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3. Unter den Privatschriften als archäologischen Quellen sind zuvörderst die Schriften von Nichtchristen von nur geringem Belang, indem fast blos einzelne Stellen darin1) hier in Betracht kommen.

Von Schriften christlicher Autoren sodann sind die meisten auch archäologisch erheblich, die schon als allgemein_kirchengeschichtliche Quellen für die ersten Jahrhunderte erscheinen müssen. Also vor Allem der neutestamentliche Kanon selbst wenn man ihn einmal zu den Privatschriften rechnen will (am meisten in archäologischem Bezug die Apostelgeschichte und Pauli Briefe); dann die sogenannten Apokryphen über das Urchristenthum (natürlich stets nur mit Vorsicht anzuwenden); die Schriften der apostolischen Väter, die Fragmente des Hegesippus, die frühsten Apologeten, vorzüglich Justinus Martyr, die Werke eines Jrenäus, Tertullian und Cyprian, Clemens und Origenes u. f. w. Insbesondere hervorzuheben sind die eigentlich historischen Schriften; und unter ihnen sowohl die Schriften der eigentlichen Kirchenhistoriker (besonders der alten griechischen Eusebius, Socrates, Sozomenus, Theodoret u. s. w.2)), als auch die Biographien einzelner merkwürdiger Christen, namentlich der Märtyrer und Heiligen 3); doch außerdem auch nicht wenige unter den nicht historischen Schriften der Kirchenväter (homiletische, liturgische, disciplinarische, dann auch apologetische u. s. w.).

Es gibt indeß auch manche speciell archäologisch bedeutende

883 verfaßt), nebst den Commentarien und Epitomen des 11 ten bis 14ten Jahrhunderts, eines Joh. Zonarus (nach 1118), Theod. Balsamon (um 1200), Arsenius (um die Mitte des 13 ten Jahrh.), u. A.

1) Namentlich z. B. Plinii epistoll. 1. X. ep. 96. 97, und von ganzen heidnischen Schristen bezugsweise etwa des Celsus kóyos ákŋdńs, Lucians und Julians Werke, die wirklichen, wie die vermeintlichen, u. s. w.

2) Vgl. mein Handb. der Kirchengesch. §. 6. Anfang.

3) Lettere vorzüglich in Th. Ruinart Acta primorum martyrum. ed. 2. Amst. 1713. fol. und in Joh. Bollandi cet. Acta Sanctorum, quotquot toto orbe coluntur. Antv. 1643-1794. 53 Voll. fol. Das auf die früheren Märtyrer Bezügliche (Acta proconsularia oder praesidiaria, und darin die von Märtyrern selbst oder von anderen beim Verhör anwesenden Christen aufgezeichneten Geschichtsdarstellungen) findet sich vornehmlich bei Ruinart. Für die folgenden Zeiten (denen eine Menge anderer Sammlungen von Märtyrer und Heiligen Geschichtsdarstellungen dienen: ältere Sammlungen,

Werke des christl. Alterthums. Zwar als das einzige eigentlich archäologische Werk der patristischen und auch nicht einmal frühsten patristischen Zeit kann des Pseudo-Dionysius Areopagita de hierarchia ecclesiastica lib. erscheinen. Allein schon aus uralter Zeit haben für die Antiquitäten der ganzen, vorzüglich der oriental. Kirche eine ganz besondere Bedeutung die dem Clemens Romanus als Sammler zugeschriebenen Werke der Constitutiones apostolicae und Canones apostolici; lettere, in deren Anerkennung und Zählung übrigens die griechische und römische Kirche divergiren1), zwar zuerst erwähnt erst auf dem Concil zu Constantinopel 394, doch nicht ohne eine schon ans dem apostolischen Zeitalter herrührende Grundlage, als eine Zusammenstellung vorgefundener wirklich kirchlicher Canones, deren einige eben uralte Bestandtheile verrathen, deren Ganzes aber doch das Gepräge einer anders gewordenen Zuständen gegenüber versuchten Wiederherstellung des Vergangenen trägt, das nur in illusorischrr Weise mit dem Namen der Apostel und des Clemens Romanus geschmückt ist; erstere, die Constitutiones, in ihren drei Haupttheilen2) der GrundTage nach Aufzeichnungen kirchlicher Ordnungen aus vornicänischer Zeit, welche mit apostolischem Ansehn in einzelnen morgenländischen Kirchen von den ältesten Zeiten an entstanden und allmählig angewachsen waren, theils hier den Aposteln in deu Mund gelegt und mit Zurückführung auf die Apostel als Darstellungsform, theils aber auch3) ohne alle apostolische Prätension,

wie Eusebius de martyribus Palaestin. [zum Theil Augenzeugenbericht], Theodoreti historia religiosa, und nicht wenige Martyrologia und Menologia; mittelalterliche, wie Vincent. Bellovacensis [geft. 1264] Speculum historiale, Jacob. de Voragine Legenda aurea [verfaßt um 1290], Petr. de Natalibus Catalogus sanctorum [1382 beendigt]; neuere, wie Alo. Lipomanni Vitae sanctorum. Rom. 1551 sqq. 8 Voll., Laur. Surii Vitae Sanctorum orientis et occidentis. Col. 1569. 6 Voll., H. Rosweydi Vitae sanctorum. Antv. 1619. fol.) gewähren die reichste Fundgrube die Acta von Bollandus, Henschenius, Papebrochius u. s. w.

1) In der griechischen Kirche gelten 85, in der römischen nur 50 apostolici canones.

2) Sie bilden 1. die 6 ersten Bücher, 2. das 7te Buch und 3. C. 1—46 des sten Buchs der Constitutiones, worauf das Schlußcapitel des 8ten Buchs die apostolischen Canones enthält.

3) Das 7te Buch.

das Ganze ein kirchliches Gesammtzeugniß von den Sitten und Ordnungen, dem Gebet und den Gottesdiensten der Kirche, wie fie in der Zeit der ersten Liebe unter dem Drange der Verfolgung geworden war, bevor sie durch Vermengung mit dem Staate Elemente der Verkehrnng in sich aufnahm, also das bedeutsame Mittelglied zwischen der Schrift und unseren Kirchenordnungen 1). Und hiezu kommt dann auch eine Reihe eigentlich archäologischer Schriften von mittelalterlichen Autoren (wie Isidorus Hispalensis im 7ten Jahrh. de ecclesiasticis officiis 2), Walafr. Strabo im 9ten Jahrh. de exordiis et incrementis rerum ecclesiasticarum, Rabanus Maurus im 9ten Jahrh. de institutione clericorum ecclesiast., Jvo im Anf. des 12ten Jahrh. im Micrologus de ecclesiast. sacramentis et officiis, Wilh. Durandus im 13ten Jahrh. im Rationale divinorum officiorum, u. A.).

§. 4.

Neuere Bearbeitungen der kirchlichen Archäologie.

Als ein abgesondertes Ganzes ist die kirchliche Archäologie, früher nur ein Theil der allgemeinen Kirchengeschichte3) und ein Gebiet reicher Einzelforschung1), vornehmlich erst seit dem An

1) Vgl. über beide Sammlungen D. Krabbe Ueber den Ursprung und Inhalt der apostolischen Constitutionen des Clem. Rom. Hamb. 1829.; J. S von Drey Neue Untersuchungen über die Constitutionen und Canones der Apostel. Tüb. 1832, und vorzüglich C. H. W. Uelzen Zur Einleitung in die apostol. Constitutionen, in der Zeitschr. f. d. ges. luther. Theologie. 1854. H. 4. Die Canones sind auch abgedruckt bei Bruns (oben S. 7. Anm. 2.), T. I. p. 1 sqq.; die Canones und Constitutiones in J. B. Cotelerius Patres apostolici, zuerst Par. 1672. 2 Voll. fol., und dann von J. Clericus. Antv. 1698 und Amst. 1724.; die Constitutt. zuleßt edirt von G. Ueltzen (Constitutiones apostolicae. Text. gr., praef., annott., ind.). Suer. 1853.

2) Auch bezugsweise desselben Origines sive etymologiarum codex.

3) So namentlich auch in den Centuriae Magdeburgenses.

4) Dies beweisen die vielen unten, besonders in Th. II. anzuführenden einzelnen Schriften. Ein Theil der zerstreuten, überaus reichen archäologischen Einzel literatur ist neuerlich wieder mehr an's Licht gestellt worden in M. J. E. Volbeding Thesaurus commentationum selectarum illustrandis antiquitatibus christianis inservientium. T. I. Lips. 1846; ein Verzeichniß älterer archäologischer Differtationen s. daselbst I., 2. p. 380 sqq.

fange des 18ten Jahrhunderts bearbeitet worden, theils von protestantischen, theils von r. katholischen Gelehrten. Die älteren Arbeiten zeichnen sich dabei im Allgemeinen vor den neueren durch eine umfassendere Gelehrsamkeit, reicheres Quellenstudium und wärmere Behandlung aus, die neueren vor den älteren durch besonnenere Sichtung der Quellen und kritische Unterscheidung der verschiedenen kirchlichen Entwicklungsperioden.

Die wichtigsten Werke von Protestanten über die kirchliche Archäologie als Ganzes find:1)

J. A. Quenstedt Antiquitates biblicae et ecclesiasticae. Viteb. 1699. 4. (welches Werk, wie schon der Titel besagt, auch die biblische, also insonderheit die alttestamentliche, Archäologie mit umfaßt).

Joseph. Bingham2) (noch jezt der archäologische Hauptname) Origines ecclesiasticae, or the antiquities of the christian church. Lond. 1708-1722. 10 Voll. 8. und ib. 1726. 2 Vol. fol., lateinisch von J. H. Grischovius cum praef. J. F. Buddei. Hal. 1722-29. 16 Voll. 4., ed. 2. 1751-61. 11 Voll.3).

J. C. W. Augusti Denkwürdigkeiten aus der christlichen Archäologie, mit beständiger Rücksicht auf die gegenwärtigen Bedürfnisse der Kirche. Lpz. 1816-31. 12 Bde. 8.; ein Werk, dessen Breite und Weitschweifigkeit1) zum Theil abgethan worden ist in J. C. W. Augusti Handbuch der christlichen Archäologie. Lpz. 1836. 37. 3 Bde. 8.

F. H. Rheinwald Die kirchliche Archäologie. Berl. 1830. 8. W. Böhmer Die christlich kirchliche Alterthumswissenschaft. Bresl. 1836-39. 2 Bde. 8.

1) Einiger kirchlich archäologischen Lerica (von Josua Arndt. Gryph. 1669, J. A. Schmid. Helmst. 1712, J. A. Rechenberg. Lips. 1714., E. Mirus. Bud. 1717, neuerlich von Siegel. Lpz. 1835) nicht weiter zu gedenken.

2) Geboren 1668, gest. 1728.

3) Der 11te Band enthält 4 Dissertationen des Uebersetzers, besonders gedruckt 1738 und 1781. - Ein deutscher Auszug aus der englischen Ausgabe Bingham's ist Augsb. 1788–96. 4 Bde. 8. erschienen. – Als Auszug aus Bingham ist auch zu betrachten A. Blackmore Ecclesiae primitivae notitia, or a summary of christian antiquities. Lond. 1722. 2 Vol. 8.; deutsch von F. E. Rambach. Brest. 1788-96. 2 Bde. 8.

4) Der Hauptzweck war ein praktischer.

Auch, wenn schon nicht als abgesonderte Bearbeitung, A. Neander Kirchengeschichte, in allen das Archäologische betreffenden Abschnitten, vgl. mit Dess. Denkwürdigkeiten aus der Geschichte des Christenthums und des christlichen Lebens.

Kürzere, anspruchslosere Lehrbücher von Protestanten find: J. Hildebrand Sacra publica veteris ecclesiae in compendium redacta. Helmst. 16991). J. G. Walch Compendium antiquitatum eccles. ex scriqtoribus apologeticis eorundemque commentatoribus compos. Lips. 1733. 8. S. J. Baumgarten Primae lineae breviarii antiquitat. christ. Scholia add. J. S. Semler. Hal. 1766. 8.-S. J. Baumgarten Erläuterung der christlichen Alterthümer, herausgegeben von J. C. Bertram. Halle 1768. 8. J. C. W. Augusti Die christlichen Alterthümer; ein Lehrbuch für akademische Vorlesungen. Lpz. 1819. 8.

Aus der r. katholischen Kirche hervorgegangen sind vorzüglich 2):

Th. M. Mamachii Originium et antiquitt. christianarum libri XX. Rom. 1749-55. 5 Voll. 4. (unvollendet, indem nur 4 Bücher erschienen find)3).

A. A. Pellicia De christ. ecclesiae primae, mediae et novissimae aetatis politia libri IV. Neap. 1777. 3 Vol. 8.; mit Anmerkungen von Renzi. Vercell. 1778; neue Aufl. in Einem Bande von J. J. Ritter. Col. 1829. gr. 8., wozu 1838 J. W. J. Braun die Anhänge als Vol. II. herausgegeben hat (das erste und fast das einzige Werk, welches die Archäologie in ihrem ganzen wissenschaftlichen Umfange auffaßt, als nicht blos der alten Kirche angehörig, aber freilich eben nur vom katholischen Standpunkte).

Nur eine Art von Bearbeitung dieses Werks ist: A. Binterim Die vorzüglichsten Denkwürdigkeiten der christkatholischen Kirche aus den ersten, mittleren und legten Zeiten, mit beson

1) Nach Anregung durch Calixt.

2) Nach Casalius De profanis et sacris veterib. ritib. opus tripartitum. Fref. a. M. 1681. 4. (zuvor einzeln Rom. 1644 sqq.); G. Albas pinaeus De veteris eccl. ritibus obss. (ed. Meyer) Helmst. 1672; J. Bona Libb. II rer. liturgicar. Rom. 1676, und D. et C. Macri Hierolexicon. Rom. 1677. fol., Ven, 1712. 4.

3) Weit bedeutender, als Selvaggius Antiquitatum christ. institutiones. Neap. 1772-74. 6 Voll.

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