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wöhnlich tritt diese Aera, eben wie die alexandrinische, welche
dafür wohl als Muster gedient haben mag', vielmehr auf in
der Form des Königsjahrs. Geiserich starb am 25. (?) Jan. 477,
dem 38. nach der Einnahme Karthagos. Dieses endigt 18. Oct.
477, und während nach der jetzt gangbaren Berechnung Hune-
richs zweites Regierungsjahr mit dem 25. Jan. 478 beginnen
würde, hat hienach der König bereits seit dem 19. Oct. 477
also datiert. Ich habe keine diakritischen Daten gefunden,
die für die eine oder die andere Zählweise den Ausschlag
gäben 2; vereinbar mit der hier vorgeschlagenen sind die mir
bekannten alle.

Aber wenn das vandalische Königsjahr selbst schwerlich
ein Effectivjahr gewesen ist, so hat es wahrscheinlich das
justinianische Effectivjahr veranlasst. Nachdem das Vandalen-
reich gestürzt und Belisar am 14. Sept. 534 als Sieger in
Karthago eingezogen war, bezeichnet die wieder kaiserlich
gewordene karthagische Münzstätte ihre Prägung mit anno
pr(imo), anno III, anno IIII3, welche auch auf einer In-
schrift als annus Kartaginis erscheinende Jahrzählung, offen-
bar als Widerspiel zu der vandalischen an die Eroberung Kar-
thagos anknüpfenden Königsdatierung, von der Rückeroberung
der mächtigen Stadt ihren Ausgang nimmt und wahrscheinlich
auch ihr Neujahr am 14. Sept. gehabt hat. Aber auf den

III, 306): ac sic agitur hodie LXXXIIII (überliefert ist DCCCIIII) annus ab
ingressu Carthaginis. Gemeint ist das Todesjahr Thrasamunds 19. Oct. 522/3.
1) Wie diese gehandhabt ward, zeigen beispielsweise zwei im Berliner Mu-
seum befindliche (nicht publicierte) Steuerquittungen aus dem aegyptischen
Jahr 29. Aug. 67/8, dem Todesjahr Neros. Die eine, datiert vom 16. Juni 68,
geschrieben also, ehe Neros Tod (9. Juni) in Aegypten bekannt war,
bezeichnet das Jahr als das vierzehnte Neros. Die zweite, geschrieben
nachdem dieser Tod gemeldet war, datiert schon für den 26. Sept. 67
auf Galbas erstes Jahr, obwohl dieser erst im Sommer 68 zum Kaiser
ausgerufen ward. Also wurde, nachdem der Thronwechsel eingetreten
war, nicht bloss von dem Tage desselben, sondern vom Anfang des
Jahres an das Jahr dem neuen Herrscher beigelegt. Mit der Aechtung
des Andenkens hat diese Einrichtung nichts zu schaffen, da in der letzt-
genannten Urkunde das Vorjahr das 13. Neros heisst; es ist lediglich
Vereinfachung der Jahresbezeichnung durch Beseitigung des ausscheidenden
Herrschers. 2) Dass Hunerich, der im Januar 477 zur Regierung
kam, am 20. Mai 483 sein siebentes, am 1. Febr. 484 sein achtes Re-
gierungsjahr zählte, verträgt sich mit beiden Systemen. 3) Pinder und
Friedländer a. a. O. S. 37. Sabatier monnaies Byzantines z. B. Taf. 16, 24.
Münzen der karthagischen Officin mit den Jahrzahlen 5-12 kommen
nicht vor; wenigstens haben die Herren Babelon, R. Stuart Poole und
v. Sallet auf meine Anfrage mir bestätigt, dass in den Kabinetten von
Paris, London und Berlin solche nicht vorhanden sind. Als provinziale
ist die vom 14. Sept. 534 laufende Jahrzählung noch länger gebraucht
worden, wie dies die A. 4 angeführte Inschrift vom J. 557/8 zeigt.
4) C.
I. L. VIII, 5262: sub die III kal. Septemb. anno XXIIII Kartaginis.

Münzen geht diese Datierung nicht über das Jahr 537/8 hinaus. Augenscheinlich wird sie abgelöst durch die am 31. Aug. 537 angeordnete allgemeine von dem Regierungsantritt anhebende Zählung der Kaiserjahre, welche auf den Münzen der karthagischen Officin zuerst im 13. Regierungsjahr = 1. April 539/40 gefunden wird.

Also ist die Datierung nach dem Effectivjahr des Herrschers im Anschluss an die Einrichtung Geiserichs nach der Einnahme Karthagos in Constantinopel eingeführt worden, von wo aus sie weiter im Mittelalter sich verbreitet hat.

Neues Archiv etc. XVI.

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LO

IV.

Aus den

Briefen des Guido von Bazoches.

Von

W. Wattenbach.

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