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Zur Orthographie des Namens Beda.

Von H. Zimmer1.

Da Bēda aus Nordhumbrien stammt und nach seinem eigenen Zeugnis (Hist. eccl. gent. Angl. V, 24) sein Leben dort verbrachte, so liegt es am nächsten, dass sein Name nordhumbrischen (angels.) Ursprungs ist, zumal eine ältere berühmte Persönlichkeit mit gleichem Namen nicht existiert, nach der er seinen Namen haben könnte. Formell ist Beda Koseform aus einem Vollnamen (wie goth. Vulfila, ahd. Otto, Haimo, gr. Λακων, Κλεων, Σολων Χαριων etc.), daher auch die angel sächsische Flexion G. D. A. Bedan 2. Wie also nordhumbrisch Eada Koseform zu den Vollnamen Eadberct, Eaduini, Eaduulf, Eadlac ist, so Bēda zu einem ähnlichen Vollnamen. In dem nordhumbrischen Liber vitae - einer Handschrift aus Ende des 8. und Beginn des 9. Jahrh., die grosse Listen von Wohlthätern der Kirche von Durham enthält, also Namen aus den Gegenden, woher Beda stammte findet sich unter den Donatoren Beda fol. 18b, Beda fol. 19a, Beda fol. 24a, Beda fol. 27, Beda fol. 30b; ferner fol. 19b ein Bedhaeth, fol. 29b ein Beeduini, fol. 35b ein Beduini (Sweet, Oldest English Texts, S. 154-166). Wie in denselben Namenslisten Eaduini, Éadhaeth als Vollnamen neben Eada stehen, so Beeduini, Bedhaeth neben Beda. Ein Anlass, in den verschiedenen Bedas des Liber vitae an den Verfasser der Hist. eccl. zu denken, liegt nicht vor: der Name ist eben wie Eada, ahd. Otto gewöhnlich.

Was nun den Vocal der ersten Silbe anlangt, so werden wir, da in nordhumbr. a oder è des 8. Jahrh. verschiedene Laute zusammengeflossen sind, zusehen müssen, ob nicht andere altenglische Dialekte eine Handhabe bieten. Nun meldet die

1) Antwort an Th. Mommsen auf die Anfrage, welche der beiden handschriftlich vorkommenden Formen Beda oder Baeda vorzuziehen sei. 2) Auch lat. Bedani findet sich nach Mommsen hier und da, zum Beispiel in den Handschriften der erweiterten Beda-Chronik, Leiden Scal. 28 und München 246, beide saec. IX (B. Simson, Forschungen 17, 77). Vergleiche auch C. I. L. V, p. 1205: anis vel ani gen. Sing. 1 in nominibus propriis qualia sunt Gattila 6176, Tzitta 7793, ut Attila, Totila non raro ita flectuntur.

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älteste westsächsische Handschrift (Parker Ms.) der Sachsenchronik den Tod des Verfassers der Hist. eccles. zum Jahr 735 unter der Form Bieda; dieselbe Handschrift kennt auch sonst im 7. Jahrh. den Namen Bieda, so dass die westsächsische Form Bieda ist. Damit ist der Vocal der ersten Silbe in nordhumbr. Beda bestimmt: es ist westsächs. ie nordh. è der i-Umlaut eines gemein angelsächsischen ea germ. (goth.) au. Die Frage, ob Baeda oder Beda, beantwortet sich meines Erachtens dahin, dass Beda die gewöhnliche Orthographie im 8. Jahrh. ist, Bada die archaische. Dies lässt sich aus den Namen der Hist. eccles. mit Sicherheit nachweisen. Ich bediene mich der Ausgabe von Holder, der ja Kk 5, 16 genau abdruckt; die Handschrift ist sicher nordhumbrischen Ursprungs.

Altgermanisches (goth.) au ist in Tonsilben im Angels. zu äo (œo) aea geworden und weiter zu ea.

1) Nun hat Hist. eccles. II, 10 (Holder S. 82) Audubaldi regis, II, 11 (H. S. 85) Audubaldi regis in den Briefen des Bonifatius;

2) aber II, 7 (H. S. 76) Aeodbaldo regnante; II, 9 (H. S. 79) Aeodbaldo;

3) endlich gewöhnlich Eadbald II, 5. 20. III, 8. V, 24. Es handelt sich in allen Fällen um dieselbe Persönlichkeit. Da nun alle ähnlich gebildeten Namen in Kk 5, 16 nur Eadaufweisen: Eadberct, Eadfrid, Eadgar, Eadhaeth, so ist klar, dass die auch am häufigsten vorkommende Form Eadbald die Form zur Zeit Bedas und der Handschrift ist. Beda benutzte nach der Praefatio Dokumente verschiedener Art und verschiedenen Alters. Wie er in den Schreiben des Papstes die alte, im Curialstil gebräuchliche Form Audubald beibehielt, so behielt er II, 7. 9 aus älteren Dokumenten Aeodbald bei. Die fragliche Persönlichkeit regierte von 616-640, und wir dürfen annehmen, dass Aeodbald die Form des 7. Jahrh. ist; die Form des 8. Jahrh. ist Eadbald, die Beda da verwendet, wo er seinen Dokumenten nicht sklavisch folgt.

Damit ist die Frage Baeda oder Beda entschieden. Dem unumgelauteten aeo, aea (z. B. Aeod-, Aead-) entspricht der Umlaut ae (z. B. Aed-); ebenso dem unumgelauteten ea des 8. Jahrh. (Ead-) der Umlaut ē (Ed-). So schreibt Hist. eccles. stets den Namen des 663 gestorbenen Nordhumbrerkönigs Aeduini, welcher Name im 8. Jahrh. Eduine lautet (Aeodbald: Eadbald Aeduine: Eduine); charakteristisch ist, dass der gleichlautende Name des rex Deirorum 613–633 Eduini geschrieben ist (IV, 23. V, 24). Beda wurde 674 geboren; der Nordhumbrerherrscher Aeduini starb 663; dass er (Beda) in seiner Jugend seinen Namen Baeda geschrieben hat, ist demnach natürlich. Die reguläre Aussprache zur Zeit als er die Hist. eccles. schrieb,

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war Bėda. Das Aeduini ist ebenso wie Aeodbald (auch Aeanfled filia Aeduini II. 9. III, 24 neben gewöhnlichem Eanfled) auf Grund der benutzten Dokumente des 7. Jahrh. beibehalten.

Da Baeda, Beda ein gewöhnlicher Name jener Zeit in Nordhumbrien ist (wie z. B. ahd. Wolfo, Otto), neben dem die Vollnamen wie Beduini etc. noch bestanden, so ist natürlich, dass seine jüngeren Zeitgenossen sich um seine eigene archaische Schreibung Baeda wenig kümmerten und einfach so mit seinem Namen verfuhren, wie er selbst in II, 5. 20. III, 8. V, 24 mit dem Aeodbald des 7. Jahrh.: wie Beda hier und in den anderen Namen mit Ead einfach die Form seiner Zeit: Eadbald einsetzte, so schrieb man seinen Namen Beda.

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V, 2 hke

Eal

Zu den Gesta abbatum Fontanellensium.

Von 0. Holder - Egger.

Durch die grosse Liberalität der Stadtverwaltung von Le Hâvre und die Vermittelung der französischen Regierung ist die wichtige Handschrift der Stadtbibliothek zu Le Havre, aus der S. Löwenfeld die Gesta abbatum Fontanellensium in den Script. rerum Germ. herausgab, und die er N. A. IX, 368 ff. genau beschrieben hat, zunächst für Herrn Dr. B. Krusch zur Benutzung der in ihr enthaltenen merowingischen Heiligenleben hergesandt worden. Da sie einmal hier war, habe ich nicht unterlassen wollen, auch die übrigen Stücke der werthvollen Handschrift zu benutzen, und habe namentlich die Gesta abb. Font. ganz durchcollationiert. Wie eine jede Neuvergleichung erfahrungsmässig, namentlich wenn sie in Musse nach einer in Hast auf der Reise gemachten angestellt wird, ergab auch diese noch eine Reihe von Verbesserungen, die bei einem Neudruck des Stückes Verwendung finden sollen. Da aber ein solcher erst nach vielen Jahren erfolgen dürfte, so theile ich hier einige der wichtigsten Verbesserungen mit.

In der Ausgabe der SS. R. G. ist zu lesen:

S. 11, Z. 6 'nostrae orationis sermo sumat exordium'.
S. 11, Z. 23 'filii Anschisi fuit' (statt 'extitit').

S. 15, Z. 37 steht 'almi' nicht in der Hs.

S. 16, Z. 19. 20 locum Bothmariacensem1 saltum precidendo'.

mo

S. 17, Z. 16 'ab anno VII Hildeberti' ('videlicet' steht
nicht in der Hs.).

S. 19, Z. 29 Albachahannido' st. 'Albachahan, Nido'.
S. 20, Z. 15 hat die Hs. richtig 'indictio V'; Z. 27 'die
dominica loco' ('in' steht nicht in der Hs.).

S. 22, Z. 32 'a plurimis venerabilibus'; Z. 35 'vir de
Brittannia'.

S. 23, Z. 18 'cum in oratione assisteret'.

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S. 27, Z. 30 hat die Hs. richtig 'indictione XI', nicht die falsche Indiction 12.

1) Wie auch oben S. 12 'Bothmariacas'.

S. 28, Z. 13 steht hinter 'Aprilium' in der Hs.: 'in

ma

dictione XIII'.

S. 28, Z. 23 streiche das in Klammern hinzugefügte, vollständig überflüssige 'per'.

S. 28, Z. 25 'patenam auream pensantem'.

S. 29, Z. 26 rege suo nomine Abdirama'.

S. 30, Z. 20 'Domino militantium'; Z. 35 'Sed unum e pluribus'.

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S. 31, Z. 32 'Karoli XX' ('principis' steht nicht in
der Hs.).

S. 35, Z. 5 'usque litus maris' ('ad' steht nicht in der Hs.).
S. 36, Z. 42 post aliquot temporis'.
elegit pro se'.

S. 39, Z. 25

S. 46, Z. 22

ipsoque in tempore'.

S. 48, Z. 30 lies 'indictio', die Hs. hat 'indict'.
S. 50, Z. 1. 2 Karolo ei commissa fuerunt'.
S. 51, Z. 17 'adduxit huc'.

S. 52, Z. 29 'pallia fundata V' (nicht 'sex').

or

S. 53, Z. 29 'casulas numero IIIr.

S. 54, Z. 15 'in Lucę euangelio'.

S. 54, Z. 21 'Excerptio nem Paterii de vetere et novo';
Z. 25 'episcopi Cartaginensis'.

S. 55, Z. 33 hat die Hs. wirklich 'curiae'.

S. 57, Z. 2 'Ambrosii episcopi in epistolis Pauli apostoli volumen I'.

S. 57, Z. 24 'id est Sozomeni'.

S. 59, Z. 15 'Ad Malardum - vallem similiter' (statt 'solidos decem').

Eine Reihe anderer Varianten, namentlich die sehr zahlreichen orthographischen, übergehe ich, bemerke nur, dass die Hs. stets 'Pippinus' (nicht 'Pipin.', wie einige mal die Ausgabe), stets 'Hludouuicus' (nicht 'Hludouicus', wie die Ausgabe immer), stets 'Uulf-' in Namen wie Vulframnus, Vulfoaldus etc. (nicht 'Wulf. Uuulf.' wie die Ausgabe) hat.

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Wichtiger ist aber für eine Neubearbeitung des Werkes folgendes. In der eben so sorgfältig wie schön geschriebenen Hs. haben leider spätere Leser hier und da übel gewirthschaftet. Wie man aus dem Text auch in seiner jetzigen Gestalt erkennt, war die Kenntnis der lateinischen Grammatik bei dem Autor der Gesta abb. Fontanell. doch noch eine sehr mangelhafte, wie es bei einem vielleicht älteren Manne in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts eben nicht auffällig ist. Seine Sprache war aber noch fehlerhafter, als es die Ausgabe

1) In der Hs. sind die Zahlen viel seltener als in der Ausgabe ausgeschrieben; aber auch oft ausgeschrieben, wo die Ausgabe Ziffern hat.

Neues Archiv etc. XVI.

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