صور الصفحة
PDF
النشر الإلكتروني

schaffung der Welt; er rechnet von der Passio Domini an nach römischen Consulatsjahren. Soweit Hieronymus reicht, hat er zwar fast ausschliesslich aus ihm geschöpft, aber er giebt eine eigene Weltchronik. Dagegen erscheint das Chron. imp. überall als Fortsetzung des Hieronymus; wie dieser rechnet es nach Regierungsjahren der Kaiser und nach Olympiaden, aber höchst merkwürdig ist nun, dass Prosper und Chron. imp. genau mit demselben Jahre, nämlich 455, schliessen, noch auffallender, dass Anfang und Ende beider Chroniken wörtlich übereinstimmen, während sie sonst dem Inhalt nach durchaus von einander abweichen. Am Anfange haben beide nur den ersten Satz gemein: ) Igitur Valente a Gothis in Thracia concremato, Romanorum XLI. Gratianus cum fratre Valentiniano regnavit annis VI.' lautet der Satz bei P., von dem das Chron. imp. nur in soweit abweicht, als es die Ordnungszahl XLI. weglässt. Am Schluss aber stimmt alles was das Chron. imp. vom 2) Jahr 453 an bringt wörtlich mit Prosper überein. Doch hat Letzterer einige Stücke mehr, nämlich zum Jahr 453 die Nachricht über die Ermordung des Westgothenkönigs Thorismund durch seine Brüder; unter dem Jahre 455 die genaue Zeitangabe der Ermordung des Kaisers Maximus 'septuagesimo septimo adepti imperii die'; endlich die Schlussnotiz über das Osterfest des Jahres 455. Alles übrige stimmt in beiden Chroniken bis auf einige wenige graphische Abweichungen wörtlich überein. Dieser Umstand ist es, dessen Erklärung mannigfache Schwierigkeiten verursacht, es sind über ihn die verschiedensten Meinungen geäussert worden. Dazu kommt nun, dass die Handschriften einstimmig Prosper als Verfasser des Chron. imp. nennen. Pithou3), der es zuerst publicirte, hielt es für das allein echte Chronicon Prospers, welches Gennadius erwähnt, er sprach das Chron. consulare diesem Autor ganz ab. Seine Ansicht war nicht ungerechtfertigt, weil zu seiner Zeit von dem Chron. cons. nur der Theil von 379 bis 445 bekannt war; da nun Gennadius berichtet, Prospers Chronik hätte mit der Plünderung Roms durch die Vandalen geschlossen (also mit dem Jahre 455), so hatte Pithou guten Grund anzunehmen, dass das von ihm publicirte Werk, welches eben so weit reichte, das echte prosperische sei. Als dann aber das Chronicon consulare zuerst durch Labbe vollständig bekannt wurde, musste seine Meinung allgemeinen) Widerspruch finden; das allgemeine Urtheil

1) Ronc. I, 635,6. Prosp. I, 739/40 Chron. imp. 2) Chron. imp. : a. III, Valent., III. et Mart. (Ronc. I, 755/6) Prosp.: Opilione v. c. cos. 3) Vorrede zur Ausgabe Opp. p. 330. 4) Schon Pontacus, der eine Handschrift des vollständigen Chron. cons. kannte, erklärte sich entschieden gegen Pithou. (Chronica c. 759. Burdigalae 1604 fol.)

ging mit nur wenigen Ausnahmen dahin, dass der Kirchenschriftsteller Prosper von Aquitanien Verfasser des Chron. cons. ist, und so verhält es sich zweifellos.

Ueber das Chron. imp. und dessen Verhältniss zu Prosper gingen dann aber die Meinungen vielfach auseinander. Ph. Labbe1) zunächst war der Ansicht, wie schon früher Scaliger), dass beide Chroniken Prosper angehörten, meinte aber, dass das Chron. imp. interpolirt und dadurch corrumpirt sei. Doch auch diese Ansicht fand alsbald Widerspruch. Es ist überhaupt schwer zu einem positiven Resultat zu kommen, aber einige bestimmte Antworten werden sich doch auf die verschiedenen Fragen geben lassen.

Da die grössere Anzahl der Handschriften des Chron. cons. nur bis zum Jahr 445 reicht, so hat man wol früher gemeint, dass der Schluss der längeren Recension dieses Werkes, der die Jahre 446 bis 455 umfasst, Prosper nicht angehöre 3), sondern später von einem Schreiber mit Benutzung des Chron. imp. beigefügt sei; so würde dann die Uebereinstimmung der beiden Quellen erklärt sein. Dem gegenüber haben wir im vorigen Abschnitt nachgewiesen, dass aus inneren Gründen gerade dieser letzte Theil nothwendig von Prosper verfasst sein muss, was namentlich auch durch Gennadius und Cassiodor bezeugt wird. Damit ist es selbstverständlich, dass das Chron. imp. das spätere ist, dass es aus Prosper geschöpft hat, wenn dieser es nicht selbst verfasst hat und dafür sprechen nun sämmtliche Handschriften, indem sie Hieronymus und Chron. imp. durch die Notiz verbinden: 'Hucusque Hieronymus Presbyter ordinem praecedentium digessit annorum. Quae sequuntur Prosper digessit.' Diese Bemerkung kann indess wenig Autorität in Anspruch nehmen, weil sie erst entstanden ist aus einer ganz ähnlichen, welche den selbständigen Theil der Chronik Prospers mit dem früheren aus Hieronymus geschöpften verbindet und welche lautet: 'Hucusque Hieronymus Presbyter ordinem praecedentium digessit annorum. Nos quae secuta sunt adiicere curavimus.' Sie gehört, wie oben schon erwiesen ist, zweifellos dem Autor selbst, ebenso gewiss die erstere einer fremden Hand an und zwar doch wol derselben Hand, - denn die Annahme liegt am nächsten - welche Anfang und Schluss des Chron. imp. aus Prosper entnahm. Es hat also für uns wenig Gewicht, dass die Handschriften Prosper als Verfasser des Chron. imp. nennen. Aus demselben lässt sich nun nichts für, alles gegen die Angabe der Handschriften anführen. Vieles ist davon schon früher geltend gemacht worden. Namentlich hat man*) 2) Thes. tempp. Euseb.

1) Diss. hist. de scriptt. eccl. I, 260. Animadv. p. 5. 3) Zu dieser Ansicht neigt Rösler p. 57 f. 4) z. B. Admon. in Prosp. Chron. alt. in Prosp. opp. (Paris 1711) App. p. 207.

hervorgehoben, dass der Kirchenschriftsteller Prosper, der treueste Anhänger und eifrigste Verfechter der Lehre Augustins, niemals den Satz geschrieben haben kann, welcher sich im Chron. imp. findet1): 'Praedestinatorum haeresis quae ab Augustino accepisse dicitur initium, his temporibus serpere exorsa.' In der That ist die Stelle schon vollkommen beweisend, wer dennoch Prosper für den Verfasser dieser Chronik hielt, hat sich damit geholfen, dass er sie für interpolirt erklärte. Auch sonst wird der heilige Augustin noch erwähnt, aber nie in dem ehrfurchtsvollem Tone, welcher Prosper eigen ist, so oft er seinen Meister nennt. Einmal heisst es im Chron. imp. 2): Augustinus Mediolani rhetoricam adprime docens omissis scholis ad fidem rectam convertitur, cum ante Manichaeus fuisset.' An einer andern Stelle 3): 'Augustinus plurima libris innnumerabilibus disserit.' Es liegt in diesen Worten zwar keine Missachtung Augustins, aber noch weniger eine Verehrung für ihn ausgedrückt.

Ferner widersprechen sich die Angaben des Chronicon consulare und imperiale in vielen Punkten vollkommen, namentlich divergiren sie vielfach in Bezug auf die chronologische Ansetzung der Nachrichten, und zwar beruhen die Divergenzen zumeist auf Irrthümern des Chron. imp., das in chronologischer Beziehung, gelind gesagt, höchst ungenau ist. nichts ist die Verschiedenheit grösser, als in der Angabe der Päpste, deren Reihenfolge in beiden Chroniken wir hier gegenüberstellen:

Prosper.

384. Syricius XXXVI.
398. Anastasius XXXVII.
402. Innocentius XXXVIII.

416. Zosimus XXXIX.
418. Bonifacius XL.

423. Caelestinus XLI.

432. Sixtus XLII.

440. Leo XLIII.

Chron. imp. 390. Syricius XXXVI. 398. Innocentius XXXVII.

In

407. Caelestinus XXXVIII. c. 417. Xistus XXXIX. 439. Leo XL.

Dass diese beiden Papstreihen von demselben Autor herrühren, ist unglaublich. Aber nicht nur durch Einzelheiten, sondern im Allgemeinen durch Richtung, Anschauung, Interesse und besonders auch durch die Ausdrucksweise sind beide Chroniken grundverschieden. Prospers Chronik hat einen um

1) A. XXIII. Honor. (Ronc. I, 749/50). Um den Tadel zu mildern, welchen diese Stelle gegen den h. Augustin ausspricht, ist in mehreren Handschriften für 'ab Augustino', 'ab Augustini libris male intellectis' corrigirt oder beigeschrieben, in welcher Form auch Sigebert die von ihm ausgeschriebene Stelle wiedergiebt. MG. SS. VI, 306. 2) A. IV. Theod. I, Ronc. 741/2. 3) A. VIII Arc. et Honor. Ronc. I, 745/6.

fangreicheren1) Gesichtskreis, sie ist mehr universal, das Hauptinteresse nimmt die Kirche in Anspruch, und vor allen die römische Kirche, der der Verfasser diente.

Das Interesse des andern Chronisten beschränkt sich zumeist auf Gallien, die Kirche ist weniger berücksichtigt, als in der verwandten Chronik, die meisten kirchengeschichtlichen Nachrichten betreffen eben die Kirche Galliens. In dieser Provinz ist das Chronicon wol zweifelsohne geschrieben 2), während Prosper die seinige in Rom verfasste. Das Chron. imp. ist also nicht von dem Kirchenschriftsteller Prosper verfasst. Um die Autorität der Handschriften nicht zu verwerfen haben 3) einige angenommen: zwar nicht der bekannte Schüler Augustins, aber ein anderer Prosper, welcher in Gallien lebte, sei der Autor dieser Chronik. Darauf wird man mit Du Pin4) antworten 'de croire qu'il y ait eu deux auteurs de même nom, et de même temps, qui ayent fait deux Chroniques, qui commencent et finissent à la même année, c'est ce qui ne me paraît pas vraisemblable.' Ganz ungerechtfertigt ist es, das Chron. imp. einem Prosper Tiro 5), der von dem Aquitanier verschieden wäre, zuzuschreiben, denn der Name Tiro Prosper findet sich nur in Handschriften des Chron. cons., und wir haben oben nachzuweisen versucht, dass der Schüler Augustins so geheissen hat. Dass man ihm irrthümlich das Chronicon zuschrieb, erklärt sich eben sehr leicht aus der Verwandtschaft desselben mit seinem eigenen Werke. Wie Basnage) sagt: Facile fieri potuit, cum Pythoeanus scriptor plurima a Prospero ipsissimis verbis descripserit, ut amanuensis incautus operis initio Prosperi nomen apposuerit, deceptus scilicet similitudine verborum, quae in fronte et ad calcem legebantur.' Aber auf noch einfachere Weise kann dieser Umstand erklärt werden: Antelmi und Du Pin nehmen nämlich an, dass das Chron. imp. nur eine Ueberarbeitung des Chron. cons. sei, dann hatte der Ueberarbeiter Grund, den Namen des früheren Autors zu belassen. Eine Bearbeitung der prosperischen Chronik wäre das Chron. imp. in gewissem Sinne, wenn wir ermitteln

1) Vgl. Ebert, Geschichte der christl.-lat. Lit. S. 422. 2) So Basnage, Canis. Ant. lect. I, 261 und fast alle Neueren wie Tillemont,| Ann. eccl. XVI, 735; Antelmi I, p. 396; Histoire lit. de France II, 403; Bähr, §. 64, S. 205; Ebert, S. 422 u. a. Bucherius, De doctr. tempp. p. 211 sagt sehr richtig: 'Nam vulgatum quidem et Pithoeanum (Prosperum) tantopere contrarios, unum et eundem existimare, nihil aliud est, quam credere, ex eodem ore validum frigidumque simul emanare'. 3) So Sirmond, Hist. Praedest. II, 5; Bucherius 1. c. 4) Nouvelle bibliothèque des auteurs eccl. III, 2 p. 189. 5) Mit diesem Namen bezeichnete man früher fast allgemein den Autor des Chron. imp., obgleich es z. B. Tillemont nicht unbekannt war, dass es nur missbräuchlich geschah. 6) 1..c. p. 261.

könnten, ob Anfang und Schluss desselben von seinem Verfasser bereits aus Prosper herübergenommen sind, oder ob die Gestalt, in der es uns vorliegt, erst von einem späteren Schreiber herrührt. Es hat doch so viel auffälliges, dass ein Autor gerade Anfang und Schluss seiner Chronik aus einer andern abschreibt, dass man letztere Möglichkeit wenigstens in's Auge fassen muss. Wir werden darüber vielleicht in's Klare kommen, wenn wir zusehen, ob Prosper vielleicht noch im Chron. imp. benutzt ist.

Untersuchen wir nun, welche Quellen das Chron. imp. überhaupt benutzt habe, so machen wir zunächst die auffällige Bemerkung, dass es, obgleich es nicht nach Consulatsjahren rechnet, doch aus den Consularannalen von Ravenna geschöpft hat. Den Beweis dafür bringen wir im folgenden Abschnitt, der sich mit den ravennatischen Annalen heschäftigt, denn wir müssen erst andere Ableitungen derselben kennen gelernt haben, um ihre Benutzung im Chron. imp. nachweisen zu können. Namentlich die Nachrichten über Himmels- und sonstige Naturerscheinungen sind ihnen entnommen, aber auch eine ganze Reihe geschichtlicher Nachrichten geht ganz oder theilweise auf sie zurück. Die Consularannalen bilden in dem früheren Abschnitt dieser Chronik, wie in allen anderen gleichzeitigen, zum wenigsten die chronologische Grundlage.

Zu Anfang der Chronik finden sich mehrere Nachrichten, den heil. Ambrosius von Mailand betreffend, welche zeigen, dass der Chronist Paulins von Mailand Vita S. Ambrosii benutzt hat. Es sind daraus folgende Nachrichten genommen: a. V. Gratiani'): 'Ambrosius libros contra Arrianorum perfidiam luculentissimos ad Gratianum Augustum scribit. a. II. Theod. I. 2): Iustina mater Valentiniani Arrianis favens, in Ambrosium et omnem Mediolanensem ecclesiam diversa iniuriarum genera congerit'. Zu demselben Jahr): 'Reliquiae Gervasii et Prothasii ab Ambrosio primum Mediolani repertae'. 'Hymni Ambrosii compositi, qui nunquam ante in ecclesiis latinis modulis canebantur.')

Auch die Nachrichten über den Tod der Kaiserin Justina, über die Busse des Kaisers Theodosius für das Blutbad zu

1) Cf. Paulini Mediol. vita S. Ambrosii cap. 18 bei Gallandi, Bibl. patr. X., 25, bei Migne XIV, 35. 2) Paul. vita S. Ambr. cap. 12: (Ambrosius) 'Mediolanum revertitur ibique supradictae Iustinae mulieris innumeras insidias sustinuit', cf. cap. 15 und sonst. 3) Paul. cap. 14: 'Per idem tempus sancti martyres Protasius et Gervasius se sacerdoti revelaverunt.' 4) Paul. cap. 13: 'Hoc in tempore antiphonae, hymni ac vigiliae in ecclesia Mediolanensi celebrari coeperunt' etc.

« السابقةمتابعة »