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S. 12, Z. 6 ist die Lücke weder angedeutet, noch ausgefüllt. Z. 19 steht 'ecclesiarum', was die Stelle nicht heilt; es fehlt offenbar ein Wort wie 'concessis' oder 'collatis'. Der Dänenkönig heisst 'roric' mit einem nach dem ersten r übergeschriebenen h, an der zweiten Stelle 'rhoric'.

S. 13 lautet der Anfang des J. 837 (f. 116): 'Imperator post natalicie celebritatis sollempnia circa purificationem sancte Marie episcoporum conventum in Aquis habuit, in quo de statu sancte Dei ecclesię plurimum tractatum est', ohne den folgenden Satztheil. Ihn störte der seltsame Eingang 'In tempore autem', und wie hätte auch der Jahresbericht so beginnen können? Es ist aber auch gar nicht so gemeint, sondern der Annalist wollte den aus Aquitanien 837 gekommenen günstigen Bericht mittheilen, und holte deshalb die Erwähnung der vorher übergangenen Synode des Jahres 836 nach; es ist ein Nachtrag zum Jahre 836, welcher zugleich den Uebergang zu 837 bildet. Vielleicht war derselbe Bericht auch dem sog. Astronomus bekannt, und veranlasste ihn zu derselben Verwirrung, welche hier in Wirklichkeit erst der Metzer Verbesserer angerichtet hat.

Z. 7 steht natürlich 'directa'; Z. 12 'commonitus' statt 'assensus', was eigenmächtige Verbesserung zu sein scheint, Z. 13 'easdem', Z. 14 'resignavit', was nicht zu 'proprie' passt. In der folgenden Zeile 'custodia' (vgl. zu 'custodiam' auf S. 15, Z. 14: 'quod Hlodowicus cognito') gehört zu den kleinen grammatischen Verbesserungen, welche überall begegnen.

S. 14, Z. 7 steht 'possit statt 'queat', Z. 9 'artari'; die Worte 'et Hugo socer illius' fehlen.

Auf 'permansuros' folgt mit 'Fuit enim hic imperator valde religiosus' das Excerpt aus Thegan, s. MG. SS. I, 336.

Zu Widukind I, 12.

Von K. E. H. Krause.

Zu der kritischen Erörterung dieser Stelle durch B. von Simson, N. A. XV, 573, glaube ich auf meine alte Erklärung (Robert Prutz, Deutsches Museum 24. Jan. 1856, n. 4, S. 139) in einer Recension von Menzels 'Odin' etc. zurückgreifen zu sollen. Es würden danach die betreffenden Worte etwa folgendermassen interpungiert werden können: 'quia Hirmin, vel Hermis Graece, Mars dicitur' etc. Sehen wir nun die vorhergehenden Worte mit an, welche das Siegesfest der Sachsen in der Feste Schidinga schildern: 'Als es aber Morgen wurde, pflanzten sie am östlichen Thore den Adler auf, errichteten den Siegesaltar und feierten in eigenthümlicher (nationaler) Verehrung ihrem väterlichen Heidenthum gemäss ihre Festopfer, mit Namen den Mars, durch das Bild der Säulen den Herkules bezeichnend (imitantes), der Stellung (dem Orte) nach den Sonnengott, welchen die Griechen Apollo nennen. Daraus geht hervor, dass die Meinung derer annehmlich ist, die da glauben, die Sachsen stammten von den Griechen her, weil Hirmin, Hermis auf griechisch, der Mars genannt wird, ein Wort, welches wir zum Lobe und zum Tadel bis heute, ohne die Bedeutung zu ahnen, gebrauchen'. Wer soll in der Götterverehrung der Mars sein? Erst der nachfolgende Satz giebt den Aufschluss, dass Hirmin gemeint ist, der wegen der ähnlichen Laute dem griechischen Hermis' gleichgestellt, aber als bekannter Schwertgott durch den römischen Mars erklärt wird. Die 'confuse Gelehrsamkeit' Widukinds offenbart sich daher nur in der falschen Etymologie. Haben wir aber so für das Siegesfest als den mit Namen gefeierten Gott den Irmin gefunden, so sehen wir, dass auf ihn auch die Säule sich bezieht, vielmehr dass er in der Säule selbst verehrt wurde, und dass diese wie der Altar nach Osten, gegen Sonnenaufgang, errichtet war. Daher kann wegen der Säulen vom Herkules, wegen der Lage nach Sonnenaufgang vom Apollo geredet werden. Der gefeierte Gott ist eben Hirmin allein. Wenn nun Pertz (und v. Simson) annehmen, dass in 'quo vocabulo ad laudem vel ad vituperationem usque hodie etiam ignorantes utimur', 'quo vocabulo' auf Mars zu beziehen sei, weil der

Ausdruck diesem Namen zunächst stehe, so ist doch zu bemerken, dass die 1. Person 'utimur' sich nur auf Widukinds sächsisch redende Landsleute beziehen kann, etwa wie solches in späteren Jahrhunderten durch den Zusatz 'vulgariter', 'vulgari sermone' oder dergl. bezeichnet wurde'. 'Mars' ist aber deutlich nur die gelehrte Uebersetzung des lateinisch verstehenden Geistlichen, den Sachsen seiner Zeit konnte er also nicht sagen, sie gebrauchten noch 'Mars' zum Lobe oder Tadel; denn er wusste recht gut, dass Hathagats Altsachsen erst recht nicht den Mars gekannt hatten. Nur auf Hirmin, als das einzig altsächsische Wort, kann daher 'quo vocabulo' bezogen werden, wie es schon Jac. Grimm und Georg Waitz thaten. Wenn Pertz bemerkte: 'nam Hirmin minime ignorabant', so hat er insofern geirrt, als Widukind entweder nur sagt, sein Zeitalter verstehe den Ausdruck 'irmin' ( gemein) nicht mehr, was doch sehr möglich ist, oder 'ignorantes' gar heissen soll 'ohne eine Kunde, eine Ahnung, davon zu haben', nämlich dass sie als Christen noch immer den heidnischen Gottesnamen gebrauchen. Zu letzterer Erklärung würde Widukinds Angabe am Schlusse des Kapitels sehr gut stimmen, dass die Kirche das zum 1. October (also wohl zur Herbstnachtgleiche) stets wiederholte Sieges- und Todtenfest der Sachsen in die Fasten der 'gemeinen Woche', der 'mêne wêken' umgewandelt habe. Darnach wäre diese, bei den Sachsen wenigstens, an die Stelle eines Irmin-Festes getreten, den die Kirche dann durch St. Michael beseitigte.

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Noch sei ein Wort über die Sachsenfahne gestattet. Am Siegesmorgen pflanzten sie (I, 12) am Ostthore den 'Adler' auf; I, 11 heisst derselbe 'signum, quod habebatur apud eos sacrum, leonis atque draconis et desuper aquilae volantis insignitum'. Ich lasse dahingestellt, wie der Löwe in dies Banner gekommen 2 oder woraus zu Widukinds Zeit dieses Emblem gedeutet sein möge. Jedenfalls ist der über den Unthieren schwebende (sieghafte) Adler klar genug. Wenn nun I, 38 das Banner des ersten Sachsenkönigs, Heinrichs I., angegeben wird als 'angelus, hoc enim vocabulo effigieque signum maximum erat insignitum', und wenn es von diesem III, 44 zum Jahre 955 heisst: 'angelus, penes quem victoria', so haben wir als diesen Engel sicher den Michael zu denken, der siegreich den Lucifer schlägt; abermals das Flügelwesen über dem Ungeheuer. Es wird nahe liegen, anzunehmen, dass das Heerzeichen der Sachsenkönige das christlich umgewandelte der Altsachsen sei.

1) Aehnlich sagt Widukind selbst I, 7: 'Cultelli enim nostra lin. gua sahs dicuntur'. 2) Es wäre statt eines Banners auch möglich, an ein plastisches Feldzeichen zu denken, ebenso unten bei dem 'angelus'.

Ueber die Gleichsetzung des Irmin-Tiu', des Schwertund Siegesgottes, mit dem Michael hat selbständig K. Koppmann, Jahrb. d. V. f. niederd. Sprachforschung II. (1877), S. 114 ff., gehandelt, wo auch die Belegstellen aus Müllenhoff nachzusehen sind.

1) K. braucht die hd. Namensform 'Zio'. Er meint auch, dass Widukind 'Hermes' für den griechischen Namen des Mars halte, eine Annahme, zu der die Stelle durchaus nicht zwingt.

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Für die Geschichte Baierns im 10. Jahrh. stehen uns neben den Urkunden fast nur ausserbairische Quellen zu Gebote. Bei der isolierten Stellung, welche das Herzogthum unter den Brüdern Arnolf und Berthold einnahm, ist es daher nicht zu verwundern, dass unsere Kenntnisse in diesem Punkte recht mangelhaft sind. Nur wo die Geschicke Baierns sich mit jenen der Nachbarstämme berühren, fällt hier und da aus den geschichtlichen Arbeiten der Schwaben und Sachsen ein schwacher Lichtstrahl in die Dunkelheit, welche über die Verhältnisse des Landes und nicht weniger über die seines Herrscherhauses gebreitet ist. Eine einzige kleine Frage aus diesem Gebiet will ich hier aufwerfen und zu beantworten versuchen.

Es war bisher allgemein angenommen, dass unter den Söhnen Herzog Arnolfs, die nach ihres Vaters Tod dem jungen König Otto I. ihre Anerkennung versagten, die führende Stellung Eberhard zugefallen war; Eberhard soll es gewesen sein, gegen den sich vor allem der Zorn des Königs richtete, als er im Herbst 938 den Widerstand der Baiern gebrochen hatte; er soll in die Verbannung geschickt worden und so spurlos aus der Geschichte verschwunden sein'. Es musste immerhin auffallen, dass Otto den Sohn des mächtigen Herzogs so gründlich zu beseitigen vermochte, zumal da die Verhältnisse im Reich gerade in den Jahren 938 und 939 für den König ungünstig genug lagen. Aber der Continuator Reginonis, welcher zu dem Beginn des J. 938 von der ersten vergeblichen Unternehmung Ottos gegen Baiern erzählt hat, sagt gegen Schluss desselben Jahres ausdrücklich: 'Iterumque rex in Bawariam revertens omnes sibi subdidit et Eberhardum Arnolfi filium plus aliis rebellem in exilium misiť.

Dass die Fortsetzung Reginos die einzige glaubwürdige Quelle ist, welche Eberhards Namen nennt - auf die gefälschte

1) Büdinger, Oesterr. Gesch. I, 255; Dümmler, Jahrb. Otto I. 78, Riezler, Gesch. Baierns I, 336; Giesebrecht, Gesch. der Kaiserzeit I3; 252; Manitius, Deutsche Gesch. unter den sächsischen und salischen Kaisern S. 95.

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