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432. Bonifacius ab Africa ad Italiam per urbem venit, accepta magistri militum dignitate, qui cum sibi resistentem Aëtium praelio superasset, paucos post dies morbo extinctus est.

442. Hunnis Thraciam et Illyricum saeva depopulatione vastantibus

444. Attila rex Hunnorum Bledam fratrem et consortem in regno suum perimit eiusque populos sibi parere compellit.

450. Placidia defuncta est V. kalend. Decembris.

IX. (=432). Consulatu Aëtius edito Bonifacium, qui ab regina accitus ex África fuerat, declinans ad munitiora conscendit... Bonifacius contra Aëtium certamine habito percussus, victor quidem sed moriturus abscedit.

XXII. (445) Thracia Hunnorum incursione concutitur.

XXIII. (446) Bleda Chunnorum rex Attilae fratris fraude percutitur, cui ipse succedit.

XXV. (450) Placidia quoque hoc anno post irreprehensibilem conversationem hoc anno vitam explevit.

Man sieht, es herrscht auch im Gemeinsamen keine Wortübereinstimmung zwischen beiden Chroniken, indess würde das noch kein durchschlagender Grund gegen die Annahme sein, dass das Chron. imp. Prosper benutzt hätte, denn wir bemerkten schon einmal, das Ersteres sich absichtlich nicht an die Worte seiner Quellen bindet. Der Styl des Chron. imp. weicht überhaupt von demjenigen anderer gleichzeitiger Chroniken stark ab, im Chron. imp. ist er biegsam, flüssig, nicht ungewandt, vermeidet das Schlichte, Einfache, der Ausdruck ist mehr gesucht, aber auch lebendiger, als in den übrigen Chroniken, namentlich auch bei Prosper, dessen Styl nüchterner, einfacher und trocken ist. Bei der Abweichung in den Worten würde also die Abhängigkeit der einen Chronik von der andern dennoch immer bestehen können. Aber wir bemerken, dass sie gemeinsam doch nur Ereignisse von allgemeiner Bedeutung, ausnehmender Wichtigkeit melden, Ereignisse, welche auch von anderen Chroniken, also namentlich Idatius und Marcellinus zumeist erwähnt werden. Die einzige nennenswerthe Ausnahme davon bildet höchstens die Nachricht von der Ermordung des Exuperantius, Praefecten der gallischen Provinzen, da indess beide Chronisten aus Gallien stammen, so kann es durchaus nicht auffallen, dass sie bei Beiden sich findet. Ferner aber das Chron. imp. zeigt häufig genauere Kenntniss von den Ereignissen, welche es mit Prosper gemein hat, als es aus diesem entnehmen konnte, es finden sich sogar häufig sachliche Widersprüche zwischen beiden, wenn man schon der zahl

reichen Differenzen in Betreff der Chronologie nicht gedenken will, z. B. bei Prosper stirbt Bonifacius an einer Krankheit, nach dem Chron. imp. an der in der Schlacht erhaltenen Wunde1). Dieses meint, Attila sei durch die Ermordung seines Bruders Bleda überhaupt erst zur Herrschaft gelangt, während Prosper weiss, dass beide Brüder schon neben einander regierten. Hinwiederum vermeidet das Chron. imp. einen Fehler Prospers, wenn es dem Kaiser Constantius noch nicht 8 Monate Regierungszeit giebt und denselben im Jahr seiner Erhebung auch schon sterben lässt2). Dergleichen findet sich mehrfach: ich bin demnach der Meinung, dass die Uebereinstimmungen beider Chroniken zufällig sein können, sich theilweise auch daraus erklären mögen, dass sie vielleicht gemeinsam zwei Quellen, nämlich die Fasten und Rufins Kirchengeschichte benutzt haben, glaube dagegen, dass die Differenzen verbieten, Abhängigkeit der einen Chronik von der andern anzunehmen. Wie sollte es möglich sein, dass der eine Chronist eine so wirre und unvollständige Papstreihe gäbe, wie wir oben gezeigt haben, wenn er Prosper benutzte, bei dem er sie vollständig und fast fehlerlos vorfand. Wie sollte er ferner bei der Benutzung Prospers nicht bemerkt haben, dass seine ganze Chronologie mit diesem nicht übereinstimme und in volle Verwirrung gerathen sei dadurch dass er auf die Regierungszeit des Honorius vier Jahre zu viel rechnete. Endlich ist es an sich schon auffallend, dass Jemand selbständig eine Chronik schreiben und nur Anfang und Ende aus einer anderen wörtlich abschreiben sollte, doppelt auffallend ist es, wenn derselbe Chronist seine Quellen ganz frei umgestaltet und der Zeit, welche er behandelt, wie wir sehen werden, zeitlich nahe steht. Wir müssen also der häufig wiederholten Ansicht widersprechen, dass das Chronicon imperiale nur eine Bearbeitung von Prospers Chronik ist3), sind vielmehr der Meinung, dass es ursprünglich gänzlich unabhängig von derselben entstanden sei, aber es liegt uns nicht mehr in ursprünglicher Gestalt vor: man hat Eingang und Schluss aus Prospers Chronik hinzugefügt, während sonstige Interpolationen aus derselben weiter nicht wahrnehmbar sind. Nur darf man vielleicht auf die Hand eines Abschreibers folgende drei Kaiserpaare, welche zu a. Theod. I. = 387 ganz unmotivirt eingeschoben sind, zurückführen (Ronc. I, 741/2):

Honorius et Arcadius XXXII. CCCC.
Theodosius et Joannes XXV. et XXIII.
Valentinianus et Martianus III. CCCC. XXV.

1) So auch Idat. a. VIII. Theod. II. et Valent. III.: Ronc. II, 23/4 und Marc. Com. ind. XV.: Ronc. II, 284. 2) Siehe oben Abschnitt I, S. 89. 3) So namentlich Antelmi p. 396 ss.

Die beigeschriebenen Zahlen sollen einerseits gewiss die Regierungsdauer der Kaiserpaare angeben, die grösseren Zahlen vermag ich aber gar nicht zu erklären; möglich, dass sie die Jahre von der passio oder von der incarnatio Domini angeben sollen, in jedem Falle müssen sie verdorben sein. Nun ist es höchst auffallend, dass der vatikanische Prosperauszug unter demselben Jahre (Valentiniano ter et Eutropio = 387: Ronc. I, 707/8) einen Kaiserkatalog von Theodosius I. bis Anastasius einschiebt, der aber mit dem Stück im Chron. imp. keine Aehnlichkeit hat; es wird hier z. B. der Usurpator Joannes (er herrschte 423-25) gar nicht genannt. Dennoch wäre es ein

merkwürdiger Zufall, wenn beide Chroniken unabhängig von einander bei demselben Jahre das Einschiebsel machten. Aufschluss darüber kann man nur erwarten, wenn sich vielleicht aus den Handschriften ergeben sollte, wie und wann das Stück in den Text des Chron. imp. hineingekommen ist.

Die Chronik reicht also nur bis zum Jahre 452, freilich findet man da gar keinen Anlass zu der Annahme, dass sie hier ursprünglich geendet hat, mit mehr Grund würde man glauben dürfen, dass sie schon bei dem Jahre 451 hinter den Worten: diffusa praesumat' geschlossen habe, aber die folgenden wenigen Sätze bis zum Jahr 453 tragen bestimmt den sehr significanten Styl und Charakter der ganzen Chronik und sind schwerlich durch den Ueberarbeiter zugesetzt. Gerade bei der Hinzufügung des fremden Stückes mögen die einen Abschnitt markirenden Worte gelöscht worden sein. Aber es giebt auch noch andere Möglichkeiten, es ist z. B. nicht geradezu unwahrscheinlich, dass die Chronik ehemals bedeutend weiter reichte, es liegt noch näher anzunehmen, das der Autor sie niemals vollendet und herausgegeben hat, dass hier vielmehr, und diese Ansicht ist auch bereits geäussert1), nur ein Entwurf einer Chronik vorliegt, den ein Schreiber vorfand, ihm Anfang und Schluss, sowie jene Bemerkung beifügte, welche das Werk Prosper zuschreibt. Das erhält eine gewisse Wahrscheinlichkeit dadurch, dass dieses Werk in der älteren Zeit niemals genannt wird, erst seit es mit Sigeberts Chronik verbunden war, gewann es grössere Verbreitung. Namentlich ist es auffällig, dass es von Gennadius nicht erwähnt wird, dessen Heimath und theologischer Richtung der Verfasser, wie wir sehen werden, nahe stand. Auch darf man als wahrscheinlich bezeichnen, dass ein Schreiber das Chron. imp. aus Prosper ergänzte, um den Anschluss an Marius zu erreichen, welcher mit dem Jahre 455 beginnt, denn in Verbindung mit Marius erscheint es in der ältesten uns er

1) Von Tillemont, Mém. eccl. XVI, 735, doch meint er, dass auch schon der aus Prosper genommene Schluss von dem Autor herrühre.

haltenen Handschrift. Jedenfalls dürfen wir aber festhalten, dass die Chronik schon ursprünglich in der Absicht ihres Verfassers eine Fortsetzung des Hieronymus bildete. Der Charakter desselben ist hier im Ganzen und mehr als in anderen Fortsetzungen, z. B. in der Chronik des Marcellinus Comes festgehalten. Namentlich hält sich der Anfang des Chron. imp. mehr auf dem universalen Standpunkt des Hieronymus. Es werden da einmal auch die Bischöfe der Patriarchalkirchen von Alexandrien, Jerusalem, Antiochien nach den Angaben Rufins aufgeführt, wie das bei Hieronymus regelmässig geschieht. Es wird nach Regierungsjahren der Kaiser und nach Olympiaden, wie bei Hieronymus weiter gerechnet, ob auch nach Jahren Abrahams wie bei Hieronymus ersehe ich aus dem mir zugänglichen Material nicht. In der Papstreihe wird mit der Zählweise des Hieronymus fortgefahren, wie oben bemerkt ist. Wir dürfen das Chron. imp. also sicher als Fortsetzung des Hieronymus betrachten. Nun meint aber Scaliger1), es sei nicht dem 2. Buche, dem sog. Liber canonum der Chronik von Eusebius- Hieronymus, sondern dem ersten Buche beigefügt gewesen, welches mit dem Kaiserkatalog und zwar ebenfalls mit dem Tode des Kaisers Valens im Jahre 378 schliesst. Dem muss ich indess widersprechen, denn alle Momente, die wir dafür geltend machen dürften, dass das Chron. imp. eine Fortsetzung des Hieronymus sei, passen eben nur, wenn es eine Fortsetzung der in unserem Sinne eigentlichen Chronik des Hieronymus ist. In dem Kaiserkataloge des ersten Buches sind zwar auch die wichtigsten Ereignisse unter jedem Kaiser eingetragen, aber nicht unter bestimmten Jahren, sondern nur kurz ohne chronologische Ordnung. Hier wird nur die Profangeschichte, vorzüglich die eigene Thätigkeit der Kaiser berücksichtigt, es wird jedesmal eine möglichst gedrängte Uebersicht ihrer Regierungszeit gegeben, Kirchengeschichte, literarhistorische und Nachrichten über Naturereignisse treten gänzlich zurück, Päpste werden überhaupt nicht genannt: man wird daher daran festhalten müssen, dass das Chron. imp. wie alle anderen Fortsetzungen des Hieronymus, sich an das zweite Buch der Chronik anschliesst. Wenn in einigen Handschriften, welche auch Sigebert enthalten 2), das Chron. imp. dennoch als Fortsetzung des ersten Buches erscheint, so erklärt das sich daraus, dass eben Sigebert sich unmittelbar an das zweite Buch des Hieronymus anschliesst, die Schreiber wollten hier die Continuität gewahrt wissen und fügten darum das Chron. imp., wenn auch nicht als ganz homogenen Theil, dem ersten Buche an.

1) Animadv. in Chron. Euseb. p. 231 f. neigt zu Scaligers Ansicht.

5 s. Auch Waitz, im Archiv VII, 2) Vgl. Waitz 1. c.

Gehen wir dann auf Entstehungszeit und Ort, und auf den Verfasser der Ckronik ein, so kann kein Zweifel sein und ist niemals bezweifelt worden, dass sie in Gallien abgefasst ist. Diese Provinz wird am meisten berücksichtigt, mehrfach wird der Kämpfe gegen die in Gallien eingedrungenen germanischen Völker gedacht, die Ansiedlungen der Westgothen, Burgunden, Alanen werden erwähnt, häufig gallische Bischöfe und andere hervorragende Personen genannt, überhaupt Ereignisse, welche dieses Land betreffen, vorzugsweise berichtet: so die Ermordung des Präfecten Exuperantius, eine Hungersnoth im 20. Jahre des Kaisers Honorius, Bagaudenaufstände in Gallien. Auch das ist sicher, dass der Chronist in Südgallien geschrieben hat; vielleicht kann man seine Heimath noch enger auf das Gebiet der unteren Rhone begrenzen, denn gerade Bischöfe und andere Personen dieser Gegend, namentlich von Arles und Marseille werden besonders häufig erwähnt, und gerade in dieser Gegend herrschte im fünften Jahrhundert ein regeres literarisches Leben, als sonst irgendwo in der abendländischen Welt.

Er er

Der Chronist gehört der katholischen Kirche an. wähnt mit Ausdrücken des Abscheu's die hervorragendsten Häresieen jener Epoche, die Arianer, Priscillianisten'), Apollinaristen, Nestorianer, Eutychianer 2): man hat aber lange bemerkt, dass er wahrscheinlich der semipelagianischen, also derjenigen Richtung angehört hat, auf deren Bekämpfung Prosper sein halbes Leben verwandt hat. Ich halte das für sehr glaubhaft: der Chronist perhorrescirt zwar Pelagius und seine Lehre durchaus, drückt sich sogar sehr scharf über ihn folgendermassen aus: 'Pelagius vesanus doctrina execrabili ecclesias commaculare conatur', aber den Pelagianismus selbst verwarfen die Semipelagianer auch ganz entschieden und sprachen das um so bestimmter aus 3), als ihnen von augustinischer Seite der Vorwurf gemacht wurde, dass sich eigentlich ihre Lehre von der des Häretikers Pelagius nicht wesentlich unterscheide. Der dogmatische Standpunkt des Chronisten offenbart sich nun in den schon angeführten wenig anerkennenden Ausdrücken über den heiligen Augustin; dessen bedeutendsten Gegner in Betreff der Lehre über die göttliche Gnade und

1) Unter dem Namen der Manichäer a. II. Theod. I. 2) A. XXVII. Theod. II. et Valent. III. (Ronc. I, 755 6): 'Haeresis nefaria a quodam archimandrita commota.' Das ist Eutyches. 3) Man vergleiche z. B. des Semipelagianers Faustus Rejensis Schrift De gratia Dei et libero arbitrio I, 1: 'primo loco Pelagii blasphemias, scilicet iamdudum ecclesiae catholicae fide proditas, eruditione confusas, auctoritate calcatas, brevi et necessario sermone praestringendas esse credidimus.' Weit stärkere Ausdrücke über ihn finden sich in den Werken des Joannes Cassianus und bei allen anderen Semipelagianern z. B. Gennad. De script. eccl. c. 42.

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