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2) Aus den 'Atti diplomatici miscellanea.'

Nr. 408. Dono Dono fatto dall' Imperatore alla chiesa di Ceneda d'un porto alle foci dell' Isonzo detto Septimo dietro stanza di sua moglie Bersuba senza data ma del XII. secolo. (Das betreffende Actenstück enthielt aber nichts diesem Titel entsprechendes.)

Nr. 409. Copie von St. 4396.

Nr. 411. Friedrich II. für Aquileja B. Regg. Frid. II. 709. Nr. 412. Bestätigung von St. 2065 (Conrad II. 1035 Non. Jun. Papenberg) durch Friedr. II. 1222, April.

Nr. 413. Friedrichs II. Schutzbrief für Vangodizia 1219, V. Kl. Apr. apud Agno (Hagenau), B. Regg. Fr. II. 271. Nr. 414. Friedrich II. eximiert das Castell Conegliano 1243, Octbr. 8. Viterbo, B. Regg. Frid. II. 1034.

3) Museo Civico Correr.

Director Sign. Commendatore Nicolo Barozzi und ViceDirector Cavaliere Domenico Urbani; beide äusserst zuvorkommend. Die hier befindliche Handschriftensammlung von Cicognara giebt eine Reihe späterer Abschriften der Urkunden von S. Zeno in Verona, worunter Urk. Karls des Dicken 883, XVII. Kl. Julii BRK. 961, Hugos 926, VII. Kl. Aug. wahrscheinlich BRK. 1372, Ottos I. von 961, IIII. Non. Decembr. Aucario castro (so wohl irrthümlich statt 966 actum in castro Vado und daher identisch mit St. 414), ferner St. 431, 1623 mit richtigem Monogramm, 2339 mit dem Ausstellungsort Valerni (Volargne), 2903 mit falschem Jahr 1096 statt 1090, 4000 und 4391.

V. Bologna.

Seit Bethmanns Anwesenheit ist zwar die Ordnung der Urkunden im Archiginnasio noch nicht viel weiter fortgeschritten, doch war der Director desselben Sign. Cavaliere Luigi Frati im Verein mit dem Sign. Cavaliere Michelangelo Gualandi eifrigst bemüht, anderweite Forschungen für die Arbeiten des Referenten anzustellen, vorhandenes Material zugänglich zu machen und zu bequemerer Durchforschung vorzubereiten. Es wurden besucht

1) Die Biblioteca del Istituto delle Scienze unter freundlicher Führung des Bibliotheks-Assistenten Sign. Matteo Leonesi. Eine neue Numerierung ist daselbst eben durchgeführt worden, es entspricht z. B. VIII, A u. IX, G jetzt den Nummern 3362 und 3665. Die im Archiv d. G. XII, 576 aufgeführten Urkunden sind bekannt und hier meist nur in unvollständigen Abschriften vorhanden (übrigens heisst es nicht Ruggieri' sondern Ruggeri).

Nr. 477. Die Abschrift des Cencius Camerarius enthält

auf S. 135 die Abschrift der Belehnungsurkunde Innocenz II. für Lothar III. mit den Mathildinischen Erbgütern.

Der älteste Codex der Bibliothek ist ein Lactanz in Uncialschrift, der in auffälligster Weise mit der von Th. Mommsen im Jahrgang 1862 der Abhandlungen der Berliner Akademie publicierten Zeitzer Ostertafel übereinstimmt. Eine Probe davon ist autographisch vom Referenten vervielfältigt worden.

2) Archivio domaniale.

Original von St. 3956 mit Zeugen, in der Recognition heisst es Udalricus recognovi'; im Datum 'an. reg. IX, imp. VIII.' und 'in territorio Bononiensi post destructionem Mediolanensem.' Monogramm wurde abgezeichnet. Ferner bemerkt ein Notariats-Instrument über St. 3708, dass eine Goldbulle vorhanden gewesen, und die Datierung mit 'iuxta Rhenum regnante Frederico rege glorioso augusto regni eius anno IV abgeschlossen habe.

3) Archivio notarile (Stadt-Archiv im Rathhause). Von den im Archiv d. G. XII, 580 aufgefürten Urkunden entspricht Registr. Grossum fol. 11: 1116, Mai 15, St. 3140; Registr. novum fol. 198: 1155, III. Id. Mai, St. 3708. Die folgenden Nummern sind die italienischen Städtebündnisse gegen Friedrich I, und schliesslich ist Reg. Gross. fol. 381 oder Reg. nov. 5: 1177 St. 4201 und 4202, sowie Reg. nov. 5: 1177, XI. Kl. Novbr. St. 4229 mit der wohl zum Publicationsinstrument gehörigen Datierung 'die Veneris qui est XI. Kl. Novbr. Ind. X. Parmae'.

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4) Archivio capitolare durch Sign. Canonico Migliori in bequemster Weise zugänglich gemacht. Daselbst Original von St. 465 (Otto I.) sign. B. I, 4; Monogramm Christi als Chrismon, sehr kleines Namensmonogramm, und ohne Siegel, im Datum nur 'an. imp. VIII, Ind. XII', in der Recognition 'Huberti' statt Uberti'.

Öriginal von St. 1595 und 1596, welches letztere am Schlusse 'impresius' statt 'impressione' liest. Collation und Facsimile der Protocolle ist an Dr. Bayer und Rieger in Wien eingesandt worden. Ferner die angeblichen Originale von St. 2518 (Heinr. III.) und 3221 (Heinr. V.). Ersteres entbehrt vollständig des unteren Protocolles und des Siegels; der Schluss des Textes lautet, der obigen Urkunde Heinrichs II. entsprechend: 'sigilli nostro impresius iussimus insigniri'. Da man sie früher für eine Urkunde Heinrichs I. hielt, ist sie mit B. Nr. 1 bezeichnet. Ihr Titel lautet: 'Heinricus filius Conradi imperatoris divina favente clementia rex' und ihm ist jedenfalls auch der Titel der anderen Urkunde: 'Heinricus filius secundi Heinrici imperatoris divina favente clementia rex' nachgebildet. Wie man sich beim Facsimilieren

überzeugen muss, ist dies trotz aller geschickter Ausführung auch an der Schrift überhaupt erweislich und, wenn nun 2548 wohl um 1055 angefertigt scheint, so kann 3221 der Schrift nach nicht gut in das 12. Jahrhundert hineinverlegt werden. Hierauf und auf Grund des oben angeführten Titels ist es gewiss wahrscheinlicher, dass man bei dieser zweiten Fälschung nicht Heinrich V, sondern Heinrich IV. im Auge gehabt und ihm diese Urkunde unterschieben wollte. Wäre nicht als Gemahlin Heinrichs und als Intervenientin Mathilde genannt, so liesse sich die von anderer Hand und in Bücherschrift angebrachte Recognition 'Ego Gebehardus Tridentinus Dei gratia episcopus et Italie archicancellarius subscripsi', die allerdings nicht auf die Zeit Heinrichs IV, sondern nur für die Canzlei Heinrichs V. passt, als späterer nicht minder unechter Nachtrag auf eine bereits vorhandene Fälschung betrachten. Die Verbindung des T mit R in Tridentinus zu einer Ligatur und ein nicht beachteter Abkürzungsstrich gaben wohl Savioli Anlass Ridtinus' zu lesen.

St. 3272 von Lothar III. für S. Goivanni in Persiceto bei Bologna ist jedenfalls bei den vielen Brand- und anderen Unglücksfällen, die jenen Ort betrafen, vernichtet worden.

VI. Ravenna.

1) Biblioteca Classense, unter bekannter liberaler Leitung des Sign. Prof. Giovanni Zoli. Sie enthält eine Copie Ottos I. 967 St. 434;

ein Orig.

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972 St. 506 (sehr beschädigt); ein Orig. Conrads II. 1026 St. 1915 für S. Lorenzo; es zeigt das übliche Königsmonogramm, dessen horizontaler Vollziehungsstrich auf der rechten Seite etwas nach unten geneigt ist;

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ein Original Lothars III. von 1137 St. 3347. Der von Fantuzzi veröffentlichte Text giebt jedoch nicht dies, sondern eine interpolierte, mit der Ueberschrift 'Exemplum' versehene Abschrift; dieselbe besitzt am Schluss indess auch noch einen Zusatz in kleinerer Schrift, den Fantuzzi nicht mit abdruckt;

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ein Original Ottos IV. '1210, II. Kl. Martii an. reg. XII, imp. I, Ind. XIII. Datum per manum Gualterii imperatoris protonotarii', welche wohl mit B. Regg. Ott. 110 identisch ist, obwohl letzterer als Datum den 2. März angiebt.

2) Archivio capitolare.

Sign. Canonico Antonio Tarlazzi steht demselben zwar noch vor und kommt jedem dort anlangenden Fremden mit

derselben Freundlichkeit entgegen, wie allen früheren, aber die Ordnung und Registrierung hat seit Bethmanns Anwesenheit keinerlei Fortschritte gemacht. Die bisher gemachten Anlagen erscheinen überhaupt nicht gerade sehr practisch, namentlich sind im Namensverzeichniss unter dem Namen eines Königs oder Kaisers nicht nur alle von demselben wirklich ausgestellte Urkunden aufgeführt, sondern selbst diejenigen, in denen derselbe in der Datierung oder sonst im Texte vorkommt, so dass man oft 30-40 auf einen solchen Namen lautende Urkunden durchsehen kann, ohne eine eigentliche Kaiserurkunde zu finden; daher mag es auch kommen, dass das von Bethmann aufgeführte Original 1115, B. 385 durchaus keine von Heinrich V. ausgestellte Urkunde ist.

3) Stadt-Archiv, unter Aufsicht des Sign. Giuseppe Tarlazzi, Bruder des Can. Tarlazzi, enthält entweder das Original oder eine ziemlich gleichzeitige Abschrift von St. 3152, mit Monogramm und dem von den üblichen Verzierungen begleiteten Recognitionszeichen, aber gegen St.'s Notizen mit folgender Datierung: Data V. Kl. Jan. Ind. Xma, anno dominicę incarnationis Ĭ115, regnante Heinrico V. rege Romanorum anno X, imperante V. Actum est apud Forumpopuli in Christo feliciter amen.'

Nach Sign. Tarlazzi's Mittheilung ist ein Theil der auf Ravenna bezüglichen Acten, die sich nach Bethmann in Forli befanden, von da neuerdings zurückerstattet worden, doch befand sich bis jetzt St. 3154 noch nicht unter den zurückgelieferten Stücken.

VII. Ascoli-Piceno.

Referent durch Zufall während der Eisenbahnfahrt mit dem damaligen Stud. jur. Sign. Domenico Cantalamessa bekannt geworden, wurde von demselben in das Haus seines Vaters, des Advocaten Sign. Cantalamessa eingeführt, und daselbst nicht nur mehrere Tage gastfrei aufgenommen, sondern auch alsbald dem Maestro sacerdote Sign. Emdio Luzi, einem kenntnissreichen Localforscher, und dem Canonico archivista, sacerdote mansionario Sign. Filippo Serpentini zugeführt, durch deren Bemühungen es gelang, alle dort vorhandenen Sammlungen trotz sehr beschränkter Zeit möglichst auszunutzen.

1) Archivio capitolare enthält Original von St. 830. Otto II. bestätigt auf Intervention der Theophanu dem Abt Adam von Farfa die Besitzungen des Klosters, wovon unten vollständige Abschrift folgt, 982 vor Non. Novembr. Capua. Hinter jeder in der Datierung befindlichen Zahl folgt ein Schnörkel, der bisher missverständlich für ein i gehalten, An

lass gab, sämmtliche Jahresangaben um eine Einheit zu hoch anzusetzen, und zu Differenzen mit den übrigen Urkunden jener Zeit führte.

Original von St. 1083, in der wohl eher IX. Kl. Julii, statt VIII. Kl., ferner aber an. reg. XIII, imp. I. actum in Pistria' (Pistoja) gelesen werden muss, auch heisst es in der Recognition nicht 'notarius' sondern 'notavi'.

Ŏriginal von St. 2083, dessen von Pertz angegebene unerklärliche Recognition und Datierung zwar zutreffen; dieselben lauten vollständig: 'Bruno cancellarius vice Pelegrini archicancellarii recognovit. Data anno dominice incarnationis Mo XXX VIIo, Ind. IV, anno autem domni Chuonradi II. regnante XI, imperante VIIII. Actum Podesbrannen feliciter.' Trotzdem aber ist die Schrift vollkommen zeit- und canzleigemäss, nicht minder das Chrismon, dessen innere Höhlung mit ganz dem Abkürzungszeichen gleichen Schnörkeln angefüllt ist. Dasselbe gilt auch vom Monogramm, dessen mittlerer Verticalbalken sich am unteren Ende ein wenig spaltet, um das A herzustellen. Auch der Vollziehungsstrich ist deutlich erkennbar, und läuft, wie es in den Monogrammen Korrads oft der Fall ist, nicht ganz horizontal, sondern ist zur rechten Hand etwas nach unten geneigt, so dass er nicht auf den in der Mitte des rechten Verticalbalkens aufsitzenden Horizontalmittelstrich des E trifft. Auch sind Spuren ehemaliger Besiegelung vorhanden. Hiernach ist an der Echtheit dieser Urkunde wohl nicht zu zweifeln. Die Datierung Paderborn' hindert nicht, sie lieber in den März 1036 zu legen; das Auftreten eines Bruno als Canzler liesse sich vielleicht dahin erklären, dass wir es mit einem anderen Canzleibeamten, als dem 1034 zum Bischof von Würzburg erhobenen ehemaligen Canzler zu thun haben, oder dass letzterer vielleicht zur Aushülfe hier kraft seiner früheren Stellung in der Canzlei einmal eingetreten sei. Der Schreiber der Urkunde war wohl ein mit den deutschen Verhältnissen weniger bekannter Italiener, und fällt auf ihn die Schuld des entstellten Ortsnamens.

Original von St. 2327, aber mit 1046 als Incarnationsjahr. Es wurde eine vollständige nicht unergiebige Collation mit Ughelli, sowie vom Anfang und den Unterschriften Facsimiles genommen. Das Aeussere ergab nichts zweifelhaftes an diesem Stück; im Eingange heisst es 'in loco ubi dicitur ad sanctum Marotum'.

Original von St. 2473; zu dessen auffälliger Datierung 1056 statt 1055, und Ind. IX. statt VIII. kommt noch 'anno ordinationis XXVIII.' und auch der annus imperii ist nicht II. sondern XI. Chrismon, Monogramm und Recognition sind sonst in bester Ordnung, auch ist ausnahmsweise das Siegel leidlich erhalten, welches eine sitzende Figur auf dem Throne

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