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464

LX.

Über die hs., deren bruchstücke hier nicht mehr gezählt sind, und die ausgaben s. zu LIX. 1 lat. . 1—10 fehlt hs., ist aus Aug. opp. ed. Maur. Paris. 1663. 5, 416 schon von E ergänzt. 1 deutsch 5. 1-11 quedantemo ist bei E fälschlich mit dem folgenden (z. 11 — 28) zu einem fragment, dem xxvn vereinigt. vervollständigt von Haupt aao. s. 23f. bei M (fr. xxx111) sind die falschen zeilennummern, 1-17 statt 14-30, stehen geblieben. über z. 1 -13 dieses blattes s. 465. 3. in forahtun (der letzte strich des u erhalten) erg. M gloss. s. v. forahten. 4. Inma:::

5. christanheiti chirîhhûn] vgl. 2, 11. christanheit bedeutet hier nicht ‘ecclesia' sondern 'christianitas', vgl. Isid. 2o, 12 ecclesia, dhera xpistinheidi chiriihha; 21o, 5 Christi fidem, xpistinheidi chilaupnissa. 7. batas sichtbar, aber die spur des darauf folgenden buchstabs muss, wie aus der hs. viel deutlicher wird als aus Mafsmanns facsimile, einem a angehört und darnach nur noch ein buchstab gestanden haben. promptissimus kann nur durch meist oder bazzist, bezzist gagarauuitêr ausgedrückt werden und man dürfte batasat als entstellung aus batst betst ansehen, wenn sonst spuren ursprünglich niederdeutscher abfassung sich zeigten. vgl. auch Haupt s. 23. 9. man] der letzte strich des in erhalten. enti-antuurtente: eine fehlerhafte wiedergabe der participialconstruction die den ganzen satz in verwirrung bringt. hliumento? aber -unt wird in dem worte erst bei Notker geschwächt. 1 lat. . 11-29. rückseite des vorigen blattes. ich habe von einer bezeichnung des ergänzten hier abgesehen, z. 25 aedificari super homines stand nicht in der hs. 1 d. z. 11-29. fr. xxv, 18-26 E, xxxiv M. 22. ps 2 lat. . 1-20 coepit fehlt hs., ist aus der Maur. ausg. ergänzt. M. 1. baldi. hs.: die verbesserung kann nach blûgisôta und gatrûêta nicht zweifelhaft sein. 2. in den E, in desero M. den scheint sicher. unmittelbar darauf, wie in einem worte, scheint sich allerdings er oder eo zu zeigen. im folgenden vermag ich in der hs. nicht unarsterbantiun, wie beide ausgaben haben und wie jedesfalls zu schreiben ist, sondern nur un | arsterban tiuri zu erkennen. 3. er so hs., mir unverständlich. vielleicht eo so: gramm. 3, 283; Graff 6, 15; Virgilgl. IV, 823

...

2 d. 1-20 gangan. fr. xxvi E, xxxv

8. dôdh Haupt] doh 14. 19. keine lucke in der hs. 19. anthabennes E, anthaltentes M. ich bringe nur anthabemes heraus. az antuurtin des M richtig, az antuurtido E. 20. gungida 'eine nachbildung von cunctatio' meint Graff 4, 218. ohne zweifel steht das wort in ablautverhältnis zu gingo (‘intentio. voluntas' gl. Aug. Germ. 8, 13. vgl. Graff 4, 218) und gangan. GDS 688 2 lat. z. 20 Potuit-42. rückseite von 2, 1-20 deutsch. 37. traditas 38. capiete 41. hereditatis suae 2 d. z. 20 Ni-42. fr. xxvII E, XXXVI M, wo auch ein facsimile.

fenc

24. uuidar.

25. iu. uuih 34. for. screnchit gameiti nan dunc. fest nissa. vgl. Haupt s. 21f. nach Graff 2, 1093 (vgl. 701) könnte man auch, doch mit geringerer wahrscheinlichkeit, gameitî (nand) unfestnissâ vorschlagen. 36. furirinnit 42. diu

auuar

Dem ersten fragmente der predigt des heiligen Augustinus geht in der hs. fol- 465 gendes vorher.

um. . . hind. odo haltames. D......

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5

10

1. chind?

truhtin. got: nem. saligom. enti. du. selbo uuillasames

gafolges; Huuaz. nu filu. sprehhannes daz illenti uuidar
unmeinia magad. so manac sames. garunes. angelus
botascaf huuarf. enti in ira uuamba ihs xpus. quam
almahtic got. Enti deor nun sun. unseran truhtinan
selbun. xpan: anlotan. in got lih hin. fater simples. uuesat
bittente. 1. . . &e. daz diu siin. taufi. armherein. enti
gnada uuidar uusih. siin simples. daz. ir uuonenti . sa
mant. mit gote. fater. uns forgebe. so er allem . gaheaz
dem inan. . . ent. enti minneont. eo uuesantan

lip in sinemo rihhe. mit imo. samant. in uueralteo.
uueralt. AmeN;

noch das mhd. wb.

2. dinem?

uuillasames] von m nur die zwei ersten striche sichtbar. Graff 1, 825 hat nur aus gl. ad Greg. hom. 3 uuillisami, fastidio. aber dass es auch 'willig' bedeuten kann und hier, wenn die ergänzung richtig ist, bedeuten muss, scheint klar. 3. gafolgi stn. 'gehorsam, folgsamkeit kennt weder Graff uuidar] von dem zweiten u nur der erste strich erhalten. 4. Isid. 20a, 22 dhiu unmeina magad. manacsames]. Isid. 20, 10; Graff 2, 765 garunes] von dem s geringe, aber sichere spur. 5. xpûs] von p etwas weniges. sichtbar. 6. truhtinan] von dem ersten n nur der erste strich erhalten. 7. :: anlotan] vor dem ersten a spur eines buchstaben (m n p h oder b) der mit zu diesem wort gehört hatte. 7. fater] von dem t ist nur wenig übrig. 8. unsih] von u der erste strich verloren. 9. sii? 10. allem] der erste strich des m fehlt ebenfalls. 12. sinemo] von m nur die zwei ersten striche sichtbar. rihhe] vom ersten h der zweite strich erhalten. 13. rom r geringe spur. nicht alle vorgenommenen ergänzungen halte ich für sicher, namentlich nicht die von z. 3: aber ich weifs keine besseren. in z. 7 muss, so viel ich sehe, ein sonst unbekanntes compositum stecken: entweder mit dem in sumarlota erhaltenen lot, oder mit dem im gotischen in den compositis juggalaups samalaups hvêlaups svalauþs, im mhd. als simp ex in Leysers predigten (mhd. wb. 1, 1043) erscheinenden lôt. letzteres dünkt mich wahrscheinlicher und ebanlôtan 'coaequalem' empfiehlt sich auch dem sinne nach. für z. 8 weifs ich keinen rat: ein passendes ptc. pass. plur. der dritten schwachen conjugation finde ich nicht. 3. 11 stand natürlich eine dem minneont parallele 3 plur. praes. êrênt hat zu wenig, forabtent zu viel buchstaben: vielleicht uuirdent ('adorant': LIX, 3, 5). wenn die ergänzung von uuidar in z. 3 und 9 richtig ist, so wich das vorliegende stück vom Isidor und den Monseer fragmenten, die uuidar blofs mit dem dativ gebrauchen, in diesem puncte ab. auch die verhältnismäfsig zahlreichen singulären worte fallen auf. über den inhalt des ganzen denkmals eine ver_ mutung auszusprechen, wäre äusserst verwegen. uuesat in z. 7, wenn es richtig ist, deutet auf eine predigt: dụ in z. 2 wohl auf ein eingelegtes gebet. mehrere alte predigtsamlungen die ich zu rate zog, boten keinen dem unsrigen gleichen schluss. doch braucht man darum die hoffnung nicht aufzugeben, dass bei tieferem eindrin- 466 gen in die geistliche litteratur dieser und der vorangegangenen zeiten sich das lateinische original noch vorfinde.

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...

Sämtliche Monseer fragmente sind bekanntlich baierische umschriften fränkischer originale. ihr ursprünglicher dialect muss mit dem der Pariser, wahrscheinlich aus der von Theodulf in seinem capitulare c. 19 (opp. ed. Sirmond p. 9) erwähnten schule im kloster des h. Anianus zu Orleans stammenden, hs. des Isidor (vgl. über deutsche sprache in Frankreich Roth beneficialwesen s. 99, dazu gramm. 1', LXXII) wenigstens sehr nahe verwant gewesen sein (gegen die völlige identität spricht, dass die Monseer fragmente kein einziges chi-, aber doch neben dem baier. ka-, gaauch ghi- zeigen, das nur einmal im Isidor, und gi-, ki-, ghe-, das niemals darin vorkommt), und sie alle müssen klärlich, wenn nicht das werk eines verfassers, so doch aus derselben schule hervorgegangen sein: für keine der beiden annahmen sehe ich entscheidende gründe, da die gröfsere herschaft über die sprache im Isidor und im tractat de voc. gent. gegenüber der unfreieren art des Matthäus und der augustinischen predigt auf gröfserer übung und gesteigerter kunst eines und desselben mannes beruhen könnte (wie zb, könig Alfred den Orosius viel freier übersetzt hat, als den Beda) und da auf verschiedene übersetzung der nämlichen lateinischen phrase (zb. Ecce puer meus dilectus meus: fragm. theot. 3, 6 see miin sunu ... minan leoban; Isid. 9", 17. 18 see mijn chneht... chiminui mir) nicht allzu viel zu bauen ist. jedes falls muss sich eine erschöpfende untersuchung auf sie alle erstrecken, kann also nicht wohl an die hier aufgenommenen fragmente angeknüpft werden: so mögen einige wenige bemerkungen genügen. mit beziehung auf vdHagens behauptung, die ältere gestalt der Nibelungenot trete beträchtlich in das X|| jh. zurück, sagt Lachmann zu den Nib. 353, 2 auf der grenze zweier perioden ist ein irrtum von wenigen jahren bedeutend. ein darin ähnlicher irrtum ist es, wenn die übersetzung des Isidor und Matthäus in den anfang des VIII jh. gesetzt wird; wobei man das altertümliche der formen höher als bei der zeitbestimmung der hrabanischen glossen anschlägt und auf die gewantheit und bildung des übersetzers eben so wenig rücksicht nimmt, als auf das feine pergament und die schriftzüge wenigstens der Wiener bruchstücke die ich, wie sie diesen nachgebildet sind, nur dem IX jh. gemäf's finde.' zu diesem urteil über das alter der Wiener hs. stimmen die angaben von Holtzmann Isid. s. 3 über die Pariser hs. und was er selbst Germania 1, 467 ganz richtig sagt, sie könne 'wohl aus dem ende des VIII, vielleicht sogar noch aus dem anfang des IX jh.' sein. noch entscheidender aber ist die andere bemerkung Lachmanns: die unsicherheit im verständnis des lateinischen ist so gering, dass wir den oder die übersetzer höchstens bis gegen das jahr 782, in welchem Alcuin nach Frankreich kam, hinaufrücken dürfen. auch der lateinische text wie er vorliegt setzt die regelung der orthographie durch Alcuin voraus. ebenso werden für den Matthäus die ungefähr gleichzeitigen bibelhss. nicht ohne nutzen in betracht gezogen werden. das deutsch der Monseer bruchstücke steht

auf derselben stufe wie das der exhortatio und der Freisinger auslegung des paternoster, wird also etwa in das erste jahrzehend des IX jh. zu setzen sein, d. h. in die zeit in welcher erzbischof und erzcapellan Hildebold als abt von Monsee nachweisbar ist (803-814; von da ab setzte er Lantbert zum abt; er starb 819, wie zb. das auctarium Garstense MG. SS. 9, 564 meldet: Eckhart Fr. or. 2, 155; Rettberg 2, 254. 255). Waitz über die altdeutsche hufe (abh. der Göttinger gesellschaft der wissenschaften bd. 6) s. 183 f. hat bemerkt dass die Monseer traditioner in den technischen ausdrücken vielfach mit den niederrheinischen denkmälern übereinstim467 mung zeigen. kaum wird man zweifeln dürfen, dass auf Hildebolds anordnung

die umschreibung aller unserer stücke ins baierische stattfand. dadurch werden wir aber für deren entstehung nicht etwa nach seinem erzbischofsitze Köln geführt, sondern unmittelbar an den königlichen oder kaiserlichen hof, vgl. cap. Francof. 794 c. 55, Waitz 3, 431. dieses wird einigermafsen dadurch bestätigt, dass die tendenz des doch wahrscheinlich auch in seinem lateinischen texte erst um diese zeit entstandenen tractates de vocatione gentium im wesentlichen übereinkommt mit der bestimmung des Frankfurter capitulars von 794 c. 52 ut nullus credatur quod nonnisi in tribus linguis (lateinisch, griechisch, hebräisch: vgl. Kunstmann Hraban s. 163 und Jacobs in den forschungen zur deutschen geschichte 3, 370) deus orandus sit; quia in omni lingua deus adoratur et homo exauditur si iusta petierit. der verfasser dieses tractates müste, wenn sich anderes von ihm fände, unschwer wiederzuerkennen sein an seiner hölzernen art, die schriftstellen mit sicut et und et iterum aufzureihen. von der predigt des Augustinus will ich dagegen anmerken, dass dieselbe in das homiliarium des Paulus Diaconus, wenn ich sie anders darin nicht übersehen habe, keine aufnahme fand. doch wird dieser umstand kaum in betracht kommen: der gesichtspunct unter welchem sie zur übersetzung gewählt worden ist offenbar ein viel höherer als das zufällige vorkommen in einer verbreiteten *samlung: wie in dem tractat de vocatione gentium auf die gleichberechtigung der nationalitäten innerhalb der kirche, so kam es hier darauf an, die 'unfesten im glauben' d. h. die neubekehrten und dem heidentum nur halb entwachsenen als ein notwendiges glied der kirche hinzustellen. aller unsicheren vermutungen würden wir wenigstens für die übersetzung des Matthäus überhoben sein, wäre die erste hälfte der subscription desselben erhalten, deren zweite lautet wie folgt (fol. XIXa; E s. x, M s. v): supplementum prudentiae vestre corrigat et elucidet et exornet atque hoc pre ceteris a domino obtentu precis obteneat, ut quicquid in hoc opere maleactus forsitan delictorum contraxi, abolere iubeat commerti: (l. commeritis E) illud pii sanguinis iesu christi domini et salvatoris nostri. id expeto depraecor, ut librorum haec oblata formatio sive placens sive sit displicens aut censure vestre stilo meliorum (1. meliorem) sui subeat palam aut iudicii vestri debeat puplicare (l. puplicari) sententia. also gerade das wichtigste, der name des so angeredeten fehlt. war es Hildebold? seine fürsorge für die litterarische bildung des klerus ergibt sich aus den zahlreichen unter ihm geschriebenen handschriften der ehemaligen Kölner bibliothek, s. Hartzheim catalogus codd. mss. bibliothecae eccl. metropol. Coloniensis (Col. 1752) p. 25. 29. 34. 35. 46. 50. 55. 63. 149. (der angebliche catalog der bibliothek Hildebolds bei Hartzheim' praef. ist ein ausleihecatalog aus viel späterer zeit, und die notiz dass Hildebold im jahre 833! bücher habe abschreiben lassen, welche papst Leo an Karl den grofsen geschickt, hätte Ennen geschichte der stadt Köln 1, 196 an:. nicht benutzen sollen.) diese hss, enthalten nichts als den gewöhnlichen apparat, bibelcommentare von Augustinus und Hieronymus, schriften von Gregor dem grofsen und Beda, canonisches recht und homilien. oder · war jene zuschrift an einen der Angelsachsen gerichtet, die nach Alcuin die hofschule leiteten? aber Alcuin wenigstens scheint für die pflege der deutschen sprache nicht das geringste interesse gehabt zu haben (Lorentz Alcuins leben s. 166). und auch an Karl den grofsen selbst darf man wohl nicht denken, da der ton der anrede auf ihn wenig passen würde. der ausdruck librorum haec formatio meint wohl nur 'diese übersetzung: oder geht er auch auf die einschaltung (vgl. Luc. 14, 8—10) im Matthäus nach c. 20, 28 die vielleicht nicht die einzige war? ferner: was will der plural

librorum? konnte er von dem Matthäus allein gebraucht werden oder gieng diesem in der hs. der Isidor vorher? denn die augustinische predigt wird sich an ‘de vocatione gentium' mittelbur oder unmittelbar (wenn nemlich das bruchstück s. 465 der schluss dieses tractates wäre: Germania 1, 467) angeschlossen haben, wie dem auch sei, so viel ergibt sich mit sicherheit aus der subscription, dass der deutsche Matthäus nicht das werk eines einsamen mönches ohne zusammenhang mit der übrigen welt; dass er vielmehr aus einer litterarischen gemeinschaft hervorgegangen, entweder auf die anregung eines andern oder doch in der gewisheit entstanden ist, bei einem anderen anklang zu finden. und sollte dieser für die muttersprache tätige 468 oder doch daran anteil nehmende kreis am hofe und doch aufser zusammenhang gewesen sein mit demjenigen den ohne zweifel Karl der grofse zu derselben tätigkeit, zu demselben anteil anregte? und sollte andererseits Karls anregung keine weitere spur zurückgelassen haben als die ihm selbst zu verdankenden monats- und windnamen? die geschichte unserer gruppe von übersetzungen bewegt sich nicht blofs zwischen Orleans und Monsee: auch in Murbach hat man ihre spur gefunden (Graff 1, 1147; Germ. 1, 467 f.). und nicht allzu ferne davon, in Worms, ist während der früheren regierungszeit Karls die mehrzahl der reichsversamlungen abgehalten worden: dorthin darf man somit in den jahren 770—790 (Waitz 3, 483 n. 3) den hauptaufenthalt des hofes setzen. die in den Monseer denkmälern festgehaltene, worttrennung durch puncte, die sich manchmal fälschlich auch auf silben erstreckt, findet sich noch in der Mainzer beichte.

LXI.

Cod. lat. 19410, Teg. 1410, Cimel. 17 der k. bibliothek in München. 67 ss. 8° aus der zweiten hälfte des IX jh. bezeichnet Epistole Alati. Dictamina metrica. Questiones varie. enthält p. 1-23 fragen und antworten, gröstenteils theologischen inhalts, nach Rockinger quellen und erörterungen 7, 25 auszüge aus werken des Hraban, proben daraus bei Rockinger aao. und in den Münchener gel. anz. 44 (1857), 466. p. 24-39 lateinische und deutsche glossen, unzusammenhängende längere und kürzere lateinische sätze. p. 39-41 das vorliegende stück ohne überschrift. p. 41-51 sieben brief- und urkundenformulare, jünger als 842 oder 848 (p. 44 anno... x regni domni Hluduici regis in orientali Frantia), herausgegeben von Rockinger qu. u. er. 7, 169-185 und von E. de Rozière in der revue de droit français et étranger 4, 74-84. p. 51-57 verse. p. 58-60 ein paar unzusammenhängende sätze, nachher ein runenalphabet, das griechische alphabet, endlich deutsche glossen. sämtliche deutsche glossen der hs. sind mit E bei Docen, mit Tg. 1 bei Graff bezeichnet. p. 61–67 sehr verschiedenartiges; darüber wie über die obigen verse s. Rockinger aaoo.

mann abschw. (1839) nr. 65.

BJDocen miscellaneen 1 (1807), 18. 19. Mafsdas carmen ist in der hs. wie in unserer ausgabe fortlaufend geschrieben, lateinisch und deutsch in der regel durch puncte getrennt. 2. rehto] o scheint aus e gebessert. uuasanti. 7. leot. 9. caeliarche : hier und z. 16. 20 habe ich die lat. la. in den text gesetzt, die dem übersetzer vorgelegen haben muss, doch beruht der singular in z. 20 vielleicht auf unkunde. arce

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