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burg, Mecklenburg, Pommern unter Niederdeutschland. Hochdeutsch" in der vom Verfaßer angeführten Stelle wird wohl nur für das allgemeine deutsch“ (oberdeutsch und binnendeutsch zusammenfaßend) stehen. Weiter fragt der Verfaßer, da Luther auf die kursächsische Kanzleisprache sich bezieht, woraus denn diese bestanden? Er beantwortet diese Frage gewiß richtig, indem er die genannte Sprache als aus den mitteldeutschen Dialekten unter Aufnahme mancher Elemente aus der kaiserlichen Kanzleisprache hinstellt. Die kaiserliche Kanzleisprache aber ist ihm ein oberdeutscher Dialekt, der Concessionen nach Mitteldeutschland zu gemacht hat. Die Gründe für ein solches Concessionieren gibt der Verf. nicht an; sie liegen aber klar zu Tage, wenn man die Ansicht, welche Referent als richtig zu erweisen suchte und auf die uns schon vor Jahren Müllenhoff hinwies, gelten läßt, nämlich die, daß sich schon unter den luxemburgischen Fürsten besonders aus dem böhmischen Deutsch die Schriftsprache entwickelt habe, daß man sich schon zu Beginn der Regierung Friedrichs an diesen Dialect als den der kaiserlichen Urkunden gewöhnt hatte, und daß die Habsburger des Südens an diese mehr oder weniger anerkannte Schreibart der bisherigen Kaiser, nicht aber an die mitteldeutschen Kanzleien Concessionen machten. Die Schriftsprache fährt der Verf. fort ist aber keine sogleich fertige, ebenso wenig wie die Luthers, sondern hat dem Dialekte noch lange Zeit großen Spielraum gelassen; auch Luthers Sprache ist eine vielfach schwankende. Es beruht also die neue Sprache auf dem baierisch-österreichischen Dialekte, die Schreibweise der mittelhd. Dichter hat keinen Einfluß auf sie geübt. Die Schreibart Jener war allezeit, selbst wenn wir eine mhd. Schriftsprache annehmen, nur maßgebend innerhalb des schwäbischen Literaturgebietes und Gesellschaftskreises. Nebenher ging stets die österreichisch-baierische Dialektschreibung. An ihrer Hand verfolgt nun der Verf. die Entwicklung der mehrfach genannten Vocale, stellt uns dar, wie schon in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts in österreichisch-baierischen Schriftwerken die verbreiterte Form neben der älteren herging, wo Milstat in Kärnthen, Vorau in Steiermark, Augsburg und Regensburg als äußerste Punkte für das Vorkommen des Doppellautes erkannt werden. Bis zum Ende des Jahrhunderts gewinnt einerseits die Eigenthümlichkeit innerhalb der angeführten Grenzen mehr und mehr die Oberhand, außerdem schiebt sich das Gebiet weiter hinaus, besonders nach Nordwesten und Westen. Im 13. Jahrh. ist gänzlich für die neuen Laute Niederösterreich, im 14. Jahrh. Österreich überhaupt gewonnen. Gegen Ende des 14. Jahrhs. haben die neuen Laute den Lech überschritten, im 15. Jahrh. läßt sich ein Vorschreiten am Main bis zum Rhein nachweisen (Worms, Nierstein); auch nach Norden sind neue Fortschritte zu verzeichnen.

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Im Laufe des 16. Jahrhs. endlich erobert der neue Vocalismus in rascherem Fortschritte wie bisher ein Gebiet nach dem andern, bis er endlich zu vollkommener Herrschaft gelangt“.

Dieß sind in Kürze die Hauptresultate des lesenswerthen Schriftchens. Was die Zahl der in lautlicher Beziehung untersuchten Bücher betrifft, so ist sie eine recht stattliche. Ref. meint nur, daß man doch vielleicht die wirklichen Urkunden noch mehr in den Vordergrund hätte rücken und in größerer Menge beachten müßen. Denn gerade da, wo es sich um geographische und chronologische Bestimmungen handelt, ist die Urkunde stets der bequemste und sicherste Führer. Besonders auffällig ist es, daß, da der Verf. im Anfange so

sehr die Entwicklung der kaiserlichen und kursächsischen Kanzleisprache betont, zu guter letzt weder von der kaiserlichen Kanzleisprache noch vom Kursächsischen die Rede ist, und daß gerade diejenigen Schriftstücke, die uns darüber Aufschluß geben können, nicht beachtet werden. Und doch wäre es nicht schwer gewesen, sich ein Urtheil über die Art und Weise der Orthographie der genannten Kanzleien zu bilden. Das Deutsche in Böhmen während des 14. Jahrhs. hätte zunächst größere Beachtung verdient, als ihm der Verf. gegönnt, denn z. B. aus der Prager Handschrift der Chronik Dalimils ersieht man, daß î und û nicht überall ei und au geschrieben werden. Dann hätten die Reichstagsacten von Weizsäcker genügenden Aufschluß für die Kanzleisprache Karls IV., Wenzels und Sigismunds geboten. Zu den letzteren hätten ergänzend die allerdings unzuverläßigen Urkundenabdrücke bei Aschbach benützt werden können. Für Friedrich III. hätte der Anhang zu Reg. Fr. ed. Chmel und die Materialien zur österreichischen Geschichte ausgereicht. Weiter hätte einen Übergang zur kursächsischen Kanzleisprache der Cod. dipl. Sax. reg. gebildet. Das Studium dieses Werkes würde den Verfaßer über das allmähliche Eindringen der Verbreiterung in Meißen aufgeklärt und auch in anderer Beziehung seine Ansichten berichtigt haben. Er würde bei dieser Gelegenheit z. B. erkannt haben, daß die kursächsische Kanzleisprache nicht, wie auf S. 8 behauptet wird, eine „Jahrhunderte lang bestehende Schriftsprache war", sondern daß bis zur Mitte des 15. Jahrhs. die Schreiber im Allgemeinen ihren Dialekt wiedergaben, manche derselben allerdings schon oberdeutsche Elemente hereinzogen, doch nur ihrer persönlichen Neigung folgend, nicht aber weil ihre Vorgänger so schrieben.

Erst zu Anfang der zweiten Hälfte des 15. Jahrhs. beginnt in Meißen mit einer allgemeinen langsamen Festigung der Kanzleisprache î und û sich mit einiger Consequenz zu ei und au zu entwickeln; zur Zeit des Todes Wilhelms von Thüringen ist die Kanzleisprache in ihren Grundzügen einigermaßen entwickelt und überträgt sich auf Thüringen. Luthers Werke unterstützen sie, und vom östlichen Mitteldeutschland ausgehend, hält die neue Schriftsprache und mit ihr die Verbreiterung der Laute den Eingang in die westlichen Gauen des Binnenlandes.

Natürlich ist hierbei in keiner Weise ausgeschloßen, daß einzelne Schreiber sich nicht schon früher des doppelten Lautes bedient haben; ich spreche nur vom Eindringen genannter Laute als zwingend für alle Schreiber der Kanzleien und Schriftsteller.

Das letzte Capitel unseres Schriftchens behandelt in allerdings etwas summarischer Weise die Fortschritte der Verbreitung im 16. Jahrh. Da man aber seit Luther das Fortschreiten des ei und au nach Westen und Osten nur noch zusammen mit dem Fortschreiten der gesammten neuhochd. Schriftsprache betrachten kann, so hat ja wohl der Verf. ein Recht hier abzubrechen.

Es läßt sich das Gesammturtheil über die geführte Untersuchung dahin zusammenfaßen, daß das Werkchen durch die sorgfältigen Sammlungen im Einzelnen ein schätzbarer Beitrag zur Lautlehre ist, daß die allgemeinen Urtheile vorsichtig und richtig geschloßen sind, daß aber noch mancherlei Ergänzungen nöthig werden, ehe wir die aufgeworfenen Fragen als erschöpfend behandelt ansehen dürfen.

WEIMAR.

ERNST WÜLCKER.

MISCELLEN.

Zu Germania XXIV, 415 f.

Das Spiel ist kindliche Nachahmung eines kirchlichen Actes. Es handelt ja ausdrücklich von einer Kapelle. Die Worte Sperret auf, sperret auf, die Thore auf! der König von Sachsen wird kommen!' sind dem Psalm XXIII, 7 nachgebildet: Attollite portas ...... introibit rex gloriae. (Vgl. Redentiner Spiel, v. 511 sq.: Dôt up dese dore, hîr is de konink der êren vore.) Der Gegenstand des Psalms ist die Tempelweihe. So ist im Spiele der Högschte' der Priester, der Schlüßelsucher ist sein Sakristan, die Kinderreihe ist die Gemeinde. Von hier fällt weiter vielleicht Licht auf das wunderliche Wort' Karikaro', was als volɛ, noios zu deuten sein dürfte. Wenn endlich aus dem rex gloriae ein König von Sachsen, ein rex Saxoniae wird, so ist das ganz angemeßen der in Kinderreimen gewöhnlichen Namenumdeutung. Das Spiel gewinnt dadurch allerdings den Schein historischen Inhalts, bleibt aber nichts als ein Cultusspiel, - Kapellenweihe. K. NERGER.

ein

...

Nachträge zur Abhandlung „zur Pidrekssaga."

...

p. 56, 9 ff. hätte es genauer heißen sollen: „Der Dichter der Virg. scheint Lied an den angeführten Stellen [selbst, oder wenn wir es mit einer erweiternden Bearbeitung zu thun haben, der Bearbeiter] mehr oder weniger wortreich variirt zu haben." Zu p. 58, 18 f. ist nachzutragen (was Steinmeyer, Altd. Stud. 91 erwähnt), daß auch *Ecke im Dr. Hb. die Auffassung des jüngern Sigenot theilt; die betr. Strophe (v. d. Hagen 12) steht aber mit Str. 8 in Widerspruch. Auch zu 58* hätte auf die Altd. Stud. 88-90

verwiesen werden sollen.

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p. 160, 23-25 sind die Worte „valslongva 233, 10 u. ö.“ zu streichen. In „valslongva (Feldschlange)" sollte schon durch den gesperrten Druck angedeutet werden, daß bei der wörtlichen Übersetzung die Vergleichung mit dem deutschen Worte sich nur auf dessen zweiten Theil beziehe. Doch will ich, um Mildeutungen vorzubeugen, dieß noch ausdrücklich bemerken. Ich kam auf die Vergleichung von slöngva mit „Schlange" durch Valaloenguskógr, worin ich auch heute noch die Entstellung eines deutschen Namens vermuthe, der aber mit slöngva bekanntlich eine Wurfmaschine und beßer von slyngva herzuleiten nichts zu thun haben wird.

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Personalnotizen.

A. EDZARDI.

Der außerordentliche Professor A. Bezzenberger in Göttingen ist als Ordinarius nach Königsberg, der außerordentl. Prof. W. Braune in Leipzig als Ordinarius nach Gießen berufen, der Privatdocent Dr. E. Kölbing in Breslau zum außerordentl. Professor daselbst ernannt worden.

Dr. M. Koch hat sich in Marburg als Docent für deutsche Literaturgeschichte habilitirt.

27. März 1880 † in Wien Dr. Franz Stark, 61 Jahre alt.

28. März 1880 † in Arnheim Dr. E. Verwijs im 50. Lebensjahre.

EIN BRUCHSTÜCK DES VALVERS ÞÁTTR.

Das hier abgedruckte Fragment des Valvers þáttr, enthaltend den Anfang desselben, findet sich in Ms. A. M. 573o 4o, und zwar nimmt es einen Theil des letzten Blattes ein. Vorher gehen die Bretasogur, bei deren Ausgabe durch J. Sigurdsson diese Hs. jedoch nicht erschöpfend benutzt ist. Das Ms. dürfte im ersten Viertel des 14. Jahrhunderts geschrieben sein; es ist also wesentlich älter als Cod. Holm. 6, 4o, nach dem ich die Saga in meinen Riddarasögur p. 55 ff. edirt habe. Auf dieß wichtige Fragment, das mir leider zu jener Zeit entgangen war, machte mich voriges Jahr Dr. Cederschiöld in Lund aufmerksam, wofür ich ihm hiermit bestens danke, ebenso wie Herrn V. Dahlerup, der so gütig war, eine Correctur mit der Hs. zur Seite zu lesen. Ich habe dem diplomatisch genauen Abdruck des Fragmentes (B) die Varianten von A beigegeben, um das Verhältniß der beiden Texte zu einander zu veranschaulichen, und bei den wichtigeren den franz. Urtext hinzugezogen. Es ergibt sich, daß B an einer ganzen Anzahl Stellen beßer und vollständiger liest als A; ein Fehler, den sie beide gemeinsam haben (vgl. unten zu Z. 7. 8) weist auf eine nahe Verwandtschaft beider Hss. hin; daß A nicht aus B gefloßen sein kann, beweisen einige wenige Stellen, wo A vollständiger ist; sie werden also auf eine gemeinsame Vorlage zurückzuführen sein. Den Valvers þáttr anlangend, so vergleiche man außer meiner Ausgabe noch den Aufsatz: Nachtrag zu Parzivalssaga, Germ. XV, p. 89 ff.

Her hefr vpp oc segir fra herra valuen oc hans ferđvm. Sem hann reið ór kastala þeim er bæiar folkit geck at hanum, milli daguerđarmals oc nons pa kom hann at brecku nockurri oc eik

1 Her] Nu A. vpp] her upp odru sinni A. fra] af storvirkjum A. valuen] Valver A stets. 2 ór] af A. bæiar hanum] hann hafði i verit, gekk folkit at A; doch vgl. franz. (Chrestien de Troyes Perceval le Gallois publié d'après le manuscrit de Mons par Ch. Potvin. Tome I. Mons 1865) v. 7894 f.: Puis que de la tour escapa U la kemungne le hersi (var. assailli), wodurch die Ursprünglicheit des Relativsatzes bewiesen wird. 3 nons] ok baðu hann hvergi fara add. A. Franz. entspricht nichts; überdies gehört die Zeitbestimmung zum folgenden Satze, eine Auffassung, die die Wortstellung in B ja allenfalls auch gestattet; vgl. franz. v. 7896 f.: Que entre tierce et miedi Viers une angarde vint errant etc. brecku nockurri ok om. A; brecku =an

garde.

GERMANIA. Neue Reihe. XIII. (XXV.) Jahrg.

25

einni mikilli. þa sa hann þar riddara einn lagt liggia miog saran, 5 oc eina mey halldandi i har ser oc miog syrgiandi. Seg mer, segir herra valuen, ef þessi riddari er lifs, þa vek ek hann. Gud lati mig, segir mærin, alldregi þat angr gera hanum. ek skal þa vekia hann, segir valuen, oc hann hrærði hoguærliga sporann, er hann hafði a fæti, mz spioti sinu; oc er hann vaknaði, þa mælti hann: hundrat 10 falldar þackir geri ek þer, er þu vaktir mig sua hogliga. en nu bið ek þig, at þu rider ecki þenna veg framm, þvi at ein riddari sitr a veginum, er boue de galie heitir; engi riddari kom enn kuikr fra hanum, sa er nockur tidendi kynni fra hanum segia, nema ek einn, sua leikinn sem nu mattu sia, at ek hyggr, at ek lifa ekki 15 til kuelldz. Herra, segir valuen, Til þess em ek her kominn, at ek

skal at visu framm hallda til þess, at ek verð sannfrođr, huat þvi velldr, at þu segir engan aptr koma fra hans fundi. þess bid ek, herra, segir riddarinn, at þer ridit þenna veg aptr, oc ef ek em daudr, þa gefit þessaRi mey | yduart hialpræði! valuen iattađe þessu. 20 Nu ridr hann þadan brott leid sina vm mikinn eydiskog, oc sa vm sider einn sterkan kastala, oc var eins vegar siorr; þar varo vm

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......

4 pa] om. A. 4. 5 ridd. liggia] liggja einn riddara heldr lagt ok A. 5 halld ser] halfdauda A; doch vgl. franz. v. 7918 f.: Mais ele ot ses dois en sa trece Ficies por ses caviaus detraire. Der Lesart von ▲ entspricht im franz. nichts. 5. 6 segir herra] kvað A. 7 ef er] er þessi riddari A. 7. 8 pa vek ek hann. So beide Hss.; aber ich glaube, daß ek in der Vorlage von A und B aus Zeile 7 eingedrungen und zu streichen ist; dann ist vek Imperativ; dafür spricht das folgende mig, welches A wohl nur jenem ek zu Liebe in þik geändert hat, und namentlich franz. v. 7931 ff. Et il li dist: Ma douce amie, Esveilles le ... Sire, je ne l'esvelleroie 7 segir m.] om. A. pat] sva mikit A. pa] sva A. 8 segir] sagdi herra A. hogværliga] hogliga A. 9 foeti] ser add. A. pa pa (sic!) B; om. A. 10 en] om. A. 12 boue (bone?) de galie] Baredogane A; vgl. franz. v. 7964 ff.: Ains chevalier ne poc veir Qui ça alast ne campine voie; Que c'est la bogue (var. bone) de Galvoie, Une tiere moult felenesce etc. B schließt sich also, was die Namenform anlangt, genau an seine Vorlage an, besonders wenn wir annehmen, daß der Übersetzer boue oder bone gelesen hat statt bogue. Die Namenform in A ist entstellt. Ferner ergibt sich, daß der Norweger boue de galie für den Namen eines Ritters gehalten hat, während im Urtexte unter Galvoie ein Land verstanden wird; denn daß er auf veginum zu beziehen sei, wird trotz der grammatischen Möglichkeit Niemand für wahrscheinlich halten; im franz. ist nämlich an dieser Stelle überhaupt noch von keinem bestimmten Ritter die Rede. Der Übersetzer scheint durch Ains chevalier im franz. v. 7964 zu diesem Irrthum veranlaßt zu sein. Über einen ähnlichen Mißgriff vgl. Ridd. p. 33, 1). 13 fra- seggia] af hans fundi A. Zu dem in A fehlenden Relativsatze finde ich im franz. nichts entsprechendes. 14 at] þviat A. lifa] lifi A. 15 segir] kvad sira A; vgl. franz. v. 7981: Par foi 17 at] er A. 18 segir] kvad A. 19 þa] þessu] ok A. 20 þađan] i A. leid sina] om A.

fait mesire Gauwains etc. 16 at] er A. om. A. Herra Valver A.

um einn A. 20. 21 sa kastala] um siðir sa hann einn kastala mikinn ok sterkan A. siær] at add. A, welches ich jetzt nicht mehr für unberechtigt halte.

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