صور الصفحة
PDF
النشر الإلكتروني

sammtrechnung richtig. Es ist selbstverständlich, dass durch jenen bedeutenden Fehler die Chronologie für die Regierungszeit des Honorius vollkommen in Verwirrung gerathen ist. Für die Benutzung der Chronik muss man da beachten, dass die Ereignisse, welche der Chronist zu dem XXX, XXXI. und XXXII. Jahr des Honorius bringt, sämmtlich in das Jahr 423 gehören, man muss ferner Jahr XII und XIII desselben Kaisers für ein Jahr 407 nehmen und Jahr XXIV, unter dem keine Notiz steht, gar nicht mitrechnen, um die richtige Jahrsumme herzustellen und die Chronologie einigermassen in Ordnung zu bringen. Auch dann freilich bleibt noch immer eine Reihe Fehler übrig: zu a. XIV. Honor. z. B. hat die Chronik die Notiz: 'Uticae in foro Trajani terra diebus septem mugitum dedit. Inter alia multum reipublicae Stiliconis morte consultum est, qui saluti Imperatoris tendebat insidias'. Beide Ereignisse fallen in das Jahr 408, denn die erste ist nur merkwürdig verdorben aus der ganz ähnlichen Nachricht der ravennatischen Annalen, welche sich in mehreren Abtheilungen derselben findet: 'Romae in foro pacis terra mugitum dedit per dies VII,') wie schon Roncalli bemerkt 2). Dagegen ist des Kaisers Arcadius Tod, welcher ebenfalls in das Jahr 408 fällt, schon unter a. XII. Honorii notirt. Ein sehr auffälliger Fehler ist es, wenn die Einnahme Karthago's durch Geiserich, welche in das Jahr 439 fällt, erst in a. XXI. Theod. II. 444 gesetzt wird. Die Belagerung von Arles durch die Gothen und ihre Befreiung durch Aëtius bringt die Chronik zu a. IV. Theod. II. 427, nach Prosper fällt das Ereigniss bereits in das Jahr 425. Wenn sich diese beiden Chroniken in chronologischen Angaben widersprechen, so ist kein Zweifel, dass Prosper der Vorzug gebührt, wenn wir nicht in dem einzelnen Falle das Gegentheil nachweisen können. Wir wollen ebenso wenig wie Noris sämmtliche chronologischen Irrthümer des Chron. imp. aufführen, müssen aber noch bemerken, dass einige Fehler nicht dem Chronisten selbst, sondern erst Abschreibern und unseren mangelhaften Ausgaben zuzuschreiben sind: z. B. die Regierungszeit Theodosius' I. wird auf 11 Jahre angegeben, in dem Text der Ausgaben sind dann aber nur 10 Jahre gerechnet; die Giessener, obgleich späte Handschrift giebt das richtige, wenn sie vor 'Ad vindicandum . . .'3) die Ziffer XI setzt.

=

=

1) Exc. Sang. p. 19 Es heisst da zu demselben Jahre weiter: 'Et ticeno multi majores occisi sunt id. Aug. et occisus est Stilico Ravennae XI. Kal. Septembris'; cf. Cont. Havn. bei Hille p. 5 f.; Marc. Com. Ind. VI. bei Ronc. II, c. 277. Man sieht, wenn man den Satz über Stilico's Hinrichtung in den Annalen und der Chronik vergleicht, erst wie die Letztere die Worte frei umgestaltet. 2) I. praef. p. XXIII. 743/4.

3) Ronc. I,

=

Ueberhaupt weichen die Handschriften in Bezug auf Zahlensetzung vielfach ab. Bei einer neuen Ausgabe der Chronik wird eine Contrôle der Rechnung möglich sein, durch die Olympiaden, welche freilich nur in wenigen Handschriften und in keiner unserer Ausgaben beigeschrieben sind. Der Theil der Chronik, welcher die Regierungszeit Theodosius' II. umfasst, ist in chronologischer Beziehung etwas besser, als die früheren Abschnitte: da ist z. B. die Edition des Codex Theodosianus genau richtig zum 15. Jahr dieses Kaisers 438 bemerkt, aber freilich auch da finden sich Fehler genug, namentlich Ansetzung der Ereignisse um ein Jahr zu früh oder zu spät ist ganz gewöhnlich: der Uebergang der Vandalen nach Afrika ist erst in das Jahr 431 (a. VIII. Theod. II.) statt 429, die Besiegung der Burgunden durch Aëtius auf 436 (a. XIII.), Bleda's Tod 446 (a. XXIII.), jenes Ereigniss um ein, dieses um zwei Jahre später als bei Prosper gesetzt. Man sieht, in chronologischen Fragen wird das Chron. imp. niemals den Ausschlag geben können, sonst ist es für uns von nicht geringem Werth und bildet eine erwünschte Ergänzung Prospers für die Geschichte der in Gallien eingedrungenen germanischen Völker. dings beruht sein Werth durchaus weniger in eigenen Vorzügen als in der Dürftigkeit unserer sonstigen Quellen; wie die Dinge aber nun einmal liegen, ist uns manche wichtige Nachricht allein im Chron. imp. erhalten: so z. B. gleich über das erste Auftreten der Westgothen in Gallien 1), ihre Eroberung von Valence, über die Ansiedelung der Burgunden und Alanen in Gallien, über deren Kämpfe gegen Aëtius, über Aetius' Verhältniss zu den Hunen, über den Bagaudenaufstand in Gallien. Auch die wenigen Notizen über Britannien 2) sind von Wichtigkeit3). Wir müssen auch die geringsten Quellen für diese Zeit schon schätzen, da ihre Dürftigkeit so gross ist,

[ocr errors]

Aller

1) Unter a. XIX. Honorii (Ronc. I, 747/8) ist zu interpungiren : 'Jovinus tyrannidem post Constantinum invadit. Industria viri strenui, qui solus tyranno non cessit, Dardani Atauulfus a societate Jovini avertitur'. 2) Unter a. XV. Honorii (Ronc. I, 747/8) ist offenbar folgendermassen zu interpungiren: 'Hac tempestate prae valetudine Romanorum vires funditus attenuatae Britanniae Saxonum incursione devastatae. Galliarum partem Wandali atque Alani vastavere etc'. 3) Die Notiz zu a. III. Grat. (Ronc. I, 739/40): 'Incursantes Pictos et Scotos Maximus strenue superavit' scheint durch Greg. Tur. hist. Franc. I, 38: 'Maximus vero cum per tyrannidem oppressis Britannis sumsisset victoriam, a militibus Imperator creatus est' bestätigt zu werden, das Chron. imp. hat nur Unrecht, wenn es bereits zum vorhergehenden Jahre die Erhebung des Maximus meldet, der Kampf gegen die Picten und Skoten muss vor der Erhebung des Maximus zum Kaiser geschehen sein; vgl. H. Richter, Das weströmische Reich S. 569 und 695 n. 92, der aber die Stelle im Chron. imp, übersieht.

dass der Verlust Britanniens überhaupt nur in einer etwa gleichzeitigen Chronik, nämlich im Chron. imp. angemerkt ist. Von einem andern als dem rein practischen Standpunkt kann man dieses nicht beurtheilen, da wir nicht wissen, ob es von seinem Verfasser jemals vollendet, ob es von ihm herausgegeben ist und da wir es nicht mehr in ursprünglicher Gestalt besitzen. Für unsere Untersuchungen speciell hat es noch einen besonderen Werth als Ableitung der ravennatischen Annalen: von dieser Seite betrachten wir es noch einmal im nächsten Abschnitt.

Das Chron. imp. ist zuerst benutzt in der kleinen südgallischen Weltchronik 1), welche einem Severus Sulpitius zugeschrieben wird. Es ist zu bemerken, dass hier von dem Jahr 450 ab nichts mehr mit Sicherheit auf das Chron. imp. zurückgeführt werden kann, auch ist der aus Prosper genommene Anfangssatz des Chron. imp. nicht in die Weltchronik übergegangen und es ist daher möglich, dass es diesem Chronisten noch in ursprünglicher und reiner Gestalt vorlag. Dann finde ich es aber nicht früher 2), als bei Sigebert und Ekkehard v. Aura in deren Weltchroniken benutzt, seitdem fand es dann grössere Verbreitung und ist vielfach ausgeschrieben worden.

1) Vgl. meine Dissertation 'Ueber die Weltchronik des sogenannten Severus Sulpitius', S. 25 ff. 2) Ob Freculph von Lisieux für seine Chronik Prosper oder das Chron. imp. benutzte, ist ungewiss, denn so viel ich sehe, hat er von den Nachrichten beider Chroniken nur die Stelle zum Jahr 455, welche das Chron. imp. wiederum aus Prosper hat, doch fehlen bei Freculph gerade auch dieselben Worte, welche das Chron. imp. übergangen hat, s. o. S. 98. Freculphi ep. Lix. chron. II, 5, 15 in Bibl. patr. max. Lugd. XIV, 1189 s.

III

Beiträge

zur

deutschen Kaiser-Diplomatik

in

italienischen Archiven

im März und April 1874

gesammelt

von

Wilhelm Schum.

« السابقةمتابعة »