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zum Abte des Stiftes erwählt wurde, war die Möglichkeit einer Fortführung der Arbeit und endlich der Veröffentlichung vollends aufgehoben.

Es ruhte die Arbeit abermals bis zum Frühjahre 1894, wo mir auf meine wiederholten Bitten der hochw. Herr Abt die Inangriffnahme der Ergänzung und Fortsetzung der Karlin'schen Publication gestattete und seine Abschriften zur Verfügung stellte, wofür an dieser Stelle der geziemende ehrfurchtsvolle Dank ausgesprochen sei. Nach längerer sorgfältiger Erwägung reifte in mir der Plan, dieselbe bis 1500 zu führen und auch alles in anderen Archiven liegende erreichbare Materiale herbeizuziehen, um so die möglichste Vollständigkeit zu erreichen. Als nothwendige Ergänzung des urkundlichen Theiles soll für die gleiche Zeit eine vergleichende und systematische Bearbeitung der Stiftsurbare nachfolgen.

Als erste Nothwendigkeit stellte sich vor allem bei der Bearbeitung der Ergänzung des Karlin'schen Anhanges wegen störender Mängel und Ungenauigkeiten die Neubearbeitung der in demselben enthaltenen 80 Urkunden heraus, welchen alle übergangenen Stücke eingefügt werden sollten. Jedoch war bei der grossen Fülle des vorliegenden Materiales der Gedanke an eine Veröffentlichung aller Urkunden in extenso vollständig ausgeschlossen. Es wurden deshalb, um eine runde Zahl festzuhalten, die Urkunden bis 1300 in extenso wiedergegeben, während für die spätere Zeit die gemischte Publication, nämlich in extenso und im Regest zur Anwendung kam. Erschien es ja doch als unnütz, den umfangreichen, meist ganz gleichen Formelkram bei gewöhnlichen Kauf- und Tauschverträgen in zahllosen Fällen mitzuschleppen.

Es war darum der Gedanke naheliegend, eine umsichtige Scheidung des ganzen Materiales vorzunehmen und nur wichtige Stücke, welche infolge der hervorragenden Stellung des Ausstellers, wie Papst-, Kaiser-, Königs-, Herzogs- und Bischofsurkunden, oder welche ihres Inhaltes oder Dictates wegen sich zur vollständigen Aufnahme empfahlen, derselben auch zu unterziehen. Hiezu kamen noch jene Urkunden, welche wegen ihres zahllose Details enthaltenden Inhaltes schwer regestiert werden konnten und durch die Regestierung nur an ihrer ursprünglichen Klarheit gelitten hätten. Alle übrigen Stücke wurden als Regesten der Arbeit eingereiht.

Auch das in fremden Archiven ruhende, auf Göttweig bezügliche Materiale wurde, soweit es erreichbar war, in die Arbeit miteinbezogen. Es sei hier dankbar hervorgehoben, dass ich bei meinen Studienreisen in den weitaus meisten Fällen seitens der verschiedenen Archivbesitzer und Archivare ein weitgehendes Entgegenkommen fand.

Aber auch die erzählenden Quellen sollten ihre Berücksichtigung finden. Es stellte sich eben bei Bearbeitung der Literatur zur Evidenz heraus, dass gerade manche Göttweig betreffende Stellen, welche aus Annalen oder sonst geschöpft wurden, von ihren Verarbeitern unrichtig datiert wurden. Ja nicht selten erscheint die Zeitenfolge ganz verschoben, so dass es nothwendig erschien, dieselben durch sachlich kritische Anmerkungen zu berichtigen und auf Irrthümer aufmerksam zu machen, welche sich nun schon durch geraume Zeit von Autor zu Autor fortschleppen.

Es wurden ferner alle Urkunden, in welchen Göttweiger Aebte als Zeugen und Siegler auftreten, in einem succincten Regeste eingereiht. Durch deren Aufnahme wird die Feststellung des Catalogus abbatum erleichtert und werden genauere Daten als bisher gewonnen.

Befremden mag es, in dieser Publication Urkunden zu finden, welche sich nicht auf die Stiftsgeschichte beziehen. Allein da sie zugleich eine vollständige Ausbeute des Göttweiger Stiftsarchives bilden sollte, so mussten auch sie aufgenommen werden. Uebrigens ist deren Zahl eine verschwindend kleine, während sie andererseits meistens von so bedeutendem Interesse sind, dass sie nicht übergangen werden konnten, ohne sich deshalb gerechtem Tadel auszusetzen.

Bei Ordnung des ganzen Materiales empfahl sich die streng chronologische Anordnung. Gleichartige Materien oder gleiche und auf ein und dasselbe Object bezügliche Rechtsgeschäfte wurden durch Verweise auf die betreffenden Nummern ersichtlich gemacht. Betreffs der Editionsgrundsätze sei hier auf die Einleitung verwiesen. Speciell bei der Bearbeitung der deutschen Urkunden wurde im Falle deren vollständiger Aufnahme das Princip festgehalten, den Text möglichst von den bisher vielfach üblichen orthographischen Emendationen freizuhalten, um dem berechtigten Interesse des deutschen Sprachforschers zu entsprechen. Auch wurden linguistische

Merkwürdigkeiten in Regesten unter Anführungszeichen in ihrer Ursprünglichkeit aufgenommen. Dieser erste Band wird mit der runden Jahreszahl 1400 abgeschlossen. Der Grund hiefür ist der, dass sich vor diesem Jahre kein für die Stiftsgeschichte epochemachender Zeitpunkt aufstellen lässt, mit dem ein passender Abschluss hätte gefunden werden können.

Der vorliegende I. Theil umfasst im Ganzen 899 Nummern. Unter diesen erscheinen die 80 Urkunden, welche von Karlin bereits in Fontes 2, VIII, 249-352 publiciert waren, als neu bearbeitet, während bei weiteren 113 Urkunden von mir Abschriften des hochw. Herrn Abtes Adalbert Dungel bei Bearbeitung der Originale herbeigezogen wurden. So ist denn seit jenen ermunternden Worten Chmel's gerade ein halbes Jahrhundert verstrichen, bis endlich die Urkunden des Göttweiger Stiftsarchives in umfassender Weise der historischen Wissenschaft eröffnet werden konnten. Das Materiale ist ohne Zweifel ein reiches und zum weitaus grössten Theile unbekanntes, da ja nur ein ganz geringer Theil bisher veröffentlicht war.

Zum Schlusse spreche ich allen jenen Herren Gelehrten, Archivaren und Göttweiger Stiftscapitularen, welche mir bei meiner Arbeit in grösserem oder geringerem Masse ihre guten Dienste liehen, meinen innigsten Dank aus.

Stift Göttweig, am 2. Februar 1899.

Adalbert Franz Fuchs.

Einleitung.

I.

Es kann eine Geschichte des Göttweiger Stiftsarchives an diesem Orte nicht zur Darstellung kommen. Nichtsdestoweniger sollen hier einzelne wichtige Thatsachen vorangestellt werden, welche zur Orientierung unentbehrlich sind.

A. Original-Urkunden.

Da das Stift Göttweig gleich von seiner Gründung an einen ziemlich umfangreichen, aber im ganzen Lande ob und unter der Enns zerstreuten Besitz innehatte, so sah es sich gezwungen, denselben in mehrere Verwaltungsbezirke oder Aemter einzutheilen und in jedem derselben einen Official mit einer genau abgegrenzten Amtssphäre zu bestellen, um eine umsichtigere und leichter controlierbare Verwaltung des Ganzen zu ermöglichen. Dementsprechend wurden denn auch die Urkunden geordnet.

Diese befanden sich ursprünglich alle im Stiftsarchive hinterlegt, wie aus den Dorsualvermerken aus dem 12. und 13. Jahrhunderte mit Recht geschlossen werden kann, und wurden erst später im 14. Jahrhunderte, soweit sie sich auf einzelne Officinen bezogen, denselben übergeben und am Sitze derselben aufbewahrt. Darauf weisen die regestartigen Dorsualvermerke aus dem 14., 15. und 16. Jahrhunderte, welche zumeist eine individuelle Hand, die des Officials, verrathen, welcher sich der Uebersicht halber seine Urkunden bezeichnete und oft mit einer fortlaufenden Zahl zählte. Wann sie wieder in das Stiftsarchiv zurückgebracht wurden, kann nicht mit Sicherheit erschlossen werden.

Alle übrigen auf das Stift oder Stiftsverhältnisse katexochen bezüglichen Urkunden wurden im Stiftsarchive ununterbrochen aufbewahrt. Ob bis zum Ende des 15. Jahrhunderts ein Katalog oder ein katalogartiges Verzeichnis hierüber geführt wurde, kann nicht mit Sicherheit constatiert werden, da solche nicht mehr vorhanden sind. Die Dorsualvermerke sprechen jedoch dafür. Erst aus dem 17. Jahrhunderte liegt ein kurzes Urkundenverzeichnis jetzt noch vor. Eine vollständige systematische Katalogisierung aller Archivalien wurde erst unter dem Abte Gottfried von Bessel (1714-1749) zugleich mit der Ordnung des Archives nach localen Gesichtspunkten durchgeführt. Diese besteht denn auch jetzt noch mit Ausnahme der Originalurkunden, welche erst in neuester Zeit aus der Masse der Acten herausgehoben und in streng chronologischer Ordnung aufgestellt wurden.

Schweren und unersetzlichen Schaden erlitt das Stiftsarchiv beim letzten grossen Brande am 17. Juni 1718. Besonders die auf innere Hausgeschichte bezüglichen Urkunden erscheinen seither in ihrem Bestande stark gelichtet. Aber auch der Verlust von Copialbüchern kann bestimmt erwiesen werden. Auch ältere urbariale Verzeichnisse aus dem 13. Jahrhunderte mögen hiebei erst ihren Untergang gefunden haben. Bei einem früheren grossen Brande am 29. Mai 1580, welcher den grössten Theil der damaligen Stiftsbaulichkeiten einäscherte, scheint nach zeitgenössischen Berichten das Archiv keinen Schaden genommen zu haben.

Ausser durch Brand litt die Vollständigkeit der Bestände auch noch durch die verschiedenen Verkäufe von Besitzobjecten, bei welchen die älteren auf dieselben bezüglichen Urkunden an die Käufer abgegeben wurden. Dies hatte zur Folge, dass über manchen ehemaligen Göttweiger Besitz die urkundlichen Belege heute nur mehr sehr spärlich aufzutreiben sind. Auch die Noth an dem so theueren Pergamente machte sich bitter geltend. Man griff darum, wenn gerade Urkunden auszustellen waren, nach älteren Urkunden, welche man bereits für wertlos erachtete, ohne deren historischen Wert zu erkennen, und rescribierte sie einfach.

Aus diesem letzteren Grunde sind denn eine Reihe von hochwichtigen Urkunden, welche aus dem Nachlasse des Stifters, des seligen Bischofes Altmann von Passau, dem Stifte Gött

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