bei jedem Thorzugange fielen sie zur Erde, um zu beten. In В verwüstet das Herr den Umkreis der Stadt längs der Mauer ('circa muri circuitum'); endlich geht der Bischof in Begleitung des ganzen Clerus mit Reliquien, Crucifixen und Chören

1) Script. rer. Merov. I, S. 921. 2) 'Hostem moverunt'; vergl. Script. rer. Merov. II, p. 563.

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