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des Herzogs nicht Eberhard, sondern - Arnolf: 'omnesque praeter Arnolfi ducis filium Arnolfum subiugavit'. Herzog Arnolfs Sohn Arnolf ist keine unbekannte Persönlichkeit; in dem Aufstand von 953 hat er als Führer der Opposition in Baiern und als Haupt der alten Herzogsfamilie eine sehr bedeutende Rolle gespielt; sein Tod vor den Mauern von Regensburg war wohl der schwerste Schlag für die Verbündeten Liudolfs. Diesem Manne können wir es recht wohl zutrauen, dass er auch fünfzehn Jahre vorher seinen Brüdern vorangegangen ist in dem Widerstand gegen die Sachsen. Was in der Zwischenzeit seine Schicksale gewesen, bleibt unbekannt, jedenfalls fand es Otto gerathener, die Herzogswürde dem alternden Berthold anzuvertrauen, als diesem jugendlich thatkräftigen Gegner.

Ich sehe demnach keinen Grund, an der Meldung Hermanns zu zweifeln. Dass dieselbe mit den Worten des Continuators, der den Ereignissen um so viel näher stand, in Widerspruch geräth, ist von geringer Bedeutung; denn es lässt sich nicht absehen, wie Hermann auf seinen Arnolf gekommen wäre, falls in dem Original der Ann. Aug. der Name Eberhard oder auch gar kein Name angeführt gewesen wäre; dagegen glaube ich ganz gut erklären zu können, wie der meiner Meinung nach fehlerhafte Wortlaut der Continuatio entstanden ist. Unmittelbar vor der fraglichen Stelle war in den Ann. Aug. von dem Frankenherzog Eberhard und seiner Verbannung gesprochen worden. Auf ihn beziehen sich die Worte 'Eberhardum in exilium misit' des Pariser Codex und ebenso 'Eberhardoque in exilium relegato' bei Hermann. Auch der Continuator hat an richtiger Stelle den Satz 'Eberhardus Hildinesheim in exilium destinatur' aufgenommen, aber durch irgendwelches Versehen muss es ihm widerfahren sein, die Worte seiner Vorlage noch einmal zu wiederholen, und zwar in ganz unrichtigem Zusammenhang. Durch die Verschmelzung von zwei nicht zusammengehörigen Sätzen seiner Vorlage Eberhardum in exilium misit' und 'nisi tantum unum (Arnolfum) Arnolfi filium' ist also wie ich glaube die Fassung der Continuatio entstanden, auf der dann alle weiteren Erwähnungen des bairischen Eberhard beruhen.

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Von mittelalterlichen Quellen kann ausser der Continuatio Reginonis überhaupt nur eine als Zeugnis für die Existenz Eberhards angeführt werden; es ist ein Schreiben des Papstes Leo VII., in welchem der Baiernherzog Eberhard ermahnt wird, dem Erzbischof Gerhard von Lorch seinen Schutz zu

1) Jaffé, Bibl. III, 705, Anm. 6, will allerdings auch diese Worte auf den Sohn Arnolfs beziehen; vgl. aber dagegen Widukind II, c. 11 und 13, SS. III, 440 f. und Dümmler, Jahrb. Otto I., 72 und 76.

Neues Archiv etc. XVI.

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leihen. Zwar wird niemand mehr die Echtheit dieser Urkunde, welche im Zusammenhang mit vielen anderen Fälschungen in Passau angefertigt worden ist, vertheidigen wollen; aber aus der richtigen Zusammenstellung der Namen der damals regierenden bairischen Bischöfe hat Dümmler auf Benutzung eines echten Actenstückes geschlossen, und diesem so könnte mir eingewendet werden wird auch der Name Eberhards entnommen sein. In der That ist bei dreien von den in der Fälschung genannten Bischöfen nicht zu bezweifeln, dass sie Zeitgenossen des fraglichen Eberhard gewesen sein müssten, es sind Egilolf, Erzbischof von Salzburg, Isingrim und Gerhard, die Bischöfe von Regensburg und Passau. Wahrscheinlich ist dies auch bei Lantpert von Freising, der am 28. August 938 gewählt worden ist; wir wissen zwar nicht genau, in welchem Monat der zweite Zug Ottos nach Baiern stattgefunden hat, aber derselbe kann nicht leicht vor den September 938 gesetzt werden. Dagegen fehlt für Wisunt von Seben, sobald wir von dem Schreiben Leos absehen, jede nähere chronologische Bestimmung; bekannt ist nur, dass im J. 932 sein Vorgänger Nithard gelebt hat und dass im J. 960 sein Nachfolger Richbert den bischöflichen Stuhl inne hatte1. Ist also die volle Richtigkeit der Bischofsnamen nicht erwiesen und nicht zu erweisen, so verliert dadurch die Annahme eines echten, von dem Fälscher benutzten Actenstückes ihre wichtigste Stütze. Auf keinen Fall aber kann ich zugeben, dass für die Anführung der Bischöfe keine andere Quelle denkbar sei, als eine echte Urkunde; warum sollte man in Passau nicht die Bischofsreihen der bairischen Bisthümer besessen und diese zur Herstellung der Fälschung verwendet haben? In Salzburg hat man schon im 9. Jahrhundert die Reihen der Suffragane gekannt und in Verse gebracht; wollten die Passauer auf erzbischöflichen Rang Anspruch erheben, so lag es nahe, sich in den Besitz ähnlicher Aufzeichnungen zu setzen.

Aber auch wenn die Namen der Bischöfe einer urkund

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1) Jaffé-L. 3614. Die Nachricht des Auctarium Garstense: 'Hainricus frater Ottonis ab Eberhardo filio Arnolfi ducis conprehensus est' (SS. IX, 566), ist durch eine Verschmelzung der Mölker Annalen (SS. IX, 496) mit der Cont. Reg. entstanden; die Benutzung der letzteren in dem Auct. Garst. lässt am deutlichsten die Notiz zum J. 909 erkennen; dass in den Mölker Annalen unter Eberhard kein anderer als der Frankenherzog gemeint war, unterliegt keinem Zweifel; vgl. Dümmler, Otto I., 72, Anm. 4. 2) A. a. O. 78, Anm. 3. 3) Meichelbeck, Hist. Frising. I, 168; derselbe beruft sich auf Freisingische Aufzeichnungen, an deren Existenz und Glaubwürdigkeit zu zweifeln wir keinen Grund haben; auch das in Forschungen XV, 162 edierte Freisinger Nekrolog verzeichnet bei mehreren Bischöfen den Amtsantritt. 4) Vgl. Redlich, Zur Gesch. der Bischöfe von Brixen, Zeitschr. des Ferdinandeums, 3. Folge, 28, 7.

5) Versus de ordine comprovincialium pontificum, SS. XIII, 351.

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lichen Quelle entnommen sein sollten, so glaube ich doch nicht, dass Eberhard in derselben genannt gewesen sei. Wer dies behauptet, muss voraussetzen, dass in der kurzen Zeit zwischen der Wahl Lantperts und dem zweiten Zug Ottos_gegen Baiern, also in den Monaten September bis längstens December 938 eine Zusammenkunft Eberhards mit den bairischen Bischöfen stattgefunden hätte. Aber es ist nicht anzunehmen, dass Otto in Baiern ganz ohne Anhang gewesen wäre und dass Eberhard noch im letzten Augenblick das Ansehen besessen hätte, den gesammten hohen Clerus seines Landes um sich zu versammeln. Und gerade mit dem Bericht der Continuatio, wonach der widerspänstige Eberhard von Otto des Landes verwiesen worden sei, verträgt sich diese Annahme am wenigsten: wären noch im Herbst 938 sämmtliche Bischöfe auf der Seite des Herzogs gestanden, dann wäre der König nicht im Stande gewesen, den Widerstand zu brechen und den Anführer einer so mächtigen Opposition ohne Weiteres zu beseitigen. Demnach ist es höchst unwahrscheinlich, dass Eberhards Name aus einem echten Actenstücke in den gefälschten Brief Leos übergegangen wäre. Als unmöglich kann ich es freilich nicht bezeichnen, dass irgendwelche uns unbekannte schriftliche Aufzeichnungen oder etwa die mündliche Tradition hierfür als Quelle gedient hätten. Allen diesen Möglichkeiten gegenüber erscheint mir jedoch viel wahrscheinlicher die Annahme, dass man schon zu Pilgrims Zeit in Passau die Fortsetzung Reginos gekannt und dass der Fälscher aus dieser oder aus einer von ihr abgeleiteten Herzogsreihe den Namen Eberhards geschöpft hat.

Es ist allerdings keine Passauer Reginohandschrift bekannt. Der älteste unter den von Kurze verzeichneten Codices ist wahrscheinlich in den Jahren 968 bis 994 in Freising geschrieben worden. Seine Verwandtschaft mit einer Reihe von österreichischen Handschriften hat schon Pertz erkannt. Nachdem er erst geneigt war, alle diese entweder aus der Freisinger oder aus einer derselben nahestehenden Regensburger Handschrift abzuleiten, entschied er sich in der Vorrede zu der Ausgabe dafür, vier von ihnen als Abschriften des Freisinger Codex zu betrachten, während er für den Admonter Codex einen verlorenen Salzburger als Quelle annahm3. Ohne irgendwie auf diese Differenzen zu achten, hat Kurze alle österreichischen Handschriften (Ala-e) als Ableitungen der Freisinger (A1) hingestellt; nicht einmal dort, wo diese Lücken bietet, sind für die neue Ausgabe die österreichischen Codices benutzt worden; einige Bedenken, die Kurze selbst bei dieser

1) Vgl. Kurze a. a. O. 297; volle Sicherheit lässt sich aus der Federprobe 'Abram episcopus' natürlich nicht gewinnen. 2) Archiv V, 762. 3) SS. I, 54 f. 4) Kurze a. a. O. 298 und Praef. zur Ausgabe XI u. XV; in derselben Richtung, aber nicht so ganz sicher, hat sich vor Kurze schon

Annahme aufgestiegen zu sein scheinen, beseitigt er mit dem Hinweis auf die Ungenauigkeit der seinerzeit von Pertz besorgten Collationen.

Ich führe nur die von Pertz angestellten Erwägungen weiter, wenn ich auch in diesem Punkte Kurze entgegentrete. Nicht von Freising haben die österreichischen Klöster die Anregung zu litterarischem Leben erhalten; hier haben Salzburg und Regensburg und allen voran Passau die führende Rolle gespielt. Die Vergleichung eines kleinen Theiles der Admonter Handschrift hat meine Voraussetzung bestätigt: dieselbe kann nicht aus der Freisinger geflossen sein1. Ist also für das 11. Jahrhundert die Existenz einer von Freising unabhängigen Reginohandschrift in Baiern erwiesen, dann ist kein Grund zu zweifeln, dass man auch in Passau, wo unter Pilgrim gewiss geistige Thätigkeit gepflegt wurde, schon frühzeitig die Chronik Reginos und ihre Fortsetzung besessen hätte. Aus dieser also wird der Name jenes bairischen Eberhard in den gefälschten Papstbrief übergegangen sein.

Findet meine Ausführung Beifall, dann wird an Stelle der Continuatio fortan Hermanns Bericht der Darstellung jener Ereignisse zu Grunde zu legen sein. Demnach war schon im Jahre 938 der junge Arnolf das Haupt der bairischen Oppositionspartei; seinen Widerstand hat Otto trotz seines zweimaligen Einrückens in Baiern nicht zu brechen vermocht. Dass einer von den Söhnen Herzog Arnolfs Eberhard geheissen hätte und dass dieser vom König in die Verbannung geschickt worden wäre, dafür haben wir kein glaubwürdiges Zeugnis.

Ermisch geäussert (Die Chronik des Regino bis 813, Göttingen 1871, S. 16 u. 23). 1) Die von A 1 ausgelassenen Worte 'obiit' (S. 159, Anm. n der Ausgabe von Kurze) und 'statim' (174 a) finden sich in A 1a; mit den anderen codd. liest A la DCCCCIII, A 1 hingegen DCCCCII. (1491); A la bietet die Namensformen 'Adalardo' 149 b, ‘Uuetreiba' 151 m, 'Francia' 152 t, 'Strazburgensis' 164 v, 'Spolitanum' 173 1, 'Langobardis' 175 o, 'Erchanbertus' 177 c, wo Kurze durchweg abweichende Lesarten von A1 notiert hat; ebenso hat A la an vielen Stellen den richtigen Text bewahrt, während der Schreiber von A 1 Fehler begeht, so A la 'cupiditate', A 1 'cipidate' 150 b; A la 'scelere', A 1 'celere' 150 k; A la 'manu ut', A 1 'manuunt' 150 a; A la 'Gebeardum copias', A 1 'Gebeardum dum copias' 151 r; A la 'ei incunctanter', A 1 'eum cunctanter' 151 s; A la 'fugientes', A 1 'fugiente' 151 w; A la 'distribute', A 1 'distribuit' 152 s u. s. w.

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Zu den gefälschten Livin - Versen.

Von 0. Holder - Egger.

Allen denen, die sich mit den im St. Bavoskloster zu Gent im 11. Jahrhundert verfertigten, angeblichen Versen des problematischen heiligen Livinus beschäftigten, und unter diesen auch mir1, ist es entgangen, dass der Dichter in deutlich kennbarer, wiewohl geschickter Weise, da er die Verskunst gut verstand, einige Fetzen aus dem Eingangsgedicht zu Boetius' Philosophiae consolatio erborgte, um sein Poem auszuschmücken. Die Verse:

Sic ego, qui quondam studio florente videbar
Esse poeta, modo curro pedester equo.
Et qui Castalio dicebar fonte madentem
Dictaeo versu posse movere lyram,

Carmine nunc lacero dictant mihi verba Camoenae,
Mensque dolens laetis apta nec est modulis.

schliessen sich in Gedanken und Ausdruck an die ersten Verse
des Boetius an, welche lauten:

Carmina qui quondam studio florente peregi,
Flebilis heu maestos cogor inire modos.

Ecce mihi lacerae dictant scribenda Camenae
Et veris elegi fletibus ora rigant.

Wenn man weiter nachforschte, würde man wohl noch manche Entlehnungen aus antiken Dichtern finden. Ich begnüge mich, dies zu constatieren und damit ein weiteres Argument gegen die Echtheit der Verse beizubringen, wenn es dessen noch bedürfte.

1) Historische Aufsätze, dem Andenken an G. Waitz gewidmet, S. 651 ff.

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