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Die Melodie weist, analog dem Texte, eine 21zeilige Strophe (Gesetz) auf, derartig gebaut:

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Die Reprisen sind im Original ausgeschrieben, d. h. die Melodie für I. und II. Stollen, die doch gleichlautet, steht zweimal notirt, eben so die Wiederholung im Abgesange.

Ich habe durch Wiederholungszeichen die lange Melodie zusammengezogen und sie übersichtlicher dargestellt. Nur zwei kleine Abweichungen fanden sich in der Wiederholung des Abgesanges: das sind die eingeklammerten Noten, welche nur für die zweite Zeile mit ihrer abweichenden Silbenzahl gelten.

Die Tonart, in welcher unsere Melodie sich bewegt, ist weder Dur noch Moll, sondern der Modus dorius, d. h. die mittelalterliche Tonreihe de f g a hcd, also D-Moll ohne b Vorzeichnung und ohne Leiteton cis. Man wird aber beobachten, daß für den Ton auf 6. Stufe b rotundus wiederholt eingetragen ist, um den widerlichen Tritonus f-h zu vermeiden; demnach ist die dorische Kirchentonart nicht streng festgehalten, sondern sie unserem D-Moll mehr genähert.

Diese Wahrnehmung kann man an Musikproben seit dem 13. Jahrh. wiederholt machen und möchte man auf R. Kiesewetters Ansicht kommen: daß das Volk im Mittelalter nie anders als in Moll oder Dur gesungen, wie noch heute geschieht, niemals aber die Kirchentonart weder für seinen Gesang, noch für seine Instrumente in Anwendung gebracht habe.

Die Melodie, welche gut singbar ist, klingt etwas fremdartig, aber nicht unangenehm für unser Ohr. Nur annähernd gut vorgetragen, wird die Wirkung eine erhebende sein für Jeden, der für Altkirchliches sich überhaupt noch interessirt. Ein Ernst und eine gewisse Erhabenheit, dabei zugleich etwas Weiches und Süßes, wie das vom Mariencultus unzertrennlich ist, klingt aus dieser Tonweise heraus. Wenn man will, kann man in einer Wendung der 2. Textzeile gar Wagners Lohengrin + Motiv cd a/c heraushören!

Aufallend und unserm heutigen Sprachgefühl sowie dem musikalischen Gebrauch zuwider ist in unserer geistlichen Melodie: daß bei Schlußfällen die musikalische Dehnung auf die schwache Textsilbe gelegt wird, z. B. in den Worten schînen und pînen, seret und keret müssen die Silben nen und ret je drei Noten tragen. Zu dieser Erschei

nung, die im ganzen Meistergesange des 15. und 16. Jahrh. wiederkehrt, mag die lat. Sprache wohl die Componisten zunächst veranlaßt haben; auf den volltönenden Vocalen am Ende lat. Texte konnte man recht gut Silbendehnungen (Melismen) anbringen. Von der lat. Dichtung her gewohnt versuchte man diese Behandlung auch an deutschen Endsilben; im Mittelhochdeutsch konnten die noch volltönenden Endsilben, bevor sie allgemach abgeschwächt wurden, recht wohl noch eine musikal. Dehnung ertragen, was bei unserem vocalärmer gewordenen Neuhochdeutsch nicht angeht.

Das Alter unserer Melodie betreffend dürfte wol kein Zweifel darüber auftauchen, daß sie mit dem Texte gleichalterig ist, also der Mitte des 14. Jahrh. angehört. Denn in jener Zeit und noch lange nachher wurden keine Lieder gedichtet, ohne gleichzeitig eine Melodie dazu zu erfinden oder eine schon vorhandene vor Augen zu haben, der man nur andere Worte anpasste. Daß unsere Singweise aber etwa einem anderen deutschen oder lat. Texte angehört habe, konnte ich nicht finden, schon der seltsame Strophenbau spricht für meine Ansicht und so halte ich sie für eine Originalmelodie, so lange nicht Jemand einen anderen Ursprung nachzuweisen im Stande ist. Die Limpurger Chronik zum Jahr 1356 bemerkt, daß ein Ritter diesen Gesang (davon 5 Zeilen dort citirt sind) gemacht habe. Das kann recht wohl möglich sein, obgleich der kirchliche Textinhalt und die auf Kenntniss des röm. Kirchengesanges basierende Melodie eher auf einen Cleriker als Dichtercomponist schließen ließen. Ein Ritter aber war es mit clericaler Bildung und streng musikalischer Schulung. Das wird nicht befremden, wenn man erwägt, daß die adeliche Jugend ihre wißenschaftliche Bildung, wenn sie solche begehrte, damals nur in Klosterschulen finden konnte und dort erhielt sie auch Unterricht in der Musik, die gar hochgehalten wurde und zum Quadruvium gehörte. Somit waren derartig gebildete Ritter auch im Stande einen geistlichen Gesang nach Wort und Weise zu erfinden. Das Lied selbst ist jedenfalls nur von Clerikern in Klöstern und an Höfen von knnstgeübten Rittern gesungen worden, niemals aber Volksgesang gewesen; denn mit 21zeiligen Strophen und lat. Brocken im Text hat das Volk nichts zu thun. Indem ich den Versuch einer Übertragung dieser interessanten und schönen Singweise den Kennern deutscher Literaturund Musikgeschichte übergebe, bitte ich um gerechte Beurtheilung. Prof. F. M. BÖHME.

FRANKFURT a. M.

HANS SACHS.

Zusätze.

Das Erscheinen des Katalogs der W. von Maltzahn'schen Bibliothek bereichert das bibliographische Wißen in einigen wenigen Punkten, woher es auch kommt, daß für Hans Sachs so gut wie keine Ausbeute aus diesem Kataloge zu schöpfen ist, während der Heyse'sche deren weit mehr bot. Ich stelle das wenige als Nachtrag zu meinem Büchlein hier kurz zusammen.

Ganz neu ist nur als Separatdruck: Ein schön Faßnacht Spiel, mit drey Personen, Das Weib im Brunnen. Hans Sachs. 1578. Am Ende: Gedruckt zu Nürnberg, durch Valentin Newber, Wonhafft im obern Weher. 11 Bl. 8. Bei v. Maltzahn.

Die Wolffs klage. (Holzschnitt) Hans Sachs. Am Ende: Gedruckt zu Nüremberg durch Georg wachter (Stadtwappen). o. J. (c. 1545). 8 Bl. 8. mit 3 Holzsch. In Berlin.

55. Letzte Ausgabe: Ein Gespräch des HERRN mit St. Petro. Von der ietzigen Welt-Lauff, und ihrem bösen verkehrten Wesen, Durch Conrad Hasen. Nützlich und sehr kurtzweilig zu lesen. o. O. u. J. (Anfang des 18. Jahrh.) 16 Bl. 8. m. Titelholzsch. Maltzahn.

S. Peter.

ACh Du, mein lieber HErr und GOtt etc.

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Bei W.

V.

93. Fernere Ausgabe: Des veriagten Frids klagred, vber alle stendt der Weldt. Mer ein klag red der Neün Muse oder küst vber Teudtschlandt. (Holzschnitt.) Hans Sachs. Am Ende: Gedruckt zu Nüremberg, durch Georg Merckel. Wonhafft auff dem newen baw, bey der Kalghütten. o. J. 10 Bl. 4. Bei W. v. Maltzahn.

Vier schöne Gesprech... 15 Bl. 8. Bei demselben.

95. Fernere Ausgabe: Klagredt der waren Freündtschafft, vber das volck Christlicher landt, welches sie flüchtig verlassen muß. Mer die brüderlich lieb hat keyn Fuß mehr. (Holzschnitt) Hans Sachs. Am Ende: Gedruckt zu Nüremberg, durch Georg Merckel. Wonhafft auff dem newen baw, bey der Kalghütten. o. J. 8 Bl. 4. Bei W. v. Maltzahn.

Seit 1868 sind mehrere Notizen hinzuzufügen.

Adelbert von Keller in Tübingen gibt seit 1871 eine neue Gesammtausgabe der Werke in der Bibl. des Litt. Vereins heraus. Dieselbe ist auf 25 Bände berechnet.

Mehrere Biographien und Anthologien erschienen, besonders beim Anlaß der Aufstellung des Hans Sachs-Denkmals auf dem Spitalplatze zu Nürnberg, 24. Juni 1874.

Haupt, Dr. Otto, Leben und dichterische Wirksamkeit des Hans Sachs. Posen 1868. 8.

Lützelberger, E. K. J., Hans Sachs. Sein Leben und seine Dichtungen. Nürnberg, H. Ballhorn 1874. Portrait, VI, 204 S. 8.

Schultheiß, F., Hans Sachs und die Meistersänger in Nürnberg. Nürnberg 1874. 8.

Westermeyer, Hans Sachs, der Vorkämpfer der neuen Zeit. Nürnberg 1874. 8.

Hans Sachs. Ein Lebensbild aus der Reformationszeit. 2. Aufl. Nürnberg 1874. 8.

F. Ahlfeld und E. Luthardt, Hans Sachs und Albrecht Dürer. Lebensbilder aus Nürnberg. Zwei Vorträge. Leipzig 1875. 8.

Eine Auswahl durch K. Gödeke und J. Tittmann erschien als Dichtungen von Hans Sachs. Leipzig 1870-71. 3 Theile.

Spruchgedichte von Hans Sachs. Ausgewählt und sprachlich erneuert.. von A. Engelbrecht. Naumburg 1878. 16.

Hans Sachs' Schwänke. Ausgewählt und sprachlich erneuert von A. Engelbrecht. Sondershausen 1879. 16.

Lobspruch der Hauptstadt Wien in Österreich, herausg. von E. Haueis. Baden 1876. 8.

Kabdebo, H., Die Dichtungen des Hans Sachs zur Geschichte der Stadt Wien. Wien 1878. 8. Zwei Auflagen.

Wir kommen zu den älteren Drucken der Einzelgedichte.

3. Baldanderst steht auch am Schluße von „Freyhardts Predig“ o. O. u. J. (c. 1560). 3 Bog. 8. —- In Ulm.

20. Weigels Thesaurus gibt unter Nr. 3560 noch eine Ausgabe. 34. Niederdeutsch: Franckfurt 1590. 4 Bl. 4. Butsch, Kat. 127, Nr. 309.

55. Gespräch und Spruch abgedruckt in „Gedichte von Ulrich von Hutten und einigen seiner Zeitgenossen hrsg. von A. Schreiber" S. 108 und 141.

85. Neuer Abdruck nebst Ursprung des behemischen Landes und Königreychs. Nürnberg 1853. 8.

97. Abgedruckt bei v. Liliencron IV, S. 299.

105. Hans Sachsens GEspräch, über eines Klagenden Fräuleins mit den Parcis, als denn dreyen Göttin des Lebens. Anno 1535. o. O. u. J. (Nürnberg, Merkel c. 1560). 4 Bl. 4. mit 2 kleinen Titelwappen und Titeleinf. Auf der Rückseite des Titels das erst zu Anfang des 17. Jahrhunderts aufgedruckte Kupferbildniss des von Hans Sachs beklagten Christoph Kreß. Auf vorletzter Seite Vignette. In Nürnberg.

AM fünffzehenden im Christmon

Ward ich in vnmuth groß außgohn

114. Ist von Joh. Wartz, nicht von Sachs.

182. Das hey Eysen erschien für die neuere Bühne eingerichtet von Rud. Genée. Wien 1876. 16.

198. Auch abgedruckt am Schlusse von: Newe Zeytung, Vom Teuffel vnd Babst wie sie vnter einander gesprech halten. . o. O. u. J. 14 Bl. 4. Weigel, Thesaurus 1870. Nr. 2123.

NÜRNBERG.

E. WELLER.

LITTERATUR.

Grågås efter det Arnamagnæanske Haandskrift Nr. 334, fol., Stadðarhólsbók, udgivet af Kommissionen for det Arnamagnæanske Legat. Kjöbenhavn, Gyldendalske Boghandel. Thieles Bogtrykkeri. VIII, XXXVIII und 540 SS. 8°.

Durch den vielverdienten isländischen Juristen Vilhjálmr Finsen besorgt, ist dieses in jeder Hinsicht vortrefflich ausgestattete Werk von der Commission für das arnamagnæanische Legat der Universität Kopenhagen aus Anlaß ihres kürzlich gefeierten Jubiläums als Festschrift gewidmet worden. Aus den reichen, ihrer Obhut unterstellten handschriftlichen Schätzen hätte diese Commission in der That keinen werthvolleren Codex zur Herausgabe bei so festlichem Anlaß wählen, und nicht minder hätte sie dessen Ausgabe in keine berufeneren Hände legen können, als sie gethan hat.

Unter der Bezeichnung „Grágás" faßt man bekanntlich die umfangreicheren Aufzeichnungen desjenigen Rechtes zusammen, welches auf Island während der Dauer des Freistaates galt, soweit solche uns noch aufbewahrt sind. Der Name beruht, wie man jetzt allgemein zugesteht, und wie zumal auch Finsen unumwunden anerkennt (Vorerinnerung S. XXVI-IX), auf einem wunderlichen Missverständnisse. Man glaubte im 15. und 16. Jahrhundert auf Island, wie schon früher in Norwegen, alles einheimische Recht auf den heiligen Olaf als ersten Gesetzgeber zurückführen zu dürfen, und da man in ein paar norwegischen Königssagen eines Gesetzbuches Erwähnung gethan fand,

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